Anlage 1 Lehrplan - Fachschule für Sozialberufe

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1995

Anlage 1

Anlage

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LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR SOZIALBERUFE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände pflich-

Summe tungs-

Klasse gruppe

1. 2. 3.

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Kernbereich

Religion ...................... 2 2 2 6 (III)

Deutsch ....................... 2 2 2 6 (I)

Lebende Fremdsprache *1) *2) .. 2 2 2 6 (I)

Geschichte .................... 2 - - 2 (III)

Geographie und Wirtschaftskunde 2 - - 2 (III)

Politische Bildung und Recht .. - 1 1 2 III

Psychologie und Pädagogik ..... 1 2 2 5 III

Sozialberufskunde ............. 2 - - 2 III

Bildnerische Erziehung ........ - 2 2 4 IV

Musikalisch-rhythmische

Erziehung ................... 1 2 1 4 IV

Physik ........................ 1 - - 1 (III)

Chemie ........................ 1 - - 1 (III)

Biologie und Ökologie ......... 2 - - 2 III

Somatologie ................... - 2 2 4 III

Ernährung und Diät ............ 2 - - 2 III

Krankenbetreuung .............. - 2 - 2 III

Säuglingspflege ............... 1 - - 1 III

Behindertenarbeit und

Heilpädagogik ............... - - 2 2 III

Altenhilfe .................... - - 2 2 III

Wirtschaftliches Rechnen ...... 2 2 - 4 III

Textverarbeitung .............. 1 - - 1 IVb

Elektronische Datenverarbeitung 1 - - 1 II

Haushalt ...................... 4 - - 4 IV

Kreatives Gestalten ........... 2 - - 2 IV

Leibesübungen ................. 2 2 2 6 (IVa)

Erweiterungsbereich *1)

a) Pflichtgegenstände mit

erhöhtem Stundenausmaß ..... 0-7 0-6 0-7 0-12

b) Seminare

Fremdsprachenseminar ....... 0-7 0-6 0-7 0-12 I

Allgemeinbildendes Seminar . 0-7 0-6 0-7 0-12 III

Fachtheoretisches Seminar .. 0-7 0-6 0-7 0-12 III

Praxisseminar .............. 0-7 0-6 0-7 0-12 IV

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B. Pflichtpraktika

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Familienpraktika .............. - 12 - 12

Sozialpraktika ................ - - 12 12

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C. Verbindliche Übung

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Kommunikation und Supervision . - 1 1 2 III

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Gesamtwochenstundenzahlen ...33-40 34-40 33-40 112

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen *1)

E. Förderunterricht *1)

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*1) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*2) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die dreijährige Fachschule für Sozialberufe dient im Sinne des § 63 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Ausbildung in den Bereichen der Sozial- und Pflegedienste.

Die dreijährige Fachschule soll durch die Vermittlung von allgemeinbildenden, fachtheoretischen, praktischen, lebens- und berufskundlichen sowie musischen Unterrichtsinhalten in den Schülern die soziale Einstellung und das Interesse an Sozialberufen vertiefen und zu einer Klärung der persönlichen Eignung für einen Sozialberuf führen.

Darüber hinaus dient die Fachschule für Sozialberufe als Grundausbildung für spezialisierte Berufsausbildungen wie der Familienhilfe, der Altendienste, der Behindertenarbeit, Sozialarbeit und Krankenpflege.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen Freiräume durch die Bestimmung der schulautonomen Pflichtgegenstände, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen des Schülers, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, sozialen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Im Erweiterungsbereich können Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß und/oder Seminare im Ausmaß von insgesamt zwölf Wochenstunden geführt werden. Die Aufteilung dieser Stunden auf die drei Schuljahre obliegt dem Schulgemeinschaftsausschuß und hat so zu erfolgen, daß in keiner Klasse die Gesamtwochenstundenzahl von 40 Wochenstunden überschritten wird.

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden Formen geführt werden:

  1. 1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
  2. 2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einer oder mehreren Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und den Praktika sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Standardsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, das Bewußtsein der europäischen Dimension, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewußtsein, die Erziehung zur Kooperation sowie die Erziehung zu sozialem Denken und Handeln.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

Der Unterricht sowie die Praktika können auch in Blockform geführt werden.

Die Führung von Freigegenständen und unverbindlichen Übungen kann auch klassen-, schulstufen- und schulartenübergreifend erfolgen.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. a) Katholischer Religionsunterricht
  1. b) Evangelischer Religionsunterricht
  1. c) Altkatholischer Religionsunterricht
  1. d) Islamischer Religionsunterricht
  1. e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

  1. f) Neuapostolischer Religionsunterricht
  1. g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
  1. h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
  1. i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
  1. j) Buddhistischer Religionsunterricht

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE KERNBEREICH

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
  2. - die ästhetischen Qualitäten eines literarischen Werkes und dessen Zusammenhang mit soziokulturellen Rahmenbedingungen erfassen können;
  3. - mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
  4. - sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
  5. - zu sprachlicher Kreativität unter Berücksichtigung der Sprech- und Schreibrichtigkeit gelangen;
  6. - Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können;
  7. - Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
  8. - Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke. Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze).

