Anlage 1 FreisetzungsV 2005

Alte FassungIn Kraft seit 25.8.2005

Anlage 1

ANLAGE 1

INFORMATIONEN, DIE IN EINEM ANTRAG GEMÄSS § 37 ABS. 2 Z 2 SOWIE IN EINEM ANTRAG GEMÄSS § 55 ABS. 2 Z 1 GTG ENTHALTEN SEIN MÜSSEN

Dem Antrag sind nur jene Informationen beizufügen, die für die betreffende Freisetzung (oder das Inverkehrbringen) sicherheitsrelevant sind. Der Antragsteller kann dabei auch auf die einschlägige wissenschaftliche Literatur unter gleichzeitiger Angabe der Fundstelle verweisen. Auf Verlangen hat er der Behörde die zitierte Literatur in Kopie beizustellen, soferne es sich nicht um Standardwerke handelt. Auf Daten oder Ergebnisse früherer Anträge durch andere Antragsteller kann Bezug genommen werden, soferne diese hierzu ihre schriftliche Zustimmung erteilt haben. In jenen Fällen, in denen die Angabe der Informationen technisch unmöglich ist oder für die Sicherheit (§ 1 Z 1 GTG) nicht relevant erscheint, ist dies anzugeben und zu begründen.

Die Informationen müssen neben der Bezeichnung der für die Durchführung der Untersuchungen verantwortlichen Stelle(n) auch eine Beschreibung der verwendeten Methoden oder eine Bezugnahme auf normierte oder international anerkannte Methoden enthalten. Abschnitt A gilt für die Freisetzung (das Inverkehrbringen) aller Arten von gentechnisch veränderten Organismen mit Ausnahme von höheren Pflanzen. Abschnitt B gilt für die Freisetzung (das Inverkehrbringen) von gentechnisch veränderten höheren Pflanzen. Der Begriff „höhere Pflanzen“ umfasst Pflanzen, die zur taxonomischen Gruppe der Spermatophytae (Gymnospermae und Angiospermae) gehören.

Soweit bei einem Antrag auf Inverkehrbringen in dieser Anlage konkrete Angaben zur Freisetzung verlangt werden, sind solche Angaben nur erforderlich, wenn die beantragte Genehmigung auch das Ausbringen des oder der GVO aus einem geschlossenen System in die Umwelt umfassen soll. Die Verpflichtung gemäß § 55 Abs. 2 Z 1 GTG, wonach diese Informationen der Verschiedenartigkeit der Orte der Anwendung des Erzeugnisses § 54 Abs. 1 GTG) Rechnung tragen und Angaben über die im Rahmen von Freisetzungen gewonnene Daten und Ergebnisse bezüglich der Auswirkungen der Freisetzung oder der Verwendung auf die Sicherheit (§ 1 Z 1 GTG) enthalten müssen, wird davon nicht berührt.

TEIL A

INFORMATIONEN, DIE IN ANTRÄGEN FÜR EINE GENEHMIGUNG DER FREISETZUNG ODER DES INVERKEHRBRINGENS GENTECHNISCH VERÄNDERTER ORGANISMEN MIT AUSNAHME HÖHERER PFLANZEN ENTHALTEN SEIN MÜSSEN

I. ALLGEMEINE INFORMATIONEN

A. Name und Anschrift des Betreibers

B. Name und Ausbildung des/der vom Betreiber vorgesehenen, verantwortlichen Wissenschafter(s), allgemeine Informationen über das sonstige mit der Freisetzung befasste Personal und dessen Ausbildung.

