Anlage 1
------------
Prüfungsstoff für den Nachweis der fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr
- 1.  Sachgebiete, deren Kenntnis einer schriftlichen Prüfung zu
unterziehen ist:
 
- a) Kalkulation und Umsatzsteuerberechnung,
 - b) kaufmännische Buchführung,
 - c) Lohnverrechnung.
 
- 2.  Sachgebiete, deren Kenntnis einer mündlichen Prüfung zu
unterziehen ist:
 
- 1. Für die Ausübung des Berufs erforderliche Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht:
 
- a) Verträge im allgemeinen,
 - b) Beförderungsverträge, insbesondere die Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmers (Art und Grenzen); Organisation des Verkehrsunternehmens,
 - c) Grundsätze des Gesellschaftsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Firmenbuchrechts,
 - d) Geschäftsbücher,
 - e) Grundsätze des Zivilrechts und des allgemeinen Handelsrechts (unter besonderer Berücksichtigung des Schadenersatzrechts und des Dienstnehmerhaftpflichtrechts),
 - f) Sozialversicherungsrecht,
 - g) Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechts, insbesondere Arbeitszeitrecht einschließlich der einschlägigen Kollektivverträge sowie der einschlägigen EU-Vorschriften,
 - h) Steuerrecht;
 
- 2. kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes:
 
- a) Zahlungs- und Finanzierungsmodalitäten,
 - b) Kalkulation,
 - c) Beförderungstarife, -preise und -bedingungen,
 - d) kaufmännische Buchführung,
 - e) Versicherungen,
 - f) Fakturierung,
 - g) Reisebüros,
 - h) Betriebsführung von Unternehmen des gewerblichen Straßenpersonenverkehrs,
 - i) Marketing,
 - j) Mitarbeiterführung und Personalmanagement;
 
- 3. fachspezifische Vorschriften:
 
- a) Organisation von Verkehrsdiensten und Aufstellung von Beförderungsplänen,
 - b) gewerberechtliche Vorschriften betreffend den Gelegenheitsverkehr,
 - c) Rechtsvorschriften für den Kraftfahrlinienverkehr,
 - d) Bestimmungen, die auf Grund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften, gemeinschaftlicher Regeln und internationaler Übereinkommen für den Personenverkehr zwischen den Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie zwischen diesen und Drittländern gelten,
 - e) Vorschriften über den Zugang zum Beruf und dessen Ausübung,
 - f) Praxis und Formalitäten beim Grenzübergang,
 - g) Organisation der Wirtschaftskammern,
 - h) Beförderungspapiere;
 
- 4. technische Normen und technischer Betrieb:
 
- a) Wahl der Fahrzeuge,
 - b) Genehmigung und Zulassung,
 - c) Normen für die Instandhaltung der Fahrzeuge,
 - d) Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge;
 
- 5. Straßenverkehrssicherheit:
 
- a) Rechts- und Verwaltungsvorschriften für den Straßenverkehr,
 - b) Pflichten des Zulassungsbesitzers bzw. Fahrzeuglenkers nach dem Kraftfahrrecht (KFG 1967) und dem Straßenpolizeirecht (StVO 1960), zuständige Behörden,
 - c) wichtigste kraftfahrrechtliche und straßenpolizeiliche Vorschriften ausländischer Staaten, sofern sie von österreichischen abweichen,
 - d) Straßenverkehrssicherheit,
 - e) Verkehrsgeographie,
 - f) Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen.
 
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
