Anlage 23
Anlage 23
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MUND-, KIEFER- UND GESICHTSCHIRURGIE
A. Definition des Aufgabengebietes:
Das Sonderfach Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie ist Teil der Humanmedizin und umfaßt die Erkennung, Prävention, Behandlung, Rekonstruktion und Rehabilitation von angeborenen und erworbenen Formveränderungen und Funktionsstörungen, Erkrankungen und Verletzungen der Hart- und Weichgewebe der Mund-, Kiefer- und Gesichtsregionen.
B. Mindestdauer der Ausbildung:
- 1. Hauptfach:
Drei Jahre.
- 2. Pflichtnebenfächer:
2.1. Sechs Monate Chirurgie;
2.2. sechs Monate Innere Medizin;
2.3. zwei Jahre Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.
- 3. Wahlnebenfächer:
Keine.
C. Inhalt und Umfang der für das Hauptfach erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind:
- 1. Kenntnisse auf dem Gebiet der Chirurgie, Unfallchirurgie, Anästhesiologie, Anatomie, Physiologie, Pathologie, Instrumentenkunde und der speziellen Probleme der Asepsis;
- 2. akute, lebensbedrohende Situationen (Schnelldiagnostik, Sofortmaßnahmen, Erstversorgung), insbesondere Unfälle, akute Blutungen, allergische Reaktionen, Fremdkörper;
- 3. konservative und chirurgische Behandlung von Erkrankungen, Verletzungen, Frakturen, Mißbildungen und Formveränderungen, regionale plastisch-rekonstruktive und ästhetische Chirurgie und Folgeerkrankungen, Behandlung der Infektionen der Hart- und Weichgewebe und Tumoren;
- 4. Diagnostik und Prognostik, insbesondere im Hinblick auf fachspezifische Techniken, Beurteilung von Indikationen fachspezifischer Verfahren mit besonderer Berücksichtigung von Modellanalysen;
- 5. Kenntnisse bildgebender Verfahren einschließlich Kephalometrie und Strahlenschutz;
- 6. Sonographie;
- 7. Infusionstherapie und parenterale Ernährung;
- 8. Kenntnisse über Bluttransfusionen und fachspezifische Serologie;
- 9. operative und konservative Behandlung von Dystopien, Fehlanlagen, Mißbildungen und Formveränderungen der Hart- und Weichgewebe des Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereiches;
- 10. Transplantat- und Implantatchirurgie;
- 11. Kenntnisse fachspezifischer Risikofaktoren mit Berücksichtigung der für Vorsorgeprogramme wichtigen Befunde;
- 12. ambulante Nachbehandlung und Rehabilitation;
- 13. Kenntnisse der Psychosomatik;
- 14. Kenntnisse umwelt- und arbeitsbedingter Erkrankungen;
- 15. Kenntnisse der Geriatrie;
- 16. Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen,
- 17. Dokumentation;
- 18. Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere des Gesundheits-, Fürsorge- und Sozialversicherungswesens;
- 19. Begutachtungen.
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