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat. Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung). Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers

(Motive, Themen, formale Aspekte von Texten).

Medien: Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien).

Schularbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten.

  1. 2. Klasse:

Mündliche Kommunikation: Lesen und Vortragen von Texten. Referat.

Schriftliche Kommunikation:

Freies Mitschreiben; praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt, Lebenslauf, Bewerbungsschreiben; Charakteristik, Beschreibung). Analysieren, Argumentieren, Appellieren. Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen audiovisueller Medien). Werbung

und Konsumverhalten.

Schularbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten.

  1. 3. Klasse:

Normative Sprachrichtigkeit: Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von problemorientierten Standpunkten. Referat. Diskussion. Lesen und Vortragen von Texten. Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Kommentieren. Kreatives

Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Literarische Gattungen anhand ausgewählter Beispiele der Gegenwartsliteratur.

Medien:

Gestalten von und mit Medien. Informationsquellen (Werke,

Institutionen; Bibliotheksnutzung).

Schularbeiten:

Zwei zweistündige Schularbeiten.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in der Zielsprache situationsgerecht einsetzen können;
  2. - dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
  3. - Standardsituationen der Berufspraxis mündlich und schriftlich abwickeln können;
  4. - von Gesprächspartnern häufig gestellte Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten können;
  5. - zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
  6. - zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Integration der Vorkenntnisse. Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers. Aktuelle Themen. Situationen des täglichen Lebens.

Sprachstrukturen: Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

Schularbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten.

  1. 2. Klasse:

Themen aus dem sozialen Umfeld der Schüler. Der Sprachraum der Zielsprache, kulturelle und soziale Besonderheiten. Aktuelle Themen. Standardsituationen der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen

Strukturen.

Schularbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten.

  1. 3. Klasse:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich und Europa. Kulturleben. Aktuelle Themen. Sozialsystem Österreichs, Institutionen. Standardformen der Korrespondenz. Fallbeispiele.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

Schularbeiten:

Zwei zweistündige Schularbeiten.

GESCHICHTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
  2. - Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
  3. - die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
  4. - zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
  5. - die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden). Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.

Entwicklungen seit dem Ersten Weltkrieg:

Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft, Wissenschaft, Technik,

Kultur. Neuordnung Europas. Österreich in der Ersten Republik.

Internationale Organisationen. Zweiter Weltkrieg.

Zeitalter des Pluralismus:

Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt. Einigung Europas.

Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien. Entwicklungen in Österreich.

Welt im Umbruch:

Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen Staatengemeinschaft. Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft. Europäische Integration. Migrationsprobleme. Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - über topographische Kenntnisse sowie über regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag verfügen;
  2. - über wirtschaftsgeographische Kenntnisse verfügen;
  3. - die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen verstehen können;
  4. - über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung erklären können;
  5. - ökonomische Handlungsmuster und die sich daraus ergebenden Verteilungskonflikte und Umweltschäden erklären und zu Problemlösungsansätzen kritisch Stellung nehmen können;
  6. - individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum verstehen können;
  7. - die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität verstehen können;
  8. - bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Orientierung auf der Erde.

Raum und Gesellschaft:

Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen,

Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum,

Raumplanung.

Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:

Wirtschaftsgeographische Begriffe, Wirtschaftsordnungen,

Wirtschaftsregionen, Europäische Integration, Entwicklung von

Wirtschaftszonen.

Länder der Dritten Welt:

Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme. Schwellenländer, Entwicklungspolitik und ihre Folgen, Migration.

Industrieländer:

Typen, Merkmale, Probleme. Strukturen des Arbeitsmarktes. Standortfaktoren und Strukturveränderungen von Industriegebieten, Freizeitgesellschaft.

Großregionen:

Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Kultur, Wirtschaftsräume, Tourismus und Verkehr, politische Gliederung, Krisengebiete.

Österreich:

Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Kultur, Wirtschaftsräume, Tourismus und Verkehr, politische Gliederung, Sozialpartnerschaft. Aktuelle Entwicklungen.

POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Inhalte kennen;
  2. - aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
  3. - die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
  4. - Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
  5. - die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen;
  6. - andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
  7. - zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse:

Staat: Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Völkerrecht: Internationale Beziehungen und Organisationen;

Friedenssicherung.

Österreichische Bundesverfassung:

Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung; Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung).

