Anlage 2 Ausnahmeverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 07.4.1993

Anlage 2

Anlage 2

----------

(Einfuhr)

---------------------------------------------------------------------

Gruppe oder

Zolltarif- Schlüssel-

nummer Bezeichnung nummer der

ÖNORM S 2100

---------------------------------------------------------------------

1. Metall- und Legierungsabfälle

Nichtmetallische Verunreinigungen wie Öl, Fett oder Beschichtungen dürfen bei allen Abfällen der Gruppe 1 keinesfalls über fünf Massenprozent liegen. Der Gehalt an organisch gebundenen Halogenen darf 0,01 % Massenprozent, bezogen auf den Gesamtabfall, nicht überschreiten.

1.1. Abfälle und Schrott von Edelmetallen und dessen Legierungen

Diese Gruppe umfaßt Edelmetalle, sofern sie nicht mit Quecksilber verunreinigt sind oder Quecksilberlegierungen bzw. Amalgame darstellen.

1.1.1 7112 10 von Gold ............................ 35

1.1.2 7112 20 von Platinmetallen (der Begriff

„Platin“ schließt Platin,

Iridium, Osmium, Palladium,

Rhodium und Ruthenium mit ein) ...... 35

1.1.3 7112 90 von anderen Edelmetallen,

zB Silber ........................... 35

1.2. Abfälle und Schrott aus Eisen oder

Stahl; Abfallblöcke aus Eisen oder

Stahl

1.2.1 ex 7204 10 Abfälle und Schrott, aus Gußeisen,

(unlegierter Eisenschrott unterliegt

nicht dem AWG) ...................... 351

1.2.2 7204 21 Abfälle und Schrott, aus rostfreiem

Stahl ............................... 351

1.2.3 7204 29 Abfälle und Schrott, aus sonstigen

als rostfreien Stahllegierungen ..... 351

1.2.4 7204 30 Abfälle und Schrott, aus verzinntem

Eisen oder Stahl .................... 351

1.2.5 ex 7204 41 Drehspäne, Hobelspäne, Schleifspäne,

Sägestaub, Feilspäne, Schneid- und

Spanabfälle, auch paktiert

(unlegierter Eisenschrott

unterliegt nicht dem AWG) ........... 351

1.2.6 ex 7204 49 sonstige Abfälle und Schrotte, aus

Eisen oder Stahl, ohne Fremdstoffe

und Verunreinigungen entsprechend

der Aufbereitung mit Abtrennung von

Shredderabfall (unlegierter

Eisenschrott unterliegt nicht

dem AWG) ............................ 351

1.2.7 ex 7204 50 Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl

(umgeschmolzene Schrotte)

