Anlage 2 Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Finanzen

Alte FassungIn Kraft seit 24.9.2019

Anlage 2

Vertretungsbereiche der Gleichbehandlungsbeauftragten gemäß § 26 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

  1. 1. Sämtliche Bedienstete in A1-, A-, v1-, (a)-Verwendung des Ressorts, der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesfinanzgerichts und der übrigen nachgeordneten Dienststellen, soweit sie nicht anderen Vertretungsbereichen zugeordnet sind; 2. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete], die ihren Arbeitsplatz in einer dem Bundesministerium für Finanzen nachgeordneten Dienststelle im Bundesland Wien innehaben;
  2. 2. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete], die ihren Arbeitsplatz in einer dem Bundesministerium für Finanzen nachgeordneten Dienststelle im Bundesland Wien innehaben;
  3. 3. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete], die ihren Arbeitsplatz in einer dem Bundesministerium für Finanzen nachgeordneten Dienststelle in den Bundesländern Burgenland und Niederösterreich innehaben;
  4. 4. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete], die ihren Arbeitsplatz in einer dem Bundesministerium für Finanzen nachgeordneten Dienststelle in den Bundesländern Kärnten und Steiermark innehaben;
  5. 5. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete], die ihren Arbeitsplatz in einer dem Bundesministerium für Finanzen nachgeordneten Dienststelle in den Bundesländern Oberösterreich und Salzburg innehaben;
  6. 6. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete], die ihren Arbeitsplatz in einer dem Bundesministerium für Finanzen nachgeordneten Dienststelle in den Bundesländern Tirol und Vorarlberg innehaben.

Zuletzt aktualisiert am

07.01.2021

Gesetzesnummer

20010765

Dokumentnummer

NOR40217455

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