Politische Willensbildung: Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

Rechtsstruktur: Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

  1. 3. Klasse:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-, Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Arbeits- und Sozialrecht: Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

Familienfördernde Maßnahmen. Grundzüge des Strafrechts.

Sanitätsrecht:

Krankenpflegegesetz, Krankenanstaltengesetz, TBC-Gesetz, Epedemiegesetz, AIDS-Gesetz, Suchtgiftgesetz, Leichen- und Bestattungsgesetz ua.

PSYCHOLOGIE UND PÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - seine eigene Persönlichkeit und die seiner Mitmenschen verstehen;
  2. - seine Kenntnisse aus Psychologie und Pädagogik im Umgang mit Menschen, in Kommunikation und Betreuung verwerten können;.
  3. - im Erkennen persönlicher und mitmenschlicher Lebenskrisen sensibilisiert werden, die Bedeutung einer menschengerechten Welt erkennen und über die Gefahren von sachlichen und gesellschaftlichen Zwängen Bescheid wissen;
  4. - eine verantwortungsbewußte und tolerante Haltung innerhalb der Gemeinschaft einnehmen;
  5. - sich seiner erzieherischen Möglichkeiten und seiner Vorbildwirkung bewußt sein;
  6. - zwischen Information und Manipulation unterscheiden und Manipulationsstrategien erkennen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Grundbegriffe der Psychologie: Richtungen, Aufgaben und Anwendungsbereiche.

Pädagogische Grundbegriffe:

Aufgaben und Arten der Erziehung, Erzieherpersönlichkeiten,

Erziehungsstile, Erziehungsmittel.

Psychologische Erfassungsmethoden:

Beobachtung, Experiment, testpsychologische Verfahren, Exploration

und Anamnese.

Entwicklungspsychologie:

Vorgeburtliche Entwicklung, Geburt und erstes Lebensjahr, Kindheit.

Kognitive Entwicklung. Spiel - Spielverhalten.

  1. 2. Klasse:

Anlage und Umwelt als Grundlage der Persönlichkeit. Familie und Erziehungsprobleme.

Reifung und Lernen: Theorien und Techniken des Lernens.

Kognitive Vorgänge: Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken.

Motivation:

Emotionen und Bedürfnisse, Sucht und Suchtverhalten, Wollen und Interesse, Frustration, Aggression.

Entwicklungspsychologie: Schulalter, Jugendalter. Erziehungsinstitutionen.

  1. 3. Klasse:

Entwicklungspsychologie: Der erwachsene und der alte Mensch.

Persönlichkeitspsychologie:

Möglichkeiten und Fragestellungen der Persönlichkeitsforschung, Bedeutung des Unbewußten.

Psychosomatische Zusammenhänge. Seelische Störungen und Behandlungsmethoden. Krisen und Umgang mit Krisen.

Sozialpsychologie:

Sozialisation, soziologische Einheiten, Einstellungen und Vorurteile, Feindbilder, Gruppenstrukturen.

Gruppenprozesse, massenpsychologische Phänomene, Manipulation. Kommunikation und Interaktion. Medienpädagogik.

Wirtschaftspsychologie: Probleme im Leistungs- und im Sozialbereich.

SOZIALBERUFSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - kommunikationshemmende und kommunikationsfördernde Faktoren im Umgang mit anderen Menschen kennenlernen;
  2. - Verantwortung für sich selbst und für seine Umwelt übernehmen können;
  3. - die verschiedenen Sozialberufe und deren Aufgaben im sozialen Bereich darstellen können;
  4. - die Ausbildungsmöglichkeiten im Sozialbereich kennen;
  5. - die wichtigsten bestehenden Hilfseinrichtungen, vor allem des jeweiligen Bundeslandes, kennen;
  6. - die Voraussetzungen und Grenzen des Helfens beim Helfer selbst, in den Institutionen und in der sozialen Umwelt des Klienten erkennen.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Zwischenmenschliche Beziehungen: Kommunikation/Interaktion, Konfliktbewältigung.

Sozialberufe:

Entwicklung und Bedeutung. Grundsätze des Helfens. Gliederung der Sozialberufe und ihre Beziehungen zueinander. Körperliche und seelische Anforderungen im Sozialberuf. Ausbildung zu Sozialberufen.

