Anlage 1 2. MIQA-V

Alte FassungIn Kraft seit 26.5.2010

Kurztitel

Betriebliche Vorsorgekassen-Quartalsausweisverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 253/2004 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 150/2010

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

26.05.2010

Außerkrafttretensdatum

17.08.2011

Anlage 1

 

 

 

Bankleitzahl

Bankleitzahl der meldepflichtigen Betrieblichen Vorsorgekasse

 

Quartalsweise Angaben von Betrieblichen Vorsorgekassen betreffend Eigenmittel beim Betrieblichen Vorsorgekassengeschäft
(§ 23 BWG, § 20 BMSVG)

I.

Anwartschaften – Eigenmittel (§ 20 Abs. 1 BMSVG)

Betrag in Tsd. Euro

  1. 1. Gesamtsumme der Anwartschaften

1000010

  1. 2. Gesamtsumme der gemäß § 23 BWG anrechenbaren Eigenmittel

1000020

Ia.

Anwartschaftsberechtigte und Selbständige der BV-Kasse zum Ende des Berichtsquartals

Anzahl

  1. 3. Anzahl der Anwartschaftsberechtigten

1000240

  1. 4. Anzahl der Selbständigen, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG unterliegen

1000250

  1. 5. Anzahl der freiberuflichen Selbständigen und Land- und Forstwirte

1000260

Ib.

Anzahl der abgeschlossenen Beitrittsverträge

Anzahl

  1. 6. Anzahl der abgeschlossenen Beitrittsverträge zwischen BVK und Unternehmen

1000270

II.

Kapitalgarantie (§ 24 Abs. 1 BMSVG)

ja/nein

  1. 1. Absicherung der Erfüllung der Kapitalgarantie durch ein Kreditinstitut (§ 20 Abs. 4 BMSVG)

1000030

wenn ja

Identnummer

  1. 2. Kreditinstitut

<..>

 

Datum

  1. 3. Datum, mit welchem die Absicherung durch das Kreditinstitut abläuft

1000040

 

Betrag in Tsd. Euro

  1. 4. Gesamtsumme der Anwartschaften, auf die sich die Absicherung durch ein Kreditinstitut bezieht

1000050

 

ja/nein

  1. 5. Absicherung der Erfüllung der Kapitalgarantie durch Bildung einer Rücklage (§ 20 Abs. 2 BMSVG)

1000060

 

Betrag in Tsd. Euro

  1. 6. Gesamtsumme der Anwartschaften, auf die sich die Absicherung durch eine Rücklage bezieht

1000210

  1. 7. Summe der Verwaltungskosten (§ 26 Abs. 1 und 2 und § 70 2. Satz BMSVG )

1000070

  1. 8. Höhe der besonderen Rücklage für die Erfüllung der Kapitalgarantie (§ 20 Abs. 2 BMSVG)

1000080

  1. 9. Höhe der Auflösung der besonderen Rücklage für die Erfüllung der Kapitalgarantie (§ 20 Abs. 2 BMSVG) im Berichtsquartal

1000220

 

 

III.

Zinsgarantie (§ 24 Abs. 2 BMSVG)

ja/nein

  1. 1. Gewährung einer zusätzlichen Zinsgarantie

1000090

wenn ja

Prozentsatz

  1. 2. Garantiezinssatz (§ 24 Abs. 2 BMSVG)

1000100

  1. 3. Garantiefaktor (§ 20 Abs. 3 BMSVG)

1000110

 

ja/nein

  1. 4. Absicherung der Erfüllung der Zinsgarantie durch ein Kreditinstitut (§ 20 Abs. 4 BMSVG)

1000120

wenn ja

Identnummer

  • Kreditinstitut

<..>

 

Datum

  1. 6. Datum, mit welchem die Absicherung durch das Kreditinstitut abläuft

1000130

 

Betrag in Tsd. Euro

  1. 7. Gesamtsumme der Anwartschaften, auf die sich die Absicherung durch ein Kreditinstitut bezieht

1000140

 

ja/nein

  1. 8. Absicherung der Erfüllung der Zinsgarantie durch Bildung einer zusätzlichen Rücklage (§ 20 Abs. 3 BMSVG)

1000150

wenn ja

Betrag in Tsd. Euro

  1. 9. Gesamtsumme der Anwartschaften, auf die sich die Absicherung durch eine zusätzliche Rücklage (§ 20 Abs. 3 BMSVG) bezieht

1000160

  1. 10. Höhe der Rücklage für die Erfüllung einer Zinsgarantie (§ 20 Abs. 3 BMSVG)

1000170

  1. 11. Höhe der Auflösung der zusätzlichen Rücklage für die Erfüllung der Zinsgarantie (§ 20 Abs. 3 BMSVG) im Berichtsquartal

1000230

 

 

IV.

Gesamtsumme der Anwartschaften, für die keine Zinsgarantie besteht

1000180

 

 

V.

Verwaltungskosten

Prozentsatz

  1. 1. Festgesetzter Prozentsatz der Verwaltungskosten an den Beiträgen (§ 26 Abs. 1 und § 70 2. Satz BMSVG)

1000190

  1. 2. Festgesetzter Prozentsatz der Verwaltungskosten an den Beiträgen bei Übertragung (§ 26 Abs. 2 und § 70 2. Satz BMSVG)

1000200

    

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