C. Bezeichnung des Vorhabens.

II. INFORMATIONEN ÜBER DIE GVO

  1. A. Eigenschaften des (der) Spender- oder Empfängerorganismus(men) (wobei Z 6 bis 12 in den meisten Fällen nur für den Empfängerorganismus relevant sein werden):
  2. 1. wissenschaftliche Bezeichnung,
  3. 2. taxonomische Daten,
  4. 3. sonstige Namen (Trivialname, Stamm usw.),
  5. 4. phänotypische und genetische Marker,
  6. 5. Grad der Verwandtschaft zwischen Spender- und Empfängerorganismus
  7. 6. Beschreibung der Identifizierungs- und Nachweisverfahren,
  8. 7. Empfindlichkeit, Zuverlässigkeit (quantitative Angaben) und Spezifität der Nachweis- und Identifizierungsverfahren,
  9. 8. Beschreibung der geographischen Verbreitung und des natürlichen Lebensraumes des Organismus einschließlich Informationen über natürliche Räuber, Beuten, Parasiten, Konkurrenten, Symbionten und Wirtsorganismen,
  10. 9. Möglichkeiten des Gentransfers und des Genaustausches mit anderen Organismen,
  11. 10. Informationen über die im konkreten Fall gegebene genetische Stabilität der Organismen und Faktoren, die diese beeinflussen,
  12. 11. pathologische, ökologische und physiologische Eigenschaften:
  1. a) Zuordnung zu einer Risikogruppe
  2. b) Generationsdauer in natürlichen Ökosystemen, geschlechtlicher und ungeschlechtlicher Fortpflanzungszyklus,
  3. c) Informationen über das Überleben einschließlich der jahreszeitlichen Aspekte und Fähigkeit zur Bildung von Überlebensformen, zB. Bildung von Sporen oder Sklerotien;
  4. d) Pathogenität: Infektiösität, Toxizität, Virulenz, Allergenität, Fähigkeit zur Übertragung von Pathogenen, mögliche Vektoren, Wirtsspektrum einschließlich der Nichtzielorganismen. Mögliche Aktivierung latenter Viren (Proviren). Fähigkeit zur Kolonisierung sonstiger Organismen,
  5. e) Antibiotikaresistenzen und potenzielle Nutzung dieser Antibiotika an Menschen und Haustieren zur Prophylaxe und Therapie,
  6. f) Beteiligung an Umweltprozessen: Primärproduktion, Nährstoffumsatz, Abbau organischer Stoffe, Atmung usw.,
  1. 12. Art der bereits natürlich beherbergten sicherheitsrelevanten Vektoren:
  1. a) Sequenz,
  2. b) Häufigkeit der Mobilisierung (Mobilisierungsfrequenz),
  3. c) Spezifität,
  4. d) Vorhandensein von Genen, die Resistenz bewirken,
  1. 13. Frühere gentechnische Veränderungen des Empfängerorganismus.
  2. B. Eigenschaften des Vektors
  3. 1. Art und Herkunft des Vektors,
  4. 2. Abschnitte von Transposons, Vektoren und nichtkodierenden Nukleinsäureabschnitten, die zur Konstruktion des GVO verwendet wurden und die die Funktion des eingeführten Vektors/Inserts im GVO sicherstellen,
  5. 3. Häufigkeit der Mobilisierung des eingeführten Vektors; Fähigkeit zum Gentransfer und Methoden zu deren Bestimmung,
  6. 4. Informationen darüber, inwieweit der Vektor auf die Nukleinsäureabschnitte beschränkt ist, die zur Erfüllung der geplanten Funktion erforderlich sind, Grad der Charakterisierung.
  7. C. Eigenschaften des GVO
  8. 1. Informationen über die gentechnische Veränderung:
  1. a) angewandte Methoden,
  2. b) zur Konstruktion und Einführung der eingefügten oder veränderten Nukleinsäureabschnitte in den Empfängerorganismus oder zur Deletion von Nukleinsäureabschnitten angewandte Methoden,
