Anlage 1
GRUNDAUSBILDUNG FÜR WACHEBEAMTE
A. Lehrgegenstände
- 1. Grundzüge des österreichischen Verfassungsrechtes unter Berücksichtigung der Behördenorganisation
- 2. Verwaltungsverfahrensrecht
- 3. Grundzüge des Dienst- und Besoldungsrechtes, einschließlich des Personalvertretungsrechtes
- 4. Materielles Verwaltungsrecht
- a) Grundzüge des materiellen Polizeiverwaltungsrechtes, soweit es nicht in besonderen Gegenständen gelehrt wird
- b) Grundzüge des übrigen materiellen Verwaltungsrechtes, sofern eine Mitwirkung durch Organe der öffentlichen Sicherheit vorgesehen ist (außer weibliche Beamte im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
- 5. Grundzüge des Straf- und Strafverfahrensrechtes
- 6. Privatrecht (eingeschränkt auf Bestimmungen, die für den Vollzugsdienst erheblich sind)
- 7. Vollzugsdienst (Aufgaben und Befugnisse) einschließlich taktisch richtiges Verhalten und Einschreiten im Einzeldienst
- 8. Ordnungsdienst, Verhalten und Einschreiten bei sicherheitsdienstlichen Einsätzen in geschlossenen Einheiten (außer weibliche Beamte im Gendarmerie- oder Kriminaldienst sowie im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
- 9. Waffen-, Schieß- und Geräteausbildung
- 10. Kraftfahrausbildung (außer weibliche Beamte im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
- 11. Fernmeldeausbildung (außer weibliche Beamte im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
- 12. Kriminalistik und Kriminaltechnik, Grundzüge der Gerichtsmedizin und insbesondere kriminaltaktisches Verhalten im Einzeldienst (außer weibliche Beamte im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
- 13. Verkehrsrecht, insbesondere die Tätigkeit als Straßenaufsichtsorgan (außer weibliche Beamte im Gendarmerie- oder Kriminaldienst sowie im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
- 14. Deutsch und Schriftverkehr (Kanzleiordnung)
- 15. Vermessen und Zeichnen (außer weibliche Beamte im Gendarmeriedienst sowie im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
- 16. Grundzüge der Menschenbehandlung und praktisches Verhaltenstraining
- 17. Heimat- und Lokalkunde (außer weibliche Beamte im Gendarmeriedienst sowie im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
- 18. Erste Hilfe
- 19. Maschinschreiben
- 20. Leibesübungen, Sport und Selbstverteidigung
- 21. Kriminalfotografie (nur Gendarmeriedienst, außer weibliche Beamte des Gendarmeriedienstes)
- 22. Grundzüge der Sozialarbeit, der Fürsorgetätigkeit und der Kinderbetreuung (nur weibliche Beamte im Gendarmerie- oder Kriminaldienst ohne Nachweis einer zweijährigen Schule für Sozialarbeit)
- 23. Englisch (verbindliche Übung - Teilnahmeverpflichtung)
- 24. Eine lebende Fremdsprache (Freigegenstand bei mindestens zehn Teilnehmern)
B. Prüfungsgegenstände
I. S c h r i f t l i c h e P r ü f u n g
Ausarbeitung von die Dienstbereiche der künftigen Verwendung des Beamten betreffenden Aufgaben
II. M ü n d l i c h e P r ü f u n g
- 1. Österreichische Verfassung und Behördenorganisation
- 2. Verwaltungsverfahrensrecht
- 3. Materielles Verwaltungsrecht
- 4. Strafrecht und Strafverfahrensrecht
- 5. Dienstrecht
- 6. Vollzugsdienst
- 7. Kriminalistik (außer weibliche Beamte im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
- 8. Verkehrsdienst (außer weibliche Beamte im Gendarmerie- oder Kriminaldienst sowie im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
Schlagworte
Ausbildungsgegenstände, Gegenstände
Zuletzt aktualisiert am
24.04.2025
Gesetzesnummer
10008433
Dokumentnummer
NOR12100995
alte Dokumentnummer
N61984119280
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