Anlage 2
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(Einfuhr)
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Gruppe oder
Zolltarif- Schlüssel-
nummer Bezeichnung nummer der
ÖNORM S 2100
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1. Metall- und Legierungsabfälle
Nichtmetallische Verunreinigungen wie Öl, Fett oder Beschichtungen dürfen bei allen Abfällen der Gruppe 1 keinesfalls über fünf Massenprozent liegen. Der Gehalt an organisch gebundenen Halogenen darf 0,01 % Massenprozent, bezogen auf den Gesamtabfall, nicht überschreiten.
1.1. Abfälle und Schrott von Edelmetallen und dessen Legierungen
Diese Gruppe umfaßt Edelmetalle, sofern sie nicht mit Quecksilber verunreinigt sind oder Quecksilberlegierungen bzw. Amalgame darstellen.
1.1.1 7112 10 von Gold ............................ 35
1.1.2 7112 20 von Platinmetallen (der Begriff
„Platin“ schließt Platin,
Iridium, Osmium, Palladium,
Rhodium und Ruthenium mit ein) ...... 35
1.1.3 7112 90 von anderen Edelmetallen,
zB Silber ........................... 35
1.2. Abfälle und Schrott aus Eisen oder
Stahl; Abfallblöcke aus Eisen oder
Stahl
1.2.1 ex 7204 10 Abfälle und Schrott, aus Gußeisen,
(unlegierter Eisenschrott unterliegt
nicht dem AWG) ...................... 351
1.2.2 7204 21 Abfälle und Schrott, aus rostfreiem
Stahl ............................... 351
1.2.3 7204 29 Abfälle und Schrott, aus sonstigen
als rostfreien Stahllegierungen ..... 351
1.2.4 7204 30 Abfälle und Schrott, aus verzinntem
Eisen oder Stahl .................... 351
1.2.5 ex 7204 41 Drehspäne, Hobelspäne, Schleifspäne,
Sägestaub, Feilspäne, Schneid- und
Spanabfälle, auch paktiert
(unlegierter Eisenschrott
unterliegt nicht dem AWG) ........... 351
1.2.6 ex 7204 49 sonstige Abfälle und Schrotte, aus
Eisen oder Stahl, ohne Fremdstoffe
und Verunreinigungen entsprechend
der Aufbereitung mit Abtrennung von
Shredderabfall (unlegierter
Eisenschrott unterliegt nicht
dem AWG) ............................ 351
1.2.7 ex 7204 50 Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl
(umgeschmolzene Schrotte)
(unlegierter Eisenschrott
unterliegt nicht dem AWG) ........... 351
1.2.8 ex 7302 10 gebrauchte Eisen-und Stahlschienen,
(unlegierter Eisenschrott
unterliegt nicht dem AWG) ........... 351
1.3. Nichteisenmetallabfälle und
deren Legierungen
1.3.1 7404 00 Abfälle und Schrott, aus Kupfer,
ausgenommen beschichtete Kabel ...... 35310
1.3.2 7503 00 Abfälle und Schrott, aus Nickel ..... 35331
1.3.3 7602 00 Abfälle und Schrott, aus Aluminium .. 35304
1.3.4 7902 00 Abfälle und Schrott, aus Zink ....... 35309
1.3.5 8002 00 Abfälle und Schrott, aus Zinn ....... 35315
1.3.6 ex 8101 91 Abfälle und Schrott, aus Wolfram .... 35315
1.3.7 ex 8102 91 Abfälle und Schrott, aus Molybdän ... 35315
1.3.8 ex 8103 10 Abfälle und Schrott, aus Tantal ..... 35315
1.3.9 8104 20 Abfälle und Schrott, aus Magnesium,
ausgenommen Späne ................... 35308
1.3.10 ex 8105 10 Abfälle und Schrott, aus Cobalt ...... 35315
1.3.11 ex 8106 00 Abfälle und Schrott, aus Bismut ...... 35315
1.3.12 ex 8108 10 Abfälle und Schrott, aus Titan ....... 35315
1.3.13 ex 8109 10 Abfälle und Schrott, aus Zirkonium ... 35315
1.3.14 ex 8110 00 Abfälle und Schrott, aus Antimon ..... 35315
