Anlage 1B.5.4 Lehrpläne - technische, gewerbliche u. kunstgewerbliche Fachschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2006

Anlage 1B.5.4

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR TEXTILTECHNIK,

Ausbildungszweig Maschinstrickerei

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände *)

Wochenstunden

Summe

Lehrver-pflich-tungs-gruppe

Klasse

1.

2.

3.

1

Religion

2

2

2

6

(III)

2

Deutsch .

3

2

2

 

(I)

3

Lebende Fremdsprache (Englisch)

2

2

 

(I)

4

Geschichte

2

 

(III)

5

Geographie und Wirtschaftskunde

2

 

(III)

6

Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung

2

2

 

III

7

Bewegung und Sport

2

2

2

 

(IVa)

8

Mathematik und angewandte Mathematik

2

2

 

(I)

9

Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik

2

1

 

II

10

Textverarbeitung

2

 

IVb

11

Maschinenkunde und Elektrotechnik

2

2

2

 

I

12

Textile Faserstoffe

2

2

 

II

13

Stickereizeichnen

3

3

4

 

(III)

14

Stickerei

3

3

4

 

I

15

Mechanische Textiltechnologie

2

 

II

16

Werkstättenlaboratorium

4

 

III

17

Werkstätte

12

14

15

 

(Va)

 

Gesamtwochenstundenzahl

36-39

36-39

36-39

111*)

 

18

Pflichtpraktikum

mindestens vier Wochen vor Eintritt in die letzte Klasse.

 

Freigegenstände *)

Wochenstunden

Summe

Lehrver-pflich-tungs-gruppe

Klasse

1.

2.

3.

Stenotypie

2

2

4

(V)

Lebende Fremdsprache (Englisch)

2

2

(I)

Betriebswirtschaft

2

2

II

Mathematik und angewandte Mathematik

2

2

(I)

Aktuelle Fachgebiete *1) (...) (bis zu)

2

2

4

I bis IV

UnverbindlicheÜbungen*)

Bewegung und Sport .... (bis zu)

2

2

2

6

(IVa)

Förderunterricht*)

Deutsch

  

*2)

 

(I)

Lebende Fremdsprache (Englisch)

  

*2)

 

(I)

Mathematik und angewandte Mathematik

  

*2)

 

(I)

         

_____________________

*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1B Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1B.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1B.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1B.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1B.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1B.

4. GESCHICHTE

Siehe Anlage 1B.

5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1B.

6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1B.

7. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1B.

8. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1B.5.1

9. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1B.5.1

10. TEXTVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1B.5.1

11. MASCHINENKUNDE UND ELEKTROTECHNIK

Siehe Anlage 1B.5.1

12. TEXTILE FASERSTOFFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Textilindustrie verarbeiteten Rohstoffe und Halbfabrikate, ihre Eigenschaften und Bedeutung für die Verarbeitung sowie ihren Einsatz und die damit verbundenen Kennzeichnungspflichten kennen.

Lehrstoff:

1. Klasse (2 Wochenstunden):

Natürliche Faserstoffe:

Gewinnung, Eigenschaften und Einsatz.

Chemiefasern:

Eigenschaften, Erzeugung, Einsatz.

Fasermodifikation:

Mechanische und chemische Verfahren, Mischungen.

Vorschriften und Normen:

Textilkennzeichnung, Textilpflegekennzeichnung.

2. Klasse (2 Wochenstunden):

Stickereianalyse:

Stickgrund, Garn, Bohrung, Farbwechsel, Stichführung, Stichzahl, Garnverbrauch; Verlust.

Kostenfaktoren:

Sticken, Schererei, Ausschneiden, Bleichen, Adjustieren, Färben, Drucken, Ausrüstung; Endkontrolle.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Einsatz der Faserstoffe in der textilen Produktion, weshalb besonders auf den Stand der Fasertechnologie angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Der Einfluß der Fasereigenschaften auf das textile Endprodukt erfordert besonders die Darstellung der Wechselwirkung von Fasereigenschaften, Verarbeitungsmethoden und Verwendungszweck.

13. STICKEREIZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Techniken zur Herstellung von Stickereientwürfen kennen, und er soll Stickereientwürfe fachgerecht vergrößern können. Er soll Vorlagen abändern und ergänzen können.

Lehrstoff:

1. Klasse (3 Wochenstunden):

Schrift:

Schriftarten, Monogramme.

Entwürfe:

Rapportübungen, Ornamente, Formgestaltung.

Technik:

Rapportpapier, Vergrößerer, Rapportberechnungen; Vergrößerung.

Zeichnen:

Ausziehübungen, Sticharten, Darstellung von Effekten.

2. Klasse (3 Wochenstunden):

Muster:

Bordüre, Gallon, Band, Allover, Einsatz; modische Artikel.

Zeichnen:

Musterblätter, Stickvorlagen.

3. Klasse (4 Wochenstunden):

Musterelemente:

Spachteln, Bohrware (Höhl, Birnenlöcher, Lochstickerei, Steffel), Fülleffekte, Ätzstickerei, Tüll.

Vergrößern:

Große Muster, mehrfarbige Muster; Berücksichtigung verschiedener Materialien.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Die Koordination der Unterrichtsplanung mit den Pflichtgegenständen „Stickerei“ und „Werkstätte“ verbessert das Verständnis für die Zusammenhänge zwischen Entwurf, Stickereizeichnung und Stickmuster.

