Anlage 2 DVRV 2012

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2014

Anlage 2

Inhalt des DVR-Online-Formulars und des Formblattes „Meldung einer Datenanwendung“

  1. 1. Angabe, ob Neu-, Änderungs- oder Streichungsmeldung (bei Streichungsmeldung verkürztes DVR-Online-Formular möglich)
  2. 2. DVR-Nummer (sofern eine solche bereits zugeteilt wurde)
  3. 3. Name oder sonstige Bezeichnung und Anschrift, weiters Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse des Auftraggebers
  4. 4. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse eines allfälligen Zustellungsbevollmächtigten
  5. 5. Name und Telefonnummer des allfälligen Sachbearbeiters beim Auftraggeber
  6. 6. Bezeichnung und Zweck der Datenanwendung
  7. 7. allgemeine Angaben zur Datenanwendung betreffend:
  1. a) besondere Rechtsgrundlagen der Datenanwendung, soweit sich diese nicht bereits aus den allgemeinen Rechtsgrundlagen des Auftraggebers ergeben
  2. b) Zugehörigkeit zum öffentlichen oder privaten Bereich
  3. c) Vorliegen automationsunterstützter oder manueller Datenanwendung
  4. d) Anwendbarkeit der Vorabkontrolle:
  1. aa) Verwendung von sensiblen Daten
  2. bb) Verwendung von strafrechtlich relevanten Daten
  3. cc) Vorliegen eines Kreditinformationssystems
  4. dd) Teilnahme an einem Informationsverbundsystem
  5. ee) Videoüberwachung (gemäß § 50c DSG 2000)
  1. 8. im Falle, dass die Datenanwendung die Teilnahme an einem Informationsverbundsystem darstellt:
  1. a) Bezeichnung des gesamten Informationsverbundsystems
  2. b) Rechtsgrundlagen des gesamten Informationsverbundsystems, soweit sich diese nicht bereits aus den Angaben zu Punkt 7a) ergeben und
  3. c) Name oder sonstige Bezeichnung und Anschrift, weiters Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse des Betreibers
  1. 9. besondere Angaben zum Inhalt der Datenanwendung:
  1. a) die Kreise der von der Datenanwendung Betroffenen und die über sie verarbeiteten Datenarten
  2. b) im Falle von beabsichtigten Übermittlungen:
  1. aa) die Kreise der Betroffenen
  2. bb) die zu übermittelnden Datenarten
  3. cc) die zugehörigen Empfängerkreise einschließlich Angaben über allfällige ausländische Empfängerstaaten sowie Zugehörigkeit der Übermittlungsempfänger zum gleichen Informationsverbundsystem
  4. dd) die Rechtsgrundlagen der Übermittlungen
  1. 10. Geschäftszahlen der Bescheide der Datenschutzbehörde, mit welchen Auflagen, Bedingungen oder Befristungen gemäß § 21 Abs. 2 DSG 2000 erteilt wurden (diese sind vom Datenverarbeitungsregister anlässlich der Registrierung einzutragen)
  2. 11. soweit eine Genehmigung der Datenschutzbehörde für Datenübermittlungen oder Überlassungen ins Ausland notwendig ist, die Geschäftszahl der Genehmigung durch die Datenschutzbehörde
  3. 12. Angaben über die Beilagen zur Meldung

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 213/2013

Schlagworte

Neumeldung, Änderungsmeldung

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2017

Gesetzesnummer

20007925

Dokumentnummer

NOR40153707

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