  3. c) Beschreibung der eingefügten oder veränderten Nukleinsäureabschnitte; Beschreibung des Konstruktes,
  4. d) Vorhandensein unbekannter Sequenzen in den eingefügten Nukleinsäureabschnitten und Informationen darüber, inwieweit die eingefügten Nukleinsäureabschnitte auf die zur Erfüllung der geplanten Funktion erforderlichen Nukleinsäureabschnitte beschränkt sind,
  5. e) Methoden und Kriterien der Selektion,
  6. f) bekannte Sequenz, sowie Funktion und Lokalisation der eingefügten, veränderten oder deletierten Nukleinsäureabschnitte, insbesondere Angaben über als schädlich bekannte Sequenzen.
  1. 2. Informationen über den freizusetzenden GVO:
  1. a) Beschreibung der durch die gentechnische Veränderung hervorgerufenen neuen Eigenschaften, die exprimiert oder nicht mehr exprimiert werden können
  2. b) Struktur und Menge des endgültig im GVO verbleibenden Vektors/Inserts
  3. c) Stabilität der gentechnisch veränderten Merkmale des Organismus
  4. d) Rate, Höhe und allfällige Gewebsspezifität der Expression des gentechnisch eingefügten genetischen Materials oder gegebenenfalls Auswirkungen von gentechnisch herbeigeführten Deletionen; Angabe der Messverfahren und deren Empfindlichkeitsgrad
  5. e) Aktivität der exprimierten Proteine
  6. f) Verfahren zur Identifizierung und zum Nachweis des GVO, einschließlich der Verfahren zur Identifizierung und zum Nachweis der eingefügten oder veränderten Nukleinsäureabschnitte und des Vektors
  7. g) Spezifität (zur Identifizierung der GVO und zu ihrer Unterscheidung von den Spender- oder Empfängerorganismen), Empfindlichkeit und Zuverlässigkeit (quantitative Angaben) der Nachweis- und Identifizierungsverfahren
  8. h) Daten oder Ergebnisse aus der Freisetzung der gleichen GVO oder GVO-Kombination, die der Antragsteller früher innerhalb oder außerhalb Österreichs beantragt oder vorgenommen hat oder gegenwärtig beantragt oder vornimmt; Fundstellen literaturbekannter Ergebnisse von Freisetzungen diesbezüglich relevanter GVO (z. B. vergleichbare Empfängerorganismen mit dem gleichen gentechnisch eingefügten Material; gleiche Empfängerorganismen mit vergleichbarem gentechnisch eingefügten Material)
  9. i) Erwägungen in Bezug auf menschliche und tierische Gesundheit und Pflanzengesundheit:
  1. aa) toxische oder allergene Wirkungen der freizusetzenden GVO, auch wenn sie nicht mehr lebensfähig sind, und/oder ihrer Stoffwechselprodukte,
  2. bb) Vergleich des GVO mit dem Spender- oder Empfängerorganismus in Bezug auf die Pathogenität,
  3. cc) Kolonisierungsfähigkeit,
  4. dd) im Fall der Pathogenität des GVO für den abwehrgesunden Menschen:
  5. verursachte Krankheiten und Mechanismus der Pathogenität einschließlich Invasivität und Virulenz,
  6. Übertragbarkeit,
  7. Infektionsdosis,
  8. Wirtsbereich, Möglichkeit der Änderung,
  9. Möglichkeit des Überlebens außerhalb des menschlichen Wirtes,
  10. Vorkommen von Überträgern oder Verbreitungsmöglichkeiten
  11. biologische Stabilität,
  12. Muster der Antibiotikaresistenz,
  13. Allergenität,
  14. Verfügbarkeit geeigneter Therapien
  15. ee) sonstige Produktrisiken (gesundheitsgefährdende Eigenschaften der von den GVO auf Grund der neu eingefügten Nukleinsäureabschnitte gebildeten Genprodukte).