Berufsfelder:

Familienhilfe, Alten- und Pflegehilfe, Behindertenpädagogik, Krankenpflege, Ordinationshilfe, Sozialarbeit, Entwicklungshilfe, Kindergartenpädagogik, Sozialpädagogik ua.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - die Möglichkeiten der bildnerischen Arbeit in Sozialberufen kennenlernen;
  2. - Kreativität als Kriterium für physisches, psychisches und soziales Wohlbefinden verstehen können;
  3. - seine schöpferischen Anlagen und Fähigkeiten sowie seine einschlägige Sach- und Methodenkenntnis materialgerecht und zielorientiert für die Verfeinerung seiner Wahrnehmungsfähigkeit, für den persönlichen Ausdruck und für die visuelle Verständigung einsetzen können;
  4. - eine offene und kritische Einstellung gegenüber allen bildnerischen Erscheinungsformen der Kultur, insbesondere gegenüber der Kunst der Gegenwart haben;
  5. - das künstlerische Angebot, die visuellen Massenmedien und die gestaltete Umwelt verstehen und sinnvoll nützen können;
  6. - Wesen und Aufgaben bildnerischen Schaffens, die psychologischen, sozialen, historischen und technischen Entstehungsbedingungen von Kunstwerken sowie die Zeitbedingtheit, die Einmaligkeit und Überzeitlichkeit von Kunstwerken verstehen.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse:

Blockschrift, Rhythmus, Proportion, Schriftgrößen, Schreibgeräte,

textgebundene und freie Anwendung.

Studien vor dem Objekt:

Praktische und visuelle Erkundung von Objekten und Phänomenen aus dem Lebensbereich des Schülers; Form-, Struktur-, Raum- und Oberflächenqualitäten, Gliederungs- und Maßverhältnisse, Körperhaftigkeit und Farbe.

Malerei:

Einsatzmöglichkeit der Farbe. Wirkungsweisen verschiedener

Materialien und Techniken. Ausdruck und Zweck.

Reflexion: Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel.

Bildnerische Terminologie:

Wesen von Architektur, Plastik, Malerei, Zeichnung, Druckgraphik,

Kunsthandwerk.

Arbeit mit Kindern:

Gutes Spielzeug. Herstellung von einfachem Spielzeug. Bilderbuch; Gestaltung, bildnerische Sprache. Kinderzeichnung (Entwicklung, Bedeutung)

  1. 3. Klasse:

Verfremdung und Abstraktion. Plastisches Gestalten. Interpretation von Werken der bildenden Kunst: Form, Funktion, Entstehung.

Architektur im menschlichen Siedlungsraum: Auswirkung auf Umwelt und Gesellschaft.

Arbeit mit behinderten und alten Menschen: Anwendungsorientierte

Techniken.

Bildnerische Erziehung in der Psychohygiene.

MUSIKALISCH-RHYTHMISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - sein musikalisches und rhythmisches Verständnis erweitern und vertiefen;
  2. - eine kritische Einstellung gegenüber dem Musikangebot gewinnen;
  3. - sich mit den verschiedenen Funktionen von Musik und insbesondere mit dem prägenden Einfluß der Medien auseinandersetzen können;
  4. - die vielfältigen Wirkungen von Musik kennen;
  5. - musikalisch-rhythmische Übungen im Kinder-, Alten- und Behindertenbereich einsetzen können;
  6. - ein vielseitiges Repertoire an Liedern, Tänzen, Spielen, Texten und Sprachspielen haben;
  7. - eigene gestalterische Vorstellungen in Musik und Tanz ausdrücken können.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Stimmbildung und Sprechpflege. Lieder aus Volks (Anm.: richtig: Volks-), Kunst- und Popularmusik. Vokale und instrumentale Improvisation. Bewegungsgestaltung, Tänze.

Musiktheorie:

Allgemeine Musiklehre. Akustische Grundbegriffe. Die menschliche

Stimme.

Musikinstrumente. Einfache Notationsformen. Musikgeschichtliche

Epochen. Musik und Gesellschaft.

Werkanalyse:

Einfache formale Prinzipien, Wort-Ton-Beziehung, Tonmalerei,

Möglichkeiten der Rezeption von Musik.

  1. 2. Klasse:

Orff-Instrumentarium. Geräusche und Klänge im Raum. Der Körper als „Instrument“. Orientierung im Raum (mit Instrumenten, Materialen oder Objekten). Rhythmisieren einfacher Texte, einfache Melodiebildungen, Notation. Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik. Vertonung von Texten. Arbeit mit musikalischen Parametern (laut - leise, hoch - tief, schnell - langsam). Improvisation mit Rhythmus, Geräuschen und Klängen.

  1. 3. Klasse:

Entwicklung von Körperbewußtsein. Bewegung und Musik als Erziehungsmittel. Internationale Volks- und Kindertänze. Bewegung und Musik unter Einbeziehung verschiedener Materialien und Geräte. Bewegung und Musik verschiedenster Epochen und Stilrichtungen. Bewegungsimprovisation und Pantomime. Musikalische Darstellung von Texten.