1.3.15 ex 8111 00 Abfälle und Schrott, aus Mangan ...... 35315
1.3.16 ex 8112 11 Abfälle und Schrott, aus Beryllium,
ausgenommen Späne .................... 35307
1.3.17 ex 8112 20 Abfälle und Schrott, aus Chrom ....... 35315
1.3.18 ex 8112 30 Abfälle und Schrott, aus Germanium ... 35315
1.3.19 ex 8112 40 Abfälle und Schrott, aus Vanadium,
nicht dispers ....................... 35315
1.3.20 ex 8112 91 Abfälle und Schrott, aus Niob,
Rhenium, Gallium, nicht dispers ..... 35315
2. Metallhaltige Abfälle, die beim
Gießen, Schmelzen und Raffinieren
von Metallen anfallen
2.1. 2620 11 Hartzinkabfälle ..................... 35303
2.2. Zinkdruckgußoberflächenkrätze und
-schlacke mit mehr als 90 %
Zinkgehalt .......................... 31210
2.3. Zinkdruckgußbodenkrätze bzw.
-schlacke mit mehr als 92% Zink
2.4. Reinzinkdruckgußkrätze mit mehr
als 85% Zink
2.5. Verzinkereikrätze aus der
Tauchgalvanisierung mit mehr als
92% Zink
2.6. Zinkoberflächenkrätze
3. Andere Abfälle, die Metalle
enthalten
3.1. aus Metallen und Legierungen
bestehende elektrische Bauteile,
mit Ausnahme von gemischtem
Elektronikschrott wie Leiterplatten,
Bildröhren, beschichtete Kabel,
Widerstände, Kondensatoren usw. ..... 35
3.2. 2618 00 Granulierte Schlacke (Schlackensand)
von der Eisen- und Stahlerzeugung ... 31219
3.3. ex 2619 00 Schlacke (ausgenommen granulierte
Schlacke) von der Eisen- oder
Stahlerzeugung, als Ausgangsstoff
für die Titan- und
Vanadiumproduktion .................. 31221
4. Abfälle dieser Gruppe (Glasabfälle)
sind bei der Einfuhr
bewilligungspflichtig gemäß § 34 AWG
5. Keramikabfälle
5.1. ex Kap. 69 Abfälle von gebrannter Keramik ...... 31407
5.2. ex 8113 00 Abfälle und Schrott von Cermets
(Metallkeramikabfälle, ausgenommen
thoriumhältige Metallkeramik)
6. Andere Abfälle mit hauptsächlich
anorganischer Zusammensetzung
6.1. Rauchgasentschwefelungsgipse ........ 31315
6.2. Gipsplatten aus Gebäudeabbruch ...... 31409
und
31438
6.3. ex 2836 50 Kalkstein aus der
Calciumcyanamidproduktion
(pH kleiner 9)
6.4. ex 2621 00 Kupferschlacke mit hohem
Eisengehalt, chemisch stabilisiert,
entsprechend der DIN 8201,
ausgegeben im Juli 1986 ............. 31203
6.5. Schwefel in fester Form ............. 54805
6.6. ex 2818 10 Carborundum (Schleifmittel aus
Siliciumcarbid oder Aluminiumoxid) .. 31444
oder
51305
6.7. Betonabfälle (keinesfalls
asbesthaltig, nicht mit
Kohlenwasserstoffen kontaminiert) ... 31427
7. Abfälle von Papier und Pappe
7.1. 4707 10 von ungebleichtem Kraftpapier
oder ungebleichter Kraftpappe
oder Wellpapier oder Wellpappe ...... 187
7.2. 4707 20 von anderen Papieren oder Pappen,
überwiegend aus gebleichten
chemisch hergestellten Halbstoffen,
nicht in der Masse gefärbt .......... 187 und
18720
7.3. 4707 30 von Papieren oder Pappen
überwiegend aus mechanisch
hergestellten Halbstoffen
(zB. Zeitungen, Zeitschriften und
ähnliche Druckerzeugnisse) .......... 187 und
18720
7.4. ex 4707 90 andere, einschließlich unsortierte
Abfälle, ausgenommen beschichtete
Kartons ............................. 187
8. Textilabfälle
8.1. Abfälle von Seide (einschließlich
der zum Abhaspeln nicht geeigneten
Kokons, Garnabfälle und
Reißspinnstoff): .................... 58
5003 10 - weder kardiert noch gekämmt
5003 90 - andere Abfälle von Seide
8.2. Abfälle von Wolle oder feinen
