Anlage 25
Anlage 25
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NEUROCHIRURGIE
A. Definition des Aufgabengebietes:
Das Sonderfach Neurochirurgie umfaßt die Erkennung und operative Behandlung von Erkrankungen, Verletzungen und Fehlbildungen des zentralen Nervensystems und seiner Hüllen, insbesondere Hirnschädel, Schädelbasis und Wirbelsäule, des peripheren und vegetativen Nervensystems sowie die entsprechenden Voruntersuchungen, konservativen Behandlungsverfahren und ihre Nachsorge.
B. Mindestdauer der Ausbildung:
- 1. Hauptfach:
- Fünf Jahre.
- 2. Pflichtnebenfächer:
2.1. Sechs Monate Chirurgie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Orthopädie und Orthopädischer Chirurgie, Plastischer Chirurgie, Gefäßchirurgie oder Unfallchirurgie anzurechnen ist;
2.2. sechs Monate Neurologie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Neuropathologie anzurechnen ist.
- 3. Wahlnebenfächer:
- Keine.
C. Inhalt und Umfang der für das Hauptfach erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind:
- 1. Kenntnisse auf dem Gebiet der Neurochirurgie mit besonderer Berücksichtigung der Ätiologie, Symptomatologie, Diagnostik und Differentialdiagnostik, Neuroanatomie, Neurohistologie, Neurophysiologie und Neuropathologie sowie Instrumentenkunde und Asepsis;
- 2. Kenntnisse neuroradiologischer Diagnostik (Angiographien, Myelographien, Ventrikulographien, Computertomographien, Magnet-Resonanztomographien) einschließlich Strahlenschutz;
- 3. isotopenmedizinische Diagnostik;
- 4. klinische Neurophysiologie, Elektroencephalogramm, Elektromyogramm, periphere Nervendiagnostik, evozierte Potentiale;
- 5. Ophthalmoskopie;
- 6. Sonographie;
- 7. fachspezifische Labordiagnostik, insbesondere Liquordiagnostik;
- 8. Kenntnisse physikalischer Therapie;
- 9. Intensivmedizin;
- 1 0.Eingriffe bei tumorösen, entzündlichen und vaskulären Erkrankungen des Gehirns, des Schädels, der Wirbelsäule und des Rückenmarks;
- 11. Eingriffe nach Verletzungen des Schädels, Gehirns, Rückenmarks und Wirbelsäule;
- 12. Schmerzchirurgie sowie Eingriffe zur Behandlung angeborener Gehirn- und Rückenmarksmißbildungen;
- 13. Eingriffe am peripheren und vegetativen Nervensystem;
- 14. Kenntnisse auf dem Gebiet der intrakraniellen stereotaktischen Hirnoperationen;
- 15. Psychosomatik;
- 16. Kenntnisse sozial- und arbeitsmedizinischer Aspekte;
- 17. Geriatrie;
- 18. Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikatiosi, Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen;
- 19. Dokumentation;
- 2 0.Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften;
- 21. Begutachtungen.
D. Inhalt und Umfang der für die ergänzende spezielle Ausbildung auf dem Teilgebiet Intensivmedizin erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind, in der Mindestdauer von drei Jahren:
- 1. Reanimation und Schocktherapie;
- 2. Überwachung Schwerstkranker mit invasiven und nichtinvasiven Methoden;
- 3. Analgesie und Sedierung;
- 4. Pathophysiologie und Korrektur von Störungen des Flüssigkeits- und Säurebasenhaushaltes;
- 5. Bluttransfusion und einschlägige Serologie;
- 6. Pathophysiologie und Therapie von Gerinnungsstörungen;
- 7. Pathophysiologie und Therapie von kardiovaskulären Erkrankungen einschließlich Elektrotherapie;
- 8. Echokardiographie;
- 9. Pathophysiologie und Therapie der respiratorischen Insuffizienz einschließlich der Durchführung assistierter und kontrollierter Beatmungsformen;
- 1 0.Pathophysiologie und Therapie des akuten Nierenversagens einschließlich extrakorporaler Eliminationsverfahren;
- 11. klinische Toxikologie einschließlich primärer und sekundärer Gifteliminationsverfahren;
- 12. Pathophysiologie und Therapie des akuten Leberversagens, des Leberausfalls sowie gastrointestinaler Blutungen;
- 13. Pathophysiologie und Therapie von akuten endokrinen Krisen;
- 14. Infektionen, insbesondere der nosokomialen Infektion und Infektionsprophylaxe;
- 15. Punktionen von Arterien, zentralen Venen, Pleurahöhle, Ascites, Perikard und Lumbalkanal;
- 16. Pathophysiologie, Therapie und Überwachung cerebraler Erkrankungen;
- 17. Kenntnisse in Energie- und Substratstoffwechsel;
- 18. Kenntnisse in Interpretation bildgebender Verfahren.
Zuletzt aktualisiert am
13.03.2018
Gesetzesnummer
10010796
Dokumentnummer
NOR12142921
alte Dokumentnummer
N8199855826L
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