tritt mit dem Schuljahr 2022/23 in Kraft (vgl. § 4 Abs. 5)
Anlage 2
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND
GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
AN DEN TECHNISCHEN, GEWERBLICHEN UND KUNSTGEWERBLICHEN FACHSCHULEN FÜR BERUFSTÄTIGE
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Ia. Aufgabe und Zielgruppe
Gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen für Berufstätige dienen im Rahmen der Aufgabe der österreichischen Schule (§§ 2, 52 und 59 Schulorganisationsgesetz)
- a) dem Erwerb jenes fachlichen grundlegenden Wissens und Könnens, das unmittelbar zur Ausübung eines Berufes auf technischem oder kunstgewerblichem Gebiet befähigt, und
- b) der Erweiterung und Vertiefung der erworbenen Allgemeinbildung in einer der künftigen Berufstätigkeit angemessenen Weise.
Die gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschule für Berufstätige richtet sich an Personen, die die 8. Schulstufe erfolgreich abgeschlossen haben und in das Berufsleben eingetreten sind. Das erste und zweite Semester des 7-semestrigen berufsbegleitenden Bildungsganges ersetzt den Vorbereitungslehrgang gemäß § 59 Abs. 1 Z 2 lit. b des Schulorganisationsgesetzes und berechtigt im Falles des positiven Abschlusses der ersten zwei Semester zum Eintritt in eine facheinschlägige Höhere technische oder gewerbliche Lehranstalt für Berufstätige.
Ib. Allgemeine Beschreibung der Qualifikation
Nach erfolgreichem Abschluss der Fachschule für Berufstätige besitzen die Studierenden
- – die erforderlichen Fertigkeiten und überfachlichen Kompetenzen, um Aufgaben der Berufspraxis nach dem Stand der Technik und den einschlägigen Vorschriften entsprechend aufzubereiten und unter Einsatz der praxisüblichen Maschinen, Geräte und Methoden selbständig oder im Team lösen zu können;
- – die erforderlichen Kenntnisse an Fakten und theoretischem Begleitwissen, um zur Aufgabenlösung die zweckmäßigste Methode auswählen und die Auswahl begründen und mit den im Fachgebiet üblichen mathematischen, graphischen und technischen Darstellungsmitteln präsentieren sowie am lebensbegleitenden Lernprozess teilnehmen zu können;
- – die erforderlichen sprachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, um sich in Wort und Schrift über Alltags und Sachthemen angemessen verständigen und auch an Gesprächssituationen in einer Fremdsprache teilnehmen zu können;
- – die erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und überfachliche Kompetenzen, um betriebliche Prozesse und rechtliche Sachverhalte verstehen, richtig einschätzen und Aufgaben in der Planung, Organisation und Kontrolle selbständig bewältigen zu können;
- – die erforderlichen fachlichen und überfachlichen Kompetenzen, um auf mittlerer Managementebene Mitarbeiter/innen führen und fördern sowie sich im Arbeitsumfeld auch mit ethischen Werten und der religiösen Dimension des Lebens auseinandersetzen zu können.
Ic. Unterrichtsprinzipien
Im Sinne der ganzheitlichen Bildung sind der Schule zusätzliche Aufgaben gestellt, die in den Unterrichtsprinzipien zusammengefasst werden. Dazu gehören die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die politische Bildung, die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Sexualerziehung, die Umwelterziehung, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, die Erziehung zum europäischen Denken und Handeln, die Verkehrserziehung, die umfassende Landesverteidigung sowie die Wirtschafts- und Konsumentenerziehung.
II. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
IIa. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§6 Abs. 1b Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeinbildende, das fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen gewerblichen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen.
IIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:
- 1. In jedem Pflichtgegenstand ist es zulässig, die Aufteilung der Wochenstunden auf die Semester (und entsprechend der Verteilung des Lehrstoffs) abweichend vorzunehmen.
- 2. Das Stundenausmaß der lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände kann pro Semester um durchschnittlich bis zu drei Wochenstunden reduziert werden, um – im Ausmaß der Reduktion - zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen und/oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
- 3. In jedem Semester kann ein Pflichtgegenstand mit einem bezüglich Fachgebiet und Methodik verwandten Pflichtgegenstand als zusammengefasster Pflichtgegenstand geführt werden; die Bezeichnungen der zusammengefassten Pflichtgegenstände müssen aus der Benennung des neuen Pflichtgegenstandes hervorgehen oder in einem Fußnotenverweis sichtlich gemacht werden.
- 4. Anstelle des Pflichtgegenstandes „Englisch“ kann eine andere lebende Fremdsprache festgelegt werden.
Bei Anwendung der in den Ziffern 1 und 2 genannten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erhalten bleibt und in keiner Klasse 39 Wochenstunden überschritten werden. Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.
