Anlage 2
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HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Jahrgang Summe pflich-
tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
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KERNBEREICH
1. Religion ................... 2 2 2 2 2 10 (III)
2. Deutsch .................... 3 3 2 2 3 13 (I)
3. Englisch ................... 3 3 3 3 3 15 (I)
4. Zweite lebende
Fremsprache *3) ............ 3 3 3 3 3 15 (I)
5. Geschichte und Kultur ...... - - 2 2 2 6 III
6. Wirtschaftsgeographie ...... - - 2 2 2 6 III
7. Musikerziehung *1) ......... 1 (1) (1) (1) (2) 1 (+5) (IVa)
8. Bildnerische Erziehung *1) . 1 (1) (1) (1) (2) 1 (+5) (IVa)
9. Psychologie und Philosophie - - - 2 2 4 III
10. Biologie und Ökologie ...... - 2 2 - 2 6 III
11. Mathematik und
angewandte Mathematik ...... - 2 2 2 2 8 I
12. Chemie ..................... 2 2 - - - 4 (III)
13. Physik ..................... - - 2 - - 2 (III)
14. Betriebs- und Volkswirtschaft 2 2 2 2 2 10 II
15. Rechnungswesen *2) ......... 3 3 2 3 2 13 I
16. Wirtschaftsinformatik ...... 1 - - - 1 2 I
17. Textverarbeitung *2) ....... 3 2 2 - - 7 III
18. Politische Bildung und Recht - - - 2 2 4 III
19. Ernährung .................. 2 2 - - - 4 III
20. Küchenführung
und Servierkunde *2) ....... 4 4 4 4 - 16 IV
21. Angewandte
Betriebsorganisation *2) ... - - - 2 - 2 II
22. Kreatives Gestalten ........ 3 - - - - 3 IVa
23. Leibesübungen .............. 2 2 2 2 2 10 (IVa)
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35 33 33 34 32 167
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Wochenstunden Lehrver-
Jahrgang Summe pflich-
tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
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ERWEITERUNGSBEREICH
a) Ausbildungsschwerpunkte *4)
Dritte lebende Fremdsprache *3) - - 3 2 3 8 I
Fremdsprachen und
Wirtschaft *3) ................ - - 3 2 3 8 I
Umweltökonomie ................ - - 3 2 3 8 II
Ernährungs- und
Betriebswirtschaft ............ - - 3 2 3 8 II
Betriebsorganisation und
Wirtschaftsleitung ............ - - 3 2 3 8 III
Humanökologie ................. - - 3 2 3 8 III
Sozialverwaltung .............. - - 3 2 3 8 III
Kulturtouristik ............... - - 3 2 3 8 III
Gesundheit und Soziales ....... - - 3 2 3 8 III
b) Schulautonome
Pflichtgegenstände *4) ........ 2 2 2 2 2 10
Pflichtgegenstände
mit erhöhtem Stundenausmaß .... *5)
Seminare:
Fremdsprachenseminar *3) ...... I
Allgemeinbildendes Seminar .... III
Fachtheoretisches Seminar ..... III
Praxisseminar ................. IV
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Pflichtgegenstände gesamt .... 37 35 38 38 37 185
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B. Pflichtpraktikum
12 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang.
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C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *4)
Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Unverbindliche Übungen
Spielmusik .................... 1 1 1 1 1 5 V
Chorgesang .................... 1 1 1 1 1 5 V
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D. Fakultatives Praktikum
4 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang.
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E. Förderunterricht *4)
Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Deutsch ...................... (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)
Englisch ..................... (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)
Zweite lebende Fremdsprache .. (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ................... (-) (2) (2) (2) (-) (6) I
Rechnungswesen *2) ........... (2) (2) (2) (2) (-) (8) I
Textverarbeitung *2).......... (2) (2) (2) (-) (-) (6) III
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II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe dient im Sinne der §§ 65 und 70 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer umfassenden Allgemeinbildung als Voraussetzung für ein Studium an Hochschulen, Universitäten und Akademien und vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von gehobenen Berufen in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus und Ernährung befähigen.
Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und in den Fremdsprachen sowie die Bereitschaft zu ständiger Weiterbildung.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiter zu führen.
Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.
Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen auf ein demokratisches Denken und ein Leben in multikulturellen Gesellschaften vorbereitet werden.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Erweiterungsbereich Freiräume durch die Bestimmung der Ausbildungsschwerpunkte, der schulautonomen Pflichtgegenstände, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen des Schülers, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die Ausbildungsschwerpunkte sind Bereiche, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden. Sofern der Schulgemeinschaftsausschuß den Ausbildungsschwerpunkt nicht festlegt, hat die Festlegung durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Folgende Varianten können vorgesehen werden:
- 1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
- 2. ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
- 3. ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden Formen geführt werden:
- 1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
- 2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Die Seminare dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen. Die Auswahl der an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) zu führenden Seminare sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, ihres Inhaltes und ihres Stundenausmaßes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.
Soweit der Schulgemeinschaftsausschuß keine Lehrplanbestimmungen für den Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände erläßt, hat die Festlegung dieses Bereichs durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.
Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird.
Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung und die Erziehung zu Umweltbewußtsein.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.
Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
- a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984.
- b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991.
- c) Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.
- d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
- e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
- f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986.
- g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
- h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.
- i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
- j) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
2. DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
- die ästhetischen Qualitäten eines literarischen Werkes und dessen Zusammenhang mit soziokulturellen Rahmenbedingungen erfassen können und zu dessen Bewertung fähig sein;
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
- sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
- sprachliche Kreativität unter Beachtung der Sprech- und Schreibrichtigkeit entwickeln;
- Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können;
- Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
- Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Normative Sprachrichtigkeit:
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.
Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.
Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze).
Mündliche Kommunikation:
Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat.
Lesen und Vortragen von Texten.
Schriftliche Kommunikation:
Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung).
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers
(Motive, Themen, formale Aspekte von Texten).
Literarische Gattungen.
Medien:
Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien).
II. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Referat. Diskussion.
Lesen und Vortragen von Texten.
Darstellung von problemorientierten Standpunkten.
Schriftliche Kommunikation:
Freies Mitschreiben; praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt, Lebenslauf, Bewerbungsschreiben; Charakteristik, Beschreibung).
Analysieren, Argumentieren, Appellieren.
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).
Medien:
Massenmedien (Arten und Funktionen audio-visueller Medien).
Werbung und Konsumverhalten.
III. Jahrgang:
Normative Sprachrichtigkeit:
Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.
Mündliche Kommunikation:
Referat. Diskussion.
Lesen und Vortragen von Texten.
Schriftliche Kommunikation:
Analysieren, Argumentieren, Appellieren.
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von deutschsprachigen Werken bis zur Klassik in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung
wesentlicher Werke der Weltliteratur.
Medien:
Massenmedien (Gestaltungskriterien und Manipulation). Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).
IV. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Referat. Diskussion. Moderation. Rede und Vortrag. Statement.
Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).
Schriftliche Kommunikation:
Facharbeit.
Analysieren, Argumentieren, Appelieren, Dokumentieren,
Kommentieren.
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von deutschsprachigen Werken von der Romantik bis einschließlich Naturalismus in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.
Medien:
Mediale Präsentationstechniken und Kommunikationsmöglichkeiten.
Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung).
V. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Referat. Diskussion. Interview.
Präsentation.
Gesprächs- und Fragetechnik.
Schriftliche Kommunikation:
Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,
Kommentieren.
Interpretation und Textkritik.
Freies Gestalten.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Deutschsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts in Themenkreisen; bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations-, Kooperations- und Kritikfähigkeit.
Fächerübergreifende und projektorientierte Unterrichtsformen fördern die praxisgerechte Verknüpfung von Unterrichtsgegenständen und Themenbereichen.
Der Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen motiviert die Schüler zu selbständigem und verantwortlichem Handeln und führt sie zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen gewonnen und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet wird.
Problemstellungen, die sich am Erfahrungshorizont und an den Interessen der Schüler sowie an aktuellen Anlässen orientieren, fördern die Lebensnähe des Unterrichts und die Motivation der Schüler.
Der Computer kann im Deutschunterricht praxisgerecht und motivierend eingesetzt werden, so zB für das Erstellen von Präsentationsunterlagen, Informationen, Schülerzeitungen und Projektdokumentationen.
Das selbständige Beschaffen, Auswählen und Strukturieren von Informationen wird durch die Arbeit in Bibliotheken und durch Exkursionen gefördert.
Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Bedürfnissen der Schüler orientieren und einen Schwerpunkt bilden, da unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abgestimmt und bestehende Defizite abgebaut werden sollen. Als motivationsfördernd erweist sich dabei die Einbeziehung von Sprachspielen und kreativen Gestaltungsformen.
Die regelmäßige Verwendung des Österreichischen Wörterbuches erzieht zu Selbständigkeit und erhöht das Verständnis für Sprache als komplexes, sich veränderndes System.
Übungen im kreativen Schreiben schulen das Verständnis für unterschiedliche Sprachformen und führen zu individueller Stilbildung.
Lust am Schöpferischen, Eigenständigkeit und Selbstbewußtsein werden gefördert, Schreibhemmungen und Kommunikationsschwierigkeiten leichter überwunden.
Das persönliche Erlebnis der Dichtung hat Vorrang vor dem rein Literarischen; Bezüge zur Gegenwart sind herzustellen.
Die kulturgeschichtliche Orientierung erfordert Hinweise auf Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlichkulturellen Umfeld, zB zur bildenden Kunst, Musik, Philosophie, Psychologie. Kulturelle Aktivitäten (zB der Besuch von Theateraufführungen, Dichterlesungen, Museen und Ausstellungen) motivieren zur Beschäftigung mit Kunst und regen zu kreativer Tätigkeit an.
Der Themenbereich „Gestalten von und mit Medien" fördert Selbsttätigkeit, Teamgeist, Kreativität und den kritischen Umgang mit Medien. Das selbständige Erarbeiten und Präsentieren eines Medienproduktes bewirkt eine erhöhte Identifikation mit der Aufgabe, der eigenen Leistung und der Arbeit im Team; darüber hinaus bereitet es in lebensnaher Form auf Beruf und Studium vor.
Schularbeiten:
I. und II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;
III. und IV. Jahrgang: je 2 zweistündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.
3. ENGLISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
- Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines in englischer Sprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können und umgekehrt;
- Sachverhalte in der englischen Sprache erweiternd interpretieren und adäquat darauf reagieren können;
- wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten englischsprachiger Länder kennen, deren Kenntnis für ein entsprechendes soziales Verhalten und für die Kommunikation im In- und Ausland erforderlich ist;
- zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
- zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Integration der Vorkenntnisse.
Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers.
Aktuelle Themen.
Situationen des täglichen Lebens.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
II. Jahrgang:
Themen aus dem sozialen Umfeld des Schülers.
Die englischsprachige Welt, kulturelle und soziale Besonderheiten.
Aktuelle Themen.
Standardsituationen der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
III. Jahrgang:
Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich.
Kulturleben.
Aktuelle Themen.
Restaurant, Gastronomie, Rezeption.
Standardformen der Hotelkorrespondenz - Fallbeispiele aus der
beruflichen Praxis.
Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
IV. Jahrgang:
Themen mit vorwiegendem Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kultur und Gesellschaft.
Wirtschaft und Politik der englischsprachigen Welt.
Wirtschaftsräume, internationale Organisationen.
Aktuelle Themen.
Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro.
Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:
Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.
V. Jahrgang:
Themen mit vorwiegendem Bezug auf soziale und ökologische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche.
Aktuelle Themen.
Fallbeispiele - Public Relations, Marketing.
Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:
Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind
- der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit,
- die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
- der Beitrag zu den Erziehungszielen der Bildungs- und Lehraufgabe.
Ein vielfältiges Angebot von Themen, Textsorten und Kommunikationsformen sowie die Berücksichtigung von Schülerinteressen ist im Sinne des allgemeinen Bildungszieles zweckmäßig.
Die Vorkenntnisse der Schüler ermöglichen von Beginn an die Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache. Dies gilt für alle Unterrichtsbelange mit Ausnahme jener Gebiete, in denen die kontrastive Sprachbetrachtung das eigentliche Unterrichtsziel ist.
Es ist wichtig, daß alle sprachliche Fertigkeiten, sowohl einzeln als auch integriert, laufend geübt werden. Der Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit entspricht einerseits den Erfordernissen der Praxis und fördert andererseits eine abwechslungsreiche Gestaltung des Unterrichts. Dabei kommt der Schaffung von realitätsbezogenen Situationen Bedeutung zu.
Der Veranschaulichung der Lehrinhalte und der Motivierung der Schüler dienen ua. authentische Materialien, die Mittel der modernen Informations- und Kommunikationstechnologie, einschlägige Schulveranstaltungen, Unterrichtsprojekte (zB Intensivsprachwochen, Schüleraustausch, Pflichtpraktikum auch im Ausland, Zusammenarbeit mit heimischen Betrieben) sowie die Mitarbeit von native speakers.
Dem Lehr- und Ausbildungsziel entsprechend, gebührt der Vermittlung kommunikativer Kompetenz Vorrang vor kognitiver Kompetenz und der Förderung der Sprachverständlichkeit vor sprachlichem Perfektionismus.
British English und American English sind als gleichwertig anzusehen.
Die Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände empfiehlt sich vor allem bei der Behandlung berufsbezogener Inhalte.
Schularbeiten:
I. - IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
- 4. ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen, verarbeiten und anwenden können;
- die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von technischen Kommunikationsmitteln sowie von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben und einen deutschsprachigen Text in der Fremdsprache zusammenfassen und kommentieren können;
- politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
- gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
- Hilfsmittel für die Sprachübertragung gewandt handhaben können;
- die Besonderheiten des Lebens und der Kultur des Sprachraumes der Zielsprache achten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Einfache Situationen aus dem Alltag.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.
II. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem
beruflichen Umfeld.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
III. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Tourismus einschließlich Abwicklung von Standardgeschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
IV. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Abwicklung von Geschäftsfällen, die von der Norm abweichen.
Politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen des Landes/der Länder der Zielsprache.
Aktuelle Themen.
Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:
Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.
V. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Abwicklung von komplexen Geschäftsfällen.
Internationale wirtschaftliche, kulturelle, politische, ökologische
und soziale Themen.
Aktuelle Themen.
Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:
Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind
- der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit, zunächst im Hören und Sprechen, in zweiter Linie im Lesen und Schreiben,
- die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
- der Beitrag zur Erziehung zu Toleranz und Zusammenarbeit.
Die Bildungs- und Lehraufgabe verlangt die Beherrschung zahlreicher Fertigkeiten, die sowohl einzeln als auch in ihrem Zusammenwirken durch intensives Üben erlernbar sind. Daher kommt dem Gebrauch der Fremdsprache schon ab dem Anfangsunterricht große Bedeutung zu.
Übungen im Hör- und Leseverstehen beziehen sich zweckmäßigerweise sowohl auf Global- als auch auf Detailverständnis.
Die Darstellung sprachlicher Strukturen sowie Hinweise auf Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten zwischen der Zielsprache und dem Deutschen oder anderen Sprachen können die Beherrschung der kommunikativen Fertigkeiten unterstützen, sofern sie behutsam eingesetzt werden.
Der Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit dient der abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichtes und fördert Hörverständnis und Sprechfertigkeit des Schülers. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Rollenspiel bei der Simulation authentischer Situationen zu.
Der Unterrichtsertrag wird durch Veranschaulichung der Lehrinhalte und Motivierung des Schülers gesteigert. Dazu dienen insbesondere
- der Einsatz von authentischem Material einschließlich audiovisueller Medien schon ab dem ersten Lernjahr;
- Unterrichtsprojekte;
- der Einsatz von Assistenten und Gästen aus dem betreffenden Sprachraum;
- individuelle und kollektive Schülerkorrespondenz;
- Intensivsprachwochen im Ausland, Schüleraustausch und Auslandspraktikum.
Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch", „Englisch" und „Textverarbeitung" dient vor allem der einheitlichen Bezeichnung sprachlicher Kategorien. Die Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände empfiehlt sich vor allem bei der Behandlung berufsbezogener Inhalte.
Schularbeiten:
I. - IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
5. GESCHICHTE UND KULTUR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
- Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
- aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
- die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
- zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
- die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).
Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren der historischen Entwicklung von den Anfängen bis zum Beginn des Mittelalters.
Mittelalter:
Kultur und Gesellschaft im Feudalismus.
Weltreiche des Glaubens. Vom theozentrischen zum
anthropozentrischen Weltbild. Kirche und Reich.
Entwicklungen in Österreich.
Frühe Neuzeit:
Erfindungen und Entdeckungen.
Außereuropäische Reiche und Kulturen. Wirtschaft (Frühkapitalismus und Verlagssystem). Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft
(Renaissance, Humanismus, Reformation).
Entwicklungen in Österreich.
Zeitalter des Absolutismus:
Politische und ökonomische Zentralisierungsbestrebungen.
Dreißigjähriger Krieg und osmanische Expansion.
Kultur und Gesellschaft (Barock, Rokoko).
Entwicklungen in Österreich.
IV. Jahrgang:
Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:
Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.
Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.
Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier),
Wissenschaft und Technik.
Entwicklungen in Österreich.
Zeitalter des Imperialismus:
Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.
Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).
Ideologien und politische Bewegungen.
Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.
Entwicklungen in Österreich.
Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:
Russische Revolution. Neuordnung Europas.
Österreich in der Ersten Republik.
Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand; Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien. Internationale Organisationen.
Außereuropäische Entwicklungen. Zweiter Weltkrieg.
Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.
Entwicklungen in Österreich.
V. Jahrgang:
Zeitalter des Pluralismus:
Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde).
Einigung Europas.
Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien.
Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte,
Nord-Süd-Konflikt.
Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; Wirtschaftswachstum und Ökologie, Wissenschaft, Technik). Kultur als Wirtschaftsfaktor.
Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik, Neutralität).
Welt im Umbruch:
Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen
Staatengemeinschaft.
Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.
Europäische Integration.
Migrationsprobleme.
Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien der Lehrstoffauswahl sind das Ausmaß der Relevanz für den Österreichbezug sowie der Bedeutung für Entscheidungen in der Gegenwart.
Auf die Veränderungen im Rollenbild der Frau in allen Epochen ist Bedacht zu nehmen.
Im Begriff Kultur ist immer auch die Kunst inkludiert.
Als besonders die Motivation und das Verständnis der Schüler fördernd erweist sich der längsschnitt- bzw. problemorientierte Unterricht geeigneter Themen.
- 6. WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
- die zur Untersuchung und Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
- über wirtschaftsgeographische Kenntnisse sicher verfügen;
- die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen erläutern können;
- über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
- ökonomische Handlungsmuster und die sich daraus ergebenden Verteilungskonflikte und Umweltschäden erklären und zu Problemlösungsansätzen kritisch Stellung nehmen können;
- einige, nach unterschiedlichen Gesichtspunkten erstellte Regionalisierungen und Raumtypisierungen der Erde angeben und die sich daraus ergebende Problematik erklären können;
- individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum analysieren können;
- die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität erläutern können;
- bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Stellung der Erde im Weltall. Physische Geographie. Orientierung auf der Erde.
Raum und Gesellschaft:
Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.
Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:
Wirtschaftsgeographische Begriffe, Wirtschaftsordnungen,
Wirtschaftsregionen.
Regionalisierung der Erde:
Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen; Problematik der Typisierung.
Länder der Dritten Welt:
Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme.
Subsistenzwirtschaft und marktorientierte Landwirtschaft, Bodenreform, Verkehrsstrukturen, Veränderungen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen durch Nutzung natürlicher Ressourcen, Industrialisierung, Ferntourismus und Verstädterung; Schwellenländer, Nord-Süd-Beziehungen, Entwicklungschancen.
Großregionen:
Polargebiete, Afrika, Asien ohne GUS, pazifischer Raum ohne Japan, Lateinamerika (Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Verkehr und Tourismus, politische Gliederung, Krisengebiete, internationale Beziehungen).
IV. Jahrgang:
Industrieländer:
Typen, Merkmale, Probleme.
Modelle und reale Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen, Standortfaktoren und Strukturveränderungen in Industriegebieten.
Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen für die Erschließung und Versorgung von Wirtschaftsräumen, Telekommunikation, Verkehrsstrukturen; Landwirtschaft in der Industriegesellschaft.
Veränderung städtischer und ländlicher Regionen; Freizeitverhalten
und Tourismusregionen, Reiseplanung.
Großregionen:
Nordamerika, GUS, Japan, Australien, Europa (Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus und Verkehr, politische Gliederung, Krisengebiete; politische und wirtschaftliche Integration).
V. Jahrgang:
Österreich:
Raum und Gesellschaft:
Staatsgebiet, naturräumliche Gliederung, Naturpotential;
demographische Entwicklung und Strukturen, Bevölkerungsverteilung, Erwerbsstruktur, Arbeitsmarkt, Sozialstruktur und Mobilität;
zentralörtliches Gefüge, regionale Disparitäten; Wirtschaftssystem und wirtschaftsräumliche Gliederung; Infrastruktur; politische und administrative Gliederung.
Raumordnung:
Zielsetzung, Organisation und Instrumentarium der örtlichen, überörtlichen und grenzüberschreitenden Raumplanung; räumliche Gliederung (Planungs- und Konzeptregionen); raumwirksame Planungen und Maßnahmen (Dorferneuerung und Landschaftspflege, Stadtsanierung, Ver- und Entsorgung, Entwicklung strukturschwacher Industriegebiete; Verkehrsplanung).
Wirtschaftsstrukturen und -prozesse:
Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, Handel, sozialen Dienstleistungen, im Tourismus, im quartären und quintären Sektor. Strukturen des Arbeitsmarktes.
Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz:
Ursachen ökologischer Probleme; raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen zur Erhaltung und Sanierung von Siedlungs- und Landschaftsbild.
Wirtschaftliche und politische Verflechtungen Österreichs mit dem Ausland. Europäische Integration.
Weltwirtschaft und Weltpolitik:
Globalisierung und Regionalisierung; Integrationsprozesse; überstaatliche Machtkonzentrationen (wirtschaftliche, politische und militärische); internationale Arbeitsteilung; Strukturen und Trends des Welthandels; Migration.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind:
- die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
- der Beitrag zur Förderung des Verständnisses für die Verantwortung des Menschen innerhalb ökologischer Kreisläufe und Systeme sowie für wirtschaftliche Strukturen und Prozesse,
- der Österreichbezug,
- die Aktualität.
Das vernetzte Denken wird vor allem durch regionale Fallbeispiele gefördert.
Als besonders motivationsfördernd bewähren sich schüleraktivierende Unterrichtsformen, wie Plan- und Rollenspiele, der Einsatz geographischer Software, geographische Feldarbeit sowie fachspezifische und fachübergreifende Projekte.
7. MUSIKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Musik als wesentlichen Teil seiner Existenz und als Zugang zur Kunst begreifen;
- seine musikalische Bildung durch gemeinsames Musizieren, durch bewußtes Hören von und Reflektieren über Musik in Verbindung mit der Aneignung musiktheoretischer Grundlagen erwerben und erweitern;
- durch Schulung des Hörvermögens die Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit steigern und dadurch Musik genauer erfahren können;
- eine persönliche und kritische Einstellung gegenüber dem Musikangebot gewinnen und diese auch sprachlich richtig vertreten können;
- die Bedeutung der Musik und die Stellung des Musikers innerhalb der vielfältigen Erscheinungsformen von Kultur in Vergangenheit und Gegenwart erkennen;
- die Eigenständigkeit des österreichischen Anteils an der europäischen Kultur einschätzen können;
- mit dem regionalen Musikleben in Gegenwart und Vergangenheit vertraut sein;
- sein Kulturbewußtsein durch Orientierung an europäischen und außereuropäischen Kulturkreisen erweitern;
- sich mit den verschiedenen Funktionen von Musik und insbesondere mit dem prägenden Einfluß der Medien auseinandersetzen können;
- die vielfältigen Wirkungen von Musik in einer veränderten akustischen Umwelt kennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Musizieren und Gestalten:
Stimmbildung und Sprechpflege.
Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.
Vokale und instrumentale Improvisation.
Bewegungsgestaltung, Tänze.
Musiktheorie:
Allgemeine Musiklehre.
Akustische Grundbegriffe.
Die menschliche Stimme.
Musikinstrumente.
Technische Möglichkeiten der Aufzeichnung von Musik.
Einfache Notationsformen.
Musikgeschichtliche Epochen.
Werkanalyse:
Einfache formale Prinzipien, Wort-Ton-Beziehung, Tonmalerei;
Original und Bearbeitung.
Möglichkeiten der Rezeption von Musik.
Musik und Gesellschaft:
Musik und Musiker in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und
kulturellen Umfeld.
Akustische Umwelt und Hörgewohnheiten.
II. Jahrgang:
Musizieren und Gestalten:
Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.
Ein- und mehrstimmige Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.
Klangexperimente.
Bildnerische Darstellung von Musik.
Choreographische Bewegungsgestaltung; Tänze.
Musiktheorie:
Musikensembles aus verschiedenen Epochen und Musizierbereichen.
Graphische Musikaufzeichnung.
Musikgeschichtliche Epochen.
Werkanalyse:
Motivisch-thematische Arbeit in kleineren musikalischen Einheiten.
Interpretationsmöglichkeiten.
Musikalische Fachsprache.
Musik und Gesellschaft:
Musik und Musiker in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und
kulturellen Umfeld.
Musik in Film, Fernsehen und Werbung.
III. Jahrgang:
Musizieren und Gestalten:
Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.
Ein- und mehrstimmige Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.
Musizieren in Klassenspielgruppen.
Klangexperimente.
Improvisatorische und gebundene Bewegungsgestaltung.
Musiktheorie:
Tonsysteme im Überblick.
Musikgeschichtliche Epochen.
Klavierauszüge und einfache Partituren.
Werkanalyse:
Motivisch-thematische Arbeit in größeren musikalischen Einheiten.
Formale Gestaltung innerhalb verschiedener musikalischer Gattungen.
Literarische Stoffe im Musikdrama.
Musik und Gesellschaft:
Regionales und überregionales Musikangebot und Musikpublikum.
Musik als Wirtschaftszweig.
IV. Jahrgang:
Musizieren und Gestalten:
Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.
Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik mit Schwerpunkt 19. und 20. Jahrhundert.
Vokale und instrumentale Gestaltung außermusikalischer Themen.
Bewegung und musikalische Form.
Tänze des 19. und 20. Jahrhunderts.
Musiktheorie:
Auflösung des Dur/Moll-Systems.
Schwerpunkte der Musik im 19. und 20. Jahrhundert.
Verschiedene Notationsformen.
Vergleich zwischen abendländischer Musik und der Musik anderer
Kulturen.
Werkanalyse:
Zusammenhang von Form und Aussage.
Deutungsmöglichkeiten von Musik im fächerübergreifenden
Zusammenhang.
Interpretationsvergleiche.
Musik und Gesellschaft:
Psychologische Wirkung der Musik.
Manipulation durch Musik.
Musiksoziologie.
Finanzierung und Vermarktung von Musik.
V. Jahrgang:
Musizieren und Gestalten:
Festigung der Stimmbildung und Sprechpflege.
Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik mit fächerübergreifenden
Aspekten.
Vokale, instrumentale und Bewegungsgestaltung mit Betonung der Musik des 20. Jahrhunderts.
Musiktheorie:
Stilistische Entwicklungen im Verlauf der Musikgeschichte.
Fächerübergreifende Themen.
Werkanalyse:
Motivisch-thematische und formale Strukturen in der Musik, vor
allem des 20. Jahrhunderts.
Ausgewählte Werke.
Musik und Gesellschaft:
Musik in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und kulturellen
Umfeld. Musikkritik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind
- das musikalische Handeln als Mittelpunkt des Unterrichtes, wobei dem Lied, aber auch dem bewußten Hören von und dem Reflektieren über Musik besondere Bedeutung zukommt;
- die ausgewogene Behandlung der ständig miteinander zu verbindenden Themenbereiche Musizieren und Gestalten, Musiktheorie, Werkanalyse sowie Musik und Gesellschaft;
- die Orientierung am Lebens- und Interessensbereich der Schüler;
- das Sichtbarmachen fächerübergreifender Zusammenhänge.
Musizieren und Gestalten:
Einerseits können kognitive Lehrziele vom Praktischen her erarbeitet werden; andererseits soll dem natürlichen Bedürfnis des Schülers nach zweckfreier musikalischer Äußerung entsprochen werden.
Stimmbildung und Sprechpflege sollen in Verbindung mit dem Lied stehen. Dabei sollen Mängel erkannt und nach Möglichkeit behoben werden. Das Auswendigsingen von Liedern erweitert das musikalische Handlungsvermögen.
Als Beitrag zur Persönlichkeitsbildung kommt dem schöpferischen Gestalten größte Bedeutung zu.
In der Bewegungserziehung können Querverbindungen zum Pflichtgegenstand „Leibesübungen" hergestellt werden.
Musiktheorie:
Musiktheoretische Inhalte sind stets in Verbindung mit dem Sing- und Spielgut sowie mit der Hör- und Bewegungserziehung zu erarbeiten und sollen darüber hinaus den Zugang zur Werkbetrachtung und -interpretation erschließen helfen.
Werkanalyse:
Voraussetzung für jede Art von Werkbetrachtung ist bewußtes Hören. Der Kontakt mit dem Notenbild sowie Singen, Musizieren, graphische und bewegungsmäßige Darstellung musikalischer Strukturen und Formabläufe können hier hilfreich sein. Interpretationsvergleiche können zu einem tieferen Werkverständnis führen.
Das Ziel der Eigenständigkeit des Urteils erfordert das oftmalige Ermutigen der Schüler, ihre Meinungen und Eindrücke in zunächst freie, später zunehmend fachgerechte Worte zu fassen.
Musik und Gesellschaft:
Die Inhalte dieses Themenbereiches sind für fächerübergreifendes Arbeiten und Projektunterricht besonders geeignet. Arbeitsformen wie Einzel- und Gruppenarbeit mit vielfältigen Materialien (Quellentexten, Zeitungsausschnitten usw.) sind hier nützlich. Diskussionen mit kritischer Auseinandersetzung mit Musik sollen ausreichend geführt, die soziale Funktion von Musik soll betont werden.
Zur Bereicherung des Unterrichtes können Komponisten, Interpreten und andere Musikexperten eingeladen sowie Konzert-, Musiktheater-, Film- und Ausstellungsbesuche eingeplant werden.
Der Unterricht im I. Jahrgang dient auch der Orientierung des Schülers, um ihm die Entscheidung für die Wahl des musischen Pflichtgegenstandes ab dem II. Jahrgang zu erleichtern.
8. BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- an schöpferischer bildnerischer Tätigkeit und an der Betrachtung von Werken der bildenden Kunst Freude empfinden;
- seine schöpferischen Anlagen und Fähigkeiten sowie seine einschlägige Sach- und Methodenkenntnis materialgerecht und zielorientiert für die Verfeinerung seiner Wahrnehmungsfähigkeit, für den persönlichen Ausdruck und für die visuelle Verständigung
- auch zur Lösung fächerübergreifender Aufgaben - einsetzen
können;
- eine offene und kritische Einstellung gegenüber allen bildnerischen Erscheinungsformen der Kultur, insbesondere gegenüber der Kunst der Gegenwart, haben;
- das künstlerische Angebot, die visuellen Massenmedien und die gestaltete Umwelt verstehen und sinnvoll nutzen können;
- Wesen und Aufgabe bildnerischen Schaffens, die psychologischen, sozialen, historischen und technischen Entstehungsbedingungen von Kunstwerken sowie die Zeitbedingtheit, die Einmaligkeit und die Überzeitlichkeit von Kunstwerken verstehen;
- wirtschaftliche und soziale Berufe im Bewußtsein seiner kulturellen Verantwortung ausüben können, darüber hinaus aber auch den Wert der bildnerischen Erziehung für die Allgemeinbildung und Studierfähigkeit, aber auch für die persönliche Lebensgestaltung erkennen.
Lehrstoff:
I. und II. Jahrgang:
Schrift:
Blockschrift. Rhythmus, Proportionen, Schriftgrößen. Schreibgeräte.
Textgebundene Anwendung.
Studien vor dem Objekt:
Praktische und visuelle Erkundung von Objekten und Phänomenen aus dem Lebensbereich des Schülers; Form-, Struktur-, Raum- und Oberflächenqualitäten, Gliederungs- und Maßverhältnisse, Körperhaftigkeit und Farbe.
Malerei:
Einsatzmöglichkeiten der Farbe. Wirkungsweisen verschiedener
Materialien und Techniken im Hinblick auf Ausdrucksabsicht und Zweckbestimmung.
Grafik:
Druckgrafische Verfahren.
Reflexion:
Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel. Bildnerische Terminologie. Wesen von Architektur, Plastik, Malerei, Grafik (Handzeichnung und Druckgrafik). Kunsthandwerk (Werkstruktur, inhaltliche Bedeutung von Werken).
III. Jahrgang:
Schrift:
Freie Anwendung; Plakatgestaltung, Grafikdesign.
Studien vor dem Objekt:
Naturstudium.
Malerei:
Möglichkeiten der Farbgebung (Gegenstandsfarbe, Erscheinungsfarbe, Symbolfarbe und Farbe als Ausdrucksträger).
Grafik:
Experimentelle druckgrafische Verfahren.
Reflexion:
Inhaltliche Bedeutung von Werken; Verhältnis von Wirklichkeit und Darstellung; Entstehungsbedingungen von Werken. Werthaltung gegenüber den Produkten der Kunst. Einordnung von Kunstwerken in das Gesamtbild einer Kultur, elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge.
IV. Jahrgang:
Schrift:
Anspruchsvollere typografische Lösungen auch unter Verwendung
zeitgemäßer Hilfsmittel.
Studien vor dem Objekt:
Naturstudien unter Einbeziehung von Licht und Schatten,
Räumlichkeit.
Räumliche Gestaltung:
Planlesen. Anfertigung einfacher Handskizzen zur Orientierung. Darstellung von Innenräumen (Raumgröße, Raumfunktion, Ausstattung). Einfache perspektivische Darstellungen (Schrägbild). Farbe im Raum. Wirkungsweisen verschiedener Techniken und Materialien im Hinblick auf formale Gestaltung.
Reflexion:
Sinn und Funktionen von Kunst. Entwicklung der europäischen Kunst. Funktionen von Medienprodukten (dokumentierend, informativ, unterhaltend, werbend, manipulierend). Problematik in den Wechselbezügen von Kunst und Kommerz.
