Anlage 2
Vertretungsbereiche der Gleichbehandlungsbeauftragten gemäß § 26 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
- 1. Sämtliche Bedienstete in A1-, A-, v1-, (a)-Verwendung des Ressorts, der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesfinanzgerichts und der übrigen nachgeordneten Dienststellen, soweit sie nicht anderen Vertretungsbereichen zugeordnet sind; 2. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete], die ihren Arbeitsplatz in einer dem Bundesministerium für Finanzen nachgeordneten Dienststelle im Bundesland Wien innehaben;
- 2. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete], die ihren Arbeitsplatz in einer dem Bundesministerium für Finanzen nachgeordneten Dienststelle im Bundesland Wien innehaben;
- 3. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete], die ihren Arbeitsplatz in einer dem Bundesministerium für Finanzen nachgeordneten Dienststelle in den Bundesländern Burgenland und Niederösterreich innehaben;
- 4. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete], die ihren Arbeitsplatz in einer dem Bundesministerium für Finanzen nachgeordneten Dienststelle in den Bundesländern Kärnten und Steiermark innehaben;
- 5. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete], die ihren Arbeitsplatz in einer dem Bundesministerium für Finanzen nachgeordneten Dienststelle in den Bundesländern Oberösterreich und Salzburg innehaben;
- 6. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete], die ihren Arbeitsplatz in einer dem Bundesministerium für Finanzen nachgeordneten Dienststelle in den Bundesländern Tirol und Vorarlberg innehaben.
Zuletzt aktualisiert am
07.01.2021
Gesetzesnummer
20010765
Dokumentnummer
NOR40217455
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