IIc. Bestimmungen bezüglich Lehrstoff und Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppen
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen im Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen werden, für die dieser Lehrplan keinen Lehrstoff enthält, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die diesbezüglichen Regelungen zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben ist, sind durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen sowie didaktische Grundsätze vorzusehen.
Bei Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes und die folgenden Richtlinien zu achten:
Richtlinien für die Bildungs- und Lehraufgabe:
Der/Die Studierende soll allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.
Richtlinien für den Lehrstoff:
Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:
Fachgebiet „Fremdsprache“:
Eine weitere lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze (Lehrverpflichtungsgruppe I).
Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“:
Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch allgemeinbildende, musische oder berufsbezogene Unterrichtsangebote (hinsichtlich der Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppe siehe § 7 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 153/2020).
Fachgebiet „Wirtschaft und Technik“:
Unterrichtsangebote, die die wirtschaftliche Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe I für die Ausbildungsbereiche mit technisch-wirtschaftlichem Schwerpunkt; sonst Lehrverpflichtungsgruppe II).
Fachgebiet „Recht und Politische Bildung“:
Unterrichtsangebote, die die rechtlichen Pflichtgegenstände vor allem im Hinblick auf die selbständige Ausübung eines reglementierten Gewerbes bzw. die politische Bildung vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe III).
Fachgebiet „Umwelt:
Einführende Darstellungen zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe III).
Fachgebiet „Projekt“:
Unterrichtsangebote, die eine gegenstandübergreifende Vertiefung innerhalb der Fachrichtung zu Ziel haben unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe I).
Fachgebiet „Allgemeine Fachtheorie“:
Einführung in technischen Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe II).
Richtlinien für die didaktischen Grundsätze:
Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht – auch klassenübergreifend oder geblockt – zu empfehlen.
IId. Fernunterricht
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände vorgesehen werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
III. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
IIIa. Lehrstoffaufbereitung
Zur Erreichung des allgemeinen Bildungszieles ist von der Vorbildung der Studierenden auszugehen und der Unterricht in praxisnaher Form nach den Erfordernissen der Fachrichtung zu gestalten.
Der Vertiefung und Festigung von wesentlichen Lehrstoffinhalten ist gegenüber einer überblicksmäßigen Darstellung der Vorzug zu geben. Zur Förderung der Motivation ist problemorientiert in neue Themenbereiche einzuführen. Das Herstellen von Querverbindungen innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes sowie zwischen verschiedenen Unterrichtsgegenständen ist für die Festigung des Lehrstoffes sowie für die Entwicklung interdisziplinärer Fähigkeiten von Bedeutung.
Entscheidend für den Unterrichtserfolg ist, dass der Lehrstoff in einer übersichtlichen Form und der jeweiligen Altersstufe entsprechend dargestellt wird. In diesem Zusammenhang ist einem induktiven Lehrstoffaufbau gegenüber deduktiven Abhandlungen der Vorzug zu geben; besonderes Gewicht ist auf problemorientiertes und aufgabenzentriertes Arbeiten, auf Anschaulichkeit und konkrete Modellvorstellungen, auf Parallelführung von Theorie und fachpraktischer Ausbildung sowie auf neue Lerntechniken und gezielte Trainingsphasen zu legen. Einen wichtigen Beitrag zum Unterrichtserfolg bilden ferner die Auswahl geeigneter Unterrichtsmittel und Verständnishilfen.
Die im allgemeinen Bildungsziel geforderte Anpassung des Unterrichts an den aktuellen Stand der Technik verlangt, dass die Lehrer und Lehrerinnen ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterzuentwickeln haben. Dem Lehrplan kommt die Bedeutung eines richtungsweisenden Rahmens zu.
IIIb. Unterrichtskoordination
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit der Lehrer und Lehrerinnen unerlässlich. Besonders empfehlenswert ist der Aufbau eines Beziehungsnetzes zwischen inhaltlich zusammenhängenden Unterrichtsgegenständen in Form von abgestimmten Lehrstoffverteilungsplänen.
Grundsätzlich haben alle Unterrichtsgegenstände ihren Beitrag zur sprachlichen Bildung zu leisten. Der Sprachunterricht ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Studierenden sich über Sachthemen, Beziehungen und über die Sprache angemessen verständigen können. Er hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische und mediale Kompetenz der Studierenden durch Lernen mit und über die Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern.
IIIc. Unterrichtsorganisation
Die Bearbeitung von Unterrichtsprojekten in Gruppenformen erweist sich für die Vorbereitung auf die berufliche Situation als besonders nützlich und ist so anzulegen, dass sie zur Stärkung der kommunikativen Kompetenz der Studierenden beiträgt. Der Umgang mit Anregungen und der Kritik der Mitstudierenden bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose sind für den Lernfortschritt und spätere berufliche Arbeitsformen wichtig.