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik beobachten und beschreiben können;
  2. - die Denk- und Arbeitsweise der Physik in Ansätzen kennen und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Problemen kritisch Stellung nehmen können;
  3. - für naturwissenschaftliche Entwicklungen aufgeschlossen sein, doch auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewußt handeln;
  4. - Grundlagen für technische Geräte im Gesundheits- und Sozialdienst verstehen können;
  5. - die Anwendung der physikalischen Gesetze im täglichen Leben und im Gesundheitswesen kennen.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Eigenschaften fester, flüssiger und gasförmiger Körper; Gesetze der Mechanik und ihre Anwendungen.

Wärmelehre: Temperatur, Wärme als Energieform, Wärmeübertragung.

Akustik: Schallwellen und ihre Ausbreitung; Lärmschutz; Ultraschall.

Elektrizität:

Grundbegriffe des elektrischen Stromes, Wirkungen des elektrischen Stromes, Unfallverhütung; elektrische und magnetische Felder.

Elektromagnetisches Spektrum:

Entstehung und Eigenschaften von elektromagnetischen Wellen;

UV-Strahlung; Röntgenstrahlung.

Optik:

Lichtwellen und ihre Ausbreitung, Reflexion, Brechung, Dispersion

und Polarisation; optische Geräte; Laser.

Radioaktivität und Strahlenschutz.

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik beobachten und beschreiben können;
  2. - die Denk- und Arbeitsweise der Chemie in Ansätzen kennen und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Problemen kritisch Stellung nehmen können;
  3. - für naturwissenschaftliche Entwicklungen aufgeschlossen sein, doch auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewußt handeln können;
  4. - die für Alltag und Berufspraxis bedeutsamen chemischen Produktions- und Entsorgungstechniken kennen.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Periodensystem: Beispiele wichtiger Haupt- und Nebengruppenelemente.

Chemische Reaktionen: Energieumsatz, Oxidation und Reduktion.

Säuren und Basen: pH-Wert, Indikatoren, Neutralisation.

Organische Chemie:

Gesättigte und ungesättigte Kohlenwasserstoffe und wichtige Derivate, Petrochemie.

Alkohole und ihre Oxidationsprodukte. Carbonsäuren und deren Derivate. Ausgewählte Kapitel der Biochemie.

BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - Einsicht in die Zusammenhänge biologischer Vorgänge gewinnen und die Welt als vernetztes System begreifen;
  2. - alles Leben als schützenswert erkennen, Verständnis und Verantwortungsbewußtsein für die Umwelt entwickeln;
  3. - der Natur positiv gegenüber stehen und zu aktivem Umweltschutz bereit sein;
  4. - in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewußt entscheiden können;
  5. - die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Bakterien und Viren: Einteilung und Lebensweise. Bedeutung für den Menschen.

Botanik und Zoologie:

Systematischer Überblick über das Pflanzen- und Tierreich. Anatomie

und Physiologie ausgewählter Pflanzen und Tiere.

Ökologie:

Grundbegriffe, abiotische und biotische Faktoren, Kreisläufe, ökologisches Gleichgewicht und Regulation in Ökosystemen, Veränderung der Biosphäre durch den Menschen, Natur- und Umweltschutz.

Ethologie:

Grundlagen der Verhaltensforschung, angeborenes und erlerntes Verhalten, Sozialverhalten, Verhaltensweisen des Menschen.

Abstammungslehre: Herkunft des Menschen.

SOMATOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - grundlegende Kenntnisse über den Bau des menschlichen Körpers haben;
  2. - die Funktionssysteme der Organe verstehen;
  3. - das Zusammenspiel der Organe im Körper verstehen;
  4. - den Wert eines gesunden Körpers erkennen und die Erhaltung der Gesundheit als selbstverständliches Ziel ansehen;
  5. - den menschlichen Organismus in seiner Abhängigkeit von Umwelteinflüssen sehen.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse:

Das Skelett: Knochenbau, Knochenverbindungen, die wichtigsten Knochen.

Die Muskulatur: Bau und Funktion der Muskulatur, die wichtigsten

Muskeln.

Blut und Blutkreislauf:

Zusammensetzung des Blutes, Lage, Bau und Funktion des Herzens und

der Gefäße.

Immunsystem: Lymphatische Organe und Lymphgefäßsystem.

Atmungssystem: Luftwege, Lunge, Physiologie der Atmung.

Verdauungssystem: Bau, Lage und Funktion der Abschnitte des Verdauungsapparates.

Ausscheidungsorgane: Bau, Lage und Funktion der Nieren und der harnableitenden Wege.

  1. 3. Klasse:

Geschlechtsorgane: Bau, Lage und Funktion der männlichen und weiblichen Geschlechtsorgane.

Hormonsystem: Endokrine Drüsen, Hormone und ihre Funktion.

