Anlage 1 BNK-GV

Zukünftige FassungIn Kraft seit 01.1.2026

Anlage 1

— 2. Abschnitt

Gebühren

 

Gebühr in Euro

I. Windkraftanlagen bzw. Windparks

 

 

 

  1. 1. Erstmaliger Anschluss einer Windkraftanlage bzw. eines Windparks (Anschlussgebühr)

5000

  1. 2. Jährliche Pauschale für die Erbringung der bedarfsgerechten Steuerung je Megawatt Nennleistung der einzelnen Windkraftanlage (Pauschalgebühr)

50

 

 

II. Sonstige Luftfahrthindernisse

 

 

 

  1. 1. Erstmaliger Anschluss des Luftfahrthindernisses (Anschlussgebühr)

5000

  1. 2. Jährliche Pauschale für die Erbringung der bedarfsgerechten Steuerung (Pauschalgebühr)

50

  

Zuletzt aktualisiert am

23.09.2025

Gesetzesnummer

20012967

Dokumentnummer

NOR40271841

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