V. Jahrgang:
Schrift:
Integration von Schrift und Bild unter Bedachtnahme auf Form, Farbe und Wirkung. Schrift im Dienste der Kommunikation und Information.
Studien vor dem Objekt:
Studium von Proportion, Gliederung, Staffelung, Rhythmus und Komposition an Pflanzen, Gegenständen des täglichen Gebrauchs, Architekturobjekten und am menschlichen Körper.
Räumliche Gestaltung:
Perspektivische Darstellungen mit erhöhten Anforderungen
(Zentralperspektive, Zweipunkt-Perspektive).
Visuelle Medien.
Verfremdung und Abstraktion.
Ausdrucksabsicht und Zweckbestimmung der Umweltgestaltung. Gestaltungsprobleme der Plastik, der Fotografie sowie der Film-, Video- und Computerkunst. Kommunikation, Dokumentation und Interpretation mittels Computerkunst.
Reflexion:
Interpretation von Werken der bildenden Kunst (Form und Funktion, direkte und symbolische Information; Entstehungsbedingungen und kausale Zusammenhänge, adäquate Annäherungsformen).
Architektur im menschlichen Siedlungsraum ( Produktanalyse; natürliche und synthetische Bau- und Werkstoffe; Baubiologie).
Selbständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung (Museen, Galerien, Fachliteratur, visuelle Medien).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind
- der Beitrag zur Freude an kreativer Arbeit und an der Betrachtung von Kunstwerken;
- der Beitrag zur Förderung individueller Begabungen;
- die Vorkenntnisse sowie die persönlichen und beruflichen Interessen der Schüler;
- die Ausgewogenheit und Integration von bildnerischer Arbeit und Interpretation;
- die Eignung für themen- und problembezogene Aufgabenstellungen;
- die Eignung für Querverbindungen mit anderen Unterrichtsgegenständen;
- die Vielseitigkeit der Objekte und Stile sowie der Unterrichtsmethoden;
- örtliche Gegebenheiten (insbesondere bei Lehrausgängen);
- die Aktualität.
Bei der Zuteilung der Themen, der Techniken und des Umfanges bildnerischer Aufgaben an die einzelnen Schüler sind auch deren Fähigkeiten von Bedeutung.
Hauptkriterien für Auswahl von Werken zur Reflexion sind
- die Übertragbarkeit der zu gewinnenden Einsichten auf andere Werke;
- die Vielseitigkeit der Epochen und Kulturkreise unter besonderer Berücksichtigung Österreichs.
Der Anteil der Reflexion nimmt zweckmäßigerweise mit der Reife der Schüler zu. Aktives Erarbeiten von Sachverhalten ist passivem Rezipieren vorzuziehen.
Die allgemeine Forderung nach anschaulicher Unterrichtsgestaltung ist in der bildnerischen Erziehung von besonderer Bedeutung. Daher kommt der Lernzielorientiertheit sowie der optischen Qualität von Unterrichtsmitteln großes Gewicht zu.
Vergleichende Bildbetrachtung (Kunst- und Werkbetrachtung, auch von Schülerarbeiten) schult die Urteilskraft.
Der Vertiefung einzelner Techniken gebührt Vorrang vor der oberflächlichen Aneignung vieler verschiedener Fertigkeiten. Die meisten Schüler bedürfen der Beratung bei Konzeption und Ausführung, z. B. über
- zielangemessene Handhabung von Material und Werkmitteln,
- inhaltliche und formale Gesichtspunkte,
- die Organisation von Arbeitsschritten,
- die Wechselbeziehung zwischen gestellter Aufgabe, verwendeten bildnerischen Mitteln und zu erwartendem Ergebnis.
Die Forderung nach Kreativität läßt es wichtig erscheinen, daß nicht bloß nach Vorlagen gearbeitet wird.
Die auf vertieftes Verständnis ausgerichtete Bildungs- und Lehraufgabe läßt die Erarbeitung von wenigen exemplarischen Werken zweckmäßiger erscheinen als die oberflächliche Behandlung der gesamten Kunstgeschichte.
Die selbständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung (zB Museen, Fachliteratur, Massenmedien) kann nur durch wiederholten Umgang mit diesen erlernt werden. Die Begegnung mit dem Originalwerk kann durch Lehrausgänge ermöglicht werden.
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages dient eine von jedem Schüler angelegte Mappe von eigenen Aufzeichnungen, gemeinsam erarbeiteten Zusammenfassungen, Skripten, Bildmaterial, Zeitungsausschnitten usw. Nach Lehrausgängen und Exkursionen empfiehlt sich deren Auswertung durch schriftliche Berichte, Arbeitsblätter ua. Zwecks rationeller Arbeit empfehlen sich Doppelstunden. Der Unterricht im I. Jahrgang dient nicht zuletzt der Orientierung des Schülers, um ihm die Entscheidung für die Wahl des musischen Pflichtgegenstandes ab dem II. Jahrgang zu erleichtern. Die Stoffverteilung, insbesondere auf den I. und II. Jahrgang, ergibt sich aus der Interessenslage der Schüler und dem erzielbaren Arbeitsfortschritt.
9. PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- psychische Phänomene verstehen und fachgerecht benennen können;
- sich in der psychologischen und pädagogischen Fachliteratur selbständig zurechtfinden können;
- seine eigene Persönlichkeit und die seiner Mitmenschen verstehen und Zusammenhänge zwischen individuellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten erfassen können;
- in seinem Verhalten auf die Persönlichkeit anderer Rücksicht nehmen;
- eine begründete und vertretbare Einstellung zu Lebensproblemen und eine verantwortungsbewußte, tolerante Haltung innerhalb der Gemeinschaft aufweisen;
- sich seiner erzieherischen Verantwortung und Vorbildwirkung bewußt sein;
- sich mit den Grundfragen der menschlichen Existenz auseinandersetzen und ein persönliches Welt- und Menschenbild als Grundlage für ein verantwortungsbewußtes Handeln erarbeiten;
- selbständig und kritisch denken;
- die geistige Leistung Andersdenkender achten.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Psychologie und Pädagogik:
Gegenstand, Methoden, Anwendungsbereiche, Richtungen.
Psychische Kräfte:
Motivation und Emotion.
Kognitive Funktionen:
Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Intelligenz, Begabung.
Theorien und Techniken des Lernens.
Entwicklungspsychologie:
Kindheit; Jugendalter; der erwachsene Mensch bis ins Alter.
Kritische Lebensereignisse.
Psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten (psychotherapeutische und psychiatrische Behandlungsmethoden).
Konflikte in den Bereichen Familie, Arbeit und Freizeit (Arten und Bewältigung).
Aggressionsforschung.
Wirkungen und Gefahren legaler und illegaler Drogen.
Betriebs- und Arbeitspsychologie.
Wirtschafts- und Werbepsychologie. Medienerziehung.
Sexualpsychologie:
Einstellung zur Sexualität, Sexualverhalten, Sexualstörungen.
Persönlichkeitspsychologie:
Tiefenpsychologische Hauptströmungen.
Persönlichkeitsforschung; Persönlichkeitsdiagnostik.
Psychosomatik, Psychohygiene, Umweltpsychologie.
V. Jahrgang:
Sozialpsychologie:
Sozialisation (geschlechts- und schichtenspezifisch); Gruppe, massenpsychologische Phänomene.
Einstellungen und Vorurteile; Manipulation; Kommunikation.
Mensch und Erkenntnis:
Methoden, Ziele, Grenzen der Erkenntnis; Wissenschaftstheorie;
Sprachphilosophie; Logik.
Mensch und Werte:
Wertproblematik; Ethik; Ästhetik.
Mensch und Natur:
Ökologische Denkmuster (Natur - Technik - Gesellschaft).
Mensch und Gesellschaft:
Menschliche Beziehungsformen (Ich-Du-Beziehung, Kleingruppe;
Gesellschaftsmodelle, feministische Denkansätze);
Recht, Politik, Macht; Ideologie und Ideologiekritik; Utopien.
Mensch und Transzendenz:
Metaphysik.
Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind
- die Anwendbarkeit;
- das Erlebnis und die Orientierungshilfe in konkreten Situationen der Daseinsbewältigung;
- die Integration fächerübergreifender Themenbereiche zu einem philosophischen Weltbild;
- die Interessen der Schüler;
- die Aktualität.
Dementsprechend ist es sinnvoll, psychologische und pädagogische Gesichtspunkte integriert darzustellen, sich mit erziehungspsychologischen Problemkreisen kritisch auseinanderzusetzen und aktuelle, anschauliche und lebensnahe Unterrichtsmittel einzusetzen.
Angesichts der unausweichlichen Themenvielfalt im Bereich Psychologie wird nachdrücklich darauf hingewiesen, daß der Lehrer von der Möglichkeit der exemplarischen Auswahl Gebrauch machen soll.
Die Erziehung zum selbständigen Denken sowie zur wissenschaftlichen Redlichkeit, Genauigkeit und Sachlichkeit erfordert Diskussionen und andere Unterrichtsformen, die Schüleraktivitäten im kommunikativen Bereich gewährleisten.
In den philosophischen Themenbereichen stehen im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe das Einüben der Ansätze des philosophischen Denkens und die kritische Reflexion im Vordergrund.
Die Behandlung philosophischer Probleme gewinnt durch exemplarische Hinweise auf einzelne Denker und philosophische Richtungen und durch Einbeziehen von Originaltexten an Konkretheit.
10. BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten, beschreiben und Teilbereichen der Biologie zuordnen können;
- die Vernetzung von Boden, Wasser und Luft mit der belebten Natur bis hin zur Ebene der Kreislaufprozesse erfassen können;
- die Einbettung des Menschen in das System der Natur und in das System der Gesellschaft verstehen;
- Zusammenhänge zwischen Form und Funktion biologischer Systeme von der molekularbiologischen Ebene bis zur Ebene der Organsysteme herstellen können;
- der Natur positiv gegenüberstehen und zu aktivem Umweltschutz bereit sein;
- in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewußt entscheiden;
- die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen können;
- die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können;
- biologische Arbeitsmethoden, insbesondere Grundsätze der Lernbiologie anwenden können;
- für die Berufspraxis bedeutsame ergonomische Zusammenhänge kennen;
- die Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die Gesundheit anderer übernehmen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Allgemeine Biologie:
Biologische Strukturen (Zytologie, Gewebe, Organe); biologische Funktionen (Wachstum, Entwicklung, Reizbarkeit, Bewegung, Fortpflanzung, Stoffwechsel);
Zelldifferenzierung, Zellteilung, Mikroorganismen.
Botanik:
Anatomie und Physiologie der Pflanzen; wirtschaftlich und
ökologisch wichtige Lager- und Sproßpflanzen.
Photo- und Chemosynthese, Zellatmung.
Zoologie:
Charakteristik der Tierstämme; vergleichende Anatomie und Physiologie tierischer Organsysteme.
Erkenntnisse der Verhaltensforschung, Verhaltensänderung durch
Domestikation.
Allgemeine Ökologie:
Grundbegriffe der Ökologie; abiotische und biotische Faktoren, Nahrungsketten, Stoffkreisläufe, Ökosysteme, ökologisches Gleichgewicht. Populationsdynamik.
III. Jahrgang:
Somatologie:
Anatomie und Physiologie der menschlichen Organsysteme; Entwicklung des Menschen, Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung; Ontogenese des Kindes.
Gesundheitsvorsorge:
Körperbewußtsein und Körperhygiene, Psychohygiene. Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren; Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik. Vorbeugung bei und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Vorsorgemedizin.
Lernbiologie.
Ergonomie.
Erste Hilfe und Gesundheitstraining.
V. Jahrgang:
Genetik:
Mendelsche Regeln; Mutation und Modifikation; Gentransfer; Anwendung der Erbgesetzmäßigkeiten; Humangenetik; Eugenik.
Evolution:
Abiotische und biotische Evolution: Entstehung des Lebens; Theorien über die Entwicklung der Arten; Evolutionsfaktoren.
Ökologie:
Naturnahe und naturferne Ökosysteme. Das biologische Gleichgewicht und seine Beeinflussung durch den Menschen.
Probleme der Umweltgestaltung, Umwelt- und Naturschutz. Aktuelle fachspezifische regionale und globale Probleme.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Auswahl des Lehrstoffes sind der Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, insbesondere im Bereich des politischen Bewußtseins und des Verantwortungsbewußtseins, sowie der Beitrag zur Förderung des Problembewußtseins, des vernetzten Denkens und der Entscheidungs- und Handlungskompetenz in biologischen und ökologischen Bereichen. In diesem Sinne empfiehlt sich besonders die Verknüpfung von Lehrinhalten aus den verschiedenen biologischökologischen Teilgebieten.
Bei der Behandlung intimer und ethischer Fragen ist Behutsamkeit geboten.
Problemorientierte Aufgabenstellungen erhöhen sowohl den von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Praxisbezug als auch die Motivation der Schüler. Handlungsorientierte Lehr- und Arbeitsmethoden (Gruppen- und Projektarbeit, Rollenspiel, Fallstudien, Referate) fördern die Kommunikations-, Kooperations- und Innovationsfähigkeit sowie die Kreativität.
- 11. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Mathematik in ihren logischen Zusammenhängen begreifen und die von ihr bereitgestellten Algorithmen bei der Lösung von Problemen der Berufspraxis anwenden können;
- Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen Modellen beschreiben können und Einsicht in die Wichtigkeit dieser Vorgangsweise für den außermathematischen Bereich haben;
- Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den mathematischen Fachgebieten besitzen sowie die dafür notwendigen algebraischen Methoden und numerischen Verfahren beherrschen, soweit sie für seine Berufspraxis und für das Studium an einer Universität erforderlich sind;
- über das notwendige mathematische Wissen verfügen, um zeitgemäße Hilfsmittel zielführend einsetzen zu können;
- bereit und interessiert sein, mathematische Verfahren in seiner Berufspraxis einzusetzen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Integration von Vorkenntnissen:
Logik, Mengenlehre, Zahlenmengen, Relations- und Funktionsbegriff, lineare Funktion, Grundrechnungsarten und ganzzahliges Potenzieren mit Termen, numerisches Rechnen.
Gleichungen und Ungleichungen:
Lineare Gleichungen und Ungleichungen.
Lineare Gleichungssysteme.
Funktionen:
Allgemeine Eigenschaften.
Geometrie:
Planimetrie.
III. Jahrgang:
Gleichungen und Ungleichungen:
Quadratische Gleichungen und Ungleichungen. Wurzelgleichungen.
Exponentialgleichungen.
Funktionen:
Rationale Funktionen.
Kreis- und Arkusfunktionen (Einheitskreis und Graph, Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks);
Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen.
Geometrie:
Stereometrie.
Komplexe Zahlen:
Darstellungen. Grundrechenoperationen.
IV. Jahrgang:
Wirtschaftsmathematik:
Finanzmathematik.
Kosten- und Preistheorie.
Lineare Optimierung.
Differentialrechnung:
Unendliche Zahlenfolgen. Grenzwert, Stetigkeit und Differenzierbarkeit. Differenzen- und Differentialquotient.
Differentiationsregeln.
Kurvendiskussionen, Extremwertaufgaben.
V. Jahrgang:
Integralrechnung:
Unbestimmtes und bestimmtes Integral. Integrationsregeln.
Wahrscheinlichkeit und Statistik:
Klassischer und statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff. Rechnen
mit Wahrscheinlichkeiten.
Verteilungen (Darstellungen, Kenngrößen).
Statistische Tests (Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereiche, Vertrauensintervalle).
Regression und Korrelation.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der berufliche Praxis und für Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände. Rechnerische, insbesondere berufsrelevante Anwendungen sind ein wesentlicher Bestandteil aller theoretischen Lehrstoffbereiche. Die Auswahl der Anwendungsbeispiele sowohl aus dem beruflichen als auch aus dem persönlichen Bereich trägt auch zur ganzheitlichen Erziehung bei.
Die inhaltliche Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ermöglicht die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Vorkenntnisse; auf diese Weise ausgewählte fachübergreifende Lehrinhalte tragen sowohl zur Motivierung der Schüler als auch zur Festigung ihrer Fähigkeit zur gedanklichen Integration bei. Wo die Schnittstelle mit anderen Pflichtgegenständen Schwierigkeiten im didaktischen Aufbau mit ich bringt, kann Stundenblockung ein Ausweg sein.
Schularbeiten:
II. - V. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten.
12. CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten und präzise beschreiben können;
- chemische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge in folgenden Darstellungsformen beschreiben können: Verbal unter Verwendung der naturwissenschaftlichen Symbol- und Fachsprache, grafisch in Form von Diagrammen, mathematisch in Form von Tabellen und Formeln;
- die Denk- und Arbeitsweise der Chemie kennen, sich der Natur von Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewußt sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können;
- für naturwissenschaftliche Entwicklungstendenzen aufgeschlossen sein, aber auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewußt handeln;
- die für Alltag und Berufspraxis bedeutsamen chemischen Produktions- und Entsorgungstechniken kennen;
- bei der Nutzung von Stoffen gesundheitliche, rechtliche, ökonomische und ökologische Faktoren verantwortungsbewußt berücksichtigen;
- die Möglichkeiten und Grenzen der technischen, ökonomischen und ökologischen Bewertung von Produkten kennen;
- bereit sein, die Natur und den Menschen ganzheitlich zu betrachten;
- seine Kenntnisse und Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Aufbau der Materie:
Atombau, Modellvorstellungen; Lösungen, Konzentrationsangaben;
Periodensystem, Formelsprache; chemische Bindungen.
