Anlage 1
Anlage 1 (zu § 3 Abs. 7 und § 4 Abs. 4)
wobei:
- ERm = der zu refundierende Betrag pro Monat
- Em = das Entgelt pro Monat
- Rf = Refundierungsfaktor, wobei rf ≥ 1
- hm = die Gesamtanzahl der Stunden des Monats, indem die Transportdienstleistung unterbrochen wird
- Q = die angebotene Stundenrate
- hR = die Anzahl der Stunden, für deren Dauer die Transportdienstleistung innerhalb des Leistungsmonats unterbrochen wird
- qdiffR = die Differenz zwischen angebotener Stundenrate und der zur Verfügung gestellten Stundenrate je unterbrochener Stunde
Zuletzt aktualisiert am
05.06.2020
Gesetzesnummer
20007992
Dokumentnummer
NOR40142408
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