Anlage 1 Quartalsmeldeverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 24.11.2005

Anlage 1

Anlage 1 der Quartalsmeldeverordnung

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Konsortialgeschäft: J/N

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Konsortialpartner: Auswahl der Pensionskasse

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Eigene Quote in %:

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A. Direktveranlagung auf Euro lautend

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I. Guthaben und Kassenbestände

1. Bargeld

2. Guthaben bei Kreditinstituten

II. Darlehen und Kredite

1. Darlehen und Kredite mit Haftung des Bundes, eines

Bundeslandes, eines anderen EWR-Mitgliedstaates, oder

eines Gliedstaates eines anderen EWR-Mitgliedstaates

2. Darlehen und Kredite mit Haftung eines Kreditinstitutes

3. Hypothekarisch besicherte Darlehen

4. Sonstige Darlehen und Kredite

5. Abgegrenzte Ertragsansprüche

III. Forderungswertpapiere, die an Märkten gemäß § 25 Abs. 1 Z 5

lit. a bis c PKG gehandelt werden

1. Forderungswertpapiere

2. Bis zur Endfälligkeit gehaltene Forderungswertpapiere

gemäß § 23 Abs. 1 Z 3a PKG

3. Abgegrenzte Ertragsansprüche

IV. Forderungswertpapiere, die an nicht geregelten Märkten

gehandelt werden

1. Forderungswertpapiere

2. Bis zur Endfälligkeit gehaltene Forderungswertpapiere

gemäß § 23 Abs. 1 Z 3a PKG

3. Abgegrenzte Ertragsansprüche

V. Aktien, aktienähnliche begebbare Wertpapiere, corporate

bonds und sonstige Beteiligungswertpapiere, die an Märkten

gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 lit. a bis c PKG gehandelt werden

1. Aktien

2. Aktienähnliche begebbare Wertpapiere

3. Corporate bonds – investmentgrade

4. Corporate bonds – non-investmentgrade

5. Sonstige Beteiligungswertpapiere

6. Convertibles

7. Strukturierte Wertpapiere mit Kapitalgarantie

8. Abgegrenzte Ertragsansprüche

VI. Aktien, aktienähnliche begebbare Wertpapiere, corporate

bonds und sonstige Beteiligungswertpapiere, die an nicht

geregelten Märkten gehandelt werden

1. Aktien

2. Aktienähnliche begebbare Wertpapiere

3. Corporate bonds – investmentgrade

4. Corporate bonds – non-investmentgrade

5. Sonstige Beteiligungswertpapiere

6. Convertibles

7. Strukturierte Wertpapiere mit Kapitalgarantie

8. Abgegrenzte Ertragsansprüche

VII. Immobilien

1. Grundstücke und Gebäude

2. Aktien oder Geschäftsanteile von Kapitalgesellschaften,

die an Märkten gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 lit. a bis c PKG

gehandelt werden

3. Aktien oder Geschäftsanteile von Kapitalgesellschaften,

die an nicht geregelten Märkten gehandelt werden

4. Abgegrenzte Ertragsansprüche

VIII. Sonstige Vermögenswerte, die an Märkten gemäß § 25 Abs. 1

Z 5 lit. a bis c PKG gehandelt werden

1. Derivate, die zur Absicherung von Risiken betreffend

Veranlagungen gemäß § 25 Abs. 2 Z 2 und 3 PKG dienen

2. Derivate, die zur Absicherung von Risiken betreffend

Veranlagungen gemäß § 25 Abs. 2 Z 4 PKG dienen

3. Derivate, die nicht zur Absicherung dienen

4. Sonstige strukturierte Wertpapiere, ohne Kapitalgarantie

5. Sonstige Wertpapiere

IX. Sonstige Vermögenswerte, die an nicht geregelten Märkten

gehandelt werden

1. Derivate, die zur Absicherung von Risiken betreffend

Veranlagungen gemäß § 25 Abs. 2 Z 2 und 3 PKG dienen

2. Derivate, die zur Absicherung von Risiken betreffend

Veranlagungen gemäß § 25 Abs. 2 Z 4 PKG dienen

3. Derivate, die nicht zur Absicherung dienen

4. Sonstige strukturierte Wertpapiere, ohne Kapitalgarantie

5. Sonstige Wertpapiere

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B. Direktveranlagung auf ausländische Währung lautend

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I. Guthaben und Kassenbestände