oder groben Tierhaaren,
einschließlich Garnabfälle,
ausgenommen Reißspinnstoff: ......... 58105
5103 10 - Kämmlinge von Wolle oder feinen
Tierhaaren ........................ 58105
5103 20 - andere Abfälle von Wolle oder
feinen Tierhaaren ................. 58105
5103 30 - Abfälle von groben Tierhaaren
8.3. 5104 00 Reißspinnstoff aus Wolle oder aus
feinen oder groben Tierhaaren ....... 58105
8.4. Abfälle von Baumwolle (einschließlich
Garnabfälle und Reißspinnstoff): .... 58106
5202 10 - Garnabfälle (inklusive
Zwirnabfälle)
5202 91 - Reißspinnstoff
5202 99 - sonstige
8.5. ex 5301 30 Werg und Abfälle von Flachs
(einschließlich Garnabfälle und
Reißspinnstoff ...................... 58106
8.6. ex 5302 90 Seile und Abfälle (inklusive
Garnabfälle und Reißspinnstoff),
aus echtem Hanf (Cannabis sativa L.) 58106
8.7. ex 5303 90 Seile und Abfälle (inklusive
Garnabfälle und Reißspinnstoff), aus
Jute und anderen Textilpflanzenfasern
(außer Flachs, Hanf und Ramiefasern) 58106
8.8. ex 5304 90 Seile und Abfälle (inklusive
Garnabfälle und Reißwollspinnstoff),
aus Sisal und andere textile
Fasern von Agaven ................... 58106
8.9. ex 5305 19 Werg, Kämmlinge und Abfälle, aus
Kokusnußfasern (einschließlich
Garnabfälle und Reißspinnstoff) ..... 58106
8.10. ex 5305 29 Werg, Kämmlinge und Abfälle, aus
Abacafasern (Manilahanf oder
Musa textilis Nee),(einschließlich
Garnabfälle und Reißspinnstoff) ..... 58106
8.11. ex 5305 99 Werg, Kämmlinge und Abfälle
(einschließlich Garnabfälle und
Reißspinnstoff), aus Ramiefasern
und anderen Pflanzenfasern,
anderweitig weder genannt noch
inbegriffen ......................... 58106
8.12. Abfälle von Chemiefasern
(einschließlich Kämmlinge,
Garnabfälle und Reißspinnstoff):
5505 10 - aus synthetischen Chemiefasern .... 58101
58102
58103
5505 20 - aus künstlichen Chemiefasern ...... 58104
8.13. 6309 00 Altwaren (getragene Kleidung
und andere getragene Textilartikel) . 58107
8.14. Lumpen (keinenfalls verschmutzt),
Abfälle von Bindfäden, Seilen oder
Tauen sowie unbrauchbar gewordene
Waren aus Bindfäden, Seilen oder
Tauen, aus Spinnstoffen: ............ 58
ex 6310 10 - sortiert
ex 6310 90 - anders
9. Kautschukabfälle
9.1. 4004 00 Abfälle, Abschnitzel und Bruch,
von Weichkautschuk, sowie Pulver
und Granalien daraus ................ 57501
und
57506
57507
9.2. ex 4012 20 Gebrauchte Luftreifen ............... 57502
9.3. ex 4017 00 Abfälle, Mehl und Bruch, aus
Hartkautschuk (zB Ebonit) ........... 57506
57507
10. Unbehandelte Holz- und Korkabfälle
10.1. ex 4401 30 Sägespäne und Holzabfälle, auch
zu Pellets, Briketts, Scheitern
und ähnlichen Formen agglomeriert,
unbehandelt, nicht verunreinigt ..... 171
10.2. ex 4501 90 Korkabfälle, zerkleinert oder in
Körnerform
11. Abfälle aus der Agrar- und
Nahrungsmittelindustrie
11.1. ex 2301 Mehle, Grieß und Pellets aus
Fleisch, Innereien und anderem
Schlachtanfall, von Fischen,
Krebstieren, Weichtieren oder anderen
wirbellosen Wassertieren, für den
menschlichen Genuß nicht geeignet,
getrocknet, sterilisiert und
stabilisiert; Grammeln .............. 131
11.2. 2302 Kleie und andere Rückstände vom
Sieben, Mahlen oder von anderen
Bearbeitungen von Getreide oder
Hülsenfrüchten, auch in Form von
Pellets ............................. ev.
