Anlage 1 Lehrpläne - Handelsakademie und Handelsschule

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1991

Anlage 1

Anlage A/5

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LEHRPLAN DES AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE AN HANDELSAKADEMIEN

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden Lehrver-

Pflichtgegenstände Jahrgang Summe pflich-

I. II. III. tungs

gruppe

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1. Religion....................... 1 1 1 3 (III)

2. Deutsch........................ 3 2 2 7 (I)

3. Englisch einschließlich

Fachsprache.................... 3 2 2 7 I

4. Zweite lebende Fremdsprache

einschließlich Fachsprache *1). 5 4 3 12 I

5. Geschichte und Sozialkunde

(Wirtschaftsgeschichte)........ - 2 2 4 (III)

6. Biologie und Warenkunde........ - - 2 2 III

7. Chemie......................... 3 - - 3 (III)

8. Physik......................... - 3 - 3 (III)

9. Mathematik und angewandte

Mathematik..................... 3 3 3 9 I

10. Betriebswirtschaftslehre....... 3 2 2 7 I

11. Spezielle

Betriebswirtschaftslehre *2)... - 2 - 2 I

12. Rechnungswesen................. 3 3 2 8 I

13. Datenverarbeitung und

angewandte Datenverarbeitung

a) Datenverarbeitung........... 1 - - 1 I

b) Organisation und

Datenverarbeitung........... - - 2 2 I

c) Computerunterstütztes

Rechnungswesen.............. - 1 - 1 I

d) Computerunterstützte

Textverarbeitung............ - - 2 2 III

14. Volkswirtschaftslehre und

Soziologie..................... - - 2 2 III

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Gesamtwochenstundenzahl... 25 25 25 75

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Wochenstunden Lehrver-

Freigegenstände Jahrgang Summe pflich-

I. II. III. tungs-

gruppe

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1. Philosophischer

Einführungsunterricht.......... - 2 2 4 (III)

2. Seminar Datenverarbeitung...... 2 2 - 4 I

3. Textverarbeitung............... 2 2 - 4 IVb

4. Aktuelle Fachgebiete...........bis 2 bis 2 bis 2 bis 6 I-VI

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Wochenstunden Lehrver-

Förderunterricht *3) Jahrgang Summe pflich-

I. II. III. tungs-

gruppe

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1. Deutsch........................ 2 2 - 4 (I)

2. Englisch einschließlich

Fachsprache.................... 2 2 - 4 I

3. Zweite lebende Fremdsprache

einschließlich Fachsprache..... 2 2 - 4 I

4. Mathematik und angewandte

Mathematik..................... 2 2 - 4 I

5. Betriebswirtschaftslehre....... 2 2 - 4 I

6. Rechnungswesen................. 2 2 - 4 I

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II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Allgemeines Bildungsziel

Der Aufbaulehrgang für Berufstätige an Handelsakademien hat im Sinne des § 75 Schulorganisationsgesetz die Aufgabe, Personen, die eine Handelsschule oder einen Vorbereitungslehrgang kaufmännischer Richtung erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der Handelsakademie zu führen.

B. Allgemeine didaktische Grundsätze

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

Siehe Anlage A/4.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER

EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

  1. 3. Englisch einschließlich Fachsprache

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

  1. 4. Zweite lebende Fremdsprache einschließlich

Fachsprache

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

II. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

5. Geschichte und Sozialkunde

(Wirtschaftsgeschichte)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

6. Biologie und Warenkunde

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

7. Chemie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien, I. und II. Jahrgang.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

8. Physik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien, I. und II. Jahrgang.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

  1. 9. Mathematik und angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Schularbeiten:

Je drei in jedem Jahrgang, im III. Jahrgang zwei zweistündige.

10. Betriebswirtschaftslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

  1. 11. Spezielle Betriebswirtschaftslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

12. Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

  1. 13. Datenverarbeitung und angewandte Datenverarbeitung

a) Datenverarbeitung
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

  1. b) Organisation und Datenverarbeitung
  1. c) Computerunterstütztes Rechnungswesen
  1. d) Computerunterstützte Textverarbeitung
  1. 14. Volkswirtschaftslehre und Soziologie

B. Freigegenstände

  1. 1. Philosophischer Einführungsunterricht

2. Seminar Datenverarbeitung

3. Textverarbeitung

4. Aktuelle Fachgebiete

C. Förderunterricht

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

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*1) Alternativer Pflichtgegenstand: Französisch oder Italienisch oder Spanisch oder Russisch oder (Serbo‑)Kroatisch oder Slowakisch oder Slowenisch oder Tschechisch oder Ungarisch.

*2) Festsetzung durch den Landesschulrat: Geld-, Kredit- und Versicherungswesen oder Industrie oder Außenhandel oder Verkehrswirtschaft oder Fremdenverkehrswirtschaft.

*3) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2025

Gesetzesnummer

10008665

Dokumentnummer

NOR12105120

alte Dokumentnummer

N6199112227A

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