Chemische Reaktionen:
Reaktionsgleichungen, Stöchiometrie;
Energie-, Stoff- und Ökobilanz, Kreisläufe;
Reaktionsarten.
Säuren und Basen:
Protolyse, ph-Wert, Indikatoren; Puffer; Neutralisation;
Elektrolyse.
Luft:
Zusammensetzung, Luftverschmutzung, Schadstoffe.
Wasser:
Wassergüte, Wasserverschmutzung, Wasseraufbereitung; Schadstoffe.
Boden:
Zusammensetzung, Bodenparameter; Wirkung von Düngemitteln, Pestiziden; Müll.
II. Jahrgang:
Kohlenwasserstoffe:
Strukturen, Reaktionstypen;
Halogenkohlenwasserstoffe, Petrochemie.
Alkohole und ihre Oxidationsprodukte:
Alkoholische Gärung, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren und deren Derivate (Ester, Seifen, Hydroxicarbonsäuren, Aminosäuren, Amide).
Biochemie:
Chemische Evolution. Nukleinsäuren, Replikation, Transkription, Translation; Proteinsynthese; Biotechnologie.
Biochemische Bedeutung der Proteine; Enzyme, Vitamine.
Photosynthese; Stoffwechselreaktionen (Abbau und Umbau von Nährstoffen).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit im Alltag und im Beruf, die Aktualität sowie der Beitrag zur Gewinnung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes.
Um den Schüler mit der Denk- und Arbeitsweise der Chemie vertraut zu machen, insbesondere aber wegen der unausweichlichen Themenvielfalt, ist die exemplarische Behandlung einzelner Themen unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Faktoren am besten geeignet. Durch problemorientierten Projektunterricht können regional spezifische Gegebenheiten und aktuelle fachspezifische Schwerpunkte berücksichtigt werden.
Es empfiehlt sich, den Unterricht in einen Zusammenhang zu den Pflichtgegenständen „Wirtschaftsgeographie", „Biologie und Ökologie", „Physik" sowie „Ernährung" zu stellen, um die Fähigkeit zu komplexem naturwissenschaftlichen Denken zu fördern.
Der fallweise Ersatz von Experimenten durch Filme, Computersimulationen und dergleichen kann Zeit sparen und sowohl die Anschaulichkeit des Lehrstoffes als auch die Motivation der Schüler erhöhen. Zusätzlich sind Exkursionen und Lehrausgänge besonders geeignet.
13. PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik exakt beobachten und präzise beschreiben können;
- physikalische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge in folgenden Darstellungsformen beschreiben können: Verbal unter Verwendung der naturwissenschaftlichen Symbol- und Fachsprache, grafisch in Form von Diagrammen, mathematisch in Form von Tabellen und Formeln;
- Größenordnungen abschätzen und die Plausibilität von Ergebnissen beurteilen können;
- die Denk- und Arbeitsweise der Physik kennen, sich der Natur von Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewußt sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können;
- für naturwissenschaftliche Entwicklungstendenzen aufgeschlossen sein, aber auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewußt handeln;
- die Technologien der Energiegewinnung kennen und ihre ökologischen Auswirkungen beschreiben können;
- die Möglichkeiten und Grenzen der technischen, ökonomischen und ökologischen Bewertung von Produkten kennen;
- bereit sein, die Natur, den Menschen und die Technik ganzheitlich zu betrachten;
- seine Kenntnisse und Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Mechanik starrer Körper:
Bewegungsgrößen der Translation und Rotation, Newtonsche Grundgesetze der Mechanik; Erhaltungssätze von Energie, Impuls und Drehimpuls; Arbeit und Leistung.
Mechanik von Flüssigkeiten und Gasen:
Zwischenmolekulare Kräfte; Druck; Strömungen.
Wärme und Energie:
Thermische Bewegung und Temperatur, Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften, Wärmeübertragung; Wärme und Arbeit, Energieumwandlung in Natur und Technik; Umweltbelastung.
Grundlagen der Akustik und Optik.
Elektrizität:
Elektrische Ladungen und ihre Wirkungen aufeinander;
Kenngrößen des elektrischen Stromes; Elektrizität in Haushalt und Industrie.
Elektromagnetische Schwingungen und Wellen:
Entstehung und Eigenschaften; elektromagnetisches Spektrum und Anwendungen.
Kernphysik:
Radioaktivität und Strahlenschutz; Kernenergie.
Elementarteilchen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit im Alltag und im Beruf, die Aktualität sowie der Beitrag zur Gewinnung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes.
Um den Schüler mit der Denk- und Arbeitsweise der Physik vertraut zu machen, insbesondere aber wegen der unausweichlichen Themenvielfalt, ist die exemplarische Behandlung einzelner Themen unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Faktoren am besten geeignet. Durch problemorientierten Projektunterricht können regional spezifische Gegebenheiten und aktuelle fachspezifische Schwerpunkte berücksichtigt werden.
Es empfiehlt sich, den Unterricht in einen Zusammenhang zu den Pflichtgegenständen „Wirtschaftsgeographie", „Biologie und Ökologie", „Chemie" sowie „Ernährung" zu stellen, um die Fähigkeit zu komplexem naturwissenschaftlichen Denken zu fördern. Der fallweise Ersatz von Experimenten durch Filme, Computersimulationen und dergleichen kann Zeit sparen und sowohl die Anschaulichkeit des Lehrstoffes als auch die Motivation der Schüler erhöhen. Zusätzlich sind Exkursionen und Lehrausgänge besonders geeignet.
- 14. BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
- die Rechtsformen der Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen;
- die unternehmerischen Funktionen, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
- betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Lösungsvorschläge selbständig erarbeiten können;
- die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können;
- die Bedeutung des Tourismus in sozialer, kultureller, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht verstehen;
- Kenntnisse über die Funktionsweise der nationalen und internationalen Wirtschaft erlangen und die Wechselwirkungen von Ökonomie und Ökologie verstehen;
- betriebswirtschaftliche Entscheidungen im volkswirtschaftlichen Zusammenhang verstehen;
- Medienberichte über Vorgänge in der österreichischen Volkswirtschaft und in der Weltwirtschaft verfolgen, deren Folgen für die Gemeinschaft und für den Einzelnen beurteilen und dazu kritisch Stellung nehmen können;
- sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundlagen der Wirtschaft:
Bedarf, Bedürfnisse, Markt.
Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.
Volkswirtschaftlicher Kreislauf (Unternehmen - Haushalte - Staat).
Wirtschaftssektoren.
Betrieb:
Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche. Standortwahl.
Kaufvertrag:
Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung, Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug);
Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag;
Konsumentenschutz.
II. Jahrgang:
Wechsel:
Regelmäßiger und unregelmäßiger Wechselumlauf.
Unternehmung:
Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch).
Unternehmensgründung; Rechtsformen; Einflußfaktoren bei der Wahl
der Rechtsform.
Wirtschaftsstruktur Österreichs:
Betriebs- und Beschäftigtenstruktur. Veränderungen.
Produktionsbetriebe:
Handwerk, Industrie.
Dienstleistungsbetriebe:
Handel (Funktionen; Einzel- und Großhandel);
Transport (Spediteur, Frachtführer; Schiene, Straße, Luft, Wasser).
Post (Nachrichten- und Güterbeförderung);
Versicherung.
Kreditinstitute (Arten, Geschäfte, Wertpapiere); Börse.
Leistungserstellung:
Produktion von Waren und Dienstleistungen; Produktionsfaktoren; Wirtschaftlichkeit; Rentabilität; Produktivität.
III. Jahrgang:
Gewerbe:
Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Gewerbe im Tourismus. Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung; Gewerbebehörden und -verfahren.
Absatz:
Absatzmarkt; Marktbeobachtung und -analyse; absatzpolitisches
Instrumentarium.
Tourismus:
Wirtschaftliche, kulturelle, soziale und ökologische Bedeutung;
Organisationen. Angebot (Region, Gemeinde; Verpflegungs- und Beherbergungsbetriebe; Reisebüro; Verkehr und Verkehrsmittel, Fahrpläne). Nachfrage (Motive, Zielgruppen). Marketing.
Schriftverkehr mit dem Gast.
Personalbereich:
Rechte und Pflichten des Mitarbeiters.
Schriftverkehr (Bewerbung; Lebenslauf; Arbeitsvertrag; Kündigung,
Arbeitszeugnis).
IV. Jahrgang:
Geld und Währung:
Geld (Funktionen, Geldmenge, Umlaufgeschwindigkeit, Geldwert, Wechselkurse). Österreichische Nationalbank.
Preis:
Markt und Preis; Preisbildung im Modell;
Unternehmenszusammenschlüsse, wirtschaftliche Konzentration,
wirtschaftspolitische Einflußnahme.
Außenwirtschaftliche Verflechtungen:
Zahlungsbilanz. Institutionen des internationalen Handels und Zahlungsverkehrs; internationalen Wirtschaftshilfe.
Wirtschaftsgemeinschaften.
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung:
Kreislaufanalyse. Bruttosozialprodukt; Entstehung, Verwendung und Verteilung von Gütern, Dienstleistungen und Einkommen. Konjunktur- und Wachstumstheorie, Konjunktur- und Wachstumspolitik.
Volkswirtschaftliche Gesamtziele:
Wirtschaftswachstum, Zahlungsbilanzgleichgewicht, Geldwertstabilität, Einkommensgerechtigkeit, Budgetsanierung, Vollbeschäftigung.
Wirtschaftspolitik und Wirtschaftssysteme:
Wirtschaftsordnungen; Sozialpartnerschaft. Wechselbeziehung von
Ökonomie und Ökologie. Träger und Instrumente der Wirtschaftspolitik;
wirtschaftspolitische Maßnahmen.
Öffentliche Wirtschaft:
Staatswirtschaft, Staatshaushalt. Öffentliche Aufgaben und Ausgaben; öffentliche Verschuldung; Sozialpolitik; Steuerpolitik, Finanzausgleich.
V. Jahrgang:
Finanzierung und Investition:
Finanzierung und Kapital; Arten der Finanzierung, Sonderformen; Finanzierungsgrundsätze und -fehler. Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität); Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung. Verfahren der Unternehmensbewertung.
Außenhandel:
Arten, Bedeutung, Kooperationsformen. Besondere Zahlungsarten
(Akkreditiv, Dokumenteninkasso, Wechsel); Risikoabsicherung
(Kursrisiko, Dubiosenrisiko). Incoterms. Zölle.
Unternehmensführung:
Zielsetzung, Planung, Aufbau- und Ablauforganisation, Disposition, Kontrolle. Entscheidungsprozesse und -regeln. Managementkonzeptionen.
Mitarbeiterführung:
Mitarbeiterorientierte Führungsfunktionen; Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter; Führungsstile; Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung; Arbeitsmarkt; Anwerbung und Auswahl;
Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag; Einführung, Anweisung und Kontrolle; Beenden des Arbeitsverhältnisses; betriebliche Aus- und Weiterbildung; Beurteilung und Entlohnung. Mitarbeitermotivation;
Humanisierung der Arbeitswelt.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis österreichischer Betriebe, insbesondere der Tourismusbranche, sowie der regionale Bezug und die Aktualität.
Der jeweils zugehörige Schriftverkehr ist integrierender Bestandteil jedes betriebswirtschaftlichen Themenbereiches.
Der Unterricht ist auf Vorkenntnisse aus anderen Pflichtgegenständen angewiesen und liefert seinerseits Voraussetzungen für andere Unterrichtsgegenstände. Absprachen mit den zuständigen Lehrern sind hiefür sowie zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten von größter Bedeutung.
Beim Erarbeiten der Fachtheorie ist das Ausgehen von konkreten Problemstellungen (Fallbeispielen), insbesondere aus den Massenmedien, dem Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge förderlich.
Die praxisbezogene Bildungs- und Lehraufgabe spricht für schüleraktive Unterrichtsmethoden und den Einsatz praxisgerechter Hilfsmittel (Formblätter, Taschenrechner, audiovisuelle Unterrichtsmittel, Datenverarbeitungsanlagen usw.; Diskussionen, Fallstudien, Planspiele).
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, kommt dem korrekten sprachlichen Ausdruck in Wort und Schrift sowie dem berufsadäquaten Verhalten in Unterrichtsarbeit und Kommunikation großes Gewicht zu. Grundsätzlich ist der Unterricht im IV. Jahrgang von einem Lehrer mit der Lehrbefähigung für Volkswirtschaft zu führen.
15. RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
- insbesondere für Handels-, Produktions- und Tourismusbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
- in einem Klein- oder Mittelbetrieb die Buchführung selbständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
- Bilanzen erstellen, analysieren und kritisieren können;
- die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
- die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Einzel- und Gesellschaftsunternehmen praxisgerecht anwenden können;
- die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können;
- Aufgaben der Finanzbuchführung mit Hilfe von Standardprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Wirtschaftliches Rechnen:
Prozentrechnung, Zinsenrechnung.
Grundlagen des Rechnungswesens:
Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme
(Überblick).
System der doppelten Buchführung:
Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von
Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung.
Umsatzsteuer:
System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.
Beleg und Belegwesen.
Verbuchung von Geschäftsfällen:
Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;
Summen- und Saldenbilanz; Kontierung von Belegen.
Organisation:
Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung
(Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).
II. Jahrgang:
Jahresabschluß:
Grundzüge der Waren- und Materialbewertung;
Anlagenabschreibung;
Rechnungsabgrenzung;
Rückstellungen;
Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten;
Jahresabschluß der Einzelunternehmung.
Abrechnung und Verbuchung von Wechselgeschäften.
Abrechnung von Giro- und Kontokorrentkonten.
Wertpapierabrechnung.
Organisation:
Organisation der Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben (insbesondere bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.
Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):
EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monatsabschluß und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung; Auswertungen).
III. Jahrgang:
Kostenrechnung:
Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.
Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung).
Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung.
Kalkulation in Handels- und Produktionsbetrieben.
Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:
Abrechnung von Valuten und Devisen.
Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.
Kontierung und Verbuchung schwieriger Geschäftsfälle.
IV. Jahrgang:
Rechnungswesen des Hotel- und Gastgewerbebetriebes, des Heilbäderbetriebes und des Reisebüros:
Finanzbuchführung; Kostenrechnung einschließlich Kalkulation.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:
Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,
Erfolgsermittlung.
Personalverrechnung:
Abrechnung laufender Bezüge, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen, Sonderzahlungen. Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle; Besonderheiten der Personalverrechnung in Hotel- und Gastgewerbebetrieben.
Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):
Verbuchung von praxisgerechten laufenden Geschäftsfällen im Rahmen der Finanzbuchführung im Hotel- und Gastgewerbe anhand einer Belegsammlung.
EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung; Auswertung) und in der Kostenrechnung. Betriebsergebnisse (Berechnung; tabellarische und grafische Präsentation).
V. Jahrgang:
Bilanzlehre:
Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des handels- und steuerrechtlichen Erfolges.
Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen (Betriebsstatistik, Errechnung und Interpretation von Kennzahlen; Bilanzanalyse; Bilanzkritik).
Steuern:
Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),
Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine). Steuerliche
Investitionsbegünstigungen.
Jahresabschlüsse:
Grundzüge des Jahresabschlusses von Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Abschlüsse unter Berücksichtigung schwieriger Bewertungsprobleme und steuerlicher Investitionsbegünstigungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zum vernetzten Denken. Dies erfordert praxisnahe Beispiele und eine den beruflichen Anforderungen entsprechende Arbeitsorganisation (interdisziplinäre Problemstellungen, Gruppenarbeit, Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel usw).
Große Bedeutung kommt der Weckung des Verständnisses für die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Führung finanzieller Aufzeichnungen über das Betriebsgeschehen zu; auch bei Schüleraufzeichnungen und -ausarbeitungen kommt es daher auf formale Korrektheit an.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, stehen bei der praktischen Arbeit
- selbständiges Arbeiten,
- rasche und rationelle Belegerfassung,
- die richtige Interpretation von Bildschirmanzeigen und Computerausdrucken im Vordergrund.
Das im I. Jahrgang grundgelegte Zahlenverständnis sowie die sichere Beherrschung kaufmännischer Rechenverfahren und einschlägiger Hilfsmittel (Taschenrechner, Nachschlagtabellen, usw.) können durch ständige problemorientierte Anwendung gepflegt und weiterentwickelt werden. Bei Rechenergebnissen sind Plausibilitätskontrollen von besonderer Bedeutung.
Schularbeiten:
I. bis IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
- 16. WIRTSCHAFTSINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen;
- diese Geräte bedienen können;
- Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
- auf elektronischem Weg Informationen beschaffen und weitergeben können;
- einfache Organisationsprobleme analysieren und lösen und Ergebnisse präsentieren können;
- die Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft kennen und dazu fundiert Stellung nehmen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Informationsverarbeitungssysteme:
Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme.
Bedienung.
Standardsoftware:
Tabellenkalkulation, Grafik.
V. Jahrgang:
Standardsoftware:
Datenbanken.
