Anlage 19
ANHANG XIX
Ausnahmefälle betreffend verringerte Schutzräume jenseits der Endstellungen des Fahrkorbs (Anhang I Nummer 2.2 dritter Absatz)
Entgegennahme:
Bezirksverwaltungsbehörden (Marktaufsichtsbehörden für Aufzüge erster Instanz)
(bis auf weiteres sind die Einbringen samt Gutachten der Gewerberechtsabteilung des Amtes der Landesregierung vorzulegen) Gewerberechtsabteilungen der Ämter der Landesregierung (Marktaufsichtsbehörde für Aufzüge)
Entscheidung:
Gewerberechtsabteilungen der Ämter der Landesregierung (Marktaufsichtsbehörde für Aufzüge)
(bis auf weiteres sind – beginnend mit 2008 – jährliche Berichte dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Sektion I vorzulegen)
Zugelassene akkreditierte Prüfstellen auf dem Fachgebiet „Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge“:
(bis auf weiteres sind – beginnend mit 2008 – jährliche Berichte über erstellte Gutachten dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Sektion I vorzulegen)
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