Anlage 1 JachtPrO

Alte FassungIn Kraft seit 25.5.2018

Anlage 1

zu § 8 Abs. 1 JachtPrO

Antrag auf Bestellung zur Prüferin bzw. zum Prüfer

(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert.

Art. 3 Z 3 der Novelle BGBl. II Nr. 90/2018 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 1 und 4 wird jeweils der Ausdruck „Zustimmung“ durch „Einwilligung“ ersetzt.“.)

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 90/2018

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2020

Gesetzesnummer

20009216

Dokumentnummer

NOR40201557

Zusatzdokumente: Anlage 1 

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