Nervensystem:

Bau und Funktion des Zentralnervensystems, des peripheren und

vegetativen Nervensystems.

Sinnesorgane:

Bau und Funktion des Sehorgans, des Gehör- und Gleichgewichtsorgans, des Geschmacks- und Geruchsorgans.

Haut: Aufbau und Aufgaben, Hautsinnesorgane.

ERNÄHRUNG UND DIÄT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - die Bedeutung der Ernährung für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen kennen;
  2. - die Bestandteile der Nahrung, handelsübliche Lebensmittel, zeitgemäße Ernährungsformen sowie die gebräuchlichsten Diätformen kennen;
  3. - den ernährungsphysiologischen Wert von Lebensmitteln beurteilen können;
  4. - sich als Konsument verantwortungsbewußt und umweltbewußt verhalten.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Ernährung und Gesundheit: Ernährungsverhalten, Funktionen und Bestandteile der Nahrung.

Nähr- und Wirkstoffe:

Aufbau, Arten, Vorkommen, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung; Verdauung und Stoffwechsel.

Wasser:

Funktionen, ernährungsphysiologische Bedeutung, Wasserbilanz.

Arten. Qualitätsbelastung durch Umwelteinflüsse.

Lebens-, Würz- und Genußmittel:

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische,

volkswirtschaftliche und ökonomische Bedeutung, Produktion und Handelsformen.

Behandlung von Lebensmitteln:

Veränderung des Wertes der Nahrung durch Technologie und küchentechnische Einflüsse. Lebensmitteltoxikologie. Konservierung. Lebensmittelgesetz.

Kostformen: Differenzierung nach Alter, Leistungsumsatz und

spezieller Belastungssituation.

Diät:

Bedeutung, Struktur der Grunddiät, diätetische Behandlung häufiger

Stoffwechselerkrankungen. Speisepläne.

KRANKENBETREUUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - theoretische Grundkenntnisse und praktische Fertigkeiten in der Krankenbetreuung haben;
  2. - ärztliche Anordnungen verantwortungsbewußt durchführen können;
  3. - Erste Hilfe leisten können.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse:

Betreuung und Beobachtung: Allgemeinzustand, Temperatur, Puls, Atmung, Ausscheidung ua. Pflege:

Hygienische Maßnahmen, Lagerung, Zimmer ua. Prophylaxe von Zweiterkrankungen. Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Ausscheidung. Planung und Dokumentation. Schwer- und Langzeitkranke. Mobilisation. Ausführung ärztlicher Anordnungen (Bäder, Wickel, Inhalationen ua.).

Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen. Hausapotheke.

SÄUGLINGSPFLEGE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - den gesunden und kranken Säugling pflegen können;
  2. - die Bedeutung des „Mutter-Kind-Passes“ für Mutter und Kind erkennen;
  3. - Kenntnisse über die körperliche Entwicklung und über häufige Erkrankungen beim Säugling haben;
  4. - Einblick in die wichtigsten vorgeburtlichen Vorgänge und die Geburt haben.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Schwangerschaft. Geburt. Wochenbett.

Der Säugling:

Das Frühgeborene und Neugeborene. Erkrankungen und Anpassungsstörungen. Entwicklungsphasen. Ausstattung.

Pflege: Wickeln. Baden ua. Pflegemaßnahmen. Ernährung. Erkrankung. Impfplan.

Untersuchungen laut Mutter-Kind-Paß.

Unfallverhütung.

Erste-Hilfe-Maßnahmen.

BEHINDERTENARBEIT UND HEILPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgaben:

Der Schüler soll

  1. - Verständnis für den behinderten Menschen durch intensive Auseinandersetzung mit seinen Schwierigkeiten, aber auch mit seinen Fähigkeiten haben;
  2. - möglichst unbefangen und natürlich mit Behinderten umgehen können;
  3. - Kenntnis der verschiedenen Arten von Beeinträchtigungen erlangen;
  4. - befähigt werden, adäquat Hilfe zu leisten;
  5. - die wichtigsten heilpädagogischen Institutionen in Österreich kennen.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse:

Arten und Ursachen. Auswirkungen auf Familie und Umwelt. Bedeutung von Anlage und Umwelt für Behinderungen und Verhaltensstörungen. Förderung und Therapie. Integration.

Der körperbehinderte Mensch.

Der sinnesbehinderte Mensch.

Der geistig behinderte Mensch.

Der mehrfach behinderte Mensch.

Heilpädagogische Institutionen in Österreich und deren

Aufgabenbereich.

