Anlage 1 Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen

Alte FassungIn Kraft seit 10.10.2014

Anlage 1

Normalisierungsregeln für die Berücksichtigung von Elektrizität aus Wasserkraft und Windkraft

Für die Berücksichtigung der in Österreich aus Wasserkraft erzeugten Elektrizität gilt folgende Normalisierungsregel:

Dabei sind:

N

=

Bezugsjahr;

QN(norm)

=

normalisierte Menge der von sämtlichen Wasserkraftwerken Österreichs im Jahr N erzeugten Elektrizität zum Zweck der Berücksichtigung;

Qi

=

im Jahr i von sämtlichen Wasserkraftwerken Österreichs tatsächlich erzeugte Elektrizitätsmenge in GWh unter Ausschluss der Elektrizitätserzeugung durch Pumpspeicherkraftwerke, bei der zuvor hochgepumptes Wasser genutzt wird;

Ci

=

installierte Gesamtkapazität nach Abzug der Pumpspeicherung sämtlicher Wasserkraftwerke Österreichs am Ende des Jahres i in MW.

Die in Österreich aus Windkraft gewonnene Elektrizität wird wie folgt berechnet:

Dabei sind:

N

=

Bezugsjahr;

QN(norm)

=

normalisierte Menge der von sämtlichen Windkraftwerken Österreichs im Jahr N erzeugten Elektrizität zum Zweck der Berücksichtigung;

Qi

=

im Jahr i von sämtlichen Windkraftwerken Österreichs tatsächlich erzeugte Elektrizitätsmenge in GWh;

Cj

=

installierte Gesamtkapazität sämtlicher Windkraftwerke Österreichs am Ende des Jahres j in MW;

n

=

4 bzw. Anzahl der Jahre vor dem Jahr N, für welche in Österreich Daten über die Produktionskapazität und -mengen verfügbar sind, je nachdem, welche Zahl niedriger ist.

Zusatzdokumente: image001, image002

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