Anlage 1
Anlage
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Position Bezeichnung
1 Fohlen unter 1 Jahr alt
2 Jungpferde 1 Jahr bis unter 3 Jahre alt
Pferde 3 Jahre alt und älter:
3 Hengste und Wallachen
4 Stuten
5 Pferde insgesamt
Jungvieh unter 1 Jahr alt:
6 Schlachtkälber bis 300 kg Lebendgewicht
7 Andere Kälber und Jungrinder, männlich
8 Andere Kälber und Jungrinder, weiblich
Jungvieh 1 Jahr bis unter 2 Jahre alt:
9 Stiere
10 Ochsen
11 Schlachtkalbinnen
12 Nutz- und Zuchtkalbinnen
Rinder 2 Jahre alt und älter:
13 Stiere und Ochsen
14 Schlachtkalbinnen
15 Nutz- und Zuchtkalbinnen
16 Milchkühe
17 Mutter- und Ammenkühe
18 Rinder insgesamt
19 Ferkel (unter 20 kg Lebendgewicht)
20 Jungschweine (von 20 bis unter 50 kg Lebendgewicht)
Mastschweine (einschließlich ausgemerzte Zuchttiere)
mit einem Lebendgewicht von 50 kg und darüber:
21 50 bis unter 80 kg
22 80 bis unter 110 kg
23 110 kg und mehr
Zuchtschweine mit einem Lebendgewicht von 50 kg und
darüber:
24 Jungsauen, noch nie gedeckt
25 Jungsauen, erstmals gedeckt
26 Ältere Sauen, gedeckt
27 Ältere Sauen, nicht gedeckt
28 Zuchteber
29 Schweine insgesamt
30 Lämmer unter 1/2 Jahr alt
31 Schafe 1/2 Jahr bis unter 1 Jahr alt
32 Schafe 1 Jahr alt und älter, männlich
33 Schafe 1 Jahr alt und älter, weiblich
34 Schafe insgesamt
35 Ziegen (einschließlich Kitze)
36 Kücken und Junghennen für Legezwecke unter 1/2 Jahr alt
37 Legehennen, 1/2 Jahr bis unter 11/2 Jahre alt
38 Legehennen, 11/2 Jahre alt und älter
39 Hähne
40 Mastkücken und Jungmasthühner
41 Hühner insgesamt
42 Gänse
43 Enten
44 Truthühner
Hausschlachtungen:
45 Kälber
46 Schweine
47 Schafe (einschließlich Lämmer)
48 Wildtiere in umzäunten Flächen
Schlagworte
Nutzkalbin, Mutterkuh
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2018
Gesetzesnummer
10005990
Dokumentnummer
NOR12065675
alte Dokumentnummer
N4199659544J
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