Anlage 1 Beschaffungscontrolling-Verordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2003

Anlage 1

Anlage

zur Beschaffungscontrolling-Verordnung

Musterformular für die Übersichtstabelle gemäß § 5

(Anm.: Muster (Querformat) nicht darstellbar!)

Erläuterung zum Musterblatt:

Abrufwerte sind Istwerte; Kontraktwerte sind Sollwerte. Je haushaltsleitendes Organ wird eine Auswertung über alle Beschaffungsgruppen erstellt.

Über sämtliche haushaltsleitenden Organe wird ein Summenblatt erstellt.

Für die Auftraggeber gemäß § 3 Abs. 3 BB-GmbH-G wird ein gesondertes Berichtsblatt erstellt.

Sämtliche haushaltsleitenden Organe und Auftraggeber gemäß § 3 Abs. 3 BB-GmbH-G werden in einem Summenblatt zusammengefasst.

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