Elemente eines „Blended Learning“ können helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht als solchen, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen und damit auch bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitstudierenden elektronisch Kontakt zu halten.
Unter „Blended Learning“ versteht man die Unterrichtsorganisation, die eine Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien in die Ausbildung gestattet. Diese Unterstützung funktioniert über den Lernprozess befördernde Internettechnologien, Lernplattformen oder Online-Dienste.
Für die technische Ausbildung bieten sich Online-Dienste zum computergestützten „Engineering“ (CAE), von virtuellen oder Remote-Laboratorien oder vollständigen animierten Kursen zur technischen Grundausbildung in besonderer Weise an. Von den Möglichkeiten der weltweit für technische Berater und Beraterinnen zur Verfügung gestellten Online-Angebote von international agierenden Firmen sollte – wenn möglich auch in einer Fremdsprache – Gebrauch gemacht werden.
Exkursionen und Lehrausgänge, Vorträge von schulexternen Fachleuten und Praktika fördern die Einsicht in technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie in das soziale Umfeld der Arbeitswelt.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichts erfüllt werden, wobei eine Wochenstunde 20 Unterrichtseinheiten pro Semester entspricht. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrer und Lehrerinnen entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation dieser Lehrer und Lehrerinnen im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistung der Studierenden anzustreben ist.
IIId. Besondere didaktische Grundsätze, wenn Deutsch Zweitsprache ist:
Diese Grundsätze gelten als Leitlinie für den regulären Deutschunterricht sowie für den Freigegenstand „Zweitsprache Deutsch“.
Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Studierenden mit einer anderen Muttersprache ist immer ein Missverhältnis zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen.
Im Unterricht sind die rezeptiven Fertigkeiten (Hörverstehen und Leseverstehen) vor den entsprechenden produktiven Fertigkeiten (Sprechen und Schreiben) zu vermitteln, dh. das Hörverstehen vor dem Sprechen und das Leseverstehen vor dem Schreiben.
Der Hereinnahme von ungesteuertem Spracherwerb in den Unterricht und einer behutsamen Fehlerkorrektur kommt große Bedeutung zu.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der geltenden Fassung.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 in der geltenden Fassung.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 592/1986.
d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der geltenden Fassung.
e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der geltenden Fassung.
g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der geltenden Fassung.
h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der geltenden Fassung.
i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der geltenden Fassung.
j) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der geltenden Fassung.
k) Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der geltenden Fassung.
l) Alevitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der geltenden Fassung.
IVa. LEHRPLAN FÜR DEN ETHIKUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.
Der Ethikunterricht soll Studierende zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.
In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Studierenden gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.
Der Ethikunterricht unterstützt die Studierenden in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.
Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.
Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.
Zentrale fachliche Konzepte
Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.
Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:
Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Studierenden angeknüpft.
Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Studierenden Rücksicht genommen.
Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.
Didaktische Grundsätze
Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:
Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften
Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Studierenden anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.
Diskursorientierung
Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.
Diversitätsgebot
Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.
Fachdidaktische Aufbereitung
Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.
Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.
Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.
Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen
Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.
Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen
Die Studierenden können
- – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
- – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.
Analysieren und Reflektieren
Die Studierenden können
- – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
- – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.
Argumentieren und Urteilen
Die Studierenden können
- – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
- – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.
Interagieren und Sich-Mitteilen
Die Studierenden können
- – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
- – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.
Handlungsoptionen entwickeln
Die Studierenden können
- – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
- – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.
Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen.
Kompetenzmodul 1:
Positionen und Begriffe der Ethik
Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik
Moral und Recht
Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage
Kompetenzmodul 2:
Religions- und Moralkritik
Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität
Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches
Kompetenzmodul 3:
Technik und Wissenschaft
Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus
Positionen und Begriffe der Ethik
Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik
Kompetenzmodul 4:
Krieg und Frieden
Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, Friedenssicherung, Völkerrecht
Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches
Kompetenzmodul 5:
Sport
erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung
Humanismus
säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung
Kompetenzmodul 6:
Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches.
V. GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE SOWIE AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF KOMPETENZMODULE
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- - die Standardsprache schriftlich und mündlich beherrschen können;
- - Informationsmittel zur Aussprache, Rechtschreibung, Grammatik und zum Ausdruck im Deutschen handhaben sowie allgemeine fachspezifische und kulturelle Informationen gezielt beschaffen und erschließen können;
- - Grundkenntnisse der Kommunikation, Rhetorik und Präsentation erwerben und Sachverhalte zielorientiert dokumentieren und präsentieren können;
- - mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen in persönlichen und in beruflichen Bereichen erfassen und bewältigen können;
- - verschiedene Lern- und Arbeitsmethoden anwenden können;
- - mit Texten aus der Berufspraxis umgehen können;
- - Probleme und Aufgaben des menschlichen Lebens erkennen, analysieren und zu ihnen Stellung beziehen können;
- - Medien und ihre Funktionen in der Gesellschaft verstehen und aus dem Medienangebot kritisch auswählen können;
- - Zusammenhänge von Literatur und einzelnen Lebensbereichen aufzeigen können.
