Anlage 2
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Prüfungsstoff für das mit Personenkraftwagen betriebene Mietwagen- und das Taxi-Gewerbe sowie für das mit Omnibussen ausgeübte Gästewagen-Gewerbe, wobei die Fragen entsprechend dem angestrebten Gewerbe anzupassen sind.
- 1.  Sachgebiete, deren Kenntnis einer schriftlichen Prüfung zu
unterziehen ist:
 
- 1. Kalkulation, unter Berücksichtigung der einschlägigen Tarife, sowie Umsatzsteuerberechnung,
 - 2. kaufmännische Buchführung und
 - 3. Lohnverrechnung.
 - 2.  Sachgebiete, deren Kenntnis einer mündlichen Prüfung zu
unterziehen ist:
 
- 1. Für die Ausübung des Berufs erforderliche Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht:
 
- a) Die Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmers (Art und Grenzen),
 - b) Grundsätze des Gesellschaftsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Firmenbuchrechts,
 - c) Geschäftsbücher,
 - d) Grundsätze des Zivilrechts und des allgemeinen Handelsrechts (unter besonderer Berücksichtigung des Schadenersatzrechts und des Dienstnehmerhaftpflichtrechts),
 - e) Sozialversicherungsrecht,
 - f) Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechts, insbesondere Arbeitszeitrecht einschließlich der einschlägigen Kollektivverträge,
 - g) Steuerrecht;
 
- 2. kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes:
 
- a) Kalkulation,
 - b) Zahlungs- und Finanzierungsmodalitäten,
 - c) Beförderungstarife, -preise und -bedingungen,
 - d) kaufmännische Buchführung, Fakturierung,
 - e) Betriebsführung,
 - f) Versicherungen,
 - g) Marketing,
 - h) Mitarbeiterführung und Personalmanagement;
 
- 3. fachspezifische Vorschriften:
 
- a) gewerberechtliche Vorschriften einschließlich der BO 1994 und der jeweiligen Landesbetriebsordnung,
 - b) Organisation von Verkehrsdiensten,
 - c) Rechtsvorschriften über den grenzüberschreitenden Personenverkehr,
 - d) Organisation der Wirtschaftskammern;
 
- 4. technische Normen und technischer Betrieb:
 
- a) Wahl der Fahrzeuge,
 - b) Genehmigung und Zulassung,
 - c) Normen für die Instandhaltung der Fahrzeuge,
 - d) Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge,
 - e) Funk- und Fernmeldewesen;
 
- 5. Straßenverkehrssicherheit:
 
- a) Pflichten des Zulassungsbesitzers bzw. Fahrzeuglenkers nach dem Kraftfahrrecht (KFG 1967) und dem Straßenpolizeirecht (StVO 1960),
 - b) einschlägige Vorschriften zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit,
 - c) Verkehrsgeographie,
 - d) Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen.
 
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