Telekommunikation:
Datenfernübertragung, Kommunikations- und Datennetze.
Projektorganisation:
Phasen der Projektabwicklung.
Präsentationstechnik.
Auswirkungen der Informationsverarbeitung:
Individuum, Gesellschaft.
Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Beruf. Ein methodischer Beitrag zur Praxisrelevanz sind wechselnde Sozialformen sowie praxisnahe Beispiele, auch bei Leistungsfeststellungen. Gleichzeitig wird dadurch die fächerübergreifende Kompetenz auf den Gebieten der Gesprächsführung, Kommunikation und Teamarbeit gefördert.
Zu den Anforderungen der Praxis gehört auch das selbständige Einarbeiten in Software, wobei der Anleitung zum Einsatz von Handbüchern und Dokumentationen besondere Bedeutung zukommt.
Die Motivation der Schüler wird erhöht und ihre Gedächtnisbelastung minimiert, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden der eigenständigen Arbeit folgen. Aufgabenstellungen werden zweckmäßigerweise in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände unter Berücksichtigung des dort erreichten Lernfortschrittes sowie des Erfahrungshorizontes der Schüler ausgewählt.
Der Lehrer soll unter Bedachtnahme auf die Fähigkeiten und Lernfortschritte der Schüler sowie auf die verfügbare Hard- und Software in Eigenverantwortlichkeit Unterrichtsschwerpunkte setzen.
Schularbeiten:
I., V. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten.
17. TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- unter Einsatz von Textverarbeitungsprogrammen sowie unter Einbeziehung der Steno- und Phonotypie und mit Hilfe aktueller bürotechnischer Arbeitsmittel (zB. Computer und dazugehörige Peripherie, Diktiergeräte, Schreibmaschinen) Schriftstücke aus den verschiedenen berufsbezogenen Bereichen und aus dem persönlichen Bereich formal und sprachlich richtig selbständig gestalten und praxisgemäß anfertigen können;
- die Kurzschrift zum Notieren und Konzipieren verwenden können;
- exemplarisch das für die Berufspraxis nötige Organisationswissen über aktuelle Bürotechnologie und -kommunikation erwerben und einschlägige Aufgaben lösen können.
Insbesondere soll er
- das Zehnfinger-Tastschreiben mit einer Geschwindigkeit von etwa 180 Bruttoanschlägen in der Minute sowie mit etwa 50 Silben in der Minute nach Diktat beherrschen;
- Gewandtheit im sicheren Erstellen und Gestalten von Schriftstücken nach Vorlagen jeder Art sowie nach Tonträgern unter Beachtung der entsprechenden ÖNORMEN erreichen;
- fachspezifische Standardsoftware unter Zuhilfenahme einer Bedienungsanleitung nach kurzer Einarbeitungszeit anwenden können;
- Grundkenntnisse der Typographie für die Erstellung druckreifer Vorlagen erwerben;
- Texte mit etwa 90 Silben pro Minute auf der Grundlage der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde) aufnehmen und wiedergeben können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Schreibmaschinen- und Computertastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen in der Minute.
Textgestaltung, einfache genormte und ungenormte Schriftstücke aus dem Bereich der beruflichen Praxis und aus dem persönlichen Bereich.
Grundfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.
Grundlagen der Verkehrsschrift unter Einbeziehung der wichtigsten praxisgemäßen Kürzel und Kürzungen der Eilschrift.
Büroorganisation:
Ablage, Kopieren, Postbearbeitung.
II. Jahrgang:
Erweiterte Funktionen mindestens eines Textverarbeitungsprogrammes. Rationelles Gestalten und Bearbeiten von Schriftstücken mit Hilfe eines Textverarbeitungsprogrammes:
Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag; Schriftverkehr mit Behörden; innerbetrieblicher Schriftverkehr.
Schreibfertigkeit von etwa 160 Bruttoanschlägen in der Minute. Arbeiten mit dem Diktiergerät.
Einsatz der Kurzschrift für die Erstellung praxisgemäßer
Schriftstücke.
Büroorganisation:
Grundlagen und Einrichtungen der Telekommunikation.
III. Jahrgang:
Schwierige Schriftstücke und Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis unter Einsatz der bisher erlernten Arbeitstechniken.
Facheinschlägige Werbetexte (Direct Mailing).
Serienbrieffunktion mit Selektionen.
Grundbegriffe der Typographie und des Layouts anhand entsprechender
Software (Desktop Publishing).
Verknüpfung von Textverarbeitungsprogrammen mit anderer Software (Verwendung von Datenbanken, Einbindung von Grafiken, Bildern, Tabellenkalkulationen uä.).
Erstellung druckreifer Vorlagen unter Einbeziehung aller aktuellen technischen Möglichkeiten.
Schreibfertigkeit von etwa 180 Bruttoanschlägen in der Minute.
Büroorganisation:
Entwicklungstendenzen im Bereich der Büroorganisation und -kommunikation.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis. Dieser erfordert ua., daß der Schüler
- mit verschiedenen Tastaturen (Schreibmaschine, PC-Tastaturen) und peripheren Eingabeeinheiten (Maus, Scanner, uä.) vertraut gemacht wird;
- für die Zahleneingabe am Computer zum Gebrauch der ausgelagerten Zehnertastatur angehalten wird;
- Zugang zur aktueller Standardsoftware (allenfalls Demonstrationsversionen) hat;
- beim Erlernen der Kurzschrift von Anfang an mit sinnvollen, praxisgemäßen Texten arbeitet.
In der Anwendung ist der Fähigkeit, Texte rasch, wortgetreu und sprachlich richtig wiedergeben zu können, der absolute Vorrang einzuräumen, wofür sich die Mischschrift als Methode anbietet.
Bei der angegebenen Anzahl der Bruttoanschläge handelt es sich um Richtwerte. Wesentlich mehr Augenmerk ist auf die sorgfältige Ausfertigung der Schriftstücke zu legen.
Besonders nützlich sind Aufgabenstellungen, bei denen unterschiedliche Standardsoftware zur selbständigen Lösung verschiedener Probleme eingesetzt wird.
Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch", „Betriebs- und Volkswirtschaft" und „Rechnungswesen" ist vor allem wegen der Bereitstellung von Konzepten für die auszufertigenden Schriftstücke wichtig. Die Absprache mit dem Lehrer der Pflichtgegenstandes „Wirtschaftsinformatik" gewährleistet die rechtzeitige Erarbeitung von Vorkenntnissen und vermeidet Doppelgeleisigkeiten.
Schularbeiten:
I. - III. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten.
- 18. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben;
- aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
- die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
- Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
- zur Lösung persönlicher und beruflicher Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können;
- die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen;
- andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
- zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Staat:
Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.
Völkerrecht:
Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.
Österreichische Bundesverfassung:
Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung).
Politische Willensbildung:
Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.
Rechtsstruktur:
Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.
Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).
V. Jahrgang:
Privatrecht:
Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,
Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.
Arbeits- und Sozialrecht:
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.
Handelsrecht:
Kaufmann, Firmenbuch, Handelsgeschäfte, Handelskauf,
Handelsgesellschaften.
Gewerberecht:
Antritt und Ausübung eines Gewerbes.
Strafrecht:
Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Ehre, gegen
fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie Aktualität.
Der handlungsorientierten Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, empfiehlt sich das Ausgehen von der Rechts- und Berufspraxis. Die Besprechung von Rechtsfällen, die Abfassung einfacher Schriftsätze, die Diskussion über einschlägige Medienberichte sowie die Lösung von Fallbeispielen in Einzel- und Gruppenarbeit aktivieren und motivieren die Schüler.
Im Bereich der Politischen Bildung wird empfohlen, auf aktuelle Themen (auch aus dem unmittelbaren Erfahrungsbereich der Schüler) einzugehen.
19. ERNÄHRUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Bedeutung der Ernährung für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen kennen;
- um die Bedeutung einer gesunden Lebensweise zur Vermeidung zivilisatorisch bedingter Erkrankungen wissen;
- die Bestandteile der Nahrung, handelsübliche Lebensmittel, zeitgemäße Ernährungsformen sowie die gebräuchlichsten Diätformen kennen;
- Energie- und Nährwertberechnungen computerunterstützt durchführen und auswerten können;
- Speisepläne für verschiedene Kostformen bzw. Zielgruppen computerunterstützt erstellen können;
- den ernährungsphysiologischen Wert von Lebensmitteln beurteilen können;
- die Bedeutung der Gemeinschaftsverpflegung verstehen;
- sich für aktuelle Ernährungsinformationen und für Probleme der Welternährung interessieren;
- sich als Konsument volkswirtschaftlich verantwortungsbewußt und umweltbewußt verhalten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Ernährung und Gesundheit:
Ernährungsverhalten.
Funktionen und Bestandteile der Nahrung.
Energie- und Nährstoffbedarf:
Grundumsatz, Leistungsumsatz, Gesamtenergiebedarf. Gewichtsdefinitionen. Energie- und Nährwertberechnung.
Energieliefernde Nährstoffe:
Kohlenhydrate, Fett, Eiweiß (Aufbau, Arten, Vorkommen; ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung; Verdauung und Stoffwechsel; Enzyme).
Mineralstoffe und Vitamine:
Arten, Vorkommen, Funktion, Bedarf; Folgen der Unter- und der Überversorgung; Säure- und Basenhaushalt.
Wasser:
Funktionen, ernährungsphysiologische Bedeutung, Wasserbilanz. Arten
(Trinkwasser, Tafel-, Mineral-, Heilwässer); Qualitätsbelastung durch
Umwelteinflüsse.
Kostformen:
Differenzierung nach Alter, Leistungsumsatz und spezieller Belastungssituation. Gemeinschaftsverpflegung (Arten, Bedeutung, Probleme). Speisepläne.
II. Jahrgang:
Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische, volkswirtschaftliche und ökonomische Bedeutung, Handelsformen, Produktion
- kohlenhydratreicher Lebensmittel,
- der Fette,
- eiweißreicher Lebensmittel,
- vitamin- und mineralstoffreicher Lebensmittel,
- alkoholfreier Getränke,
- der Würz- und Genußmittel.
Behandlung von Lebensmitteln:
Veränderung des Wertes der Nahrung durch Technologie und küchentechnische Einflüsse. Lebensmitteltoxikologie. Großküchentechnische Lagerhaltung. Konservierung. Alternative Produktionsformen. Lebensmittelgesetz.
Diät:
Bedeutung, Struktur der Grunddiät, diätetische Behandlung häufiger
Stoffwechselerkrankungen, Speisepläne.
Ernährungsverhalten:
Folgen der Über- und Fehlernährung. Aktuelle Ernährungstheorien.
Psychisch bedingte Extremstörungen im Eßverhalten.
Welternährung:
Produktion, Verbrauch, Verteilung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Gesichtspunkt der Hinführung des Schülers zu bewußtem Ernährungsverhalten im Interesse der Volksgesundheit.
Die Beobachtung des Warenangebotes und das Arbeiten mit facheinschlägiger Literatur sowie der praxisgerechte Einsatz branchenspezifischer Software sind von großer Bedeutung.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Biologie und Ökologie", „Chemie", „Physik" sowie „Küchenführung und Servierkunde" wichtig.
Anschauliche Unterrichtsmittel fördern das Verständnis komplexer theoretischer Zusammenhänge.
- 20. KÜCHENFÜHRUNG UND SERVIERKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Speisen und Getränke der heimischen und der internationalen Küche unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
- Waren des Küchenbedarfs einkaufen, lagern und mit Computerunterstützung evident halten können;
- die in einer Großküche anfallenden Arbeiten durchführen können;
- die Fachsprache beherrschen;
- Speisen und Getränke servieren und Gäste bei der Speise- und Getränkeauswahl beraten können;
- die Arbeiten im Restaurant ergonomisch, technologisch und betriebswirtschaftlich rationell gestalten können;
- sich der Bedeutung von Ordnung und Sauberkeit, eines gepflegten Äußeren, guter Umgangsformen sowie der Bereitschaft zur Dienstleistung bewußt sein;
- zur Übernahme von Verantwortung als Mitarbeiter und Führungskraft in Verpflegungsbetrieben bereit sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Küchenführung:
Küchenbetriebe; Berufsbild des Kochs.
Einkauf, Übernahme und Lagerung der Lebensmittel. Berechnen der Wareneinsatzkosten.
Küchentechnologie:
Einrichtung, Maschinen, Gerät und Geschirr (Einsatz, Wartung und Kontrolle).
Ergonomie.
Hygienevorschriften, Unfallverhütung und Brandschutz.
Tiefgefrieren von Lebensmitteln und Speisen.
Zubereitung:
Grundrezepte und Grundzubereitungsarten von einfachen Speisen der traditionellen und vollwertigen österreichischen Küche; Hauptkriterien der Qualitätsbeurteilung der verwendeten Rohprodukte. Richtlinien für das Portionieren, Anrichten und Garnieren der Speisen.
Service:
Berufsbild des Kellners; Eß- und Tischkultur; Gastlichkeit.
Erscheinungsbild und Verhalten des Servierenden.
Tischinventar (Bestandteile, Wartung, Kontrolle). Tischdecken, Mise en place. Elementare Handgriffe beim Servieren der Speisenfolgen.
II. Jahrgang:
Küchenführung:
Portionsgrößen und Mengenerstellung.
Berechnen von Wareneinsatzkosten und Joulegehalt.
Richtlinien für das Erstellen von Speisenfolgen; Menüs.
Küchentechnologie:
Konservierungstechniken.
Zubereitung:
Abgewandelte Grundrezepturen. Regionale und nationale Gerichte. Convenience-Verpflegung, Schnellgerichte und Singlerezepte. Frühstücksspeisen. Herstellen von alkoholfreien Getränken.
Service:
Inhaltliches Gestalten der Tisch- und Menükarte. Raum- und Tischgestaltung für verschiedene Anlässe. Serviertechniken. Frühstücksservice; Salatbuffet. Alkoholfreie Getränke.
III. Jahrgang:
Großküchenführung (Gemeinschaftsverpflegung):
Verwendung und Wartung der Geräte und Maschinen. Herstellen von Speisenfolgen; Portionieren und Ausgeben von Speisen. Berechnen von Wareneinsatzkosten und Joulegehalt. Erstellen von Speisenfolgen, Tages- und Wochenspeiseplänen, Organisation des Arbeitsablaufes; Einsatz facheinschlägiger Software.
Restaurantküchenführung:
Küchenbrigade. Erweitern der Grundrezepte für die neue leichte Küche. Qualitätsbeurteilung der verwendeten Rohprodukte.
Zubereitung:
Abändern der Grundzubereitungsarten für die Erfordernisse der Gemeinschaftsverpflegung. Internationale Küche. Tranchieren, Filetieren, Flambieren.
Service:
Serviersysteme. Einsatz verschiedener Serviertechniken je nach Betriebskategorie und Speisenangebot. Aufbau der Speise- und Getränkekarte im internationalen Restaurantbetrieb. Arbeiten am Tisch des Gastes. Servierablauf beim A-la-carte-Service. Bankettservice. Alkoholfreie und alkoholische Getränke (Arten, Lagerung; Auswahlrichtlinien; Service).
IV. Jahrgang:
Küchenführung:
Berechnen der Wareneinsatzkosten, des Joule- und Nährstoffgehaltes. Lagerführung in der Großküche. Einsatz facheinschlägiger Software.
Zubereitung:
Abänderung, Erweiterung und Kombination von Zubereitungsarten;
kalte und warme Buffetspeisen. Erweiterte Menüs.
Service:
Spezialgedecke. Arten, Aufbau und Gestaltung von Buffets. Aperitifs (Arten, Service). Getränkeempfehlung; korrespondierende Getränke.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis sowie der Beitrag zur Förderung der selbständigen Arbeit und der Persönlichkeit des Schülers. Gegebenenfalls ist der Lehrstoff auf den Ausbildungsschwerpunkt abzustimmen.
In diesem Sinne empfehlen sich
- kurze Vorbesprechungen, gefolgt von gründlichen praktischen Unterweisungen und Übungen in Form arbeitsunterrichtlicher Programme,
- die weitgehende Simulation der betrieblichen Anforderungen (Betriebssicherheit von Maschinen und Geräten, Gesundheitsschutz, Unfallverhütung; Arbeitskleidung, Arbeitstechniken),
- der praxisgerechte Einsatz facheinschlägiger Software,
- Schülereinsatz in der Brigade in den betrieblichen Lehrküchen,
- allenfalls auch die Bewirtung von Gästen der Schule und Außeneinsätze, wobei jedoch die pädagogischen Ziele stets im Vordergrund stehen.
Die Berücksichtigung des Zeitaufwandes, die Erarbeitung rationeller Arbeitstechniken und die Analyse der Ergebnisse der praktischen Arbeit sind ein wesentlicher Bestandteil des Unterrichtes.
Bis zum II. Jahrgang steht die moderne österreichische Küche im Vordergrund; im III. und IV. Jahrgang folgt die Erweiterung auf internationale Küche und aktuelle Trends.
Besondere Bedeutung kommt der sorgfältigen Vor- und Nachbereitung des Pflichtpraktikums zu.