Lehrstoff
Kompetenzmodul 1 und 2:
Sprachrichtigkeit:
Praxisorientiertes Anwenden von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung, Schreibung und Bedeutung fachsprachlicher Ausdrücke und häufig verwendeter Fremdwörter.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Darstellen von erlebten, gehörten, gesehenen und gelesenen Sachverhalten (Beschreiben, Berichten, Anleiten und Referieren - auch berufsspezifische Themenbereiche).
Lern- und Arbeitstechniken:
Benützen von Bibliotheken und elektronischen Medien, Lese- und Lerntechniken.
Kultur - Gesellschaft - Medien:
Themenkreise in verschiedenen Darstellungsformen erarbeiten.
Praxisnahe Textformen (z. B. Bewerbungsunterlagen).
Kompetenzmodul 3 und 4:
Sprachrichtigkeit:
Praxisorientiertes Anwenden von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung, Schreibung und Bedeutung fachsprachlicher Ausdrücke und häufig verwendeter Fremdwörter.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Formulieren und Präsentieren verschiedener Themenbereiche, auch berufsspezifischer Art; Strukturieren und Visualisieren von Sachverhalten; praxisnahe Textformen (Exzerpt, Kurzfassung), Erörtern und Argumentieren.
Lern- und Arbeitstechniken:
Brainstorming, Mind Mapping, Clustering ua.
Kultur - Gesellschaft - Medien:
Zugang zu unterschiedlichen Bereichen der Kultur, Auseinandersetzen mit Texten (Sach- und literarische Texte) zu verschiedenen Themenbereichen; Funktionen und Arten von Medien.
Kompetenzmodul 5 und 6:
Sprachrichtigkeit:
Praxisorientiertes Anwenden von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung; Festigen, Vertiefen und Erweitern.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Auseinandersetzung mit kulturellen Strömungen und interkulturelles Lernen; Impulstexte, ausgehend von den jeweiligen Lebensbereichen und Interessensgebieten; Präsentationstechniken.
Kultur - Gesellschaft - Medien:
Gestaltungs- und Manipulationsmöglichkeiten von Medien (Werbung ua.); Sachtexte und literarische Texte zu wesentlichen gesellschaftlichen Themen; Bewusstmachen sozialer Kompetenzen.
Kompetenzmodul 7:
Sprachrichtigkeit:
Spezifische Schulung des sprachlichen Ausdrucks und der sprachlichen Richtigkeit in Hinblick auf die Berufspraxis.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Problemorientiertes Erörtern; schriftliche Bewerbung; Lebenslauf; berufsorientierte Anwendung von Präsentationstechniken; Vorstellungsgespräch.
Kultur - Gesellschaft - Medien:
Relevante Texte zu komplexeren gesellschaftlichen Themen.
Ein oder zwei Schularbeiten je Semester, bei Bedarf auch zweistündig (Verwendung von Wörterbüchern ist zu ermöglichen).
ENGLISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- - für Berufe ihres Fachgebiets auch unter Einsatz technischer Kommunikations- und Informationsmittel jene Sprachkompetenz entwickeln, die zur Bewältigung einfacher Berufs- und Alltagssituationen benötigt wird;
- - Englisch als gemeinschaftliches Verständigungs- und Informationsinstrument einsetzen können, wobei Verständlichkeit über sprachliche Richtigkeit zu stellen ist;
- - hinsichtlich ihrer sprachlichen Fertigkeiten folgende Ziele auf dem Niveau des „Independent User B1“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen erreichen:
- - Hörverstehen: standardsprachliche Äußerungen in Alltagssituationen verstehen können; im jeweiligen Berufsumfeld technische Informationen, wie z. B. Anweisungen, verstehen und darauf reagieren können;
- - Sprechen: in Alltagssituationen und beruflich relevanten Situationen an Gesprächen mit einfachen, vertrauten Themen teilnehmen; zusammenfassend erzählen, beschreiben, berichten, Anweisungen geben sowie Meinung und Gefühle ausdrücken können;
- - Lesen und Leseverständnis: einfache und kurze Texte aus dem allgemeinen gesellschaftlichen Umfeld sowie einfachere fachspezifische Texte aus dem beruflichen Tätigkeitsbereich, wie z. B. Bedienungsanleitungen und Prozessbeschreibungen, auch unter Zuhilfenahme von Wörterbüchern lesen und verstehen können;
- - Schreiben: einfache zusammenhängende Texte, in denen Informationen zu Dingen und Ereignissen aus dem privaten und beruflichen Umfeld gegeben und angefordert werden, verfassen können.
