Anlage 1
Sachgebiete der Prüfung
A. Güterbeförderung
- 1. Recht:
Für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht, insbesondere in bezug auf:
- a) Grundsätze des Zivilrechtes und des Handelsrechtes (unter besonderer Berücksichtigung des allgemeinen Vertragsrechtes, des Frachtrechtes, des Schadenersatzrechtes und des Dienstnehmerhaftpflichtrechtes),
- b) Beförderungsverträge (CMR),
- c) Versicherungsrecht, insbesondere im Hinblick auf die Haftung des Zulassungs- und Fahrzeuginhabers sowie des Frachtführers; Transportversicherung,
- d) Grundsätze des Gesellschaftsrechtes unter besonderer Berücksichtigung des Firmenbuchrechtes,
- e) Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechtes, insbesondere Arbeitszeitrecht einschließlich der einschlägigen Kollektivverträge sowie die einschlägigen EU-Vorschriften,
- f) Sozialversicherungsrecht,
- g) Steuerrecht.
- 2. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes:
- a) Zahlungsverkehr und Finanzierungsverfahren,
- b) Berechnung der Selbstkosten,
- c) Beförderungspreise und -bedingungen,
- d) Kaufmännisches Rechnungswesen,
- e) Ausstellung von Rechnungen,
- f) Hilfsgewerbetreibende des Verkehrs (82/470/EWG).
- 3. Zugang zum Markt:
- a) gewerberechtliche Vorschriften des Binnenschiffahrtsgewerbes,
- b) Beförderungsdokumente,
- c) zuständige Behörden.
- 4. Technische Normen und technischer Betrieb:
- a) Fahrzeuggewichte und -abmessungen; Fahrzeugarten,
- b) Wahl des Fahrzeuges,
- c) Be- und Entladen der Fahrzeuge; Umschlag,
- d) Zulassungsvoraussetzungen; Registerrecht; Schiffseichung,
- e) Liegezeit und Überliegezeit; Hafenentgelte.
- 5. Verkehrssicherheit:
- a) Rechts- und Verwaltungsvorschriften für den Binnenschiffsverkehr,
- b) Pflichten des Zulassungs- bzw. Fahrzeuginhabers nach Zulassungsrecht und Schiffahrtspolizeirecht,
- c) Besatzungsvorschriften,
- d) die besondere Verantwortung des Schiffsführers bei der Beförderung von gefährlichen Gütern,
- e) Unfallverhütung und bei Unfällen oder anderen Zwischenfällen zu ergreifende Maßnahmen.
- 6. Zusätzliche Sachgebiete für den grenzüberschreitenden Verkehr:
- a) Bestimmungen, die auf Grund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften, gemeinschaftlicher Regeln und internationaler Übereinkommen und Abkommen für den Binnenschiffsverkehr zwischen den EWR-Mitgliedsstaaten sowie zwischen dem EWR und Drittländern gelten, insbesondere auf den Gebieten der Befrachtung sowie der Beförderungspreise und -bedingungen,
- b) allgemeine Grundsätze des Zollrechtes und Zollvorschriften,
- c) kombinierter Verkehr zwischen Landverkehrsträgern und Schiff mit seinen verschiedenen Techniken sowie Ro/Ro-Verkehr (in Verbindung mit Landverkehrsträgern),
- d) wichtigste schiffahrtspolizeiliche Vorschriften in den Mitgliedsstaaten.
B. Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind
- 1. Recht:
Für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht, insbesondere in bezug auf:
- a) Grundsätze des Zivilrechtes und des Handelsrechtes (unter besonderer Berücksichtigung des allgemeinen Vertragsrechtes, des Schadenersatzrechtes und des Dienstnehmerhaftpflichtrechtes),
- b) Grundsätze des Gesellschaftsrechtes unter besonderer Berücksichtigung des Firmenbuchrechtes,
- c) Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechtes, insbesondere Arbeitszeitrecht einschließlich der einschlägigen Kollektivverträge sowie die einschlägigen EU-Vorschriften,
- d) Sozialversicherungsrecht,
- e) Steuerrecht.
- 2. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes:
- a) Zahlungsverkehr und Finanzierungsverfahren,
- b) Berechnung der Selbstkosten,
- c) Beförderungspreise und -bedingungen,
- d) Kaufmännisches Rechnungswesen.
- 3. Technische Normen und technischer Betrieb:
- a) Fahrzeuggewichte und -abmessungen; Fahrzeugarten,
- b) Zulassungsbedingungen; Registerrecht; Schiffseichung.
- 4. Verkehrssicherheit:
- a) Rechts- und Verwaltungsvorschriften für den Binnenschiffsverkehr,
- b) Pflichten des Zulassungs- bzw. Fahrzeuginhabers nach Zulassungsrecht und Schiffahrtspolizeirecht,
- c) Besatzungsvorschriften,
- d) Unfallverhütung und bei Unfällen oder anderen Zwischenfällen zu ergreifende Maßnahmen.
- 5. Zusätzliche Sachgebiete für den grenzüberschreitenden Verkehr:
- a) Bestimmungen, die auf Grund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften, gemeinschaftlicher Regeln und internationaler Übereinkommen und Abkommen für den Binnenschiffsverkehr zwischen den EWR-Mitgliedsstaaten sowie zwischen dem EWR und Drittländern gelten, insbesondere auf den Gebieten der Beförderungspreise und -bedingungen,
- b) wichtigste schiffahrtspolizeiliche Vorschriften in den Mitgliedsstaaten.
C. Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von bis zu 12 Fahrgästen zugelassen sind
- 1. Recht:
Für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Kenntnisse im Schadenersatzrecht und im Steuerrecht.
- 2. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes:
Beförderungspreise und -bedingungen.
- 3. Technische Normen und technischer Betrieb:
- a) Fahrzeuggewichte und -abmessungen; Fahrzeugarten,
- b) Zulassungsbedingungen.
- 4. Verkehrssicherheit:
- a) Rechts- und Verwaltungsvorschriften für den Binnenschiffsverkehr,
- b) Pflichten des Zulassungs- bzw. Fahrzeuginhabers nach Zulassungsrecht und Schiffahrtspolizeirecht,
- c) Unfallverhütung und bei Unfällen oder anderen Zwischenfällen zu ergreifende Maßnahmen.
Schlagworte
Zivilrecht, Handelsrecht, Sozialrecht, Zulassungsinhaber, Beförderungsbedingung, Fahrzeugabmessung, Rechtsvorschrift
Zuletzt aktualisiert am
27.07.2017
Gesetzesnummer
10012469
Dokumentnummer
NOR12155770
alte Dokumentnummer
N9199529994L
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)