ALTENHILFE

Bildungs- und Lehraufgaben:

Der Schüler soll

  1. - den alten Menschen in unserer Gesellschaft verstehen können;
  2. - zur Hilfeleistung und Begleitung älterer Menschen fähig sein;
  3. - um die Wichtigkeit der Sterbebegleitung Bescheid wissen.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse:

Gesellschaft. Grundbedürfnisse. Psychologie. Soziologie. Körperliche Veränderungen. Ernährung. Wohnen. Freizeit. Unfallverhütung. Spezielle Erkrankungen - Prophylaxe.

Sterbebegleitung.

Formalitäten bei der Heimaufnahme und beim Todesfall. Rechtliche Fragen.

WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können;
  2. - Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung der im Wirtschaftsleben regelmäßig vorkommenden Berechnungen erlangen.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Die wichtigsten Maße und Gewichte; Umwandlung der Benennungen.

Aufgaben aus der Ernährungslehre:

Die Verbrauchsermittlung und -bewertung bei der Energie- und Wasserversorgung.

Kalkulation im Haushalt.

Einfache und zusammengesetzte Schlußrechnungen, bezogen auf die Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Prozentrechnung:

Nährwerte-, Inhalts- und Gewichtsverluste bei Nahrungsmitteln;

Preissenkungen und -steigerungen; Indexzahlen.

Flächen- und Körperberechnung:

Mengen- und Wertberechnung für Raumgestaltung und Raumausstattung;

Berechnung und Planung von Garten-, Wasser- und Spielanlagen, Inhaltsberechnung verschiedener Gefäße.

  1. 2. Klasse:

Kostenverteilung nach Raumflächen oder Personen; Verteilung der Bezugskosten auf verschiedene Warenposten.

Mischungsrechnung:

Lösungen, Mischungen, Verdünnungen aus dem Bereich der Krankenpflege und der Ernährung. Zinsenrechnung.

Verrechnungsverkehr mit den Geldanstalten (Spar-, Giro- und Kreditverkehr, insbesondere Kontokorrentkredit). Behandlung der von den Geldanstalten vorgesehenen Formulare.

Auslandswährungen: Valuten und Devisen.

Lohn- und Gehaltsverrechnung:

Grundlohn, Überstundenentgelt, Beihilfswesen, Sozialversicherungsabgaben, Lohnsteuer (Jahresausgleich); Krankengeld, Weihnachtsremuneration, Urlaubsbeihilfe. Durchschnittsrechnung, Anfertigung von Statistiken, Tabellen und Diagrammen:

Aufgaben aus dem Gebiet des Gesundheitswesens, der Sozialarbeit und

der Volkswirtschaft.

Graphische Auswertung des Zahlenmaterials.

TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - fehlerfreie Abschriften anfertigen können;
  2. - Schriftstücke selbstständig formrichtig gestalten können;
  3. - Diktiergeräte einsetzen können;

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Erarbeitung des Tastenfeldes (Zehn-Finger-Tastschreibmethode), sowohl auf der Schreibmaschine als auch am Computer.

Richtige Anwendung der Satzzeichen, der Hervorhebungsarten, der besonderen Zeichen.

Erstellung und Gestaltung von Schriftstücken nach Vorlagen jeder Art sowie nach Tonträgern unter Beachtung der entsprechenden ÖNORMEN.

Büroorganisation.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - Grundkenntnisse in der EDV erwerben;
  2. - aktuelle Textverarbeitungsprogramme kennen.
  3. - die Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft kennen und dazu Stellung nehmen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Hardware, Software, Betriebssystem, Aufgaben eines Betriebssystems, Benutzeroberfläche.

Computerunterstützte Textverarbeitung unter Anwendung von mindestens einem aktuellen Textverarbeitungsprogramm. Rationales Gestalten und Bearbeiten von Schriftstücken mit Hilfe eines Textverarbeitungsprogrammes.

Auswirkungen der Informationsverarbeitung:

Individuum, Gesellschaft.

Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums.

HAUSHALT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - Speisen nach ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen für Gesunde und Kranke zubereiten können;
  2. - bei der Zubereitung von Speisen ergonomische, hygienische, umweltschonende und wirtschaftliche Erfordernisse berücksichtigen können;
  3. - soll Arbeitsabläufe rationell planen, sinnvoll koordinieren und eigenständig umsetzen können;
  4. - die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte, Maschinen funktionsgerecht und sicherheitsbewußt handhaben können;
  5. - Verständnis für gepflegte Wohnkultur sowie Kenntnisse in der fachgerechten Pflege der Wohnungseinrichtung haben;
  6. - die für den Haushalt erforderlichen grundlegenden Servierkenntnisse besitzen;
  7. - sich der Bedeutung eines gepflegten Auftretens, guter Umgangsformen sowie von Ordnung und Sauberkeit bewußt sein;
  8. - die besonderen Bedürfnisse der sozialen Institutionen kennen;
  9. - sich als Konsument verantwortungsbewußt und umweltbewußt verhalten.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Hygiene im Küchen- und Servierbereich. Einsatz, Wartung und Kontrolle von Einrichtungen, Maschinen, Geräten, Geschirr. Unfallverhütung und Brandschutz. Planvoller Einkauf und planvolle Lagerung.