Lehrstoff:
Kompetenzmodul 1 und 2:
Allgemeine und technische Kommunikationsthemen:
Themen aus dem privaten und beruflichen Umfeld; Alltagskommunikation; Erarbeitung der grundlegenden sprachlichen Strukturen. Integration bisheriger Kommunikationserfahrungen; Themen, die dem Wissen, Können und Interesse der Studierenden entsprechen.
Wortschatz und sprachliche Strukturen:
Aufbauende Wiederholung der erforderlichen Grundgrammatik; Erweiterung eines relevanten Wortschatzes, bevorzugt in kontextualer und situativer Form.
Kompetenzmodul 3 und 4:
Allgemeine und technische Kommunikationsthemen:
Erweiterte allgemeine Sachverhalte; technische Anwendungen aus den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen.
Wortschatz und sprachliche Strukturen:
Wiederholung und Festigung der bisher erarbeiteten Sprachstrukturen und des erworbenen Wortschatzes. Erweiterung und Vertiefung des erforderlichen Wortschatzes und der benötigten Sprachstrukturen.
Kompetenzmodul 5 und 6:
Allgemeine und technische Kommunikationsthemen:
Schwerpunktmäßige Vertiefung; Erarbeitung und Präsentation ausgewählter allgemeiner und technischer Themenbereiche, wie z. B. Prozess-, Produkt- und Funktionsbeschreibungen, Bedienungsanleitungen; Grundlagen des Schriftverkehrs wie z. B. Anfrage, Angebot, Beschwerde.
Wortschatz und sprachliche Strukturen:
Schwerpunktmäßige Wiederholung und Erweiterung der bisher erarbeiteten Sprachstrukturen und des erworbenen Wortschatzes.
Kompetenzmodul 7:
Allgemeine und technische Kommunikationsthemen:
Intensivierung der Erarbeitung und Präsentation ausgewählter allgemeiner und technischer Themenbereiche; Stellenbewerbung und einfache Vorstellungsgespräche.
Wortschatz und sprachliche Strukturen:
Festigung der Sprachstrukturen und Erweiterung des Wortschatzes.
Ein bis zwei Schularbeiten je Semester, bei Bedarf auch zweistündig (Verwendung von Wörterbüchern ist zu ermöglichen).
WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE UND POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- - grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen und kritisch beurteilen können;
- - über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte so verfügen können, dass sie es für ihr politisches und soziales Handeln nutzen können;
- - Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
- - aktuelle politische, soziale und wirtschaftliche Themen analysieren und kritisch beurteilen können;
- - den österreichischen Staatsaufbau, die Funktionsweise von Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der Institutionen der Europäischen Union kennen.
Lehrstoff:
Kompetenzmodul 7:
Magisches Vieleck:
Wirtschaftswachstum, Konjunktur, Geldwert, Beschäftigung. Verteilung, Außenhandel.
Marktformen und Wirtschaftssysteme.
Demographische Prozesse. Sektoraler Wandel, Strukturveränderungen anhand regionaler Fallbeispiele.
Das 20. Jahrhundert vor 1945:
Wirtschaftliche, soziale und politische Grundlagen, Krisen der demokratischen Systeme sowie totalitäre Ideologien und Systeme mit Schwerpunkt Österreich und NS-Zeit.
Die Zeit nach 1945:
Die 2. Republik; Internationale Blockbildungen und deren Veränderungen.
Politisches System Österreichs:
Das politische System Österreichs und seine Aufgabe, Grundprinzipien der Bundesverfassung, Grundzüge der Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit.
Europa und internationale Politik:
Struktur, Funktionsweise und Aufgaben der EU; aktuelle Entwicklungen und Kontroversen.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- - die für die Berufspraxis notwendigen numerischen, algebraischen und geometrischen Verfahren kennen und anwenden können;
- - die für die Berufspraxis erforderliche Rechensicherheit erwerben und moderne Rechenhilfen praxisgerecht einsetzen können;
- - Sachverhalte aus dem Fachgebiet mathematisch darstellen, durch Anwendung geeigneter Methoden Ergebnisse gewinnen und interpretieren können.
Lehrstoff:
Kompetenzmodul 1 und 2:
Rechnen mit Zahlen und Termen:
Grundrechenoperationen; Umformung von Termen, Verhältnisse und Proportionen; direkte und indirekte Proportionalität; Prozentrechnung; Potenzen und Wurzeln, Überschlagsrechnung. Lineare Gleichungen. Textaufgaben aus dem Fachgebiet.
Geometrie:
Winkelmessung. Flächeninhalt und Umfang ebener Figuren. Satz des Pythagoras; Ähnlichkeit. Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.
