Anlage 1
Anlage
Tabelle 1
SN Abfallbezeichnung
123 Abfälle aus der Produktion pflanzlicher und tierischer
Fette und Wachse
12301 Wachse
125 Emulsionen und Gemische mit pflanzlichen und tierischen
Fettprodukten
12501 Inhalt von Fettabscheidern
12503 Öl-, Fett- und Wachsemulsionen
171 Holzabfälle aus der Be- und Verarbeitung
17104 Holzschleifstaub und -schlämme
17114 Staub und Schlamm aus der Spanplattenherstellung
17115 Spanplattenabfälle
172 Holzabfälle aus der Anwendung
17202 Bau- und Abbruchholz *1)
17207 Eisenbahnschwellen
17209 Holz (zB Pfähle und Masten), ölimprägniert
184 Abfälle aus der Zelluloseverarbeitung
18401 Rückstände aus der Papiergewinnung (Spuckstoffe) ohne
Altpapieraufbereitung
187 Papier- und Pappeabfälle
18702 Papier und Pappe, beschichtet
19 Andere Abfälle aus der Verarbeitung und Veredelung
tierischer und pflanzlicher Produkte
199 Andere Abfälle aus der Verarbeitung und Veredelung
tierischer und pflanzlicher Produkte
19909 Sudkesselrückstände (Seifenherstellung)
94 Abfälle aus der Wasseraufbereitung, Abwasserbehandlung
und Gewässernutzung
947 Rückstände aus der Kanalisation und Abwasserbehandlung
(ausgenommen Schlämme)
94705 Inhalte aus Fettfängen
949 Abfälle aus der Gewässernutzung
94902 Rechengut aus Rechenanlagen von Kraftwerken
Anmerkungen zu Tabelle 1:
Der Feststoffgehalt der oben angeführten Abfälle besteht überwiegend (über 90%) aus organischem Kohlenstoff. Dabei lassen sich drei
Gruppen von Abfällen unterscheiden:
Gruppe 1:
Die folgenden Abfälle leiten sich direkt, oder indirekt (in Form von Zellulose oder Lignin) von Holz, welches den ältesten Biobrennstoff darstellt, ab:
17104, 17114, 17115, 17202, 17203, 17207, 17209, 18401, 18402, 94902
Der Feststoffanteil dieser Abfälle besteht zum überwiegenden Anteil aus organisch gebundenem Kohlenstoff biologischen Ursprungs (in Form von Zellulose und Lignin). Der Heizwert der Trockensubstanz liegt dabei in der Größenordnung von 20 MJ/kg.
Gruppe 2:
Die nachfolgenden Abfälle leiten sich im Wesentlichen aus tierischen und pflanzlichen Fetten ab. Der Kohlenstoffanteil ist biologischen Ursprungs und liegt im Wesentlichen in Form von Glyceriden und Fettsäuren vor. Der Heizwert der organischen Substanz liegt damit sehr hoch (Größenordnung von 30 MJ/kg)
12301, 12501, 12503, 19909, 94705
Gruppe 3:
Die nachstehenden Abfälle stellen einen Verbund zwischen Abfällen der Gruppe 1 und synthetischen Polymeren (PE usw.) bzw. Metallen (Al) dar. Der spezifische Heizwert der nicht biologischen Anteile liegt zwar höher, als jener der biologischen Anteile, dennoch überwiegt der Heizwert der biologischen Anteile in der Mischung zu wesentlich mehr als 50% (der Heizwert von PE liegt zwar etwa doppelt so hoch wie jener von Papier, doch liegt der Kunststoffanteil in der Regel unter 25%).
18702
Abfälle mit hohem biogenen Anteil, soweit eine biologische
Verwertung nicht möglich oder vorzuziehen ist.
