Anlage 1
Anlage A/5
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LEHRPLAN DES AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE AN HANDELSAKADEMIEN
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe pflich-
I. II. III. tungs
gruppe
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1. Religion....................... 1 1 1 3 (III)
2. Deutsch........................ 3 2 2 7 (I)
3. Englisch einschließlich
Fachsprache.................... 3 2 2 7 I
4. Zweite lebende Fremdsprache
einschließlich Fachsprache *1). 5 4 3 12 I
5. Geschichte und Sozialkunde
(Wirtschaftsgeschichte)........ - 2 2 4 (III)
6. Biologie und Warenkunde........ - - 2 2 III
7. Chemie......................... 3 - - 3 (III)
8. Physik......................... - 3 - 3 (III)
9. Mathematik und angewandte
Mathematik..................... 3 3 3 9 I
10. Betriebswirtschaftslehre....... 3 2 2 7 I
11. Spezielle
Betriebswirtschaftslehre *2)... - 2 - 2 I
12. Rechnungswesen................. 3 3 2 8 I
13. Datenverarbeitung und
angewandte Datenverarbeitung
a) Datenverarbeitung........... 1 - - 1 I
b) Organisation und
Datenverarbeitung........... - - 2 2 I
c) Computerunterstütztes
Rechnungswesen.............. - 1 - 1 I
d) Computerunterstützte
Textverarbeitung............ - - 2 2 III
14. Volkswirtschaftslehre und
Soziologie..................... - - 2 2 III
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Gesamtwochenstundenzahl... 25 25 25 75
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Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände Jahrgang Summe pflich-
I. II. III. tungs-
gruppe
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1. Philosophischer
Einführungsunterricht.......... - 2 2 4 (III)
2. Seminar Datenverarbeitung...... 2 2 - 4 I
3. Textverarbeitung............... 2 2 - 4 IVb
4. Aktuelle Fachgebiete...........bis 2 bis 2 bis 2 bis 6 I-VI
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Wochenstunden Lehrver-
Förderunterricht *3) Jahrgang Summe pflich-
I. II. III. tungs-
gruppe
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1. Deutsch........................ 2 2 - 4 (I)
2. Englisch einschließlich
Fachsprache.................... 2 2 - 4 I
3. Zweite lebende Fremdsprache
einschließlich Fachsprache..... 2 2 - 4 I
4. Mathematik und angewandte
Mathematik..................... 2 2 - 4 I
5. Betriebswirtschaftslehre....... 2 2 - 4 I
6. Rechnungswesen................. 2 2 - 4 I
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II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Allgemeines Bildungsziel
Der Aufbaulehrgang für Berufstätige an Handelsakademien hat im Sinne des § 75 Schulorganisationsgesetz die Aufgabe, Personen, die eine Handelsschule oder einen Vorbereitungslehrgang kaufmännischer Richtung erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der Handelsakademie zu führen.
B. Allgemeine didaktische Grundsätze
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Siehe Anlage A/4.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER
EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
2. Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
- 3. Englisch einschließlich Fachsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
- 4. Zweite lebende Fremdsprache einschließlich
Fachsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (5 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
II. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
5. Geschichte und Sozialkunde
(Wirtschaftsgeschichte)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
6. Biologie und Warenkunde
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
7. Chemie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien, I. und II. Jahrgang.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
8. Physik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien, I. und II. Jahrgang.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
- 9. Mathematik und angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
Schularbeiten:
Je drei in jedem Jahrgang, im III. Jahrgang zwei zweistündige.
10. Betriebswirtschaftslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
- 11. Spezielle Betriebswirtschaftslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
12. Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
- 13. Datenverarbeitung und angewandte Datenverarbeitung
a) Datenverarbeitung
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
- b) Organisation und Datenverarbeitung
- Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
- c) Computerunterstütztes Rechnungswesen
- Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
- d) Computerunterstützte Textverarbeitung
- Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
- 14. Volkswirtschaftslehre und Soziologie
- Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
B. Freigegenstände
- 1. Philosophischer Einführungsunterricht
- Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
2. Seminar Datenverarbeitung
- Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
3. Textverarbeitung
- Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
4. Aktuelle Fachgebiete
- Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
C. Förderunterricht
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.
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*1) Alternativer Pflichtgegenstand: Französisch oder Italienisch oder Spanisch oder Russisch oder (Serbo‑)Kroatisch oder Slowakisch oder Slowenisch oder Tschechisch oder Ungarisch.
*2) Festsetzung durch den Landesschulrat: Geld-, Kredit- und Versicherungswesen oder Industrie oder Außenhandel oder Verkehrswirtschaft oder Fremdenverkehrswirtschaft.
*3) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.
Zuletzt aktualisiert am
28.01.2025
Gesetzesnummer
10008665
Dokumentnummer
NOR12105120
alte Dokumentnummer
N6199112227A
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