Kompetenzmodul 3 und 4:
Funktionen und Gleichungen:
Begriff und Darstellung, Koordinatensysteme. Lineare Funktionen; Interpolation. Quadratische Funktionen und Gleichungen; komplexe Zahlen. Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Kreisfunktionen; Exponential- und Logarithmusfunktion.
Geometrie:
Trigonometrie des allgemeinen Dreiecks. Vektoren. Volumen- und Oberflächenberechnung.
Kompetenzmodul 5:
Ausgewählte Kapitel:
Für den Fachbereich relevante Themenbereiche aus der Analysis und der Statistik.
In allen Modulen:
Anwendungen aus dem Fachgebiet. Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfsmittel.
In jeder Schulstufe zwei bis vier Schularbeiten, bei Bedarf auch mehrstündig.
NATURWISSENSCHAFTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- - die für die Berufspraxis bedeutsamen physikalischen, chemischen und biologischen Grundlagen kennen;
- - weiterführende Literatur mit Verständnis lesen und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen Stellung nehmen können.
Lehrstoff:
Kompetenzmodul 3 und 4:
Angewandte Physik:
Grundgrößen und Einheiten, internationales Einheitensystem; Grundlagen der Mechanik, Elektrizitätslehre, Optik und Wärmelehre; ausgewählte Kapitel der Atom- und Kernphysik.
Angewandte Chemie:
Aufbau der Materie; chemische Bindungen; Reaktionen, Reaktionstypen; anorganische und organische Grundstoffe.
Biologie:
Ökologie (abiotische und biotische Faktoren, Ökosysteme, Stoffkreisläufe, Ökobilanzen, Umweltschutz); Bio- und Lebensmitteltechnologie.
Anwendungen und Fallbeispiele im Umfeld des Fachgebietes.
ANGEWANDTE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- - den Aufbau, die Wirkungsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen;
- - Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes auswählen und anwenden können;
- - Informationen auf elektronischem Wege beschaffen und weitergeben können.
Lehrstoff:
Kompetenzmodul 3 und 4:
Grundlagen der Informationsverarbeitung:
Aufbau, Organisation und Betriebssysteme von Einzelarbeitsplatzanlagen, Grundzüge des Programmierens.
Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:
Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Projektplanungssoftware, Präsentationssysteme.
Einführung in die Programmierung, Netzwerke, Internet, Mailsystem, Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.
WIRTSCHAFT UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- - die Voraussetzungen und Folgen von wesentlichen Rechtsgeschäften kennen;
- - die wesentlichen Rechtsvorschriften für die unternehmerische Tätigkeit und die Unternehmensgründung kennen;
- - die wesentlichen steuerrechtlichen Vorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen;
- - wissen, wie betriebliche Leistungen an Kundenbedürfnisse angepasst werden können;
- - wissen, welche Informationen dem betrieblichen Rechnungswesen entnommen werden können.
Lehrstoff:
Kompetenzmodul 5 und 6:
Bürgerliches Recht:
Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzgesetzes.
Unternehmensrecht:
Unternehmer, Firma, Firmenbuch, Stellvertreter, Rechtsformen, Grundzüge der Gewerbeordnung.
Grundzüge des Marketings:
Marktforschung, absatzpolitische Instrumente.
Betriebliches Rechnungswesen:
Zweck, gesetzliche Grundlagen, System der doppelten Buchführung, Inventur, Aufbau einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Konten, Verbuchung einfacher Geschäftsfälle.
Grundzüge des Steuerrechts:
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.
Arbeits- und Sozialrecht:
Interessensvertretungen, Einteilung der Arbeitnehmer, Zustandekommen eines Arbeitsvertrages, Rechte- und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitnehmerschutz; Grundzüge der Sozialversicherung.
BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- - Organisation und Strukturen gewerblicher und industrieller Betriebe kennen;
- - Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen können;
- - moderne Methoden des Personalmanagements kennen;
- - Methoden des Projektmanagements kennen.
Lehrstoff:
Kompetenzmodul 6:
Grundbegriffe der Betriebswirtschaft:
Unternehmensziele, Unternehmensfunktionen, Kennzahlen.
Grundlagen der Kostenrechnung:
Voll- und Teilkostenrechnung, Zuschlagskalkulation, Deckungsbeitragsrechnung, unternehmerische Entscheidungen auf Grundlage der Kostenrechnung.
Grundlagen des Projektmanagements:
Projektplanung, Projektorganisation, Projektsteuerung;
Kompetenzmodul 7:
Betriebliche Leistungsbereiche:
Aufbauorganisation und Ablauforganisation; Grundlagen der Materialwirtschaft, Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung (auch mit Software - Unterstützung); Qualitätsmanagement.
Finanzierung und Investition:
Finanzierungsarten, statische Investitionsrechnung.
