Anlage 1
Munitionsgefahrenklassen
Die Munitionsgefahrenklassen zeigen die Art der Gefährdung an, die im Fall eines Unfalles zu erwarten ist. Die Einteilung erfolgt in vier Munitionsgefahrenklassen. Die Zuordnung zu einer bestimmten Munitionsgefahrenklasse hängt im wesentlichen
- – von der Art und Menge des Explosivstoffes,
- – von der Art und dem Aufbau der Munition und
- – von der Art der Verpackung
ab.
Munitionsgefahrenklasse 1.1
Munition der Munitionsgefahrenklasse 1.1 explodiert in Masse (Massenexplosion). Im Fall einer Explosion ist die Umgebung in weitem Umkreis gefährdet. Mit schweren Schäden ist zu rechnen. Munition der Munitionsgefahrenklasse 1.1 wirkt durch den Explosionsdruck (Druckwelle), zahlreiche Splitter, Sprengstücke und Wurfstücke, insbesondere durch schwere Trümmer des zerstörten Munitionsobjektes und gegebenenfalls durch starke Flammenbildung.
Munitionsgefahrenklasse 1.2
Munition der Munitionsgefahrenklasse 1.2 explodiert nicht in Masse. Im Fall einer Explosion ist die Umgebung nur in einem begrenzten Umkreis gefährdet. Explodierende Munition dieser Munitionsgefahrenklasse verursacht fortschreitende Einzelbrände und Detonationen. Sie wirkt durch den Explosionsdruck, Splitter, Sprengstücke und Wurfstücke sowie durch Flugfeuer, und es besteht die Gefahr, daß nicht detonierte Munition in größeren Mengen weggeschleudert wird, die beim Aufschlagen Explosionen und Brände verursachen kann.
Munitionsgefahrenklasse 1.3
Munition der Munitionsgefahrenklasse 1.3 verbrennt oder/und verpufft unter starker Flammenbildung und Hitzeentwicklung (Massenfeuer). Im Fall eines Munitionsbrandes besteht für die Umgebung die Gefahr eines Großbrandes. Unter Umständen kommt es auch nur zu einem sporadischen Abbrand. Es kann Flugfeuer auftreten und brennende Packgefäße können aus einem Brandherd herausgeschleudert werden. Explosionen können ausgelöst werden, zu einer Massenexplosion kommt es jedoch nicht. Es entsteht nur geringe Splitterwirkung, gewöhnlich bilden sich keine wirkungsvollen Sprengstücke. Bei unterirdischer Lagerung verhält sich Munition der Munitionsgefahrenklasse 1.3 ähnlich wie Munition der Munitionsgefahrenklasse 1.1.
Munitionsgefahrenklasse 1.4
Munition der Munitionsgefahrenklasse 1.4 verbrennt unter schwacher Flammenbildung und Hitzeentwicklung. Im Fall eines Munitionsbrandes besteht für die Umgebung nur mäßige Brandgefahr. Die Schadenswirkung bleibt im allgemeinen auf das Packgefäß und seinen Inhalt beschränkt. Bei einer Brandwirkung von außen auf ein Packgefäß kann es zu einzelnen Explosionen, jedoch nicht zur gleichzeitigen Explosion des gesamten Inhaltes des Packgefäßes kommen. Es bilden sich keine Splitter nennenswerter Größe, ihre Flugweite ist gering.
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2023
Gesetzesnummer
10005649
Dokumentnummer
NOR12062187
alte Dokumentnummer
N4198811288A
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