III. INFORMATIONEN ÜBER DIE BEDINGUNGEN DER FREISETZUNG UND DIE FÜR DIE FREISETZUNG MASSGEBLICHEN EIGENSCHAFTEN DER UMWELT

  1. A. Informationen über die Bedingungen der Freisetzung
  2. 1. Beschreibung der beabsichtigten Freisetzung, einschließlich der Zielsetzung(en) und der geplanten Erzeugnisse,
  3. 2. Zeitplan für die Freisetzung, einschließlich Zeitpunkt(e), Häufigkeit und Dauer der Freisetzung(en),
  4. 3. Behandlung des Versuchsbereiches vor, während und nach der Freisetzung,
  5. 4. Größe des Versuchsbereiches,
  6. 5. für die Freisetzung angewandte Methode(n),
  7. 6. Menge des/der freizusetzenden GVO,
  8. 7. Beeinflussung des Versuchsbereiches (Art und Methode des Anbaus, Bergbau, Bewässerung oder andere Tätigkeiten im Versuchsbereich oder dessen allenfalls betroffener Umgebung),
  9. 8. Maßnahmen zum Schutz des mit der Freisetzung befassten Personals während der Freisetzung,
  10. 9. Behandlung des Versuchsbereiches nach der Freisetzung,
  11. 10. Beschreibung der geplanten Entsorgungsverfahren (zB. Beseitigung oder Inaktivierung der GVO am Ende des Versuchs),
  12. 11. Informationen und Ergebnisse früherer Freisetzungen des/der GVO, und zwar insbesondere Freisetzungen in unterschiedlichem Maßstab und in verschiedenen Ökosystemen.
  13. B. Informationen über die für die Freisetzung maßgeblichen Eigenschaften der Umwelt (sowohl im Versuchsbereich als auch in der allenfalls betroffenen Umgebung)
  14. 1. geographische Lage des Versuchsbereiches und genaue Standortangaben (Raster) (bei Anträgen gemäß § 55 Abs. 2 GTG handelt es sich bei dem Ort bzw. den Orten der Freisetzung zugleich um die geplanten Einsatzgebiete des Produkts),
  15. 2. Nähe zu Menschen und zu sonstigen bedeutsamen Lebewesen,
  16. 3. Nähe zu bedeutsamen Biotopen, Naturschutz- oder Wasserschutzgebieten,
  17. 4. klimatische Merkmale,
  18. 5. geographische, geologische und bodenkundliche Eigenschaften,
  19. 6. Flora und Fauna einschließlich Nutzpflanzen, Nutztiere und wandernde Arten,
  20. 7. Beschreibung der Ziel- und Nichtziel-Ökosysteme, die wahrscheinlich von der Freisetzung betroffen werden,
  21. 8. Vergleich zwischen dem natürlichen Lebensraum des Empfängerorganismus und dem für die Freisetzung vorgesehenen Gebiet,
  22. 9. bereits bekannte, in dem Gebiet geplante Erschließungen oder Geländeumwidmungen, die sich auf den Umwelteinfluss der Freisetzung auswirken können.

IV. INFORMATIONEN ÜBER DIE WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEM GVO UND DER UMWELT

  1. A. Eigenschaften und Bedingungen, die das Überleben, die Vermehrung und Verbreitung beeinflussen
  2. 1. biologische Eigenschaften des GVO, die sein Überleben, seine Vermehrung und Verbreitung beeinflussen,
  3. 2. bekannte oder voraussichtliche Umweltbedingungen, die das Überleben, die Vermehrung und Verbreitung beeinflussen könnten (Wind, Wasser, Boden, Temperatur, pH usw.),
  4. 3. Empfindlichkeit des GVO gegenüber bestimmten Agenzien.
  5. B. Wechselwirkungen mit der Umwelt
  6. 1. voraussichtlicher Lebensraum des GVO
  7. 2. Ergebnisse von Untersuchungen über das Verhalten und die Eigenschaften des GVO und seiner ökologischen Auswirkungen unter simulierten natürlichen Umweltbedingungen wie in Mikrokosmen, Klimakammern und Gewächshäusern,
  8. 3. Fähigkeit zu Gentransfer in den von der Freisetzung betroffenen Ökosystemen nach dem Ausbringen:
  1. a) Transfer des gentechnisch eingefügten oder veränderten Materials von dem GVO in Organismen,
  2. b) Transfer genetischen Materials von dort natürlich vorkommenden Organismen in GVO
  1. 4. Wahrscheinlichkeit einer Selektion von GVO mit unerwünschten Merkmalen nach einem derartigen Gentransfer,
  2. 5. zur Sicherung und Überprüfung der genetischen Stabilität angewandte Maßnahmen. Beschreibung der genetischen Merkmale, die die Verbreitung des gentechnisch eingefügten oder veränderten Materials verhüten oder auf ein Minimum beschränken können, Methoden zur Überprüfung der genetischen Stabilität,
  3. 6. bekannte oder erwartete Wechselwirkung mit Überträgern; Wege der biologischen Verbreitung, einschließlich Einatmen, Einnahme, Kontakt, Eindringen in die Haut, usw.,
  4. 7. Beschreibung von Ökosystemen, in denen sich der GVO vermehren könnte,
  5. 8. Gefahr einer übermäßigen Populationszunahme der GVO in der Umwelt,
  6. 9. Wettbewerbsvorteil des GVO gegenüber den nicht veränderten Empfängerorganismen,
  7. 10. Angabe und Beschreibung der Zielorganismen,
  8. 11. voraussichtliche Mechanismen und Folgen der Wechselwirkungen zwischen dem/den freigesetzten GVO und den Zielorganismen,
  9. 12. Angabe und Beschreibung von Nichtzielorganismen, die unabsichtlich negativ beeinflusst werden könnten,
  10. 13. Wahrscheinlichkeit von Änderungen in den biologischen Wechselwirkungen oder im Bereich der Wirtsorganismen nach dem Ausbringen,
  11. 14. bekannte oder zu erwartende Wirkungen auf Nichtzielorganismen in der Umwelt, Wirkung auf die Populationsniveaus der Konkurrenten, Beuteorganismen, Wirtsorganismen, Symbionten, Räuber, Parasiten und Pathogenen,
  12. 15. bekannte oder zu erwartende Beteiligung an biogeochemischen Prozessen,
  13. 16. sonstige signifikante Wechselwirkungen mit der Umwelt.

