Anlage 2 LMSVG - Aus- u. WeiterbildV

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2008

Anlage 2

Ausbildungsrahmenplan für amtliche Tierärzte

(Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie Hygienekontrollen)

Die in der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 Anhang I Abschnitt III Kapitel IV Teil A genannten spezifischen Ausbildungserfordernisse werden zu Ausbildungsinhalten zusammengefasst.

Ausbildungsdauer insgesamt: 256 UE

Praktische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 200 UE (80 UE im Falle der vertieften Ausbildung im Bereich der Lebensmittelsicherheit im Rahmen des Veterinärmedizinischen Studiums)

Ausbildungsinhalte:

Praktische Anwendung in Schlachtbetrieben, Zerlegungsbetrieben, Wildbearbeitungsbetrieben,Kühlhäusern und Fleischverarbeitungsbetrieben der im theoretischen Teil vermittelten Wissensinhalte.

Theoretische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 56 UE

Ausbildungsinhalte:

  1. 1. Rechtsbestimmungen
  2. 2. Internationale Organisationen
  3. 3. Lebensmitteltechnologie und -verarbeitung
  4. 4. Lebensmittelsicherheit
  5. 5. Überwachung und Statistik
  6. 6. TSE und tierische Nebenprodukte
  7. 7. Tierschutz
  8. 8. Lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche
  9. 9. Amtliche Kontrollen

    Die theoretische Ausbildung kann durch die Absolvierung der vertieften Ausbildung im Rahmen des veterinärmedizinischen Studiums ganz oder teilweise ersetzt werden.

Schlagworte

Schlachttieruntersuchung, Lebensmittelverarbeitung

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2019

Gesetzesnummer

20005918

Dokumentnummer

NOR40100717

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