- 21. ANGEWANDTE BETRIEBSORGANISATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Planungs- und Organisationsaufgaben in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben unter Verwendung der Fachsprache und mit Hilfe branchenüblicher Software lösen können;
- wirtschaftliche und ökologische Aspekte bei der Betriebsausstattung und der Investitionsplanung berücksichtigen;
- die Notwendigkeit der fachgerechten Pflege des Inventars einsehen;
- Kenntnisse über betriebstechnische Abläufe und Methoden kooperativer Betriebsführung erlangen;
- sich eine verantwortungsbewußte Arbeitshaltung zu eigen machen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Arbeitsstudien:
Zeit- und Datenermittlung; ergonomische Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung. Arbeitshygiene, Arbeitssicherheit.
Küchenbetrieb:
Küchen- und Tafelgeräte (Funktionalität; Wirtschaftlichkeit; ästhetische, ergonomische und ökologische Komponenten. Rationelle und umweltschonende Techniken der Reinigung und Pflege). Gemeinschaftsverpflegungs- und Ausgabesysteme.
Beherbergungsbetrieb:
Einrichtung und Ausstattung des Gästebereichs. Betriebsabläufe im Beherbergungsbetrieb, Wäscheverwaltung.
Arbeitsorganisation und Personalplanung:
Erstellen von Organisationsdiagrammen, Arbeitsablauf- und Arbeitsauftragslisten. Computerunterstützte Organisationsplanung.
Berufsbild des Hotel- und Gastgewerbeassistenten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis . Daher kommt dem praxisgerechten Einsatz facheinschlägiger Software große Bedeutung zu. Dem Bezug zur beruflichen Praxis dient auch die Auswertung des Pflichtpraktikums.
Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe empfiehlt sich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen theoretischer und anwendungsorientierter Unterrichtsarbeit.
Von großer Bedeutung ist es, daß die Schüler vor der Verwendung von Maschinen und Geräten mit den relevanten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Verhütung von Arbeitsunfällen sowie zur Gewährleistung der Betriebssicherheit vertraut und immer wieder auf deren Beachtung aufmerksam gemacht werden.
22. KREATIVES GESTALTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die historischen, sozialen, psychologischen und wirtschaftlichen Grundlagen handwerkliche und kunsthandwerklicher Tätigkeiten verstehen;
- Farb- und Formgestaltung als Teil der nonverbalen Kommunikation erkennen;
- handwerkliche Arbeiten in verschiedenen Materialien qualitäts- und umweltbewußt herstellen können;
- nach fachgerechten Arbeitsanleitungen kreativ, eigenständig, zeitökonomisch, sorgfältig und genau arbeiten können;
- das Bedürfnis nach sinnvoller Freizeitgestaltung entwickeln;
- Selbständigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Teamgeist entwickeln;
- Arbeitsabläufe nach wirtschaftlichen Grundsätzen planen und zielgerichtet durchführen können;
- umfassende Projekte organisieren und durchführen können;
- seine Kreativität für berufsbezogene Arbeiten, besonders auch im Hinblick auf das durch den Ausbildungsschwerpunkt und die vorgesehenen Seminare definierte Berufsfeld, nutzen können;
- die Bedeutung des Verhaltens gegenüber den Mitmenschen erkennen und die daraus gewonnenen Erfahrungen verantwortungsbewußt nutzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Historische, soziale, psychologische und wirtschaftliche Grundlagen handwerklicher und kunsthandwerklicher Tätigkeiten.
Aktuelle Themen aus den Bereichen Mode, Dekoration, Veranstaltungen, Werbung.
Design:
Farb- und Formelemente in ihrem gestalterischen Zusammenhang. Flächengestaltungen, Dekorationselemente, Collagen, Vitrinengestaltung, ästhetische Elemente des Wohn- und Berufsumfeldes.
Textile und/oder andere (kunst)handwerkliche Techniken und Werkstücke.
Kommunikationsformen in Beruf und Freizeit.
Projekte zu den aktuellen Themen unter den Aspekten theoretische Grundlegung, Auftragsbearbeitung, Planung und Organisation, Finanzierungsumsetzung, Qualitätskontrolle und Abrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Die Arbeiten sollen nach einem genauen Plan ausgewählt werden, der die Förderung der Kreativität, des wirtschaftlichen Denkens und das Umweltbewußtsein berücksichtigt. Die jeweilige Gewichtung der einzelnen Lehrstoffinhalte obliegt in besonderem Maße dem Lehrer, der dabei auch das Umfeld der Schülergruppe, mit der er arbeitet, in Betracht ziehen sollte. Berufsbezogenen Arbeiten ist dabei der Vorrang einzuräumen. Werkstücke können nach Maßgabe des individuellen Arbeitsfortschrittes in verschiedenen Varianten wiederholt werden.
Eine Vielzahl von Unterrichtsformen wie Gruppenarbeit, Einsatz von Medien, Exkursionen soll die effiziente Vermittlung der Lehrinhalte fördern.
Eigene Entwürfe und Vorschläge der Schüler sollen weitestgehend die Grundlage für die Arbeiten bilden. Anzustreben ist eine Sammelmappe, die der Schüler auch in seiner späteren Schul- und Berufslaufbahn als Grundlage für weitere kreative Tätigkeiten nützen kann.
Die Projekte sollen in enger Zusammenarbeit mit Lernen anderer relevanten Unterrichtsgegenstände gestaltet werden; bei den hier besonders zu empfehlenden Arbeiten in der Gruppe ist auf eine sinnvolle Arbeitsverteilung unter Berücksichtigung der Interessen der beteiligtem Schüler und im Hinblick auf das Gesamtergebnis zu achten.
23. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Verordnung BGBl. Nr. 37/1989.
Ausbildungsschwerpunkt
DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- einfache gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen können;
- die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben können;
- politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
- gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
- Hilfsmittel für die Sprachübertragung handhaben können;
- Geschäftskorrespondenz in der Zielsprache verstehen und ins Deutsche übertragen können;
- Wirtschaftsvokabular und -phraseologie der Zielsprache situationsgemäß in Wort und Schrift anwenden können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
IV. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem
beruflichen Umfeld.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
V. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Tourismus einschließlich Abwicklung von Geschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.
Berufsspezifische und aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind
- der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit, zunächst im Hören und Sprechen, in zweiter Linie im Lesen und Schreiben,
- die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
- der Beitrag zur Erziehung zu Toleranz und Zusammenarbeit.
Die Bildungs- und Lehraufgabe verlangt die Beherrschung zahlreicher Fertigkeiten, die sowohl einzeln als auch in ihrem Zusammenwirken durch intensives Üben erlernbar sind. Daher kommt dem Gebrauch der Fremdsprache schon ab dem Anfangsunterricht große Bedeutung zu.
Übungen im Hör- und Leseverstehen beziehen sich zweckmäßigerweise sowohl auf Global- als auch auf Detailverständnis.
Die Darstellung sprachlicher Strukturen sowie Hinweise auf Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten zwischen der Zielsprache und dem Deutschen oder anderen Sprachen können die Beherrschung der kommunikativen Fertigkeiten unterstützen, sofern sie behutsam eingesetzt werden.
Der Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit dient der abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichtes und fördert Hörverständnis und Sprechfertigkeit des Schülers. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Rollenspiel bei der Simulation authentischer Situationen zu.
Der Unterrichtsertrag wird durch Veranschaulichung der Lehrinhalte und Motivierung des Schülers gesteigert. Dazu dienen vor allem
- der Einsatz von authentischem Material einschließlich audiovisueller Medien schon ab dem ersten Lernjahr;
- Unterrichtsprojekte;
- der Einsatz von Assistenten und Gästen aus dem betreffenden Sprachraum;
- individuelle und kollektive Schülerkorrespondenz;
- Intensivsprachwochen im Ausland, Schüleraustausch und Auslandspraktikum.
Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch", „Englisch", „Zweite lebende Fremdsprache" und „Textverarbeitung" dient vor allem der einheitlichen Bezeichnung sprachlicher Kategorien. Die Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände empfiehlt sich vor allem bei der Behandlung berufsbezogener Inhalte.
Schularbeiten:
III. und IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
Ausbildungsschwerpunkt
FREMDSPRACHEN UND WIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- eine signifikante Steigerung seiner allgemeinen sowie der berufsspezifischen sprachlichen Kompetenz erreichen;
- im Sinne einer effizienten und realitätsbezogenen Vorbereitung auf die berufliche Praxis seine geistige wie sprachliche Flexibilität, interkulturelle Sensibilität sowie adäquates Kommunikationsverhalten entwickeln;
- den Anforderungen einer multikulturellen Gesellschaft und eines internationalen Marktes gerecht werden;
- über besondere rhetorische Fertigkeiten verfügen;
- vor allem beim Auftreten und Sprechen in der Öffentlichkeit Selbstvertrauen, Sicherheit und Flexibilität zeigen;
- einen Sachverhalt mit dem Ziel einer wirksamen Präsentation aufbereiten können;
- sich verbal und nonverbal auf Gesprächspartner einstellen können;
- Gesprächsziele festlegen und realisieren können;
- über eine sichere Gesprächs- und Verhandlungsführung verfügen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Fremdsprache und Pflichtpraktikum:
Intensive fremdsprachliche Vorbereitung des Praktikums;
Darstellung österreichischer/regionaler Verhältnisse in der Zielsprache;
Begrüßung, Betreuung und Verabschiedung ausländischer Gäste;
Service, Food & Beverage, Rezeption;
Freizeitanimation, Führungen.
IV. Jahrgang:
Kommunikationstechnologien und -medien:
Telekommunikation - Telefon, Telex, Telefax, E-mail;
Elektronische Text- und Datenverarbeitung (exemplarische Anwendung im Rahmen von berufsspezifischen Fallbeispielen);
Präsentation von Datenmaterial.
Public Relations:
Materialien und Strategien (Beispiele aus der beruflichen Praxis).
V. Jahrgang:
Wirtschaftssprache:
Informations- und Datentransfer (orientiert an der beruflichen Praxis);
Inhaltsadäquate Übertragung fremdsprachlicher Texte in die Muttersprache;
Erstellung von Kurzberichten, Protokollen, u.a. in Mutter- bzw. Fremdsprachen;
Interpretation und Präsentation von graphischem/statistischem Datenmaterial.
Simulationen aus Kernbereichen der beruflichen Praxis.
Didaktische Grundsätze:
Aufbauend auf die lehrplandefinierten Vorkenntnisse des I. und II. Jahrganges und in Übereinstimmung mit den Lehrzielen für den Fremdsprachenunterricht in den III. bis V. Jahrgängen soll der Unterricht von den Prinzipien der Relevanz sowie der Umsetzbarkeit und Praxisnähe der vermittelten Fertigkeiten und Inhalte getragen werden. Dies bedingt eine permanente Aktualisierung und Adaptierung des Unterrichtsprogrammes.
Die sprachlichen Fertigkeiten sind, den Unterrichtsinhalten entsprechend, nach Möglichkeit integriert auszubauen. Die angestrebte sprachliche Kompetenz und die notwendigen Sachkenntnisse sollen anhand von Fallstudien, akustisch und visuell dargebotenen Impulsen und Informationen, Besprechungen, Präsentationen, von Lektüre und, fallweise, anhand von Übersetzungen erarbeitet und vorwiegend in praktischen interaktiven Arbeitsphasen eingehend geübt werden. Bei Simulationen ist nach Möglichkeit eine (simultan) mehrsprachliche Kompetenz des Schülers anzustreben.
Eine Integration der Fremdsprachen in das fächerübergreifende Unterrichtsprinzip ist dadurch anzustreben, daß, wo möglich und sinnvoll, der Schüler zu einer fächerübergreifenden Sicht- und Arbeitsweise angehalten wird. Dies bedingt die Durchführung von fächerübergreifenden Unterrichtsprojekten. Im Sinne der Lehrziele sollen relevante Inhalte aus anderen Fächern in den Zielsprachen dargestellt und bearbeitet werden, sodaß sich die Schüler der entsprechenden Arbeitsmaterialien selbständig bedienen können.
Im Sinne einer möglichst engen Verknüpfung von Fremdsprachenausbildung und beruflicher Praxis ist die Planung und Durchführung von „joint ventures" mit Betrieben und/oder außerschulischen Fortbildungsinstitutionen anzustreben. Wo in diesem Sinne notwendig, soll geblockter Unterricht möglich sein.
Kontakte mit ausländischen Partnern sollen im Sinne der Ausbildungsziele aufgebaut, gepflegt und genutzt werden. Eine Projektwoche im fremdsprachigen Ausland ist eine wertvolle Ergänzung des Unterrichtsprogrammes. Dabei sind längerfristige Partnerschaften mit Betrieben und/oder Ausbildungsinstitutionen der Zielländer anzustreben. Austauschprojekte, die dem Ausbildungsziel dienen (etwa auch Austausch von Praxisstellen mit ausländischen Partnerschulen), sind zu fördern.
Angesichts eines zunehmend internationalen Arbeitsmarktes kommt zweifellos jenen Prüfungen Bedeutung zu, die international anerkannt, eine bestimmte sprachliche und/oder berufliche Kompetenz attestieren. Eine konzentrierte Vorbereitung der Schüler auf derartige (externe) Prüfungen (zB Cambridge RSA EFL Examination, Chambre de Commerce et d`Industrie) erhöht bei deren erfolgreicher Ablegung die Berufschancen innerhalb eines europäischen Arbeitsmarktes wesentlich.
Aufteilung der Wochenstunden:
Englisch
III. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde
2. Semester: 2 Wochenstunden
IV. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde
2. Semester: 1 Wochenstunde
V. Jahrgang: 1. Semester: 2 Wochenstunden
2. Semester: 1 Wochenstunde
Zweite lebende Fremdsprache
III. Jahrgang: 1. Semester: 2 Wochenstunden
2. Semester: 1 Wochenstunde
IV. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde
2. Semester: 1 Wochenstunde
V. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde
2. Semester: 2 Wochenstunden
Schularbeiten:
III. und IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
Ausbildungsschwerpunkt
UMWELTÖKONOMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Entscheidungen im Beruf und im Konsumverhalten im Sinne größtmöglicher und langfristiger Erhaltung der Natur unter Berücksichtigung der Vernetzung ökologischer, gesundheitlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Faktoren treffen können;
- schützenswerte Lebensräume und Eingriffe des Menschen in Ökosysteme erkennen können;
- Möglichkeiten und Grenzen der technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Bewertung von Produkten kennen;
- die Bedeutung geschlossener Stoff- und Energiekreisläufe erkennen;
- ökologische Bewertungskriterien als Kostenfaktor heranziehen;
- die für Umweltangelegenheiten bedeutsamen Rechtsvorschriften, Verwaltungsstrukturen und Behördenverfahren kennen;
- in Umweltangelegenheiten Rat erteilen, vor allem zu sinnvollem Energieeinsatz anleiten können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Chemisches Labor (1 Wochenstunde):
Grundlagen:
Laboratoriumsbetrieb, Meßtechnik; Sicherheitsvorschriften. Moderne Analyseverfahren (Trennverfahren, Chromatographie, Ionenaustausch). Einfache Ionennachweise, Nachweis funktioneller Gruppen. MIK-MAK-Werte, Grenzwerte.
Umweltanalytik:
Wahlweise aus den Bereichen Wasser, Luft, Boden, Müll, Chemie im
betrieblichen und privaten Haushalt, Lebens- und Genußmittel,
Baustoffe.
Spezielle Themen:
- Ökologische Grundaspekte: Ökologisch wirksame abiotische und biotische Faktoren. Regelkreise und Wirkungsgefüge in Ökosystemen. Lokale Ökosysteme (Gefüge und Funktionen, Folgen menschlichen Wirkens), globale Vernetzung der Ökosysteme, Lebensraum Erde.
- Energie: Globale und lokale Energiesituation, Energiepolitik, Strukturen der Energieversorgung. Konventionelle und regenerative Energiequellen, neue Technologien der Energiegewinnung.
- Energiebilanz von Haushalt und Betrieb, Energiebedarfsberechnungen, Energiesparmaßnahmen, energieoptimale Planung; wirtschaftliche Aspekte; Amortisationsberechnungen, Förderungen.
- Lärm: Physikalische und biologische Grundlagen. Messung, Auswirkung, Schutz, Vermeidung; wirtschaftliche Aspekte.
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
Wahlweise zu den speziellen Themen.
IV. Jahrgang:
Abfallwirtschaft:
Müllanalyse, Ökobilanzen. Müllvermeidung und -verwertung.
Volks- und betriebswirtschaftliche Aspekte (betriebliche und gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Investitionen zur Müllvermeidung, -trennung und -wiederverwertung).
Wasser:
Wasserhaushalt, Wasserkreislauf. Gewässergüte und Gewässerschutz. Grundwasser, Trinkwasser, Nutzwasser. Abwasser. Wassernutzung im Betrieb; Investitionen zur Wasserver- und -entsorgung.
Luft:
Aufbau und Chemismus der Atmosphäre. Bedeutung für das Leben. Atmung und Atemwegserkrankungen. Emission, Transmission, Immission. Luftreinhaltung. Luftgüte. Luftverschmutzung durch Betriebe. Bedeutung von Investitionen zur Luftreinhaltung aus betrieblicher und gesamtwirtschaftlicher Sicht.
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
Wahlweise zu den Bereichen des IV. Jahrganges.
V. Jahrgang:
Landschaftsökologie und Raumplanung:
Ökosysteme, Biotope, Landschaftselemente; geographische und ökologische Beziehungen in und zwischen Ökosystemen. Siedlungsgestaltung (Stadtökologie, gesundes Wohnen; Beseitigung und Reparatur von Umweltschäden, Revitalisierung, Rekultivierung, Sanierungsformen).