Das künstlerische und technische Engagement wird durch den Besuch von Ausstellungen und Ateliers gefördert.

14. STICKEREI

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll über Kenntnisse der Arbeitsvorgänge, Hilfsmittel und maschinellen Einrichtungen zur Herstellung von Stickereien verfügen.

Lehrstoff:

1. Klasse (3 Wochenstunden):

Maschinen:

Handstickmaschine, Schiffchenstickmaschine, Großstickautomat, Mehrkopfautomat; Hilfsmaschinen.

Stichbildung:

Einfadensystem, Zweifadensystem.

Nadelsteuerung:

Pantograph, Nadelexzenter, Schiffchenexzenter, Nadeltypen.

Sticharten:

Fahrungen, Steppstiche, Plattstiche, Füllungen.

Sticktechnik:

Stickböden, Garne; einfache Muster, Rapport.

2. Klasse (3 Wochenstunden):

Maschineneinstellung:

Exzenter, Garnspannung, Sperrzeug, Nadeln, Bohrer.

Fehler und Fehlerursachen:

Erkennung, Behebung.

Steuerungselemente:

Lochkarte, Automat.

Sticktechnik:

Sprengfäden, Fahrungen, Bohren (Stäffel, zusammenhängende Löcher, Birnenlöcher), Monogramme.

Musterübertragung:

Punchen, Repetieren.

3. Klasse (4 Wochenstunden):

Automat:

Lochkarten, Abtastsysteme, moderne Steuerungen, Rapportwechsel, Montage.

Mehrkopfautomat:

Vergleich mit Großstickmaschine; Steuerung, Programmierung, Wartung.

Punchen und Repetieren:

Mechanische Systeme, Kartenarten; elektronische Systeme.

Sticktechnik:

Bohren (Höhle, Spachteln, Picots); wechselfärbige Muster, Emblems, Ätztechnik.

Musterübertragung:

Repetieren, Spiegeln, Drehen; Übertragung auf andere Datenträger.

Datenträger:

Lochkarte, Achtkanalstreifen, Magnetband, Diskette; Lesen, Korrektur.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. In diesem Zusammenhang bewährt sich die Erläuterung der Arbeitsverfahren unter Bedachtnahme auf die Eigenschaften des Endproduktes. Daher kommt dem Einsatz der Maschinen in anwendungstechnischer Sicht größere Bedeutung zu als der technologischen Detailfunktion.

Bildtafeln, Skizzenblätter, Firmenunterlagen und das Anlegen einer Mustersammlung mit Fertigungs- und Steuerungsunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

15. MECHANISCHE TEXTILTECHNOLOGIE

Siehe Anlage 1B.5.3

16. WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Siehe Anlage 1B.5.1

17. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach Fachzeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1. Klasse (12 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb; Werkstättenordnung; Unfallverhütung. Handhabung von Textilien (Garne, Stickböden). Warten und Pflegen der Maschinen. Durchführen einfacher Reparaturen. Austausch von Verschleißteilen.

Pantographenstickerei:

Bedienung und Handhabung der Maschinen. Taktübungen am Pantographen. Steppstiche, Plattstiche, Bohreffekte.

Maschinstickerei:

Großmaschinsticken (Bedienung und Handhabung der Maschinen).

2. Klasse (15 Wochenstunden):

Pantographenstickerei:

Sticken von Mustern nach Vorlage.

Maschinstickerei:

Großmaschinsticken (Einlaufen der Datenträger aus der Puncherei. Korrektur aufgefundener Fehler). Kleinstickautomaten (Bedienung und Handhabung der Maschinen und Steuersysteme. Erkennen und Beheben von Störungen). Schmieren und Warten der Maschinen.

Puncherei und Repetieren:

Bedienung und Handhabung der Maschinen. Erkennen und Beheben von Störungen. Schmieren und Warten der Maschinen. Herstellung von Datenträgern für Stickautomaten. Repetieren vorhandener Datenträger mit Korrekturen.

Lagerhaltung:

Ausgabe und Übernahme von Material; Materialkartei.

3. Klasse (16 Wochenstunden):

Puncherei und Repetieren:

Herstellung von Datenträgern nach anspruchsvollen Vorlagen. Sticktechniken (Ätzware, Bohrware, wechselfärbige Ware, Farb- und Rapportwechsel). Umsetzen von einem Datenträgersystem auf ein anderes. Abändern der hergestellten Datenträger. Punchen von Datenträgern für Kleinstickautomaten.

Maschinstickerei:

Großstickmaschinen (Einstellen der Automaten entsprechend den Sticktechniken). Kleinstickautomaten (Einlaufen der Datenträger aus der Puncherei. Einstellung der Automaten entsprechend den Sticktechniken. Erkennen von fehlerhaften Datenträgern). Montagearbeiten an den verschiedenen Maschinen. Umrüsten; Erstellung eines Wartungs- und Schmierplanes. Elektronische Steuerung (Bedienung und Handhabung der Maschinen. EDV-unterstützte Herstellung von Datenträgern für Großstick- und Kleinstickmaschinen).

Lagerhaltung:

Bedarfsplanung, Bestellung, Eingangskontrolle, Inventur.

Nachstickerei:

Ausbessern der Stickfehler.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, den Funktionen, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisung für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt.

Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

18. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1B.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1B.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1B.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1B.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1B.5.1

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1B.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1B.

D. FÖRDERUNTERRICHT

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1B.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)