Anlage 1
Anlage gemäß § 14 Abs. 3 E-Geldgesetz 2010 zum Prüfungsbericht (AzP)
Als Abschlussprüfer der (des) ………………………………………………………………………. (Firma des E-Geld-Instituts) ……………………………………………………………………….. übermittle(n) ich (wir) über das Geschäftsjahr des E-Geld-Instituts vom xx. xx. xxxx bis zum xx. xx. xxxx sowie über dessen Jahresabschluss die nachstehende Anlage zum Prüfungsbericht.
Unterschrift:
(Datum)
(Abschlussprüfer)
Teil I
Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Sachbearbeiters:
Prüfungsdauer (in Personentagen):
Zusammenfassende Kurzdarstellung der Gesamtsituation des E-Geld-Instituts (insbesondere zu Geschäfts-entwicklung, Risikolage, Ertrags- und Vermögenslage):
Allgemeine Ausführungen (Zutreffendes ankreuzen) | ja | nein | |
1 | Ist das E-Geld-Institut einer Finanzholdinggesellschaft gemäß Art. 4 Nr. 20 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 , ABl. Nr. L 176 vom 27.06.2013 S. 1, zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2015/62 , ABl. Nr. L 11 vom 17.01.2015 S. 37, oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft gemäß Art. 4 Nr. 21 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nachgeordnet? | ||
Teil II
(Bei Feststellungen ist jedenfalls eine Gesetzesreferenz anzugeben)
1. Konsolidierung | ||
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers: | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den Konsolidierungsvorschriften gemäß § 14 Abs. 1 E-Geldgesetz 2010: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
1.1. | ||
2. Eigenmittelanforderungen | ||
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers: | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit dem Eigenmittelerfordernis gemäß § 11 Abs. 1 E-Geldgesetz 2010: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
2.1. | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit dem Eigenmittelerfordernis gemäß § 11 Abs. 2 bis 4 E-Geldgesetz 2010: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
2.2. | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit der Gewährung von Krediten gemäß § 11 Abs. 6 E-Geldgesetz 2010: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
2.3. | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit dem Verbot der Mehrfachverwendung von Eigenmitteln gemäß § 11 Abs. 7 E-Geldgesetz 2010: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
2.4. | ||
3. Bedingungen für die Gewährung von Krediten | ||
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers: | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend § 3 Abs. 3 und 4 E-Geldgesetz 2010 für die Gewährung von Krediten im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
3.1. | ||
4. Sicherung der Kundengelder | ||
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers: | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend die Sicherung der Kundengelder gemäß § 12 E-Geldgesetz 2010: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
4.1. | ||
5. Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung | ||
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers: | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gemäß § 4 Abs. 1 E-Geldgesetz 2010 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Z 6 ZaDiG und den §§ 40, 40a, 40b, 40c, 40d und 41 BWG sowie der Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 : | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
5.1. | ||
Anzahl der Verdachtsmeldungen: | ||
5.2. | ||
6. Interne Revision | ||
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers: | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend die interne Revision gemäß § 19 ZaDiG: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
6.1. | ||
7. Sorgfaltspflichten | ||
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers: | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten gemäß § 19 ZaDiG: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
7.1. | ||
8. Organisation und Führung des E-Geldinstituts | ||
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers: | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Organisation und solide und umsichtige Führung des E-Geld-Instituts gemäß § 4 Abs. 3 E-Geldgesetz 2010 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Z 3 ZaDiG: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
8.1. | ||
9. Änderung der Konzessionsgrundlagen | ||
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers: | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Änderung der Konzessionsgrundlagen gemäß § 7 E-Geldgesetz 2010: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
9.1. | ||
10. Vertrieb über Dritte und Haftung für zurechenbare Personen | ||
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers: | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Vertrieb von E-Geld über Dritte und Haftung für zurechenbare Personen gemäß den §§ 15 und 16 Abs. 2 E-Geldgesetz 2010: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
10.1. | ||
11. Verbot der Verzinsung | ||
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers: | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Verbot der Verzinsung gemäß § 20 E-Geldgesetz 2010: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
11.1. | ||
12. Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen | ||
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers: | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen gemäß § 18 ZaDiG: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
12.1. | ||
13. Auslagerung von Aufgaben | ||
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers: | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Auslagerung von Aufgaben gemäß § 21 ZaDiG: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
13.1. | ||
14. Agenten | ||
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers: | ||
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu Agenten gemäß § 22 ZaDiG: | ||
Feststellungen: | Gesetzesreferenz | |
14.1. | ||
Teil III
15. Konzessionierung | ||
Wahrnehmungen des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit der Konzessionierung des E-Geld-Instituts (z. B. Übereinstimmung der erteilten Konzession mit dem Geschäftsmodell): | Gesetzesreferenz | |
15.1. | ||
16. Eigentümerbestimmungen | ||
Wahrnehmungen des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Eigentümerbestimmungen gemäß § 8 E-Geldgesetz 2010: | Gesetzesreferenz | |
16.1. | ||
17. Beachtung von sonstigen wesentlichen Rechtsvorschriften | ||
Wahrnehmungen des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung sonstiger Vorschriften des E-Geldgesetzes 2010, des ZaDiG, des BWG, der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und anderer für E-Geld-Institute wesentlicher Rechtsvorschriften: | Gesetzesreferenz | |
17.1. | ||
Teil IV
Eigenmittelberechnung auf konsolidierter Basis
Falls Frage 1 im Teil I dieser Anlage mit ja beantwortet wurde, sind für jede Gruppe, bei der eine übergeordnete Finanzholdinggesellschaft gemäß Art. 4 Nr. 20 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder eine übergeordnete gemischte Finanzholdinggesellschaft gemäß Art. 4 Nr. 21 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vorliegt, jeweils folgende Angaben zu tätigen:
1. Anrechenbare konsolidierte Eigenmittel | ......................................... |
2. konsolidiertes (Mindest-)Eigenmittelerfordernis | ......................................... |
3. Eigenmittelüberschuss | ......................................... |
4. Eigenmittelfehlbetrag | ......................................... |
5. konsolidierte Bilanzsumme | ......................................... |
Zuletzt aktualisiert am
07.04.2017
Gesetzesnummer
20007511
Dokumentnummer
NOR40175991
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