Anlage 2 NatStrV

Alte FassungIn Kraft seit 08.1.2008

Anlage 2

Zu § 9 Abs. 6

Verfahren zur Dosisabschätzung und Dosisermittlung in Arbeitsbereichen, bei denen erheblich erhöhte Expositionen durch natürliche terrestrische Strahlenquellen auftreten können

A) Dosisabschätzung für Arbeitsbereiche mit erhöhten Radon-222-Expositionen

Zur Bestimmung der durch Arbeiten bedingten Radonexposition sind geeignete dem Stand der Technik entsprechende Verfahren anzuwenden. Bei der Ermittlung der Exposition durch Radon-222 für einen Arbeitsbereich ist der geogen bedingte Anteil der Exposition zu berücksichtigen. Hierfür kann der mittlere geogene Hintergrund für Österreich in Höhe von 1,5 Millisievert pro Jahr herangezogen werden. Wenn daher im Arbeitsbereich die Dosis durch Radonexposition ermittelt wird, kann ein mittlerer geogen verursachter Dosisbeitrag in der Höhe von 1,5 Millisievert pro Jahr von dieser insgesamt ermittelten Dosis durch Radonexposition abgezogen werden.

Umrechnung der Radon-222-Konzentration und der potenziellen Alpha-Energiekonzentration in die effektive Dosis

Für die meisten Arbeitsplätze sind eine direkte Messung der Radonkonzentration und eine Dosisbestimmung bei einem Gleichgewichtsfaktor von 0,4 durchzuführen. Dabei dürfen keine Hinweise vorhanden sein, dass an den betrachteten Plätzen signifikante Konzentrationen von Radon-220 vorliegen. Die effektive Dosis aus Radonexposition ERn ergibt sich aus der Formel:

ERn = 3,11 ΣCRn,i Ti

 

ERn ....

effektive Dosis pro Jahr aus der Inkorporation von Radon in Millisievert,

 

CRn,i ...

repräsentative Radon-222-Konzentration am Arbeitsplatz i in Megabecquerel pro Kubikmeter,

 

Ti ...

durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Einzelpersonen am Arbeitsplatz i in Stunden pro Jahr.

   

Ist davon auszugehen, dass sich der Gleichgewichtsfaktor F signifikant von dem Wert 0,4 unterscheidet, so sind folgende Formeln anzuwenden:

für F < 0,2:

ERn = 1,56 . ΣCRn,i .Ti

für F > 0,7:

ERn = 6,62 . ΣCRn,i .Ti

  

Arbeitet eine Person an verschiedenen Arbeitsplätzen, an denen auf Grund der unterschiedlichen Gleichgewichtsfaktoren mehr als eine der obigen Formeln anzuwenden ist, so sind über die einzelnen Aufenthaltszeiten Teilbeiträge zur gesamten effektiven Dosis für diese Arbeitsplätze zu ermitteln und abschließend aus diesen Teilbeiträgen die Summe zu berechnen.

Wird bei der Radonmessung die potenzielle Alpha-Energiekonzentration ermittelt, so ist die effektive Dosis gemäß folgender Formel zu berechnen:

ERn = 1,4 . ΣρAECi . Ti

 

ρAECi ...

potenzielle Alpha-Energiekonzentration am Arbeitsplatz i in Millijoule pro Kubikmeter.

   

B) Dosisabschätzung für Arbeitsbereiche mit erhöhten Expositionen durch Uran und Thorium und deren Zerfallsprodukte

Für die Abschätzung der Dosis bei Arbeiten mit natürlichen radioaktiven Stoffen sind drei Expositionspfade zu berücksichtigen:

  1. Bestimmung der externen effektiven Dosis am Arbeitsplatz,
  2. Bestimmung der effektiven Dosis bei Inkorporation von natürlichen radioaktiven Stoffen ohne Radon am Arbeitsplatz,
  3. Bestimmung der effektiven Dosis aus der Exposition durch Radon und seinen kurzlebigen Zerfallsprodukten (siehe lit. A).
  1. 1. Bestimmung der Aktivitätskonzentration in den Arbeitsstoffen,
  2. 2. Bestimmung des Staub- oder Aerosolgehalts in der Atemluft am Arbeitsplatz,
  3. 3. Ermittlung der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer am Arbeitsplatz sowie Abschätzung der durchschnittlichen Aufnahme von natürlichen radioaktiven Stoffen ohne Radon durch Inhalation und Berechnung der durchschnittlichen jährlichen effektiven Dosis.