11103
11.3. 2303 Rückstände von der Stärkeerzeugung
und ähnliche Rückstände, ausgelaugte
Zuckerrübenschnitzel, ausgepreßtes
Zuckerrohr (Bagasse) und andere
Abfälle von der Zuckerherstellung,
Treber und andere Rückstände aus
Brauereien oder Brennereien, auch
in Form von Pellets ................. 11404,
11405,
11406,
11407,
11411,
11414,
11415,
11419,
11110,
und
11112
11.7. ex 2307 Weingeläger ......................... ev.
11413
Schlamm
oder
11419
Hefe-
rück-
stände
11.8. ex 2308 getrocknete und sterilisierte
pflanzliche Abfälle, pflanzliche
Rückstände und Nebenprodukte, auch
in Form von Pellets, wie sie zur
Tierfütterung verwendet werden,
anderweitig weder genannt noch
inbegriffen ......................... ev.
12101
11.9. ex Kap. 15 Altspeiseöle und -fette ............. 12302
11.10. 0506 90 Abfälle von Knochen,
Stirnbeinzapfen, roh, entfettet,
einfach bearbeitet (aber nicht
zu Formen geschnitten), mit
Säure behandelt oder entleimt ....... 13102
11.12. 1802 00 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und
anderer Kakaoabfall ................. 11418
12. Abfälle aus der Tierhautverarbeitung
12.1. ex 0502 00 Abfälle von Borsten und Haaren von
Schweinen, von Dachshaaren und
anderen Tierhaaren zur Herstellung
von Pinseln, Besen und Bürsten ...... ev.
13101
12.2. ex 0503 00 Roßhaarabfälle, auch in Lagen mit
oder ohne Unterlage ................. ev.
13101
12.3. ex 0505 90 Abfälle von Vogelbälgen oder
anderen Vogelteilen mit ihren
Federn oder Daunen, von Federn
und Teile von Federn (auch
beschnitten) und Daunen, roh oder
bloß gereinigt, desinfiziert
oder zur Haltbarmachung behandelt ... ev. 131
13107
12.4. Rohspalt ............................ 14102
12.5. ex 4110 00 Leimleder ........................... 14101
13. Andere Abfälle aus hauptsächlich
organischen Bestandteilen
13.1. ex 0501 00 Abfälle von Menschenhaaren
13.2. Abfälle von Stroh
13.3. Deaktiviertes Pilzmyzel aus der
Penizillinproduktion, als
Tierfutter geeignet ................. 53505
13.4. Mist und Gülle von Rindern und
Schweinen, nicht infektiös
(nicht mit häuslichen Abwässern
vermischt) .......................... 13702
13703
Schlagworte
Metallabfall, Schneidabfall, Eisenschiene,
Zinkdruckgußoberflächenschlacke, Eisenerzeugung, Titanproduktion,
Holzabfall, Agrarindustrie, Altspeisefett
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2021
Gesetzesnummer
10010724
Dokumentnummer
NOR12136178
alte Dokumentnummer
N8199315928L
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