Anlage 1 Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Litauen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.1996

Anlage 1

— (Übersetzung)

BOTSCHAFT DER REPUBLIK LITAUEN

Wien

Nr. 03-02-220/96

Verbalnote

Die Botschaft der Republik Litauen in Wien entbietet dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich ihre Empfehlungen und beehrt sich, den Abschluß eines Abkommens zwischen der Regierung der Republik Litauen und der Österreichischen Bundesregierung über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen vorzuschlagen, das folgenden Wortlaut hat:

(Anm.: es folgen die Artikeln 1 bis 6)

Die Botschaft der Republik Litauen in Wien benützt diesen Anlaß, dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Wien, am 28. Juni 1996

L. S.

An das Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten

Wien

Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten

GZ 128.24.01/9-IV.2/96

Verbalnote

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich entbietet der - Botschaft der Republik Litauen seine Empfehlungen und beehrt sich, den Empfang ihrer Note Zl. 03-02-220/96 vom 28. Juni 1996 zu bestätigen, welche wie folgt lautet:

„Die Botschaft der Republik Litauen entbietet ..... (es folgt der weitere Text der Übersetzung der Eröffnungsnote ins Deutsche) ..... ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.“

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich beehrt sich zu bestätigen, daß die Österreichische Bundesregierung mit den oben angeführten Bestimmungen sowie damit, daß die Note der Botschaft der Republik Litauen und diese Antwortnote das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Litauen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen bilden, einverstanden ist.

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich benützt diesen Anlaß, der Botschaft der Republik Litauen die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Wien, am 28. Juni 1996

L. S.

An die Botschaft der Republik Litauen

Löwengasse 47

1030 Wien

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2025

Gesetzesnummer

10005983

Dokumentnummer

NOR12065597

alte Dokumentnummer

N4199656856J

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