Anlage 1 EFTA – Vereinbarungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte

Alte FassungIn Kraft seit 01.12.1992

Anlage 1

— (Übersetzung)

REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFTLICHE ANGELEGENHEITEN

Zl. 29.435/109-I/A/3/92

Prag, 12. Juni 1992

Sehr geehrter Herr,

Ich habe die Ehre, mich auf die bilateralen Verhandlungen über Handelsvereinbarungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik, in der Folge Vertragsparteien genannt, zu berufen, welche parallel zu den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik stattgefunden haben, speziell im Sinne von Artikel 13 dieses Abkommens.

Die Ergebnisse dieser Verhandlungen bestätige ich hiermit wie folgt:

(Anm.: Es folgen die Artikel 1 bis 7)

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie bestätigen könnten, daß die Regierung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik mit dem Inhalt dieses Briefes einverstanden ist.

Genehmigen Sie den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Für die Regierung der Republik Österreich:

Josef MAYER

Ministerialrat

(vorbehaltlich der Ratifikation)

Rene VOCHYAN

Direktor

Ministerium für Außenhandel

Politickych Veznu 20

11249 Prag 1

Prag, 12. Juni 1992

Sehr geehrter Herr,

Ich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres Briefes vom heutigen Tag mit folgendem Wortlaut zu bestätigen:

(Anm.: Es folgt der Text des Schreibens)

Ich beehre mit, Ihnen zu bestätigen, daß meine Regierung mit dem Inhalt dieses Briefes einverstanden ist.

Genehmigen Sie den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Für die Regierung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen

Republik:

Rene VOCHYAN

Direktor

(vorbehaltlich der Ratifikation)

Josef MAYER

Ministerialrat

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

Stubenring 1

1011 Wien

Jede Bezugnahme in dem Übereinkommen und seinen Anhängen auf die „Tschechische und Slowakische Föderative Republik“ und auf die

Abkürzung „die CSFR“ wird durch „die Slowakische Republik“ ersetzt (vgl. BGBl. Nr. 179/1994).

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2021

Gesetzesnummer

10007279

Dokumentnummer

NOR12079094

alte Dokumentnummer

N5199235897J

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