Anlage 1 Europäisches Übereinkommen über die Internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)

Alte FassungIn Kraft seit 28.2.2009

Anlage 1

— TEIL 1

Allgemeine Vorschriften

(Anm.: Teil 1 ist als PDF dokumentiert.)

Zusatzdokumente: Teil 1 

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)