(unlegierter Eisenschrott

unterliegt nicht dem AWG) ........... 351

1.2.8 ex 7302 10 gebrauchte Eisen-und Stahlschienen,

(unlegierter Eisenschrott

unterliegt nicht dem AWG) ........... 351

1.3. Nichteisenmetallabfälle und

deren Legierungen

1.3.1 7404 00 Abfälle und Schrott, aus Kupfer,

ausgenommen beschichtete Kabel ...... 35310

1.3.2 7503 00 Abfälle und Schrott, aus Nickel ..... 35331

1.3.3 7602 00 Abfälle und Schrott, aus Aluminium .. 35304

1.3.4 7902 00 Abfälle und Schrott, aus Zink ....... 35309

1.3.5 8002 00 Abfälle und Schrott, aus Zinn ....... 35315

1.3.6 ex 8101 91 Abfälle und Schrott, aus Wolfram .... 35315

1.3.7 ex 8102 91 Abfälle und Schrott, aus Molybdän ... 35315

1.3.8 ex 8103 10 Abfälle und Schrott, aus Tantal ..... 35315

1.3.9 8104 20 Abfälle und Schrott, aus Magnesium,

ausgenommen Späne ................... 35308

1.3.10 ex 8105 10 Abfälle und Schrott, aus Cobalt ...... 35315

1.3.11 ex 8106 00 Abfälle und Schrott, aus Bismut ...... 35315

1.3.12 ex 8108 10 Abfälle und Schrott, aus Titan ....... 35315

1.3.13 ex 8109 10 Abfälle und Schrott, aus Zirkonium ... 35315

1.3.14 ex 8110 00 Abfälle und Schrott, aus Antimon ..... 35315

1.3.15 ex 8111 00 Abfälle und Schrott, aus Mangan ...... 35315

1.3.16 ex 8112 11 Abfälle und Schrott, aus Beryllium,

ausgenommen Späne .................... 35307

1.3.17 ex 8112 20 Abfälle und Schrott, aus Chrom ....... 35315

1.3.18 ex 8112 30 Abfälle und Schrott, aus Germanium ... 35315

1.3.19 ex 8112 40 Abfälle und Schrott, aus Vanadium,

nicht dispers ....................... 35315

1.3.20 ex 8112 91 Abfälle und Schrott, aus Niob,

Rhenium, Gallium, nicht dispers ..... 35315

2. Metallhaltige Abfälle, die beim

Gießen, Schmelzen und Raffinieren

von Metallen anfallen

2.1. 2620 11 Hartzinkabfälle ..................... 35303

2.2. Zinkdruckgußoberflächenkrätze und

-schlacke mit mehr als 90 %

Zinkgehalt .......................... 31210

2.3. Zinkdruckgußbodenkrätze bzw.

-schlacke mit mehr als 92% Zink

2.4. Reinzinkdruckgußkrätze mit mehr

als 85% Zink

2.5. Verzinkereikrätze aus der

Tauchgalvanisierung mit mehr als

92% Zink

2.6. Zinkoberflächenkrätze

3. Andere Abfälle, die Metalle

enthalten

3.1. aus Metallen und Legierungen

bestehende elektrische Bauteile,

mit Ausnahme von gemischtem

Elektronikschrott wie Leiterplatten,

Bildröhren, beschichtete Kabel,

Widerstände, Kondensatoren usw. ..... 35

3.2. 2618 00 Granulierte Schlacke (Schlackensand)

von der Eisen- und Stahlerzeugung ... 31219

3.3. ex 2619 00 Schlacke (ausgenommen granulierte

Schlacke) von der Eisen- oder

Stahlerzeugung, als Ausgangsstoff

für die Titan- und

Vanadiumproduktion .................. 31221

4. Abfälle dieser Gruppe (Glasabfälle)

sind bei der Einfuhr

bewilligungspflichtig gemäß § 34 AWG

5. Keramikabfälle

5.1. ex Kap. 69 Abfälle von gebrannter Keramik ...... 31407

5.2. ex 8113 00 Abfälle und Schrott von Cermets

(Metallkeramikabfälle, ausgenommen

thoriumhältige Metallkeramik)

6. Andere Abfälle mit hauptsächlich

anorganischer Zusammensetzung

6.1. Rauchgasentschwefelungsgipse ........ 31315

6.2. Gipsplatten aus Gebäudeabbruch ...... 31409

und

31438

6.3. ex 2836 50 Kalkstein aus der

Calciumcyanamidproduktion

(pH kleiner 9)

