Anlage 2b K-HeizVO

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.2015

Anlage 2b

Anlage 2b


PRÜFBERICHT FÜR DIE EINFACHE ÜBERPRÜFUNG VON FEUERUNGSANLAGEN

gemäß § 15 K-HeizVO

Feste Brennstoffe

 

StückholzPelletsHackgutKohle/Koks………….

Prüforgan

 

Prüfdatum

 

Prüfnummer des Betriebes

 

Feuerungsanlage

 

(Fabrikat / Type)

 

Anlagennummer *

 

    

Messgerät

Fabrikat

 

Kalibrierstelle

 

Typenbezeichnung

 

Letztkalibrierung am

 

    

Anlass der Überprüfung

erstmalige einfache Überprüfungwiederkehrende einfache Überprüfung

Mängelbehebungaußerordentliche Überprüfung

 

Luftzufuhr ausreichend

ja
nein

Verbindungsstück in Ordnung

ja
nein

Rostfunktion in Ordnung

ja
nein

Zugregler/Explosionsklappe in Ordnung

ja
nein

zulässige Brennstofflagerung

ja
nein

zulässiger Brennstoff

ja
nein

    

Messwerte

 

Beurteilungswert

Grenzwerte

Abgastemperatur

°C

Abgasverlust

%

%

Verbrennungslufttemperatur

°C

CO2-Gehalt

O2-Gehalt

%

CO-Gehalt

ppm

CO-Gehalt

11 % O2

6 % O2

mg/m³

mg/m³

mg/m³

mg/m³

Kesseltemperatur

°C

Förderdruck Abgasanlage

Pa

     

Mängel

janein

Behebung bis

 

Art der Mängel / Bemerkung

 

 

 

 

Firmenstempel

Unterschrift des Prüforgans

 

nächste Überprüfung

 

Unterschrift des Verfügungsberechtigen:

 

    

Brennstoffverbrauch pro Jahr

Stückholz (rm)

Pellets, Hackgut (srm)

Kohle, Koks (kg)

Sonstige

  

* nur bei mehreren Feuerungsanlagen

27.01.2022

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