Betriebsansiedlung (Standortwahl und Anlagenplanung unter Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen).
Naherholungsräume, Natur- und Nationalparks, Naturschutz. Sanfter
Tourismus.
Landwirtschaft:
Bodenchemie, -belastung und -verbrauch. Ökologische Grundlagen des Landbaues, Agrarökosysteme im Zeitwandel.
Umweltbewußtes Konsumverhalten:
Ökologische und gesundheitliche Aspekte bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Nahrungsmitteln, Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmitteln, Textilien, Bau- und Werkstoffen. Konsumentenbeeinflussung durch Werbung. Alternativprodukte.
Umweltrecht:
Naturschutzrecht; verfassungsrechtliche Grundlagen, Vollzugszuständigkeiten. Zivil- und Strafbestimmungen im Umweltschutzrecht. Raumordnungs- und Eigentumsrecht, Raumordnungspolitik. Verpflichtungen durch internationales Umweltrecht.
Volkswirtschaftliche Aspekte des Umweltschutzes:
Umwelt im Wirtschaftskreislauf. Belastung der Volkswirtschaft durch Umweltzerstörung und Umweltschutzmaßnahmen (Kosten der Pflege von berufs- und umweltbedingten Erkrankungen, des präventiven Umweltschutzes und von Gesundheitsvorsorgemaßnahmen). Umweltpolitik.
EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):
Wahlweise zu den Bereichen des V. Jahrganges.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur ganzheitlichen Erfassung umweltbezogener Zusammenhänge, die Anwendbarkeit in der Praxis der Umweltberatung und die Aktualität. Dementsprechend sind themenübergreifende Bezüge von besonderer Bedeutung. Der Praxisbezug wird auch durch die Behandlung regionaler Themenschwerpunkte, insbesondere Tourismus, Verkehr, Haus- und Betriebswirtschaft, Handel und Verwaltung, unter den Aspekten der volkswirtschaftlichen Ökonomie gefördert.
Die praxisorientierte Bildungs- und Lehraufgabe läßt praktische Arbeit und selbständiges Handeln der Schüler in Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit, vor allem in fachübergreifenden Fallstudien und Projekten, in den Vordergrund treten. Hiezu gehören ua.:
- Informationsbeschaffung, Versuchsplanung, Erstellung von Konzepten;
- Beobachtung und Messung, EDV-Unterstützung;
- Protokollführung, Auswertung und Dokumentieren der Ergebnisse;
- Anlegen einer Mediathek.
Als organisatorisch zweckmäßig erweisen sich Phasen der Freilandarbeit, erforderlichenfalls unter Stundenblockung, sowie die Zusammenarbeit mit einschlägigen Institutionen nach örtlichen Gegebenheiten.
Der Einsatz audiovisueller Hilfsmittel und geeigneten Anschauungsmaterials ist vorzusehen. Aktuelle Ereignisse und neue Erkenntnisse der Wissenschaft sind nach Möglichkeit in die Unterrichtsarbeit einzubeziehen.
Ausbildungsschwerpunkt
ERNÄHRUNGS- UND BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- qualifizierte Tätigkeiten in Betrieben des Gesundheitstourismus, in Sozialeinrichtungen, in Betrieben der Erzeugung und des Vertriebes von Lebensmitteln und in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung ausüben können;
- gebräuchliche Verfahren der industriellen und der alternativen Lebensmittelproduktion kennen und deren ernährungsphysiologische Auswirkungen beurteilen können;
- Abläufe und Störungen im menschlichen Stoffwechsel kennen und die toxikologische Wirkung von Lebensmittelzusatz- und Fremdstoffen sowie von Umweltgiften auf den Menschen abschätzen können;
- fundierte Kenntnisse über Stoffwechselabläufe und -störungen und diätetische Behandlungsmöglichkeiten erwerben;
- Rezepte der Normalkost Diäterfordernissen anpassen können;
- handelsübliche Spezialprodukte wirtschaftlich und ernährungsphysiologisch beurteilen und einsetzen und zu alternativen Ernährungsformen kritisch Stellung nehmen können;
- psychosomatische Zusammenhänge verstehen;
- bei Beratungstätigkeiten psychodynamische und gruppendynamische Vorgänge erkennen und einfache Techniken der Information, Motivation und Gesprächsführung beherrschen;
- komplexe betriebliche Zusammenhänge erkennen können;
- mit spezieller Software in Einzel- und Teamarbeit Lösungen für bestimmte Organisationsprobleme erarbeiten können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Spezielle Ernährung:
Lebensmitteltechnologie:
Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, industrielle und alternative Produktion und Konservierung, Lagerhaltung und Handelsformen tierischer und pflanzlicher Lebensmittel. Qualitätsveränderung durch Verarbeitungstechnologien.
Kontamination von Lebensmitteln:
Fremdstoffe, Zusatzstoffe, Umweltgifte, Agrochemikalien.
Lebensmittelrecht:
Nationale und internationale Rechtsvorschriften.
IV. Jahrgang:
Spezielle Ernährung:
Kost- und Diätformen:
Intermediärstoffwechsel. Ursachen und Krankheitsbilder der häufigsten Stoffwechselerkrankungen; Stoffwechselanomalien. Übergewicht (Ursachen, Folgen, Therapie und Prävention). Kost- und Diätpläne für verschiedene Zielgruppen (computerunterstützte Erstellung; qualitative und quantitative Beurteilung).
Spezielle Betriebswirtschaft mit EDV-Unterstützung:
Projektmanagement:
Organisation, Entwicklung, Planung, Durchführung, Evaluation. Anwendung auf Warenwirtschaft, Gästeverwaltung und Mitarbeiterführung.
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
Bereichsübergreifend aus den Gebieten der Ernährungs- und der Betriebswirtschaft.
V. Jahrgang:
Spezielle Ernährung:
Ernährungsverhalten:
Einflüsse der Massenmedien auf Lebensformen und Verhaltensmuster.
Verbraucherstatistik. Zukunftsaspekte, Ernährungstheorien (Vergleich, Bewertung). Stellenwert der Fach- und Pseudoliteratur.
Welternährung:
Strukturelle Ursachen der Über- und Unterversorgung; ernährungsphysiologische Beurteilung. Nahrungsquellen der Zukunft.
Techniken der Ernährungsberatung:
Aufgabenbereiche der beratenden Psychologie. Theoretische Modelle der Beratung (Entscheidungstheorie, Problemlösen, soziale Interaktion).
Analyse körpersprachlicher Ausdrucksmittel. Organisationsformen und Techniken der Beratung; Psychologie der Gestaltung von Informationsträgern.
Spezielle Betriebswirtschaft mit EDV-Unterstützung:
Operatives Controlling:
Kosten- und Erlöscontrolling (Budgetierung, Planung von Leistung, Kosten und Erlösen, Ergebnisrechnungen, Prognosen, Kosten- und Ertragsanalysen, Berichtswesen);
Finanz-Controlling (Finanzplanung, Liquidationsprognosen, Investitionsrechnungen, Erfolgs- und Liquiditätskontrolle).
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
Bereichsübergreifend aus den Gebieten der Ernährungs- und der Betriebswirtschaft.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Berufspraxis, der Beitrag zur Schulung des fachübergreifenden vernetzten Denkens und die Aktualität.
In diesem Sinne erfordert die Bildungs- und Lehraufgabe die Herstellung und Pflege von Kontakten mit der Wirtschaft und mit einschlägigen Institutionen, die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen, die Planung von Gastreferaten sowie die ständige Beobachtung der Marktlage. Aufgrund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.
Der Unterricht ist in einen Zusammenhang mit den Pflichtgegenständen „Psychologie und Philosophie", „Biologie und Ökologie", „Chemie", „Betriebs- und Volkswirtschaft", „Rechnungswesen", „Wirtschaftsinformatik", „Ernährung" und „Angewandte Betriebsorganisation" zu stellen; daher sind Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände besonders wichtig. Bei der Gestaltung von Informationen muß auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenständen „Bildnerische Erziehung" und „Textverarbeitung" zurückgegriffen werden.
Die geforderte integrative Betrachtungsweise läßt die Bearbeitung von Projekten in Form praxisnaher Fallbeispiele mit betriebswirtschaftlichen und ernährungswirtschaftlichen Aspekten als unerläßlich erscheinen. Dabei spielen die Schulung des logischen Denkens und die Erziehung zu selbständiger Informationsbeschaffung und klarer Disposition und Präsentation eine wichtige Rolle.
In den Themenbereichen der Ernährung ist die Bedeutung ärztlicher Kompetenz zu beachten. Die Gegenüberstellung von Beispielen aus fachlicher und pseudowissenschaftlicher Literatur fördert die Fähigkeit und Bereitschaft der Schüler zu verantwortungsbewußter und kritischer Stellungnahme.
In den betriebswirtschaftlichen Themenbereichen steht die anwendungsorientierte Arbeit mit praxisgerechter Software im Vordergrund.
Im Themenbereich „Ernährungsberatung" empfiehlt es sich, Beratungssituationen zu simulieren, in denen der Schüler die Probleme kennenlernt und die verschiedenen Organisationsformen und Beratungstechniken erproben kann.
Ausbildungsschwerpunkt
BETRIEBSORGANISATION UND WIRTSCHAFTSLEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- gehobene Tätigkeiten im Housekeeping und im Ökonomat von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben ausüben können;
- Wohn- und Arbeitsräume sowie Gästezimmer nach funktionellen, wirtschaftlichen, ökologischen, ergonomischen und ästhetischen Gesichtspunkten unter Beachtung der Klassifizierungsrichtlinien gestalten können;
- Arbeiten in der Etage und in der Wäscherei und Büglerei durchführen und leiten können;
- die räumliche und personelle Struktur sowie die Aufgabenbereiche von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben kennen;
- die einschlägige Fachsprache beherrschen;
- die wirtschaftliche Bedeutung der Betriebsausstattung und die Notwendigkeit der fachgerechten Pflege des Inventars einsehen;
- gebräuchliche Textilien auswählen und pflegen können;
- die für betriebliche Küchen erforderlichen Kenntnisse in der Lebensmitteltechnologie und Vorratswirtschaft erwerben;
- ökologisch-ökonomische Zusammenhänge erkennen und bei betrieblichen Entscheidungen umweltbewußt handeln;
- für die Berufspraxis bedeutsame Rechtsvorschriften, insbesondere Bestimmungen der Hygiene, der Arbeitssicherheit und des Lebensmittelrechtes, kennen und anwenden;
- Erste Hilfe leisten können;
- mit Computerunterstützung den Personal- und Betriebsmitteleinsatz in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben planen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen können;
- Mitarbeiter führen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Arbeits- und Betriebsorganisation:
Ausstattung und Einrichtung von Räumen in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben unter Berücksichtigung der Klassifizierungsrichtlinien.
Kriterien für die Auswahl von Materialien und Einrichtungsgegenständen:
Funktionalität, Wirtschaftlichkeit (Anschaffungskosten, laufende Kosten, Pflegeeigenschaften), ästhetische, ergonomische und umweltspezifische Komponenten, baubiologische Eigenschaften (Raumklima).
Gestaltung von Gasträumen für verschiedene Anlässe.
Rationelle Reinigungs- und Pflegetechniken unter besonderer Berücksichtigung eines ökonomischen und ökologischen Betriebsmitteleinsatzes.
Arbeiten im Etagenbereich:
Etagenwagen, Etagenoffice, Verhalten im Gästezimmer, Zimmerreinigung, Abendservice, VIP-Service, Zimmerkontrolle, Wäschetausch, Arbeitsbericht, Zimmerliste.
Pflege von Zimmerpflanzen, Gestalten und Arrangieren mit floralem Material.
Küchen- und Tafelgeräte (Material; Instandhaltung und Pflege).
Textilien für Wäsche, Berufskleidung, Möbel und Dekoration (Bezeichnung, Eigenschaften, Verwendung, Pflege und Reinigung).
Umweltschonender Einkauf, kritische Betrachtung von Qualitätsnormen; Müllvermeidung und Abfallbewirtschaftung.
Energiesparmaßnahmen (Heizung, Kühlung, Geräte).
Wassereinsparung und Abwasserschonung.
Erste Hilfe.
IV. Jahrgang:
Arbeits- und Betriebsorganisation:
Räumliche und personelle Struktur im Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieb (Front Office, Wirtschaftsleitung, Etage, Wäscherei, Büglerei, Lager).
Arbeits- und Betriebshygiene; Arbeitssicherheit.
Täglicher Arbeitsablauf der Hausdame und der Wirtschaftsleiterin.
Computerunterstützte Organisations- und Verwaltungsarbeiten im Housekeeping und im Ökonomat.
Mitarbeiterführung:
Stellenbeschreibungen, Arbeitsplatzbeschreibungen und Anforderungsprofile für Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe. Personalverhalten. Arbeitsunterweisungen; Einführen und Anlernen neuer Mitarbeiter. Führungspersönlichkeit und Führungstechnik.
V. Jahrgang:
Arbeits- und Betriebsorganisation (2 Wochenstunden):
Bedarfs-, Einsatz- und Bestandsplanung für Personal, Material und Geräte.
Organisationsarbeiten unter besonderer Berücksichtigung des Frontbüros und der Wirtschaftsleitung.
Administration im Housekeeping, wie zB Fundbuch, Stammgästekartei, Zimmerinstandhaltungskartei, Wäschebuch, Inventarverzeichnisse, usw.
Dienstplan, Terminplan. Qualitätskontrolle und -sicherung. Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Lebensmitteltechnologie und Vorratswirtschaft (1 Wochenstunde):
Einsatzmöglichkeiten von Lebensmitteln (ernährungsphysiologische, ökonomische, ökologische, küchen-, lager- und konservierungstechnische Aspekte).
Lagerung von Lebensmitteln und Speisen (Arten, Kapazität, Kosten; Einfluß auf die Qualität).
Wichtige Bestimmungen des Lebensmittelrechtes, wie Hygieneverordnung, Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, usw.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Berufspraxis, der Beitrag zur Schulung des fachübergreifenden vernetzten Denkens und die Aktualität.
In diesem Sinne erfordert die Bildungs- und Lehraufgabe Kontakte mit Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben und mit einschlägigen Institutionen sowie die ständige Beobachtung der Marktlage. Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.
Der Unterricht geht von Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Biologie und Ökologie" sowie „Betriebs- und Volkswirtschaft" aus; daher sind Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände besonders wichtig.
Die geforderte integrative Betrachtungsweise läßt die Bearbeitung von Projekten in Form praxisnaher Fallbeispiele mit betriebswirtschaftlichen und ökologischen Aspekten als besonders nützlich erscheinen.
Rationelle, umweltfreundliche und auf spezifische Betriebe bezogene Arbeitsverfahren stehen im Vordergrund. Von großer Bedeutung sind wiederholte Hinweise zur Betriebssicherheit von Maschinen und Geräten sowie zu Maßnahmen der Verhütung von Arbeitsunfällen.
Praxisnahe Rollenspiele können Probleme der Mitarbeiterführung verdeutlichen und zur Erprobung von Lösungsmöglichkeiten und Führungstechniken beitragen.
Ausbildungsschwerpunkt
HUMANÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Grundprinzipien der Lebensqualität in ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Dimension erkennen und umsetzen können;
- eine gesunde, optimal gestaltete Arbeits- und Wohnumgebung als wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Lebensqualität erkennen;
- in seinem beruflichen und privaten Wirkungsbereich ökologisch-ökonomische und soziale Zusammenhänge erkennen und verantwortungsvoll danach handeln;
- durch bewußte Zeitplanung, Organisation und optimalen Einsatz der Ressourcen die gestellten Aufgaben bewältigen können;
- Orientierungshilfen zur Entwicklung seiner Persönlichkeit gewinnen, die ihn insbesondere zu eigenständigem Denken und Handeln, Kreativität, Kommunikation und Konfliktbewältigung befähigen;
- in verstärktem Maß Schlüsselqualifikationen erwerben, die sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich einsetzbar sind.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Gesundheit und Hygiene:
Physische und psychische Gesundheit.
Persönliches Gesundheitsverhalten und Gesundheitstraining.
Gesundheitsvorsorge.
Gesundheit am Arbeitsplatz.
Unfallverhütung.
Arbeits- und Wohnumfeld:
Ergonomische Gestaltung.
Licht und Farbe, Temperatur, Raumklima, Pflanzen.
Psychische und somatische Belastungen.
Baubiologische Maßnahmen.
Ökologische Bewertung von Materialien.
Qualitätskennzeichen.
Wohnbedürfnisse in verschiedenen Lebensphasen.
Kreatives Gestalten des Lebensbereiches Wohnen (1 Wochenstunde).
IV. Jahrgang:
Haushaltsökonomie:
Wohnraum:
Rechtliche Grundlagen (Beurteilung von Verträgen).
Projektplanung (Bewertungskriterien, Finanzierungsplan).
Haushaltsplanung:
Optimierung des Einsatzes von Ressourcen.
Budgetierung; volkswirtschaftliche Aspekte, Kaufkraft und Verschuldung von Haushalten.
Konsumverhalten:
Kaufentscheidung (biologische, psychologische, ökonomische und ökologische Einflußfaktoren).
