Anlage 33
Anlage 33
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PHYSIKALISCHE MEDIZIN
A. Definition des Aufgabengebietes:
Das Sonderfach Physikalische Medizin umfaßt die Prävention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von Krankheiten aller Organsysteme und Behinderungen mit physikalischen Mitteln, insbesondere unter Berücksichtigung funktioneller Zusammenhänge. Das Aufgabengebiet beinhaltet die Mechano-, Elektro-, Thermo- und Photodiagnostik sowie die Mechano- und Bewegungstherapie, Ergo-, Elektro-, Thermo-, Photo-, Hydrotherapie, Inhalation, Balneo- und Klimatherapie.
B. Mindestdauer der Ausbildung:
- 1. Hauptfach:
Vier Jahre, wobei hierauf eine Ausbildung in der Dauer von jeweils höchstens sechs Monaten Chirurgie und Unfallchirurgie oder Innere Medizin oder Neurochirurgie oder Neurologie oder Orthopädie und Orthopädische Chirurgie anzurechnen ist.
- 2. Pflichtnebenfächer:
2.1. Zwölf Monate Innere Medizin;
2.2. sechs Monate Neurologie;
2.3. drei Monate Orthopädie und Orthopädische Chirurgie;
2.4. drei Monate Unfallchirurgie.
- 3. Wahlnebenfächer:
Keine.
C. Inhalt und Umfang der für das Hauptfach erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind:
- 1. Physikalische Medizin mit besonderer Berücksichtigung der Diagnostik und Differentialdiagnostik, Anatomie, Pathologie, Physiologie, Physik und medizinischer Biophysik;
- 2. Technologie und Apparatekunde;
- 3. physikalisch-medizinische Untersuchungstechnik, insbesondere Untersuchung des Stütz- und Bewegungssystems;
- 4. neurologische Untersuchungstechnik;
- 5. Elektro- und Gefäßdiagnostik;
- 6. Kenntnisse der Thermo- und Photodiagnostik;
- 7. Sonographie des Bewegungs- und Stützapparates sowie des Gefäßsystems;
- 8. apparative Diagnostik der Statik und Kinetik des Stütz- und Bewegungssystems;
- 9. Kenntnisse der Interpretation bildgebender Verfahren, der Labordiagnostik und Nuklearmedizin;
- 10. konservative und medikamentöse Therapie aller Organsysteme (manueller Therapie und Regulationstherapien);
- 11. Thermo- und Phototherapie;
- 12. Mechanotherapie einschließlich Kinesitherapie, Massage und Ultraschall;
- 13. Elektrotherapie;
- 14. Hydro-, Balneo- und Klimatherapie;
- 15. Ergonomie und Ergotherapie;
- 16. Kenntnisse im Bereich des rheumatischen Formenkreises;
- 17. Vorsorgemedizin und Rehabilitation;
- 18. Kenntnisse der Psychosomatik;
- 19. Kenntnisse umwelt- und arbeitsbedingter Erkrankungen;
- 20. Kenntnisse der Geriatrie;
- 21. Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen;
- 22. Dokumentation;
- 23. Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften;
- 24. Begutachtungen.
D. Inhalt und Umfang der für die ergänzende spezielle Ausbildung auf dem Teilgebiet Rheumatologie erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind, in der Dauer von 27 Monaten auf dem Gebiet der Rheumatologie und von jeweils drei Monaten auf den Gebieten der Inneren Medizin, der Orthopädie und Orthopädischen Chirurgie und der Medizinischen Radiologie-Diagnostik:
- 1. klinische Untersuchung von Patienten des rheumatischen Formenkreises;
- 2. Kenntnisse der Anamnese und der physikalischen Untersuchung bei rheumatischen Erkrankungen;
- 3. Interpretation der einschlägigen Laborbefunde;
- 4. Interpretation der sonographischen, radiologischen und isotopenmedizinischen Befunde;
- 5. Kenntnisse der Pathogenese, Pathologie, Klinik, Atiologie und Epidemiologie der Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises sowie der System- und Organmitbeteiligung;
- 6. Kenntnisse der Erkrankungen der Knorpel und der Knochen;
- 7. Gelenkspunktion und Auswertung des Synovialpunktates;
- 8. Kenntnisse der Methodologie rheumaserologischer Untersuchungen;
- 9. Kenntnisse der Genetik und Immunologie, insbesondere im Zusammenhang mit rheumatischen Erkrankungen;
- 10. Kenntnisse der Wertigkeit neurophysiologischer Befunde;
- 11. medikamentöse Therapie einschließlich ihrer Nebenwirkungen, Langzeitbehandlung rheumatischer Affektionen und deren besondere Problematik sowie topische Injektionen;
- 12. Kenntnisse der Indikationen und Gegenindikationen für alle physiotherapeutischen Methoden im Hinblick auf den rheumatischen Formenkreis;
- 13. Kenntnisse der Wirkungsmechanismen und Nebenwirkungen physikalisch-therapeutischer Maßnahmen;
- 14. Kenntnisse der Rehabilitationsmaßnahmen und der Ergotherapie bei rheumatischen Erkrankungen;
- 15. Kenntnisse der Psychosomatik bei rheumatischen Erkrankungen;
- 16. Kenntnisse orthopädisch-konservativer und -operativer Maßnahmen bei Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises, insbesondere Kenntnisse der Indikationsstellung und der Nachbehandlung sowie der technischen Grundprinzipien der operativen Behandlung rheumatischer Erkrankungen.
E. Inhalt und Umfang der für die ergänzende spezielle Ausbildung auf dem Teilgebiet Physikalische Sportheilkunde erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind, in der Mindestdauer von drei Jahren, wobei eine Ausbildung in der Dauer von sechs Monaten Medizinische Leistungsphysiologie, drei Monaten Sportorthopädie oder Sporttraumatologie und drei Monaten Internistische Sportheilkunde anrechenbar sind:
- 1. klinisch-manuelle und apparative Diagnostik unter Berücksichtigung sportlicher Bewegungsabläufe und Belastungen, insbesondere Mechano-, Elektro- und Thermodiagnostik;
- 2. klinisch-manuelle und apparative Therapie unter Berücksichtigung sportlicher Bewegungsabläufe und Belastungen, insbesondere Physiotherapie und Ergotherapie;
- 3. Planungs- und Organisationsberatung zur Gestaltung von Sportstätten und Rehabilitations- bzw. Rekreationseinrichtungen;
- 4. Prävention und Trainingsbetreuung;
- 5. Wettkampfbetreuung;
- 6. Kenntnisse der geltenden Dopingbestimmungen;
- 7. Regeneration;
- 8. Erstellung und Durchführung von sportartspezifischen Rehabilitationskonzepten;
- 9. Trainingstherapie;
- 10. Kinesiologie;
- 11. Konstitutionslehre und Typologie;
- 12. Gestaltung von Hilfsmitteln im Rahmen der Prävention und Rehabilitation.
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