6.4. ex 2621 00 Kupferschlacke mit hohem

Eisengehalt, chemisch stabilisiert,

entsprechend der DIN 8201,

ausgegeben im Juli 1986 ............. 31203

6.5. Schwefel in fester Form ............. 54805

6.6. ex 2818 10 Carborundum (Schleifmittel aus

Siliciumcarbid oder Aluminiumoxid) .. 31444

oder

51305

6.7. Betonabfälle (keinesfalls

asbesthaltig, nicht mit

Kohlenwasserstoffen kontaminiert) ... 31427

7. Abfälle von Papier und Pappe

7.1. 4707 10 von ungebleichtem Kraftpapier

oder ungebleichter Kraftpappe

oder Wellpapier oder Wellpappe ...... 187

7.2. 4707 20 von anderen Papieren oder Pappen,

überwiegend aus gebleichten

chemisch hergestellten Halbstoffen,

nicht in der Masse gefärbt .......... 187 und

18720

7.3. 4707 30 von Papieren oder Pappen

überwiegend aus mechanisch

hergestellten Halbstoffen

(zB. Zeitungen, Zeitschriften und

ähnliche Druckerzeugnisse) .......... 187 und

18720

7.4. ex 4707 90 andere, einschließlich unsortierte

Abfälle, ausgenommen beschichtete

Kartons ............................. 187

8. Textilabfälle

8.1. Abfälle von Seide (einschließlich

der zum Abhaspeln nicht geeigneten

Kokons, Garnabfälle und

Reißspinnstoff): .................... 58

5003 10 - weder kardiert noch gekämmt

5003 90 - andere Abfälle von Seide

8.2. Abfälle von Wolle oder feinen

oder groben Tierhaaren,

einschließlich Garnabfälle,

ausgenommen Reißspinnstoff: ......... 58105

5103 10 - Kämmlinge von Wolle oder feinen

Tierhaaren ........................ 58105

5103 20 - andere Abfälle von Wolle oder

feinen Tierhaaren ................. 58105

5103 30 - Abfälle von groben Tierhaaren

8.3. 5104 00 Reißspinnstoff aus Wolle oder aus

feinen oder groben Tierhaaren ....... 58105

8.4. Abfälle von Baumwolle (einschließlich

Garnabfälle und Reißspinnstoff): .... 58106

5202 10 - Garnabfälle (inklusive

Zwirnabfälle)

5202 91 - Reißspinnstoff

5202 99 - sonstige

8.5. ex 5301 30 Werg und Abfälle von Flachs

(einschließlich Garnabfälle und

Reißspinnstoff ...................... 58106

8.6. ex 5302 90 Seile und Abfälle (inklusive

Garnabfälle und Reißspinnstoff),

aus echtem Hanf (Cannabis sativa L.) 58106

8.7. ex 5303 90 Seile und Abfälle (inklusive

Garnabfälle und Reißspinnstoff), aus

Jute und anderen Textilpflanzenfasern

(außer Flachs, Hanf und Ramiefasern) 58106

8.8. ex 5304 90 Seile und Abfälle (inklusive

Garnabfälle und Reißwollspinnstoff),

aus Sisal und andere textile

Fasern von Agaven ................... 58106

8.9. ex 5305 19 Werg, Kämmlinge und Abfälle, aus

Kokusnußfasern (einschließlich

Garnabfälle und Reißspinnstoff) ..... 58106

8.10. ex 5305 29 Werg, Kämmlinge und Abfälle, aus

Abacafasern (Manilahanf oder

Musa textilis Nee),(einschließlich

Garnabfälle und Reißspinnstoff) ..... 58106

8.11. ex 5305 99 Werg, Kämmlinge und Abfälle

(einschließlich Garnabfälle und

Reißspinnstoff), aus Ramiefasern

und anderen Pflanzenfasern,

anderweitig weder genannt noch

inbegriffen ......................... 58106

8.12. Abfälle von Chemiefasern

(einschließlich Kämmlinge,

Garnabfälle und Reißspinnstoff):

