Anlage 1
Anlage 1
Frequenzgang
Im nachfolgenden Diagramm sind die einzuhaltenden Grenzen für die zulässige Dämpfung des Übertragungspegels in Abhängigkeit von der übertragenen Frequenz und relativ zum Pegel 0 bei 1020 Hz angegeben
(Anm.: Skizze nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)
Empfangssignalpegel
Bei einem Sendepegel von 0 dBm bei 1020 Hz muß der Empfangspegel
mindestens -19 dBm betragen.
Sendesignalpegelbegrenzung
Sendepegel, die 3 dBm überschreiten, dürfen mit nicht mehr als 6 dBm
übertragen werden.
Geräuschpegel
Der psophometrisch gemessene Geräuschpegel darf nicht höher als -50 dBm sein.
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