Anlage 1
Anlage I
------------
GRUPPEN DER ZU KONTROLLIERENDEN ABFÄLLE
Abfallart
Y1 Klinischer Abfall, der bei der ärztlichen Versorgung in
Krankenhäusern, medizinischen Zentren und Kliniken anfällt
Y2 Abfälle aus der Herstellung und Zubereitung pharmazeutischer
Erzeugnisse
Y3 Altmedikamente, Abfälle von Arznei- und Heilmitteln
Y4 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Anwendung von
Bioziden und Phytopharmaka
Y5 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Anwendung
chemischer Holzschutzmittel
Y6 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung
organischer Lösemittel
Y7 Cyanidhaltige Abfälle aus der Oberflächenvergütung und
-härtung
Y8 Altöl und Abfallmineralöl, die für den ursprünglichen
Verwendungszweck nicht geeignet sind
Y9 Abfälle aus Öl-Wasser- und Kohlenwasserstoff-Wassergemischen
und -emulsionen
Y10 Abfallstoffe und Erzeugnisse, die polychlorierte Biphenyle
(PCB) und/oder polychlorierte Terphenyle (PCT) und/oder
polybromierte Biphenyle (PBB) enthalten oder damit
verunreinigt sind
Y11 Teerhaltige Abfälle, die bei der Raffination, Destillation und
bei pyrolytischen Prozessen anfallen
Y12 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von
Tinten, Farbstoffen, Pigmenten, Farben, Lacken und Firnissen
Y13 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von
Harzen, Latex, Weichmachern, Klebstoffen/Adhäsiva
Y14 Abfälle chemischer Stoffe, die bei Forschungs-, Entwicklungs-
oder Lehrtätigkeit anfallen und nicht identifiziert und/oder
neu sind und deren Auswirkungen auf den Menschen und/oder die
Umwelt unbekannt sind
Y15 Abfälle explosiver Art, die keiner sonstigen Rechtsvorschrift
unterliegen
Y16 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von
Fotochemikalien und Verarbeitungsmaterialien
Y17 Abfälle aus der Oberflächenbehandlung von Metallen und
Kunststoffen
Y18 Rückstände aus der industriellen Abfallentsorgung
Abfälle, die folgende Bestandteile enthalten
Y19 Metallkarbonyle
Y20 Beryllium; Berylliumverbindungen
Y21 Chrom-VI-Verbindungen
Y22 Kupferverbindungen
Y23 Zinkverbindungen
Y24 Arsen; Arsenverbindungen
Y25 Selen; Selenverbindungen
Y26 Cadmium; Cadmiumverbindungen
Y27 Antimon; Antimonverbindungen
Y28 Tellur; Tellurverbindungen
Y29 Quecksilber; Quecksilberverbindungen
Y30 Thallium; Thalliumverbindungen
Y31 Blei; Bleiverbindungen
Y32 Anorganische Fluorverbindungen mit Ausnahme von
Kalziumfluorid
Y33 Anorganische Cyanide
Y34 Saure Lösungen oder Säuren in fester Form
Y35 Basische Lösungen oder Basen in fester Form
Y36 Asbest (Staub und Fasern)
Y37 Organische Phosphorverbindungen
Y38 Organische Cyanide
Y39 Phenole; Phenolverbindungen einschließlich Chlorphenole
Y40 Äther
Y41 Halogenierte organische Lösemittel
Y42 Organische Lösemittel mit Ausnahme von halogenierten
Lösemitteln
Y43 Polychlorierte Dibenzofurane und alle artverwandten
Verbindungen
Y44 Polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und alle artverwandten
Verbindungen
Y45 Andere organische Halogenverbindungen als die in dieser Anlage
aufgeführten Stoffe (z. B. Y39, Y41, Y42, Y43, Y44)
Schlagworte
Arzneimittel, Oberflächenhärtung, Forschungstätigkeit,
Entwicklungstätigkeit
Zuletzt aktualisiert am
12.04.2018
Gesetzesnummer
10010756
Dokumentnummer
NOR12136569
alte Dokumentnummer
N8199327040J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)