Zu Z 2: Vereinfachung für die Abschätzung der effektiven Dosis bei Aktivitätsgehalten in den Arbeitsstoffen über 1 Becquerel pro Gramm

Für die konservative Bestimmung der effektiven Dosis aus den ermittelten Daten wird für die Dosisberechnung angenommen, dass die Aktivitätskonzentration und -verteilung nur von jenem Arbeitsstoff stammt, der bei ausschließlicher Verwendung am untersuchten Arbeitsplatz die höchste rechnerische Inkorporationsdosis ergibt. Die Verifizierung der Konservativität der Methode erfolgt über Messung eines Luftfilters, der für die Bestimmung des Staub- und Aerosolgehaltes der Atemluft verwendet wurde, auf die Aktivitätskonzentration des Radionuklids mit dem höchsten Beitrag zur effektiven Dosis.

Ein konservativer Dosiskoeffizient DKF ist der Anlage 6 Tabelle 3 der AllgStrSchV zu entnehmen (konservativ für einen AMAD von 5 Mikrometer).

Die angewandten Überwachungs- und Messverfahren haben dem Stand der Technik zu entsprechen.

Zu Z 3: Bestimmung der effektiven Dosis

Zur Bestimmung der gesamten durch Arbeiten mit natürlichen Strahlenquellen verursachten effektiven Dosis ist die Summe aus den nachfolgend genannten drei Beiträgen zu bilden:

E = Eext+EInk+ERn

 

E …….

gesamte arbeitsbedingte effektive Dosis für Einzelpersonen pro Jahr in Millisievert

 

Eext ...

externe effektive Dosis pro Jahr in Millisievert

 

EInk ...

jährliche effektive Dosis aus arbeitsbedingter Inkorporation natürlicher radioaktiver Stoffe ohne Radon in Millisievert

 

ERn ....

effektive Dosis pro Jahr aus arbeitsbedingter Inhalation von Radon in Millisievert

   

Für die effektive Dosis durch externe Exposition ist grundsätzlich die Personenäquivalentdosis HΡ(10) heranzuziehen. Wird die externe Exposition über Ortsdosismessungen ermittelt, ist unter Berücksichtigung der Aufenthaltszeiten die Umgebungsäquivalentdosis H*(10), bei niederenergetischer Strahlung die Richtungsäquivalentdosis H’(0,07) anzuwenden.

Ergibt diese Abschätzung eine effektive Dosis über 6 Millisievert pro Jahr oder ist die o.a. vereinfachte Abschätzung nicht verifizierbar, so muss ein Expositionsermittlungsverfahren nach lit. C durchgeführt werden.

C) Dosisermittlung

Die Dosisermittlung ist methodisch wie die Dosisabschätzung durchzuführen, die getroffenen konservativen Annahmen müssen aber durch ermittelte Messwerte ersetzt werden. Dabei sind nur jene Dosisbeiträge zu berücksichtigen, welche durch die gegenständlichen Arbeiten mit natürlichen Strahlenquellen verursacht werden. Dosisbeiträge aus dem geogenen Hintergrund können dabei unberücksichtigt bleiben. Können geogen verursachte Beiträge zur effektiven Dosis nicht bestimmt werden, sind jeweils österreichweit erhobene Durchschnittswerte dieser geogen verursachten Dosisbeiträge zur Subtraktion von den jeweils ermittelten effektiven Gesamtdosen heranzuziehen.

Wird im Zuge der Dosisermittlung die Durchführung von bestimmten klar definierten Aufgaben (zB Betrieb von Sammelanlagen, Probenwechsel, Messtätigkeit) von der Dosisüberwachungsstelle auf den Verpflichteten übertragen, so hat dies im Sinne von § 9 Abs. 5 auf Basis eines Vertrages zwischen Dosisüberwachungsstelle und Verpflichtetem zu erfolgen. In diesem Vertrag ist insbesondere zu regeln,

  1. welche konkreten Aufgaben vom Verpflichteten durchzuführen sind,
  2. in welchem Umfang die durchgeführten Aufgaben zu dokumentieren sind und
  3. in welcher Form die Kontrolle durch die Dosisüberwachungsstelle erfolgt.

Schlagworte

Staubgehalt, Aktivitätsverteilung, Überwachungsverfahren

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2020

Gesetzesnummer

20005617

Dokumentnummer

NOR40094426

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