Anlage 2 BO 1994

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1994

Anlage 2

Anlage 2 (§ 15)

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(in hellgrauer Farbe in der Form und Größe des Führerscheines)

(Anm.: Anlage 2 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen)

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