Kochpraxis:

Grundrezepte und Grundzubereitungsarten von einfachen Speisen der traditionellen und vollwertigen österreichischen Küche sowie deren Abwandlung für verschiedene Kost- und Diätformen. Schnellküche. Verwendung von Halbfertigprodukten. Qualitätsbeurteilung der verwendeten Rohprodukte. Richtlinien für das Portionieren, Anrichten und Garnieren von Speisen.

Service:

Eß- und Tischkultur. Verhalten als Gast und Gastgeber. Erscheinungsbild und Verhalten des Servierenden. Tischinventar - Mise en place - Tischdecken. Raum- und Tischgestaltung für verschiedene Anlässe. Elementare Handgriffe beim Servieren der Speisenfolgen.

Haushaltspflege:

Pflege und Instandhaltung der Wohnung. Sachgemäße Handhabung der im Haushalt benötigten Materialien, Geräte, Maschinen und Einrichtungen. Pflege von Wäsche und Kleidung. Mülltrennung und umweltbewußter Reinigungsmitteleinsatz.

KREATIVES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - handwerkliche Arbeiten in verschiedenen Materialien qualitäts- und umweltbewußt herstellen können;
  2. - nach fachgerechten Arbeitsanleitungen kreativ, eigenständig, ökonomisch, sorgfältig und genau arbeiten können;
  3. - Farb- und Formgestaltung als Teil der nonverbalen Kommunikation erkennen;
  4. - seine Kreativität für berufsbezogene Arbeiten nutzen können;
  5. - die Bedeutung des Verhaltens gegenüber den Mitmenschen erkennen und die daraus gewonnenen Erfahrungen verantwortungsbewußt nutzen können.

lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Aktuelle Themen: Mode, Dekoration, Veranstaltungen, Werbung.

Design:

Farb- und Formenelemente in ihrem gestalterischen Zusammenhang, Flächengestaltungen, Dekorationselemente, Collagen, Vitrinengestaltung, ästhetische Elemente des Wohn- und Berufsumfeldes.

Textile und andere Werkstücke in verschiedenen Techniken.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Verordnung BGBl. Nr. 37/1989.

ERWEITERUNGSBEREICH

SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Im Erweiterungsbereich können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

  1. 1. die Erhöhung des Stundenausmaßes von Pflichtgegenständen,
  2. 2. Seminare,
  3. 3. Kombination von Z 1 und 2.

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - die im Kernbereich erworbenen Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern, vertiefen und sichern;
  2. - sich in mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen können.
  3. - über zusätzliche berufsrelevante Fähigkeiten, Kompetenzen und Einstellungen verfügen können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit

berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich

erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu

nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

B. PFLICHTPRAKTIKA

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - mit der Berufswirklichkeit vertraut werden;
  2. - verschiedene Aufgaben und Tätigkeiten im Bereich der Sozial- und Pflegeberufe kennenlernen;
  3. - Arbeiten selbstständig und eigenverantwortlich planen, koordinieren und durchführen können.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse:
  1. 3. Klasse:

Sozialpraktika: Altenhilfe. Behindertenhilfe. Sonstige soziale Institutionen.

C. VERBINDLICHE ÜBUNG

KOMMUNIKATION UND SUPERVISION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - Kommunikation, Praxisreflexion und Supervision als fixen Bestandteil der Ausbildung im Sozialbereich und als Angebot der emotionalen Entlastung und Psychohygiene erleben;
  2. - Kommunikation, Gesprächsführung und Konfliktlösung als zwischenmenschliches Geschehen schätzen und pflegen können;
  3. - seine Praxiserfahrungen im Hinblick auf seine spätere Berufsausbildung dokumentieren können.

Lehrstoff:

  1. 2. und 3. Klasse:

Ausgewählte Probleme der Kommunikation, Übungen zur Gesprächsführung.

Reflexionsgespräche und Supervision als Entlastung und Hilfe, um mit schwierigen Situationen im Praktikum zurechtzukommen.

Dokumentation der im Praktikum gemachten Erfahrungen.

D. FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Die Festlegung erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - über zusätzliche berufsrelevante Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen können.

E. FÖRDERUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - über die für die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgaben notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen können.

Lehrstoff:

Siehe den entsprechenden Pflichtgegenstand.

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2025

Gesetzesnummer

10008966

Dokumentnummer

NOR12110626

alte Dokumentnummer

N6199549129J

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