Die nachfolgend in der Tabelle 2 mit der fünfstelligen Schlüsselnummer des Abfallkataloges angeführten Abfälle hohen biogenen Anteils (mit den angegebenen Einschränkungen) sind, soweit eine biologische Verwertung nicht möglich oder vorzuziehen ist, als “Abfälle mit hohem biogenen Anteil" zu qualifizieren:
Tabelle 2
SN Abfallbezeichnung
11 Nahrungs- und Genussmittelabfälle
111 Abfälle aus der Nahrungsmittelproduktion
11102 überlagerte Lebensmittel
11103 Spelzen, Spelzen- und Getreidestaub
11104 Würzmittelrückstände
11110 Melasse
11111 Teig
11112 Rübenschnitzel, Rübenschwänze
114 Abfälle aus der Genussmittelproduktion
11401 überlagerte Genussmittel
11402 Tabakstaub, Tabakgrus, Tabakrippen
11404 Malztreber, Malzkeime, Malzstaub
11405 Hopfentreber
11406 Ausputz- und Schwimmgerste
11415 Trester
11416 Fabrikationsrückstände von Kaffee (zB Röstgut und
Extraktionsrückstände)
11417 Fabrikationsrückstände von Tee
11418 Fabrikationsrückstände von Kakao
11419 Hefe und hefeähnliche Rückstände
11423 Rückstände und Abfälle aus der Fruchtsaftproduktion
117 Abfälle aus der Futtermittelproduktion
11701 Futtermittel
11702 überlagerte Futtermittel
12 Abfälle pflanzlicher und tierischer Fetterzeugnisse
121 Abfälle aus der Produktion pflanzlicher und tierischer
Öle
12101 Ölsaatenrückstände
12102 verdorbene Pflanzenöle
123 Abfälle aus der Produktion pflanzlicher und tierischer
Fette und Wachse
12302 Fette (zB Frittieröle)
127 Schlämme aus der Produktion pflanzlicher und tierischer
Fette
12702 Schlamm aus der Speisefettproduktion
12703 Schlamm aus der Speiseölproduktion
12704 Zentrifugenschlamm
129 Raffinationsrückstände aus der Verarbeitung
pflanzlicher und tierischer Fette
12901 Bleicherde, ölhaltig
17 Holzabfälle
171 Holzabfälle aus der Be- und Verarbeitung
17101 Rinde
17102 Schwarten, Spreißel aus sauberem, unbeschichtetem Holz
17103 Sägemehl und Sägespäne aus sauberem, unbeschichtetem
Holz
172 Holzabfälle aus der Anwendung
17201 Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt
17203 Holzwolle, nicht verunreinigt
18 Zellulose-, Papier- und Pappeabfälle
181 Abfälle aus der Zellstoffherstellung
18101 Rückstände aus der Zellstoffherstellung (Spuckstoffe
und Äste)
19 andere Abfälle aus der Verarbeitung und Veredelung
tierischer und pflanzlicher Produkte
199 andere Abfälle aus der Verarbeitung und Veredelung
tierischer und pflanzlicher Produkte
19901 Stärkeschlamm
19903 Gelatineabfälle
19904 Rückstände aus der Kartoffelstärkeproduktion
19905 Rückstände aus der Maisstärkeproduktion
19906 Rückstände aus der Reisstärkeproduktion
19911 Darmabfälle aus der Verarbeitung
535 Abfälle von Arzneimittelerzeugnissen
53504 Trester von Heilpflanzen
916 Marktabfälle
91601 Viktualienmarkt-Abfälle
917 Grünabfälle
91701 Garten- und Parkabfälle
949 Abfälle aus der Gewässernutzung
94901 Rückstände aus der Gewässerreinigung (Bachabkehr-,
Abmäh- und Abfischgut)
Anmerkungen zu Tabelle 2:
Die in der Tabelle 2 genannten Abfälle sind biologischen Ursprungs (tierische und pflanzliche Produkte) und enthalten in der Festsubstanz im Wesentlichen Kohlenwasserstoffverbindungen; sie lassen sich wieder in drei Gruppen teilen:
Gruppe 1:
“Natives" biologisches Material, dh. Pflanzen, Pflanzenteile (inklusive Extraktionsrückstände) und tierische Gewebe in ihrer natürlichen Zusammensetzung. Der Feststoffanteil besteht überwiegend aus biologisch fixiertem Kohlenstoff in Form von Zellulose/Lignin (Zellwand, Speicherkörper), Protein und Glyceriden (Zellmembran, Speicherkörper). Ein “antropogener" Anteil ist gering (allenfalls als Verunreinigung aus der Sammlung).
11103, 11104, 11112, 11402, 11404, 11405, 11406, 11415, 11416, 11417, 11418, 11419,11423, 12101, 12102, 12302, 17101, 17102, 17103, 17201, 17203, 18101, 19901, 19903, 19904, 19905, 19906, 19911, 53504, 91601, 91701, 94901
Gruppe 2:
Zu Nahrungsmittel verarbeitete pflanzliche und tierische Stoffe: Der Feststoffanteil dieser Abfälle ist überwiegend biologischen Ursprungs mit geringen Anteilen (anorganischer) Füllstoffe und allenfalls Verpackungsresten (Klassifizierung dieser Reste entsprechend Liste I).
11102, 11110,11111, 11401, 11701, 11702,12702, 12703, 12704
Gruppe 3:
Verarbeitungsrückstände mit einem erhöhten anorganischen Anteil, deren organischer Anteil aber zur Gänze biogenen Ursprungs ist. 12901
____________________________________________________________________ *1) Ohne salzimprägnierte Hölzer [Anmerkung: salzimprägnierte Hölzer können einen hohen Eintrag von Schwermetallen bedingen (Bleiweiß, CFA-Salze usw.), der bei der thermischen Behandlung nicht zerstört wird].
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