Anlage 1 Anzeigepflicht für die Furunkulose der Fische

Alte FassungIn Kraft seit 21.10.1945

Anlage 1

Beilage.

Belehrung

über die Erscheinungen der Furunkulose der Fische.

Die Furunkulose ist eine stark ansteckende Erkrankung, verursacht durch das Bacterium salmonicida Emmerich und Weibel. Sie befällt hauptsächlich Salmoniden, in erster Linie Bachforellen, Bachsaiblinge und Äschen, jedoch gelegentlich auch die übrigen Salmoniden und selbst karpfenartige Fische. Die befallenen Tiere werden matt, schwimmen ans Ufer und lassen sich leicht fangen. Die ersten Kennzeichen bestehen zumeist in einer hochgradigen Darmentzündung, die sich meistens von außen in starker Rötung des Afters und im Abgehen blutigen Schleimes äußert. Beim Aufschneiden zeigt sich der Darm, besonders am Ende stark gerötet. Dann treten in der Muskulatur rote Stellen auf, die zur Bildung von Geschwülsten führen. Die Haut wird zunächst beulenartig vorgewölbt und erscheint im Umkreise der Geschwülste oft rotgefleckt. Später brechen diese Stellen nach außen durch, entleeren eine blutig eitrige Flüssigkeit und bilden Geschwüre. Häufig treten zu gleicher Zeit an beliebigen Körperstellen graue Flecken auf, an welchen sich sehr bald Pilze ansiedeln. Schließlich geht der Fisch nach 14tägiger Krankheit unter zunehmender Mattigkeit zugrunde. Heilungen kommen allerdings selten unter Narbenbildung vor. Am häufigsten wird die Krankheit zur Laichzeit, d. h. in den Herbst- und Wintermonaten, beobachtet.

Schlagworte

Herbstmonat

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2024

Gesetzesnummer

10010174

Dokumentnummer

NOR40004643

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