Anlage 1 Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter, Verteidiger – Amtskleid

Alte FassungIn Kraft seit 18.6.1904

Anlage 1

Beschreibung des Amtskleides.

Das Amtskleid besteht, wie das richterliche, aus einem schwarzen Talar und einem Barett. Der Talar aus leichtem Schafwollstoff ist ein faltenreiches, vorne schließbares Gewand mit offenen, zirka 50 cm weiten Ärmeln und einem rückwärts zirka 22 cm breiten runden, vorne in einen spitzigen Halsausschnitt auslaufenden kragenartigen Besatz aus Talarstoff, der am unteren Rande mit einem 6 cm breiten schwarzen Samtstreifen versehen ist. Der Halsausschnitt wird durch zwei dreieckige, am unteren Rande zirka 10 cm, am Seitenrande zirka 18 cm lange Reversteile aus schwarzem Samte gebildet, von welchen der linksseitige über den rechtsseitigen derart hinübergelegt wird, daß von der Hemdbrust unterhalb der Halsbinde nur ein ganz kleiner, höchstens 4 cm hoher Teil sichtbar bleibt.

Die Oberärmel sind mit einem 15 cm breiten und 35 cm langen schwarzen Streifen aus gerippter Seide besetzt.

Am linken Vorderteile des Talars ist längs des vorderen Randes auf der inneren Seite eine 5 cm breite, von schwarzem Clothstoff unterlegte Leiste aus Talarstoff angesetzt, an der fünf Knopflöcher angebracht sind, denen am rechten Vorderteile fünf vom Rande 6 bis 8 cm entfernte schwarze Stoffknöpfe entsprechen. Auf der linken Seite ist rückwärts eine senkrechte Tasche aus schwarzem Croise eingesetzt. Am unteren Rande ist der Rückenteil geschlitzt in einer Länge von zirka 40 cm.

Der Talar umhüllt faltenreich den Körper und reicht fast bis zum Knöchel.

Zum Amtskleide wird eine Halsbinde aus schwarzem glänzenden Seidenstoffe in Maschenform mit rechtwinkeligen Enden und ein weißes Hemd getragen.

Das Barett, welches während einer Urteilsverkündung oder Eidesleistung zu tragen ist, besteht aus einem rund geschnittenen und leicht gefalteten Kopfteile von schwarzem Wollstoff mit einem nur am unteren Teile befestigten, oben aber frei abstehenden 8 bis 9 cm hohen steifen aus Talarstoff verfertigten Rande, der unten mit einem 3 cm breiten schwarzen Samtstreifen und an beiden Kopfseiten mit einem dreieckigen Einschnitte versehen ist.

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2020

Gesetzesnummer

10001718

Dokumentnummer

NOR12022979

alte Dokumentnummer

N2190410063T

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