5505 10 - aus synthetischen Chemiefasern .... 58101

58102

58103

5505 20 - aus künstlichen Chemiefasern ...... 58104

8.13. 6309 00 Altwaren (getragene Kleidung

und andere getragene Textilartikel) . 58107

8.14. Lumpen (keinenfalls verschmutzt),

Abfälle von Bindfäden, Seilen oder

Tauen sowie unbrauchbar gewordene

Waren aus Bindfäden, Seilen oder

Tauen, aus Spinnstoffen: ............ 58

ex 6310 10 - sortiert

ex 6310 90 - anders

9. Kautschukabfälle

9.1. 4004 00 Abfälle, Abschnitzel und Bruch,

von Weichkautschuk, sowie Pulver

und Granalien daraus ................ 57501

und

57506

57507

9.2. ex 4012 20 Gebrauchte Luftreifen ............... 57502

9.3. ex 4017 00 Abfälle, Mehl und Bruch, aus

Hartkautschuk (zB Ebonit) ........... 57506

57507

10. Unbehandelte Holz- und Korkabfälle

10.1. ex 4401 30 Sägespäne und Holzabfälle, auch

zu Pellets, Briketts, Scheitern

und ähnlichen Formen agglomeriert,

unbehandelt, nicht verunreinigt ..... 171

10.2. ex 4501 90 Korkabfälle, zerkleinert oder in

Körnerform

11. Abfälle aus der Agrar- und

Nahrungsmittelindustrie

11.1. ex 2301 Mehle, Grieß und Pellets aus

Fleisch, Innereien und anderem

Schlachtanfall, von Fischen,

Krebstieren, Weichtieren oder anderen

wirbellosen Wassertieren, für den

menschlichen Genuß nicht geeignet,

getrocknet, sterilisiert und

stabilisiert; Grammeln .............. 131

11.2. 2302 Kleie und andere Rückstände vom

Sieben, Mahlen oder von anderen

Bearbeitungen von Getreide oder

Hülsenfrüchten, auch in Form von

Pellets ............................. ev.

11103

11.3. 2303 Rückstände von der Stärkeerzeugung

und ähnliche Rückstände, ausgelaugte

Zuckerrübenschnitzel, ausgepreßtes

Zuckerrohr (Bagasse) und andere

Abfälle von der Zuckerherstellung,

Treber und andere Rückstände aus

Brauereien oder Brennereien, auch

in Form von Pellets ................. 11404,

11405,

11406,

11407,

11411,

11414,

11415,

11419,

11110,

und

11112

11.7. ex 2307 Weingeläger ......................... ev.

11413

Schlamm

oder

11419

Hefe-

rück-

stände

11.8. ex 2308 getrocknete und sterilisierte

pflanzliche Abfälle, pflanzliche

Rückstände und Nebenprodukte, auch

in Form von Pellets, wie sie zur

Tierfütterung verwendet werden,

anderweitig weder genannt noch

inbegriffen ......................... ev.

12101

11.9. ex Kap. 15 Altspeiseöle und -fette ............. 12302

11.10. 0506 90 Abfälle von Knochen,

Stirnbeinzapfen, roh, entfettet,

einfach bearbeitet (aber nicht

zu Formen geschnitten), mit

Säure behandelt oder entleimt ....... 13102

11.12. 1802 00 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und

anderer Kakaoabfall ................. 11418

12. Abfälle aus der Tierhautverarbeitung

12.1. ex 0502 00 Abfälle von Borsten und Haaren von

Schweinen, von Dachshaaren und

anderen Tierhaaren zur Herstellung

von Pinseln, Besen und Bürsten ...... ev.

13101

12.2. ex 0503 00 Roßhaarabfälle, auch in Lagen mit

oder ohne Unterlage ................. ev.

13101

12.3. ex 0505 90 Abfälle von Vogelbälgen oder

anderen Vogelteilen mit ihren

Federn oder Daunen, von Federn

und Teile von Federn (auch

beschnitten) und Daunen, roh oder

bloß gereinigt, desinfiziert

oder zur Haltbarmachung behandelt ... ev. 131

13107

12.4. Rohspalt ............................ 14102

12.5. ex 4110 00 Leimleder ........................... 14101

13. Andere Abfälle aus hauptsächlich

organischen Bestandteilen

13.1. ex 0501 00 Abfälle von Menschenhaaren

13.2. Abfälle von Stroh

13.3. Deaktiviertes Pilzmyzel aus der

Penizillinproduktion, als

Tierfutter geeignet ................. 53505

13.4. Mist und Gülle von Rindern und

Schweinen, nicht infektiös

(nicht mit häuslichen Abwässern

vermischt) .......................... 13702

13703

Schlagworte

Metallabfall, Schneidabfall, Eisenschiene,

Zinkdruckgußoberflächenschlacke, Eisenerzeugung, Titanproduktion,

Holzabfall, Agrarindustrie, Altspeisefett

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2021

Gesetzesnummer

10010724

Dokumentnummer

NOR12136178

alte Dokumentnummer

N8199315928L

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)