1. Bargeld

2. Guthaben bei Kreditinstituten

II. Darlehen und Kredite

1. Darlehen und Kredite mit Haftung des Bundes, eines

Bundeslandes, eines anderen EWR-Mitgliedstaates, oder

eines Gliedstaates eines anderen EWR-Mitgliedstaates

2. Darlehen und Kredite mit Haftung eines Kreditinstitutes

3. Hypothekarisch besicherte Darlehen

4. Sonstige Darlehen und Kredite

5. Abgegrenzte Ertragsansprüche

III. Forderungswertpapiere, die an Märkten gemäß § 25 Abs. 1 Z 5

lit. a bis c PKG gehandelt werden

1. Forderungswertpapiere

2. Bis zur Endfälligkeit gehaltene Forderungswertpapiere

gemäß § 23 Abs. 1 Z 3a PKG

3. Abgegrenzte Ertragsansprüche

IV. Forderungswertpapiere, die an nicht geregelten Märkten

gehandelt werden

1. Forderungswertpapiere

2. Bis zur Endfälligkeit gehaltene Forderungswertpapiere

gemäß § 23 Abs. 1 Z 3a PKG

3. Abgegrenzte Ertragsansprüche

V. Aktien, aktienähnliche begebbare Wertpapiere, corporate

bonds und sonstige Beteiligungswertpapiere, die an Märkten

gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 lit. a bis c PKG gehandelt werden

1. Aktien

2. Aktienähnliche begebbare Wertpapiere

3. Corporate bonds – investmentgrade

4. Corporate bonds – non-investmentgrade

5. Sonstige Beteiligungswertpapiere

6. Convertibles

7. Strukturierte Wertpapiere mit Kapitalgarantie

8. Abgegrenzte Ertragsansprüche

VI. Aktien, aktienähnliche begebbare Wertpapiere, corporate

bonds und sonstige Beteiligungswertpapiere, die an nicht

geregelten Märkten gehandelt werden

1. Aktien

2. Aktienähnliche begebbare Wertpapiere

3. Corporate bonds – investmentgrade

4. Corporate bonds – non-investmentgrade

5. Sonstige Beteiligungswertpapiere

6. Convertibles

7. Strukturierte Wertpapiere mit Kapitalgarantie

8. Abgegrenzte Ertragsansprüche

VII. Immobilien

1. Grundstücke und Gebäude

2. Aktien oder Geschäftsanteile von Kapitalgesellschaften,

die an Märkten gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 lit. a bis c PKG

gehandelt werden

3. Aktien oder Geschäftsanteile von Kapitalgesellschaften,

die an nicht geregelten Märkten gehandelt werden

4. Abgegrenzte Ertragsansprüche

VIII. Sonstige Vermögenswerte, die an Märkten gemäß § 25 Abs. 1

Z 5 lit. a bis c PKG gehandelt werden

1. Derivate, die zur Absicherung von Risiken betreffend

Veranlagungen gemäß § 25 Abs. 2 Z 2 und 3 PKG dienen

2. Derivate, die zur Absicherung von Risiken betreffend

Veranlagungen gemäß § 25 Abs. 2 Z 4 PKG dienen

3. Derivate, die nicht zur Absicherung dienen

4. Sonstige strukturierte Wertpapiere, ohne Kapitalgarantie

5. Sonstige Wertpapiere

IX. Sonstige Vermögenswerte, die an nicht geregelten Märkten

gehandelt werden

1. Derivate, die zur Absicherung von Risiken betreffend

Veranlagungen gemäß § 25 Abs. 2 Z 2 und 3 PKG dienen

2. Derivate, die zur Absicherung von Risiken betreffend

Veranlagungen gemäß § 25 Abs. 2 Z 4 PKG dienen

3. Derivate, die nicht zur Absicherung dienen

4. Sonstige strukturierte Wertpapiere, ohne Kapitalgarantie

5. Sonstige Wertpapiere

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C. Indirekt gehaltene Vermögenswerte auf Euro lautend

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I. Guthaben und Kassenbestände

II. Darlehen und Kredite

III. Forderungswertpapiere, die an Märkten gemäß § 25 Abs. 1 Z 5

lit. a bis c PKG gehandelt werden

1. Forderungswertpapiere

2. Bis zur Endfälligkeit gehaltene Forderungswertpapiere

gemäß § 23 Abs. 1 Z 3a PKG

IV. Forderungswertpapiere, die an nicht geregelten Märkten

gehandelt werden

1. Forderungswertpapiere

2. Bis zur Endfälligkeit gehaltene Forderungswertpapiere

gemäß § 23 Abs. 1 Z 3a PKG

V. Aktien, aktienähnliche begebbare Wertpapiere, corporate

bonds und sonstige Beteiligungswertpapiere, die an Märkten

gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 lit. a bis c PKG gehandelt werden

