Anlage 1 KeramikV

Alte FassungIn Kraft seit 24.12.1993

Anlage 1

Anlage 1

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Höchstwerte für Schwermetalle, die aus Gebrauchsgegenständen auf Lebensmittel oder Verzehrprodukte übergehen dürfen

Gebrauchsgegenstände: Blei Cadmium

nicht füllbar; füllbar mit einer

Fülltiefe bis 25 mm .......... 0,8 mg/dm 2 0,07mg/dm 2

füllbar mit einer Fülltiefe

von mehr als 25 mm ........... 4 mg/l 0,3 mg/l

zum Kochen oder Backen,

zum Verpacken oder Lagern

mit einem Füllvolumen

größer als 3 Liter ........... 1,5 mg/l 0,1 mg/l

Gebrauchsgegenstände Zink Antimon Barium

mit einem Füllvolumen

- bis 1 Liter ................ 3 mg *1) 1 mg *1) 1 mg *1)

- größer als 1 Liter ......... 3 mg/l 1 mg/l 1 mg/l

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*1) Bezogen auf das Füllvolumen

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