V. INFORMATIONEN ÜBER ÜBERWACHUNG, KONTROLLMASSNAHMEN, NOTFALLPLAN UND ENTSORGUNG

  1. A. Überwachungsverfahren
  2. 1. Methoden zum Nachweis des/der GVO und zur Überwachung seiner/ihrer Wirkungen,
  3. 2. Spezifität (zur Identifizierung des/der GVO und zu ihrer Unterscheidung von den Spender-, Empfängerorganismen), Empfindlichkeit und Zuverlässlichkeit der Überwachungsverfahren,
  4. 3. Verfahren zur Feststellung einer Übertragung der eingefügten oder veränderten Nukleinsäureabschnitte auf andere Organismen,
  5. 4. Dauer und Häufigkeit der Überwachung; Zeitrahmen der Überwachung nach Versuchsende.
  6. B. Kontrolle
  7. 1. Methoden und Verfahren zur je nach dem Ausmaß der Freisetzung erforderlichen Vermeidung und/oder Minimierung der Vermehrung des/der GVO außerhalb des vorgesehenen Versuchsbereiches,
  8. 2. Methoden und Verfahren zum Schutz des Versuchsbereiches vor dem Betreten durch Unbefugte,
  9. 3. Methoden und Verfahren zum Schutz gegen das Eindringen anderer Organismen in den Versuchsbereich,
  10. C. Entsorgung
  11. 1. Art der anfallenden zu entsorgenden Stoffe,
  12. 2. deren voraussichtliche Menge,
  13. 3. Beschreibung der geplanten Entsorgungsverfahren nach dem Stand der Technik.
  14. D. Notfallplan
  15. 1. Methoden und Verfahren zur Kontrolle der GVO für den Fall einer unerwarteten Vermehrung über den Versuchsbereich hinaus,
  16. 2. Verfahren zur erforderlichen Dekontaminierung der von der unerwarteten Vermehrung über den Versuchsbereich hinaus betroffenen Geländeabschnitte, z. B. Vernichtung des/der GVO,
  17. 3. Methoden zur Beseitigung oder Behandlung von Pflanzen und Tieren, Böden usw., die dem GVO während oder nach der unerwarteten Vermehrung über den Versuchsbereich hinaus ausgesetzt waren,
  18. 4. Methoden zur Abschirmung des durch die unerwartete Vermehrung über den Versuchsbereich hinaus betroffenen Gebiets,
  19. 5. Pläne zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt im Falle des Auftretens unerwünschter Wirkungen.

TEIL B

INFORMATIONEN, DIE IN ANTRÄGEN FÜR EINE GENEHMIGUNG DER FREISETZUNG ODER DES INVERKEHRBRINGENS GENTECHNISCH VERÄNDERTER HÖHERER PFLANZEN (GYMNOSPERMEN ODER ANGIOSPERMEN) ENTHALTEN SEIN MÜSSEN

A. ALLGEMEINE INFORMATIONEN

  1. 1. Name und Anschrift des Betreibers,
  2. 2. Name und Ausbildung des/der vom Betreiber vorgesehenen verantwortlichen Wissenschafter(s); allgemeine Informationen über das sonstige mit der Freisetzung befasste Personal und dessen Ausbildung
  3. 3. Bezeichnung des Vorhabens.