Verbrauchertypen.
Konsum und persönliche Werte.
EDV-unterstützte Projekte (O,5 Wochenstunden):
Wahlweise zu den Bereichen des III. und IV. Jahrganges.
V. Jahrgang:
Arbeit und Freizeit:
Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit.
Problemlösungsfähigkeit, Konfliktbewältigung.
Soziale Kompetenz.
Kommunikation und Präsentation.
Organisation des Arbeitsablaufes (Zieldefinition, Zeitmanagement, Arbeitsrhythmus).
Freizeitmöglichkeiten und ihre kritische Bewertung (Erholung und Regeneration, Kultur und Bildung, Kreativität und soziale Kontakte).
Soziales Umfeld:
Persönliche Situationen in verschiedenen Lebensphasen.
Bewältigungsstrategien.
EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):
Wahlweise zu den Bereichen des V. Jahrganges.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in den Lebensbereichen des Menschen, Aktualität und der Beitrag zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen.
Der Unterricht geht von Vorkenntnissen facheinschlägiger Unterrichtsgegenstände aus; das erfordert die Zusammenarbeit mit den Lehrern dieser Unterrichtsgegenstände.
Für den Bereich „Soziales Umfeld" sind Themen aus dem Pflichtgegenstand „Psychologie und Philosophie" unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Schüler exemplarisch auszuwählen und zu vertiefen.
Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen zur Persönlichkeitsförderung sind einzusetzen.
Ausbildungsschwerpunkt
SOZIALVERWALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die sozialen Rahmenbedingungen und die gesellschaftliche Bedeutung von sozialer Sicherheit sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen im Sozialbereich kennen;
- die kollektiven und individuellen Bedürfnisse im Sozialbereich wahrnehmen und bedarfsgerechte Lösungsansätze erarbeiten können;
- Managementfunktionen in Einrichtungen des Sozialbereichs übernehmen können;
- Konzepte für kurz-, mittel- und langfristige Sozialprojekte mit den Methoden des Projektmanagements entwickeln sowie Ablauf und Erhaltung finanziell und organisatorisch planen können;
- die Methoden der Kostenberechnung, der Ermittlung des Finanzbedarfs, der Mittelverwendung, der Liquiditätsplanung und des Controllings computerunterstützt anwenden;
- im Team arbeiten;
- Kontakte zu Experten und Institutionen herstellen und Public-Relations-Maßnahmen ergreifen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Kinder- und Jugendbetreuung:
Berufe und Berufsbilder;
Institutionalisierte Einrichtungen und Träger (Kinderkrippe, Kindergarten, Jugendzentrum);
Betriebswirtschaftliche Aspekte (Aufbau- und Ablauforganisation;
Finanzierung; Personalwesen).
Rechtsvorschriften (Jugendschutzgesetz, Jugendwohlfahrtsgesetz).
Gesundheitswesen:
Bedeutung, Vorsorge, Zuständigkeit. Berufe und Berufsbilder, ausübende und verwaltende Institutionen (Einrichtungen und Träger).
Krankenhausbetrieb:
Funktionsbereiche. Krankenanstalten- und Gesundheitsplanung, Betriebsführung.
Rechtsvorschriften (Sanitätsrecht; Krankenpflegegesetz, Krankenanstaltengesetz, Ärztegesetz).
IV. Jahrgang:
Behindertenbetreuung:
Behinderungsarten. Heilpädagogische Berufe und Berufsbilder.
Nationale und regionale Einrichtungen und Träger (Arten, Organisation, Finanzierung, Personalwesen).
Rechtsvorschriften (Personenrecht; Behindertengesetze, Sozialhilfegesetze, Behinderteneinstellungsgesetz, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz; Fürsorgewesen; relevante Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes).
Altenbetreuung:
Grundproblematik (demographisch, gesellschaftspolitisch);
Berufe und Berufsbilder;
Institutionalisierte Einrichtungen und Träger;
Betriebswirtschaftliche Aspekte (Organisation von Einrichtungen der Altenarbeit; Finanzierung und Kosten; Personalwesen).
Rechtsvorschriften (Sozialhilfegesetze, relevante Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes).
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
Wahlweise zu den Bereichen des IV. Jahrganges.
V. Jahrgang:
Sozialpolitik:
Grundsätze und Schwerpunkte (Positionen von Parteien und Interessenvertretungen; Sozialpartnerschaft).
Entwicklung der Sozialpolitik (Arbeitsrecht, Arbeitsmarkt- und Familienpolitik, Sozialversicherung).
Finanzierung, gesamtwirtschaftliche Aspekte. Sozialpolitik im
internationalen Vergleich.
Aktuelle Probleme.
Management in Sozialeinrichtungen:
Führungsaufgaben.
Gesprächsführung und Dynamik von Arbeitsgruppen (Organisation, Methode und Technik).
Projektmanagement (Entwicklung, Realisierung, Kontrolle).
Öffentlichkeitsarbeit; Umgang mit Behörden.
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
Zum Bereich Management in Sozialeinrichtungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind
- die Anwendbarkeit in der Praxis, insbesondere im regionalen Bereich,
- der Beitrag zur Förderung ganzheitlichen Denkens, insbesondere des Verständnisses für die Auswirkungen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen im Sozialbereich auf andere Bereiche der Gesellschaft,
- die Aktualität.
Der Unterricht soll Bezüge zu den Pflichtgegenständen „Psychologie und Philosophie" sowie „Betriebs- und Volkswirtschaft" herstellen, daher sind Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände besonders wichtig.
Die praxisorientierte Bildungs- und Lehraufgabe legt erlebnisorientierte Unterrichtsmethoden, insbesondere die selbständige Bearbeitung von Fallbeispielen in Projekten, nahe, die die Kreativität, Spontaneität und Improvisationsfähigkeit der Schüler anregen.
Ausbildungsschwerpunkt
KULTURTOURISTIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die psychologischen, soziologischen und kulturhistorischen Hintergründe sowie die wirtschaftliche Bedeutung kultureller Erlebnisse in der Freizeit unter besonderer Berücksichtigung humaner und ökologischer Aspekte auf Anbieter- und Nachfragerseite verstehen;
- sich in den verschiedenen Kunstbereichen (bildende und darstellende Kunst, Musik, Literatur, multimediale Formen) orientieren können;
- eigene Standpunkte in Bezug auf die vielfältigen Erscheinungen des Kulturlebens entwickeln können;
- Verständnis für die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung aufbringen;
- die Formen des Kulturangebotes, sowie Betriebe und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene und deren internationale Bezüge kennen;
- das System des Marketings, insbesondere die Aufgaben und Ziele des Marketings touristischer Betriebe und Organisationen, kennen;
- sich der Tourismuskultur (Höflichkeit, Einfühlsamkeit, Selbstbewußtsein) dem Gast gegenüber bewußt werden;
- erfahren, daß in einer erlebnisorientierten Aufbereitung des Kulturpotentials auf der Ebene des Betriebes, des Ortes und der Region wesentliche Chancen einer touristischen Profilierungs- und Marktnischenpolitik gefunden werden können;
- sein in den einschlägigen fachtheoretischen Gegenständen erworbenes Wissen auf konkrete Problemstellungen anwenden lernen und dadurch vertiefend erweitern;
- Probleme der Berufspraxis der Tourismus- und Freizeitwirtschaft lösen können;
- Projekte mit der Methode des Projektmanagements EDV-unterstützt planen, abwickeln und kontrollieren können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Aufgaben, Gliederung und Methoden der Kulturtouristik:
Soziologische, freizeitpädagogische und psychologische Aspekte.
Bereiche:
Kulturlandschaft, Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst,
Literatur, Kunsthandwerk, Eßkultur.
Projektentwicklung:
Österreichisches Kulturangebot.
Betriebliche, örtliche und regionale kulturelle Angebote als
touristische Profilierungsinstrumente;
Jour-Fixe-Programme, Veranstaltungskalender, Schlechtwetterprogramme, Pauschalangebote, Themenstraßen;
Einbindung in eine kulturelle Informationsdatenbank;
Musische, kunstgewerbliche, museumspädagogische und gastronomische Bereiche (Musikprogramme, Werkstatt- und Atelierbesuche, Ausstellungen, Workshops, kreative und kulinarische Kursprogramme).
Kulturpädagogische Umsetzung von geschichtlichen Entwicklungsepochen (Zeitreisen, regionale Küche, historische und religiöse Feste im Jahreskreis, Stadt-, Kloster- und Burgführungen);
Kulturpflege und Kulturpolitik (Denkmalschutz, Musik, Folklore, Brauchtum, Kulturinitiativen, Theater, Galerie- und Ausstellungswesen).
EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):
Wahlweise zu den Bereichen des III. Jahrganges.
IV. Jahrgang:
Kulturmanagement:
Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Faktoren. Zusammenarbeit und Koordination mit Kulturträgern.
Management kulturtouristischer Organisationen.
Projektmanagement:
Touristische Präsentation von Regionen;
Durchführung von kulturellen Programmen auf Betriebs-, Orts- und Regionsebene;
Überwachung des Ablaufes von touristischen Programmen.
Mitarbeiter- und Kundenkontakte (Gesprächsführung, Verhaltenstraining und Moderation);
Planung und Durchführung von Veranstaltungen (Ortsführungen);
Verkehrsgeographische Situation, Attraktivitätsfaktoren für den Reiseverkehr.
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
Wahlweise zu den Bereichen des IV. Jahrganges.
V. Jahrgang:
Touristisches Marketing für wichtige Teilmärkte:
Kur- und Gesundheitstourismus, Städtetourismus, Kurzreisen, beruflich motivierte Reiseformen (Kongresse, Ausstellungen, Messen), Cluburlaub.
Neue Trends im Freizeitbereich:
Sanfter Tourismus, alternative Reiseformen, Themenparks.
Tourismuspolitik (Ziele, Träger).
Angewandtes touristisches Marketing:
Marketingkonzepte für einen Ort, eine Region;
Sponsoring, fund-raising, Kontaktaufnahme mit einschlägigen
Institutionen; Public-Relations-Arbeit; Projektpräsentation.
EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):
Wahlweise zu den Bereichen des V. Jahrganges.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis.
Die praxisorientierte Bildungs- und Lehraufgabe legt erlebnisorientierte Unterrichtsmethoden nahe, insbesondere die selbständige Bearbeitung von aktuellen Fallbeispielen in Projekten unter Anwendung aktueller Software. Dadurch soll die Kreativität, Spontaneität und Improvisationsfähigkeit der Schüler angeregt werden.
Im Rahmen der Gruppenarbeit kommt dem Bereich der Kommunikation (Rollenspiel, Rhetorik und Gesprächsführung, Moderations- und Diskussionstechniken) große Bedeutung zu.
Blockunterricht ist empfehlenswert.
Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten Einrichtungen geführt werden.
Der Unterricht soll Bezüge zu den Pflichtgegenständen „Deutsch", „Geschichte und Kultur", „Wirtschaftsgeographie", „Musikerziehung", „Bildnerische Erziehung", „Betriebs- und Volkswirtschaft", „Wirtschaftsinformatik" und „Angewandte Betriebsorganisation" herstellen; Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände sind daher besonders wichtig.
GESUNDHEIT UND SOZIALES
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Vorbildung für Berufe im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens erlangen;
- Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen sowie Förderungsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen kennen;
- Auswirkungen und Gefahren der Anwendung physikalischer und chemischer Erkenntnisse auf Gesundheit und Umwelt abschätzen können;
- Präventivmaßnahmen für die Erhaltung der Gesundheit im Bereich des Haltungs- und Bewegungsapparates und der inneren Organe sowie der Sinnesorgane kennen;
- Erste Hilfe leisten können;
- die Einflüsse sozialer Faktoren auf das menschliche Verhalten kennen, soziale Prozesse verstehen, Möglichkeiten sozialen Lernens kennen und sein eigenes Sozialverhalten reflektieren können;
- für die Berufsausübung bedeutsame Rechtsvorschriften sowie den Aufbau der Gesundheits- und Sozialverwaltung und die einschlägigen Behördenverfahren kennen;
- sich seiner Verantwortung für seine eigene Gesundheit und für den Mitmenschen bewußt sein;
- den menschlichen Körper in seiner Abhängigkeit von den physikalischen Gesetzmäßigkeiten begreifen und richtige Bewegungsmuster erkennen können;
- Kenntnisse der funktionellen Anatomie anwenden können;
- den Einfluß von inneren und äußeren Kräften auf den menschlichen Bewegungsapparat begreifen und seine biomechanischen Determinanten kennen;
- einen kritischen Vergleich alternativer und traditioneller Ernährungsweisen durchführen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Hygiene:
Umwelthygiene - Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Schadstoffe, Lärm. Ionisierende Strahlen (physikalische Grundlagen, biologische Wirkung, Schutzmaßnahmen).
Ernährung:
Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Stoffwechselanomalien (Ursachen, Folgen, Therapien, Prävention - Diäten).
Einflüsse der Massenmedien auf das Ernährungsverhalten der unterschiedlichen Altersgruppen; Verbraucherstatistiken, Zukunftsaspekte, Ernährungstheorien.
Betreuungsmaßnahmen:
Säuglings-, Kranken- und Altenpflege.
Gesundheitstraining (1 Wochenstunde):
Erste Hilfe.
Allgemeine Hygienemaßnahmen.
Störungen im Haltungs- und Bewegungsapparat;
Gesunderhaltung durch Sport, Training, Bewegung und Ernährung,
mentale Motivation, Ismakogie.
IV. Jahrgang:
Biomechanik und Stoffwechselchemismus:
Muskel-, Fettstoffwechsel; Grundumsatz; anaerobe Schwelle; aerobe Energiebereitstellung; Atmung (O2-Utilisation, O2-Aufnahme, O2-Kapazität).
Analyse komplexer sportlicher Bewegungsabläufe (maßgeblich beteiligte Muskelgruppen) bei verschiedenen Bewegungsarten.
Angewandte Psychologie:
Sport- und Gesundheitspsychologie (ausgewählte Kapitel).
Psychohygiene (Prävention, Lebensführung, Selbstcoaching, Selbstmanagement).
Psychologie des kranken/alten/kurenden Menschen.
Psychologie der helfenden Berufe (Supervision, „burn out").
Beratung, Betreuung, Krisenintervention.
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
Zu Themen des IV. Jahrganges.
V. Jahrgang:
Soziale Verwaltung:
Sozialrecht, Arbeitsrecht. Institutionen und Verwaltung des Gesundheits- und Sozialwesens.
Wohlfahrtspflege (soziale und volkswirtschaftliche Aspekte).
Sozialmedizin (Aufgaben der Sanitätsbehörde, öffentliche Gesundheitsvorsorge).
Sanitätsrecht:
Verfassungsrechtliche Grundlagen. Organisation des Gesundheitswesens. Krankenpflege-, Krankenanstalten-, Tuberkulose-, Lebensmittel-, Epidemie-, Bazillenausscheider-, Geschlechtskrankheiten-, Gesundheitsschutz-, Gift-, Suchtgiftgesetz. Gesetzliche Bestimmungen über Schutzimpfungen.
Sozialpsychologie:
Individuum und Gesellschaft. Interaktion, Kommunikation, Motivation
und Menschenführung; Sozialisationsprozeß und Sozialisationsinstanzen.
Psychosoziale Einrichtungen.
Psychosomatik:
Erscheinungen und Gegenmaßnahmen (Entspannungstechniken, Kurwesen, Rehabilitation, Lebensplan).
EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):
Zu Themen des V. Jahrgangs.
Schulautonome Pflichtgegenstände
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Folgende Varianten können vorgesehen werden:
- 1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
- 2. ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
- 3. ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.
PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.
Didaktische Grundsätze:
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden
Formen geführt werden:
- 1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
- 2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Sofern in der Bildungs- und Lehraufgabe, im Lehrstoff oder in den didaktischen Grundsätzen Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Jahrgänge auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.
SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.
Fremdsprachenseminar:
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß
wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.
Allgemeinbildendes Seminar:
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit
berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Fachtheoretisches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich
erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu
nehmen.
Praxisseminar:
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
Didaktische Grundsätze:
Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe, im Lehrstoff und in den didaktischen Grundsätzen im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrundezulegen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.
Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Jahrgänge beibehalten werden.
Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.
In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Wirtschaft oder des Sozialbereichs jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
- über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Zwischen dem III. und dem IV. Jahrgang im Ausmaß von 12 Wochen in Betrieben der Wirtschaft oder des Sozialbereichs; insbesondere in den Bereichen Küche, Service, Etage und dazu in Beziehung stehenden Organisationsabteilungen.
Didaktische Grundsätze:
Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.
Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.
Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.
Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
- a) Im schulautonomen Bereich:
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die jahrgangs-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.
- b) Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Unverbindliche Übung
SPIELMUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:
I. bis V. Jahrgang:
Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik" (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.
Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.
Unverbindliche Übung
CHORGESANG
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:
I. bis V. Jahrgang:
Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:
Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.
Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.
Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.
D. Fakultatives Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze:
Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:
Das fakultative Praktikum soll zwischen dem IV. und V. Jahrgang in der Dauer von 4 Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abgeleistet werden.
Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reifeprüfungszeugnis aufzunehmen.
E. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
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*1) alternativer Pflichtgegenstand im II. bis V. Jahrgang. *2) mit Computerunterstützung.
*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*4) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*5) wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
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