Anlage 1 HStudBerG

Alte FassungIn Kraft seit 05.6.2008

Anlage 1

— I. Pflichtfächer der Studienberechtigungsprüfung für Studien an Pädagogischen Hochschulen:

Hochschulische Ausbildung

Pflichtfach

Studiengang für das Lehramt an Volksschulen

Mathematik 1

Geschichte

Lebende Fremdsprache 1

Studiengang für das Lehramt an Hauptschulen (Deutsch)

Philologische Grundlagen

Lebende Fremdsprache 1

Studiengang für das Lehramt an Hauptschulen (Mathematik)

Mathematik 3

Darstellende Geometrie

Studiengang für das Lehramt an Hauptschulen (Lebende Fremdsprache)

Philologische Grundlagen

Lebende Fremdsprache 2

Studiengang für das Lehramt an Sonderschulen

Mathematik 1

Geschichte

Biologie

Studiengang für das Lehramt an Polytechnischen Schulen (Deutsch)

Philologische Grundlagen

Lebende Fremdsprache 1

Studiengang für das Lehramt an Polytechnischen Schulen (Mathematik)

Mathematik 3

Darstellende Geometrie

Studiengang für das Lehramt an Polytechnischen Schulen (Lebende Fremdsprache)

Philologische Grundlagen

Lebende Fremdsprache 2

Studiengang für das Lehramt für Berufsschulen

Lebende Fremdsprache 1

Mathematik 1 *

Studiengang für das Lehramt für den technisch-gewerblichen Fachbereich

Lebende Fremdsprache 1

Mathematik 1 *

Studiengang für das Lehramt für den Fachbereich Mode und Design

Lebende Fremdsprache 1

Textiltechnologie

Studiengang für das Lehramt für den Fachbereich Ernährung

Lebende Fremdsprache 1

Biologie

Studiengang für das Lehramt für den Fachbereich Information und Kommunikation

Lebende Fremdsprache 1

Mathematik 1

Studiengang für das Lehramt für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen sowie für den Fachbereich Agrar und Umwelt

Lebende Fremdsprache 1

Biologie

Studiengang für das Lehramt für den Fachbereich Umwelt

Lebende Fremdsprache 1

Biologie

  

* oder nach Maßgabe der Festlegung der Studienkommission ein anderes studiengangsbezogenes Fach.

II. Prüfungsanforderungen und -methoden der Studienberechtigungsprüfung:

Für die einzelnen Pflichtfächer gemäß § 4 Z 2 bestehen folgende Prüfungsanforderungen und -methoden:

  1. a) Geschichte mündliche Prüfung: Grundzüge der allgemeinen Geschichte; wesentliche historische Fakten und Entwicklungen der europäischen Geschichte mit Schwerpunkt auf Österreich unter Berücksichtigung kultur-, wirtschafts- und sozialgeschichtlicher Aspekte.
  1. b) Lebende Fremdsprache 1 schriftliche Prüfung: Für die Arbeit mit einfachen fachlichen Texten unter Heranziehung des Wörterbuches erforderliche Kenntnis der Formenlehre und Syntax sowie grundlegender Wortschatz.
  1. c) Lebende Fremdsprache 2 schriftliche und mündliche Prüfung: Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck unter richtiger Anwendung der Grundgrammatik; Fähigkeit, die Sprache bei normaler Sprechgeschwindigkeit zu verstehen und sich an Konversation über allgemein bekannte Inhalte für die Gesprächspartner verständlich zu beteiligen; Fähigkeit, einfache Texte ins Deutsche zu übersetzen; Fähigkeit, kurze Texte fließend zu lesen und zusammenzufassen; Fähigkeit, zu allgemeinen Themen vorwiegend in erzählender und beschreibender Weise in Aufsatzform Stellung zu nehmen.
  1. d) Philologische Grundlagen schriftliche und mündliche Prüfung: Einblick in Gegenstandsbereich und Methoden der Sprachbetrachtung (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik) unter Berücksichtigung des Deutschen; Einsicht in die gesellschaftliche und historische Bedingtheit von Sprache; Grundbegriffe des Verstehens und Interpretierens von Texten, Grundbegriffe der Poetik; literarische Gattungen, Formen, Traditionen und Epochen.
  1. e) Mathematik 1 schriftliche und mündliche Prüfung: Zahlenmengen; Gleichungen und Ungleichungen; lineare Gleichungs- und Ungleichungssysteme; Vektoren; Matrizen; Determinanten; elementare Funktionen; Grundbegriffe der Differenzialrechnung und Integralrechnung; Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.
  1. f) Mathematik 3 schriftliche und mündliche Prüfung: Mathematik 2 (schriftliche und mündliche Prüfung: Zahlenmengen; Gleichungen und Ungleichungen; elementare Funktionen; lineare Algebra (insbesondere Vektoren) und Geometrie; Trigonometrie und Winkelfunktionen; Folgen und Reihen; Grundbegriffe der Differenzialrechnung und Integralrechnung) und zusätzlich: Komplexe Zahlen; algebraische Strukturen; Ausbau und Exaktifizierung der Infinitesimalrechnung; Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.
  1. g) Darstellende Geometrie schriftliche Prüfung: Lösen der Grundaufgaben in zugeordneten Normalrissen; perspektivische Darstellung; Seitenrissprinzip; Darstellung ebenflächig begrenzter Körper und einfacher technischer Objekte; ebene Schnitte und Netze von Prismen und Pyramiden; perspektive Affinität und Kollineation; Normalriss eines Kreises; Ellipse als affines Bild des Kreises; Drehzylinder und Drehkegel; Darstellung der Kugel und ihrer ebenen Schnitte; ebene Schnitte von Drehzylindern und Drehkegeln; Abwicklung von Drehzylindern und Drehkegeln.
  1. h) Biologie mündliche Prüfung: Entwicklung der Lebewesen im Lauf der Erdgeschichte und Stammesgeschichte des Menschen; Biologie der Zelle und physiologische Grundvorgänge; Bau und Funktion des menschlichen Körpers; Grundzüge der Ernährungs- und Gesundheitslehre; Fortpflanzung des Menschen und Vererbung; menschliches und tierisches Verhalten, Grundlagen der Ökologie und Botanik.
  1. i) Textiltechnologie schriftliche Prüfung: Faserstoffaufbau (Eigenschaften, Pflege und Funktionalität der Naturfasern, Material- und Stoffbestimmungen); Textilkennzeichnung und Pflegekennzeichnung; Innovative Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren; Fasermodifikationen (Spezialfasern; High-Tech-Fasern; Garne, Zwirne, Effektzwirne); Textile Flächen (Faden-, Faserverbundstoffe und Kombinationen, Bindungslehre, Maschenware, durchbrochene textile Flächen); Ökologie in der textilen Kette; Schadstoffe in Textilien; Textilveredelung (Rohstofftypische Veredlung, Farbgebung; Färben; Drucken); Nassappreturen; Trockenappreturen; Entsorgung und Recycling.

Schlagworte

Prüfungsmethode, Gleichungssystem, Ernährungslehre, Materialbestimmung, Fadenstoff

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2017

Gesetzesnummer

20005831

Dokumentnummer

NOR40098889

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