Anlage 2 KeramikV

Alte FassungIn Kraft seit 24.12.1993

Anlage 2

Anlage 2

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BESTIMMUNG DER SCHWERMETALL-LÄSSIGKEIT Allgemeines

  1. 1. Versuchsflüssigkeit:

    4 Vol.-% Essigsäure in frisch zubereiteter wässriger Lösung.

  1. 2. Versuchsbedingungen

2.1. Der Versuch ist bei einer Temperatur von 22 Grad C (+- 2 Grad C) und über eine Dauer von 24 Stunden (+- 0,5 Stunden) durchzuführen.

2.2. Soll nur die Bleilässigkeit bestimmt werden, so wird der Gegenstand mit einem geeigneten Material abgedeckt und den in einem Laboratorium üblichen Beleuchtungsbedingungen unterworfen.

Soll die Cadmium- und Blei- oder die Cadmiumlässigkeit bestimmt werden, so wird die Probe so abgedeckt, daß die zu prüfende Oberfläche in völliger Dunkelheit bleibt.

3. Befüllen

3.1. Füllbare Gebrauchsgegenstände:

Der Gegenstand wird bis auf ein höchstens 1 mm unterhalb des Überlaufpunkts liegendes Niveau, gemessen vom oberen Rand des Gegenstands, mit der Versuchsflüssigkeit (Z. 1) gefüllt. Bei Gegenständen mit flachem oder leicht geneigtem Rand darf der Abstand zwischen der Flüssigkeitsoberfläche und dem Überlaufpunkt jedoch höchstens 6 mm, den geneigten Rand entlang gemessen, betragen.

3.2. Nicht füllbare Gebrauchsgegenstände:

Die Oberfläche des Gegenstands, die nicht dazu bestimmt ist, mit Lebensmitteln oder Verzehrprodukten in Berührung zu kommen, ist mit einer geeigneten Schutzschicht zu überziehen, die so beschaffen ist, daß sie der Versuchsflüssigkeit standhält. Dann wird der Gegenstand so in einen Behälter mit einer bestimmten Menge Essigsäurelösung getaucht, daß der Teil seiner Oberfläche, der dazu bestimmt ist, mit Lebensmitteln oder Verzehrprodukten in Berührung zu kommen, vollständig von der Versuchsflüssigkeit bedeckt wird.

  1. 4. Bestimmung der Oberfläche

Die Oberfläche der Gebrauchsgegenstände (nicht füllbare sowie füllbare mit einer Fülltiefe bis 25 mm) wird festgelegt durch die Meniskusfläche der eingefüllten Flüssigkeit, wobei die unter Z. 3.1. genannten Bedingungen erfüllt sein müssen.

Analysenmethode

  1. 5. Gegenstand und Anwendungsbereich

    Die Methode ermöglicht die Bestimmung der Blei- oder Cadmiumlässigkeit.

Zur Bestimmung von Zink, Antimon und Barium sind die Analysenmethoden für Blei und Cadmium sinngemäß anzuwenden.

  1. 6. Methode

Die Bestimmung der Blei- und Cadmiumlässigkeit wird mittels Atomabsorptionsspektrometrie durchgeführt.

  1. 7. Reagenzien

Alle Reagenzien müssen Analysenqualität aufweisen, sofern nichts anderes angegeben ist. Unter „Wasser'' ist stets destilliertes Wasser oder Wasser entsprechender Qualität zu verstehen.

7.1.

4 Vol.-% Essigsäure in wässriger Lösung: 40 ml reiner Essigsäure werden bis auf 1 000 ml mit Wasser verdünnt.

7.2. Bezugslösungen

Es werden Bezugslösungen hergestellt, die in 4 Vol.-% Essigsäure 1 000 mg/l Blei bzw. mindestens 500 mg/l Cadmium enthalten.

8. Geräte

8.1. Atomabsorptionsspektrometer

Die Bestimmungsgrenze des Meßverfahrens muß unter oder bei folgenden Werten liegen: 0,1 mg/l für Blei, 0,01 mg/l für Cadmium. Die Bestimmungsgrenze ist jene Analytkonzentration, deren Meßsignal das zehnfache des Signals der Messung der 4 Vol.-% Essigsäure unter identen Meßbedingungen liefert.

9. Durchführung des Versuchs

9.1. Vorbereitung der Probe

Die Probe muß sauber und frei von Fett oder anderen Stoffen sein, die den Versuch beeinflussen können. Die Probe wird bei einer Temperatur von etwa 40 Grad C mit einer Lösung gewaschen, die ein flüssiges Geschirrspülmittel enthält. Sie wird zunächst mit Leitungswasser, dann mit destilliertem Wasser oder mit Wasser entsprechender Qualität gespült. Man läßt abtropfen und trocknen, wobei jegliche Verschmutzung zu vermeiden ist. Nach dieser Reinigung darf die zu prüfende Oberfläche nicht mehr berührt werden.

9.2. Bestimmung der Blei- oder Cadmiumkonzentration

Die vorbereitete Probe wird unter den zuvor genannten Bedingungen geprüft. Vor der Verwendung der Versuchslösung zur Bestimmung der Blei- oder Cadmiumkonzentration wird diese Versuchslösung mittels eines geeigneten Verfahrens homogenisiert, wobei ein Verlust an Lösung sowie jede Abreibung der Oberfläche des geprüften Gegenstands zu vermeiden ist. Bei jeder Meßreihe ist das verwendete Reagenz einem vorherigen Leerversuch zu unterziehen. Die Bestimmung der Blei- oder Cadmiumkonzentration wird mittels Atomabsorptionsspektrometrie durchgeführt.

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