Mitarbeiterführung bzw. Mitarbeiterinnenführung.
Freigegenstände und Förderunterricht
C. Freigegenstände
ZWEITSPRACHE DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- - alters- und situationsgemäßes Hörverstehen und einen entsprechenden Wortschatz entwickeln;
- - Aussprache und grammatikalische Strukturen für erfolgreiche Kommunikationsstrategien entwickeln;
- - zunehmend komplexe Texte verstehen und situationsadäquate Lesetechniken anwenden können;
- - differenzierte, kohärente und normgerechte Ausdrucksweise im Mündlichen wie im Schriftlichen beherrschen;
- - sensibilisiert werden, unterschiedliche Sprachebenen situationsgerecht anzuwenden;
- - sich soziokultureller Unterschiede bewusstwerden;
- - verschiedene Lerntechniken erwerben und sich Methoden des selbstständigen Arbeitens und selbsttätigen und selbstgesteuerten Lernens aneignen.
Lehrstoff:
Kompetenzmodul 1 und 2:
Mündliche Kommunikation und Hörverständnis:
Alltagssituationen innerhalb und außerhalb der Schule, Freizeit- und Sozialverhalten, Berufsbilder, Lebensvorstellungen, landeskundliche Aspekte im Vergleich, Kurzvorträge, Einsatz von Medien.
Textproduktion und -rezeption:
Einfache sprachliche Produktion mit unmittelbarem Verwendungszweck im Unterrichtsgeschehen, phantasiefördernde Arbeitsformen (Projekte), sinnerfassendes Lesen, Lesetechniken.
Sprachnormen:
Festigung und Ausbau der erforderlichen Rechtschreibung und Grammatik.
ENGLISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“
- - das Niveau des „Independent User B1“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER erreichen (siehe Bildungs- und Lehraufgabe des Pflichtgegenstandes „Englisch“);
- - vertraute allgemeine und beruflich relevante Kommunikationssituationen in Wort und Schrift in der Fremdsprache bewältigen können.
Lehrstoff:
Kompetenzmodul 3 und 4:
Allgemeine und technische Kommunikationsthemen:
Schwerpunktmäßige Vertiefung und Erweiterung der im Regelunterricht erarbeiteten Themenkreise und Sachverhalte; Erarbeitung zusätzlicher allgemeiner und technischer Themenbereiche; Stärkung der schriftlichen und mündlichen Kommunikationskompetenz.
Wortschatz und sprachliche Strukturen:
Vertiefende Wiederholung und Erweiterung der bislang erarbeiteten Sprachstrukturen; vertiefende Wiederholung und Erweiterung des dazu erforderlichen Wortschatzes unter Einbeziehung verschiedener Hilfsmittel des Spracherwerbs (Wörterbücher, Lexika, Internet).
Kompetenzmodul 5 und 6:
Allgemeine und technische Kommunikationsthemen:
Den Regelunterricht unterstützende, vertiefende und erweiternde Erarbeitung und Präsentation ausgewählter allgemeiner und technischer Themenbereiche, auch unter erweitertem Einsatz von Hilfsmitteln des Spracherwerbs (Wörterbücher, Lexika, Internet); Stärkung der schriftlichen und mündlichen Kommunikationskompetenz unter Einbeziehung internationaler Aspekte.
Wortschatz und sprachliche Strukturen:
Vertiefende Festigung der Sprachstrukturen; vertiefende Festigung und Erweiterung des Wortschatzes.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- - aus Rissen den Aufbau eines Objektes ablesen, konstruktiv verwerten und räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können;
- - Objekte in 3D darstellen können.
Lehrstoff:
Kompetenzmodul 3 und 4:
Räumliches Koordinatensystem.
Abbildungsmethoden (Projektionsarten).
Hauptrisse einfacher geometrischer und technischer Körper sowie Axonometrie zur Erfassung der Gestalt eines Objektes aus gegebenen Rissen.
Konstruieren in zugeordneten Normalrissen:
Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene in Hauptlage, projizierender und allgemeiner Lage; Länge einer Strecke, Größe und Gestalt einer ebenen Figur; projizierend machen einer Geraden und einer Ebene; orthogonale Lage von Geraden und Ebenen; Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte; Kreis in Hauptlage, projizierender und allgemeiner Lage.
PROJEKTMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- - Methoden zur Planung und Organisation von Projekten kennen und anwenden können;
- - Notwendigkeit und Vorteile projektorientierten Arbeitens erkennen;
- - in der Lage sein, Projektaufgaben und -abläufe zu strukturieren;
- - bei der Problemlösung in Gruppenarbeit das Gruppenziel unterstützen, die geeignete Rolle erkennen und übertragene Aufgaben erfüllen können.