B. INFORMATIONEN ÜBER DIE EMPFÄNGERPFLANZE(N)

  1. 1. Vollständige Bezeichnung:
  1. a) Familienname,
  2. b) Gattung,
  3. c) Spezies,
  4. d) Unterspezies,
  5. e) Cultivar/Zuchtlinie,
  6. f) Trivialbezeichnung,
  7. 2. a) Informationen über die Fortpflanzung:
  1. aa) Form(en) der Fortpflanzung,
  2. bb) gegebenenfalls spezielle die Fortpflanzung beeinflussende Faktoren,
  3. cc) Generationsdauer,
  1. b) Kreuzbarkeit mit anderen Kultur- oder Wildpflanzenarten,
  1. 3. Überlebensfähigkeit:
  1. a) Fähigkeit zur Bildung von Überlebens- oder Dormanzstrukturen,
  2. b) gegebenenfalls spezielle die Überlebensfähigkeit beeinflussende Faktoren,
  1. 4. Ausbreitungsfähigkeit:
  1. a) Art und Grad der Ausbreitungsfähigkeit (z. B. eine Schätzung der mit der Entfernung einhergehenden Abnahme von befruchtungsfähigen Pollen und keimfähigen Samen),
  2. b) gegebenenfalls spezielle die Ausbreitungsfähigkeit beeinflussende Faktoren,
  1. 5. geographische Verbreitung der Pflanze,
  2. 6. bei Pflanzenarten, die in den Mitgliedstaaten der EU üblicherweise nicht angebaut werden, Beschreibung des natürlichen Lebensraums der Pflanze, einschließlich Informationen über natürliche Episiten, Parasiten, Konkurrenten und Symbionten,
  3. 7. möglicherweise signifikante Wechselwirkungen der Pflanze mit nichtpflanzlichen Organismen im Ökosystem, in dem sie üblicherweise angebaut wird, oder anderenorts, einschließlich Informationen über toxische Effekte auf Menschen und Tiere oder andere Organismen.

C. INFORMATIONEN ÜBER DIE GENTECHNISCHE VERÄNDERUNG

  1. 1. Beschreibung der zur Veränderung angewandten Verfahren,
  2. 2. Art und Herkunft des verwendeten Vektors,
  3. 3. Größe, Herkunft (Bezeichnung) des Spenderorganismus/der Spenderorganismen und geplante Funktion jedes konstituierenden Fragments der für den Transfer vorgesehenen Region.

