Anlage 1 Textilpflegekennzeichnungsverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.1985

Anlage 1

Anlage 1

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Textilpflegekennzeichnungssymbole

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! Das Waschsymbol hat mindestens !

(Anm.: ! die Angabe der Waschtemperatur, !

Symbol ! die nicht überschritten werden !

nicht ! soll, in Grad C zu enthalten. !

dar- ! Bei Handwäsche tritt an die !

stell- ! Stelle der Temperaturangabe !

bar.) ! eine in den Waschbottich !

! eingetauchte Hand. (Anm.: Symbol !

! nicht darstellbar.) !

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(Anm.: ! Im Bleichsymbol ist die !

Symbol ! Möglichkeit der Chlorbleiche !

nicht ! durch Anführung des chemischen !

dar- ! Zeichens für Chlor ("Cl") !

stell- ! anzugeben ! Die Pflegekennzeichnung

bar.) ! ! "nicht waschen", "nicht

-------!----------------------------------! bleichen", "nicht

(Anm.: ! Im Bügelsymbol ist die ! bügeln" und "keine

Symbol ! Temperaturstufe, die beim Bügeln ! Chemisch-Reinigung

nicht ! nicht überschritten werden soll, ! möglich" hat durch

dar- ! durch Punkte anzugeben. Hiebei ! Durchkreuzen des

stell- ! bedeuten drei Punkte "heiß", ! betreffenden Symbols

bar.) ! zwei Punkte "mäßig heiß" und ! mit dem Zeichen X zu

! ein Punkt "nicht heiß" ! erfolgen

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(Anm.: ! Im Symbol für die !

Symbol ! Chemisch-Reinigung sind die !

nicht ! Reinigungsverfahren wie folgt !

dar- ! zu bezeichnen: !

stell- ! A Alle üblichen Verfahren !

bar.) ! F "Solvent-F"-Verfahren !

! P Perchloräthylen-Reinigung !

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