Anlage 1 Grundausbildungen für Wachebeamte der Verwendungsgruppen W 1, W 2 und W 3 im Gendarmerie-, Sicherheitswach- und Kriminaldienst

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1985

Anlage 1

GRUNDAUSBILDUNG FÜR WACHEBEAMTE

A. Lehrgegenstände

  1. 1. Grundzüge des österreichischen Verfassungsrechtes unter Berücksichtigung der Behördenorganisation
  2. 2. Verwaltungsverfahrensrecht
  3. 3. Grundzüge des Dienst- und Besoldungsrechtes, einschließlich des Personalvertretungsrechtes
  4. 4. Materielles Verwaltungsrecht
  1. a) Grundzüge des materiellen Polizeiverwaltungsrechtes, soweit es nicht in besonderen Gegenständen gelehrt wird
  2. b) Grundzüge des übrigen materiellen Verwaltungsrechtes, sofern eine Mitwirkung durch Organe der öffentlichen Sicherheit vorgesehen ist (außer weibliche Beamte im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
  1. 5. Grundzüge des Straf- und Strafverfahrensrechtes
  2. 6. Privatrecht (eingeschränkt auf Bestimmungen, die für den Vollzugsdienst erheblich sind)
  3. 7. Vollzugsdienst (Aufgaben und Befugnisse) einschließlich taktisch richtiges Verhalten und Einschreiten im Einzeldienst
  4. 8. Ordnungsdienst, Verhalten und Einschreiten bei sicherheitsdienstlichen Einsätzen in geschlossenen Einheiten (außer weibliche Beamte im Gendarmerie- oder Kriminaldienst sowie im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
  5. 9. Waffen-, Schieß- und Geräteausbildung
  6. 10. Kraftfahrausbildung (außer weibliche Beamte im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
  7. 11. Fernmeldeausbildung (außer weibliche Beamte im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
  8. 12. Kriminalistik und Kriminaltechnik, Grundzüge der Gerichtsmedizin und insbesondere kriminaltaktisches Verhalten im Einzeldienst (außer weibliche Beamte im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
  9. 13. Verkehrsrecht, insbesondere die Tätigkeit als Straßenaufsichtsorgan (außer weibliche Beamte im Gendarmerie- oder Kriminaldienst sowie im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
  10. 14. Deutsch und Schriftverkehr (Kanzleiordnung)
  11. 15. Vermessen und Zeichnen (außer weibliche Beamte im Gendarmeriedienst sowie im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
  12. 16. Grundzüge der Menschenbehandlung und praktisches Verhaltenstraining
  13. 17. Heimat- und Lokalkunde (außer weibliche Beamte im Gendarmeriedienst sowie im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
  14. 18. Erste Hilfe
  15. 19. Maschinschreiben
  16. 20. Leibesübungen, Sport und Selbstverteidigung
  17. 21. Kriminalfotografie (nur Gendarmeriedienst, außer weibliche Beamte des Gendarmeriedienstes)
  18. 22. Grundzüge der Sozialarbeit, der Fürsorgetätigkeit und der Kinderbetreuung (nur weibliche Beamte im Gendarmerie- oder Kriminaldienst ohne Nachweis einer zweijährigen Schule für Sozialarbeit)
  19. 23. Englisch (verbindliche Übung - Teilnahmeverpflichtung)
  20. 24. Eine lebende Fremdsprache (Freigegenstand bei mindestens zehn Teilnehmern)

B. Prüfungsgegenstände

I. S c h r i f t l i c h e P r ü f u n g

Ausarbeitung von die Dienstbereiche der künftigen Verwendung des Beamten betreffenden Aufgaben

II. M ü n d l i c h e P r ü f u n g

  1. 1. Österreichische Verfassung und Behördenorganisation
  2. 2. Verwaltungsverfahrensrecht
  3. 3. Materielles Verwaltungsrecht
  4. 4. Strafrecht und Strafverfahrensrecht
  5. 5. Dienstrecht
  6. 6. Vollzugsdienst
  7. 7. Kriminalistik (außer weibliche Beamte im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
  8. 8. Verkehrsdienst (außer weibliche Beamte im Gendarmerie- oder Kriminaldienst sowie im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)

Schlagworte

Ausbildungsgegenstände, Gegenstände

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2025

Gesetzesnummer

10008433

Dokumentnummer

NOR12100995

alte Dokumentnummer

N61984119280

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