D. INFORMATIONEN ÜBER DIE GENTECHNISCH VERÄNDERTE PFLANZE (GVP)

  1. 1. Beschreibung der eingeführten oder veränderten Merkmale und Eigenschaften,
  2. 2. Informationen über die tatsächlich eingefügten, veränderten oder deletierten Nukleinsäureabschnitte:
  1. a) Struktur und Menge des endgültig in der GVP verbleibenden Vektors/Inserts, einschließlich seiner Teile; Verfahren zu dessen Charakterisierung,
  2. b) bei einer Deletion Größe und Funktion der deletierten Nukleinsäureabschnitte und Auswirkungen der Deletion,
  3. c) Anzahl der Kopien,
  4. d) Lage (Lokalisation) des/der Inserts in den Pflanzenzellen (integriert in das Chromosom, die Chloroplasten oder die Mitochondrien oder in einer nichtintegrierten Form); Verfahren zu seiner/ihrer Bestimmung,
  1. 3. Informationen über die Expression des Inserts:
  1. a) Informationen über die Expression des Inserts im Lebenszyklus der Pflanze und Verfahren für seine Charakterisierung,
  2. b) Pflanzenteile, in denen das eingefügte Insert exprimiert wird (z. B. in der Wurzel, im Blatt, im Stängel, in der Frucht, im Pollen, usw.),
  1. 4. Informationen über Unterschiede zwischen der GVP und der Empfängerpflanze im Hinblick auf:
  1. a) Form(en) und/oder Rate der Fortpflanzung,
  2. b) Ausbreitungsfähigkeit,
  3. c) Überlebensfähigkeit,
  1. 5. genetische Stabilität des Inserts und phänotypische Stabilität der GVP,
  2. 6. Fähigkeit zum Transfer des gentechnisch eingefügten oder veränderten Materials von GVP auf andere Organismen,
  3. 7. Informationen über toxische, allergieauslösende und andere schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die durch die gentechnische Veränderung hervorgerufen werden,
  4. 8. Informationen über die Sicherheit der GVP in Bezug auf die Tiergesundheit, insbesondere in Bezug auf toxische, allergieauslösende und andere schädliche Auswirkungen, die durch die gentechnische Veränderung hervorgerufen werden (falls eine Verwendung der GVP in Futtermitteln beabsichtigt ist),
  5. 9. Mechanismus der Wechselwirkung zwischen der GVP und den Zielorganismen (falls zutreffend),
  6. 10. mögliche Änderungen bei den Wechselwirkungen der GVP mit Nichtzielorganismen, die durch die gentechnische Veränderung hervorgerufen werden,
  7. 11. mögliche Wechselwirkungen mit der abiotischen Umwelt,
  8. 12. Beschreibung der Nachweis- und Identifizierungsverfahren für die GVP,
  9. 13. Daten oder Ergebnisse aus der Freisetzung der gleichen GVP oder GVP-Kombination, die der Antragsteller früher innerhalb oder außerhalb Österreichs beantragt oder vorgenommen hat oder gegenwärtig beantragt oder vornimmt; Fundstellen literaturbekannter Ergebnisse von Freisetzungen diesbezüglich relevanter gentechnisch veränderter Pflanzen (z. B. vergleichbare Empfängerpflanzen mit dem gleichen gentechnisch eingefügten Material; gleiche Empfängerpflanzen mit vergleichbarem gentechnisch eingefügten Material).

E. INFORMATIONEN ÜBER DEN ORT DER FREISETZUNG (NUR FÜR ANTRÄGE GEMÄSS § 37 Abs. 2 GTG)

  1. 1. Lage und Größe des Freisetzungsgeländes,
  2. 2. Beschreibung des Ökosystems am Ort der Freisetzung, einschließlich Klima, Flora und Fauna,
  3. 3. Vorhandensein kreuzbarer verwandter Wild- und Kulturpflanzenarten,
  4. 4. Nähe zu offiziell anerkannten geschützten Biotopen oder Schutzgebieten, die betroffen werden könnten.

F. INFORMATIONEN ÜBER DIE BEDINGUNGEN DER FREISETZUNG (NUR FÜR ANTRÄGE GEMÄSS § 37 Abs. 2 GTG)

  1. 1. Zweck der Freisetzung,
  2. 2. Voraussichtliche(r) Zeitpunkt(e) und Dauer der Freisetzung,
  3. 3. für die Freisetzung angewandte Verfahren,
  4. 4. Behandlung des Versuchsbereiches vor, während und nach dem Ausbringen, einschließlich Anbaupraktiken und Ernteverfahren,
  5. 5. ungefähre Anzahl der Pflanzen (oder Pflanzen pro m2).

G. INFORMATIONEN ÜBER PLÄNE ZUR KONTROLLE, ÜBERWACHUNG, NACHBEHANDLUNG UND ABFALLENTSORGUNG (NUR FÜR ANTRÄGE GEMÄSS § 37 Abs. 2 GTG)

  1. 1. beabsichtigte Vorsichtsmaßnahmen:
  1. a) Abstand zu kreuzbaren Pflanzenarten,
  2. b) Maßnahmen zur Minimierung/Vermeidung der Verbreitung von Trägern der Vermehrung der GVP (z. B. Pollen, Samen, Knollen),
  1. 2. Beschreibung der Verfahren zur Behandlung des Versuchsbereiches nach der Freisetzung,
  2. 3. Beschreibung der Verfahren zur Behandlung von GVP-Ernten; geplante Entsorgungsverfahren,
  3. 4. Beschreibung von Überwachungstechniken und -plänen,
  4. 5. Notfallplan,
  5. 6. Methoden und Verfahren, die zum Schutz des Versuchsgeländes angewandt werden.

Schlagworte

Naturschutzgebiet

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2020

Gesetzesnummer

20004253

Dokumentnummer

NOR40068686

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