1. Aktien

2. Aktienähnliche begebbare Wertpapiere

3. Corporate bonds – investmentgrade

4. Corporate bonds – non-investmentgrade

5. Sonstige Beteiligungswertpapiere

6. Convertibles

7. Strukturierte Wertpapiere mit Kapitalgarantie

VI. Aktien, aktienähnliche begebbare Wertpapiere, corporate

bonds und sonstige Beteiligungswertpapiere, die an nicht

geregelten Märkten gehandelt werden

1. Aktien

2. Aktienähnliche begebbare Wertpapiere

3. Corporate bonds – investmentgrade

4. Corporate bonds – non-investmentgrade

5. Sonstige Beteiligungswertpapiere

6. Convertibles

7. Strukturierte Wertpapiere mit Kapitalgarantie

VII. Immobilienfondsanteile

VIII. Sonstige Vermögenswerte, die an Märkten gemäß § 25 Abs. 1

Z 5 lit. a bis c PKG gehandelt werden

1. Derivate, die zur Absicherung von Risiken betreffend

Veranlagungen gemäß § 25 Abs. 2 Z 2 und 3 PKG dienen

2. Derivate, die zur Absicherung von Risiken betreffend

Veranlagungen gemäß § 25 Abs. 2 Z 4 PKG dienen

3. Derivate, die nicht zur Absicherung dienen

4. Sonstige strukturierte Wertpapiere, ohne Kapitalgarantie

5. Sonstige Wertpapiere

IX. Sonstige Vermögenswerte, die an nicht geregelten Märkten

gehandelt werden

1. Derivate, die zur Absicherung von Risiken betreffend

Veranlagungen gemäß § 25 Abs. 2 Z 2 und 3 PKG dienen

2. Derivate, die zur Absicherung von Risiken betreffend

Veranlagungen gemäß § 25 Abs. 2 Z 4 PKG dienen

3. Derivate, die nicht zur Absicherung dienen

4. Sonstige strukturierte Wertpapiere, ohne Kapitalgarantie

5. Sonstige Wertpapiere

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D. Indirekt gehaltene Vermögenswerte auf ausländische Währung

lautend

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I. Guthaben und Kassenbestände

II. Darlehen und Kredite

III. Forderungswertpapiere, die an Märkten gemäß § 25 Abs. 1 Z 5

lit. a bis c PKG gehandelt werden

1. Forderungswertpapiere

2. Bis zur Endfälligkeit gehaltene Forderungswertpapiere

gemäß § 23 Abs. 1 Z 3a PKG

IV. Forderungswertpapiere, die an nicht geregelten Märkten

gehandelt werden

1. Forderungswertpapiere

2. Bis zur Endfälligkeit gehaltene Forderungswertpapiere

gemäß § 23 Abs. 1 Z 3a PKG

V. Aktien, aktienähnliche begebbare Wertpapiere, corporate

bonds und sonstige Beteiligungswertpapiere, die an Märkten

gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 lit. a bis c PKG gehandelt werden

1. Aktien

2. Aktienähnliche begebbare Wertpapiere

3. Corporate bonds – investmentgrade

4. Corporate bonds – non-investmentgrade

5. Sonstige Beteiligungswertpapiere

6. Convertibles

7. Strukturierte Wertpapiere mit Kapitalgarantie

VI. Aktien, aktienähnliche begebbare Wertpapiere, corporate

bonds und sonstige Beteiligungswertpapiere, die an nicht

geregelten Märkten gehandelt werden

1. Aktien

2. Aktienähnliche begebbare Wertpapiere

3. Corporate bonds – investmentgrade

4. Corporate bonds – non-investmentgrade

5. Sonstige Beteiligungswertpapiere

6. Convertibles

7. Strukturierte Wertpapiere mit Kapitalgarantie

VII. Immobilienfondsanteile

VIII. Sonstige Vermögenswerte, die an Märkten gemäß § 25 Abs. 1

Z 5 lit. a bis c PKG gehandelt werden

1. Derivate, die zur Absicherung von Risiken betreffend

Veranlagungen gemäß § 25 Abs. 2 Z 2 und 3 PKG dienen

2. Derivate, die zur Absicherung von Risiken betreffend

Veranlagungen gemäß § 25 Abs. 2 Z 4 PKG dienen

3. Derivate, die nicht zur Absicherung dienen

4. Sonstige strukturierte Wertpapiere, ohne Kapitalgarantie

5. Sonstige Wertpapiere

IX. Sonstige Vermögenswerte, die an nicht geregelten Märkten

gehandelt werden

1. Derivate, die zur Absicherung von Risiken betreffend

Veranlagungen gemäß § 25 Abs. 2 Z 2 und 3 PKG dienen

2. Derivate, die zur Absicherung von Risiken betreffend

Veranlagungen gemäß § 25 Abs. 2 Z 4 PKG dienen

3. Derivate, die nicht zur Absicherung dienen

4. Sonstige strukturierte Wertpapiere, ohne Kapitalgarantie

5. Sonstige Wertpapiere

Summe veranlagtes Vermögen

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E. Verbindlichkeiten

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  1. 1. aus dem Ankauf von Vermögenswerten

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2022

Gesetzesnummer

20004428

Dokumentnummer

NOR40071392

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