Die Überschrift enthält ein offenkundiges Redaktionsversehen; es müßte richtig heißen: „... Gerichte der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit“.
Anlage./1
| Aufstellung der für die fachkundigen Laienrichter der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit maßgebenden Berufsgruppen | 
| Kreis der | Haupt-gruppe | Unter-gruppe | Bezeichnung | 
| Arbeitgeber | 1 | 
 | Unternehmer, die Mitglieder einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft sind. | 
| 2 | 
 | Freiberuflich Tätige, die Mitglieder einer (der) Ärztekammer, Apothekerkammer, Zahnärztekammer, Rechtsanwaltskammer, Notariatskammer, Patentanwaltskammer, Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Ingenieurkammer oder der Tierärztekammer sind. | |
| 3 | 
 | Inhaber von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 5 des Landarbeitsgesetzes vom 2. Juni 1948, BGBl. Nr. 140. | |
| 4 | 
 | Gebietskörperschaften. | |
| Arbeitnehmer | 5 | 
 | Arbeiter, die einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören, soweit sie nicht zur Berufsgruppe 7 zählen. | 
| 6 | 
 | Angestellte, die einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören, soweit sie nicht zur Berufsgruppe 7 zählen. | |
| 7 | 
 | Verkehrsbedienstete, die einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören. | |
| 8 | A | Gutsangestellte von Arbeitgebern, die zur Berufsgruppe 3 zählen. | |
| B | Arbeiter und sonstige Arbeitnehmer von Arbeitgebern, die zur Berufsgruppe 3 zählen. | ||
| 
 | 9 | 
 | Bedienstete des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände, soweit sie nicht einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören. | 
Die Überschrift enthält ein offenkundiges Redaktionsversehen; es müßte richtig heißen: „... Gerichte der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit“.
Zuletzt aktualisiert am
15.09.2022
Gesetzesnummer
10000813
Dokumentnummer
NOR40105088
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