Lehrstoff:
Kompetenzmodul 5 und 6:
Methoden des Projektmanagements:
Methoden zur Findung, Festlegung und Bewertung von Zielen; Projektorganisation (Teambildung, Funktionen, Verantwortungen); Steuerung und Kontrolle; Kommunikation und Dokumentation (Projektberichte, Präsentationen).
Projektmanagement – Instrumente:
Projektstrukturplan; Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan.
Teamarbeit:
Kommunikation im Team, Gesprächs- und Verhandlungsführung; Gruppendynamik; Strategien zur Konfliktlösung.
QUALITÄTSMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- - die Aspekte der Gesamtführungsaufgabe, welche die Qualitätspolitik festlegt, kennen und bei der Erfüllung dieser Aufgabe mitwirken können;
- - die dazu notwendigen Qualitätssicherungssysteme kennen und sie in die betriebliche Praxis umsetzen und deren Einhaltung überprüfen können;
- - im Qualitätsmanagement, insbesondere bei der Qualitätsplanung, der Qualitätsbewertung und der Einführung und Überwachung qualitätssichernder Maßnahmen, mitwirken können.
Lehrstoff:
Kompetenzmodul 5 und 6:
Anwendung der Statistik:
Verteilungen, Auswerteverfahren in der Qualitätssicherung und im Qualitätsmanagement.
Qualitätssicherung und -management:
Einschlägige Gesetze, Verordnungen, Normen und Vorschriften. Qualitätssicherungssysteme, Qualitätsmanagementmaßnahmen.
Auswirkungen auf innerbetriebliche und zwischenbetriebliche Strukturen; QM-Handbuch, Audit, Zertifizierung; Abläufe und Kosten; Total Qualitätsmanagementstrategien (TQM-Strategien); aktuelle Qualitätsmanagemententwicklungen.
ANGEWANDTE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- - Hardware-Komponenten und deren Funktionen benennen und erklären;
- - Daten verwalten, Software installieren und deinstallieren;
- - Daten eingeben, bearbeiten, formatieren, drucken sowie Dokumente (einschließlich Seriendokumente) erstellen und bearbeiten.
- - das Internet nutzen, im Web publizieren und über das Netz kommunizieren.
Lehrstoff:
Kompetenzmodul 1 und 2:
Hardwarekomponenten (Motherboard und BIOS, Prozessoren, Arbeitsspeicher, Festplatten und andere Speichermedien; Hardware für Internetzugang).
Textverarbeitung und Präsentationen (Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten mit Textverarbeitungsprogrammen; Erstellen von Präsentationen mit einschlägiger Software).
Kommunikation im Web (LAN, WAN; Suchmaschinen; Webmail, Mailclient; E-Mail, einfache Bildbearbeitung, Kommunikationsdienste und –plattformen).
TECHNISCHES FACHZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- - Darstellungen zu den Inhalten der theoretischen Gegenstände GMB und ETE anfertigen;
- - Skizzen mit Bemaßungen erstellen.
Lehrstoff:
Kompetenzmodul 3 und 4:
Verwendung und Pflege der Zeichengeräte. Aufbau und Normen der technischen Zeichnung, Normschrift, Linienarten. Freihandskizzen, Situationsskizzen und Modellaufnahmen als Grundlage für technische Zeichnungen.
Darstellung einfacher ebenflächiger Körper in den zugeordneten Normalrissen. Räumliche Darstellung von Werkstücken. Normgerechte Bemaßung. Maßstäbliches Zeichnen (Vergrößern, Verkleinern, Detail). Erstellung von Stücklisten. Computerunterstütztes Zeichnen.
Darstellen von technischen Zeichnungen aus dem Fachbereich unter Anwendung der
elektrischen Schaltsymbole.
Erweiterungsbereich:
Toleranzen und Passungen in der technischen Zeichnung. Oberflächenbezeichnungen.
Einsatz von Toleranz- und Werkstofftabellen.
D. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- - fehlende Kenntnisse und Fertigkeiten nachlernen, um dem Unterricht wieder gewinnbringend folgen zu können;
- - Mängel in der bisherigen Lern– und Arbeitsorganisation erkennen und beseitigen können.
Lehrstoff:
Vermittlung, Wiederholung und Festigung des vorauszusetzenden oder des im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffs des jeweiligen Pflichtgegenstandes.
Didaktische Grundsätze
Förderunterricht stellt insbesondere eine Maßnahme im Sinne des § 19 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, welche der Zielsetzung folgt, Studierende vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Studierende, die beim Eintritt in die Schule oder in der Anfangsphase eines Pflichtgegenstandes Lernschwierigkeiten haben, ein zusätzliches Lernangebot dar. Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Zuletzt aktualisiert am
13.01.2023
Gesetzesnummer
20009628
Dokumentnummer
NOR40250550
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