Anlage 14
zu § 89a Abs. 7, 8 und 10
Inhalte von Sicherheitsbericht, anlageninternem Notfallplan und Periodischer Sicherheitsüberprüfung
A. Inhalte des Sicherheitsberichts
Allgemeine Beschreibung des Forschungsreaktors;
Aspekte der Anlagenplanung, insbesondere Sicherheitsziele, Sicherheitskonzept und technische Auslegung;
Standortmerkmale;
Aktuelle Beschreibung der Anlage, insbesondere von
- – Gebäude und Strukturen,
- – Reaktor,
- – Kühlsysteme und damit zusammenhängende Systeme,
- – technische Sicherheitseinrichtungen,
- – Regel- und Steuersysteme,
- – elektrische Energieversorgung,
- – Hilfssysteme, einschließlich Brennelementlagerung und -handhabung, Lüftung und Brandschutz;
Darlegung der Betriebsführung und Betriebssicherheit, insbesondere
- – Beschreibung der Reaktornutzung,
- – Strahlenschutz,
- – Beschreibung der Betriebsorganisation,
- – Aus- und Fortbildung,
- – Betriebsvorschriften,
- – Instandhaltungsprogramme,
- – Wiederholprüfpläne insbesondere Prüfhandbuch;
Darstellung des Sicherungsstatus der Anlage;
Sicherheits-/Störfallanalyse, insbesondere
- – Zugrundegelegtes Störfallspektrum (Identifikation und Klassifizierung von Störfällen gemäß § 5 Abs. 4),
- – Abschätzungen von Quelltermen,
- – Abschätzungen der radiologischen Auswirkungen von Störfällen gemäß § 5 Abs. 4 auf Menschen und Umwelt,
- – Probabilistische Sicherheitsanalyse,
- – Beschreibung der Ergebnisse basierend auf den Sicherheitszielen und Anforderungen an die Auslegung und den gesetzlich zulässigen Freisetzungen oder Ableitungen von radioaktiven Stoffen;
Auszug aus dem Stilllegungskonzept;
Überblick über die Notfallplanung (insbesondere anlagenintern);
Anlageninterner Notfallplan.
B. Inhalte des anlageninternen Notfallplans
- – Beschreibung der Anlage und deren Ausstattung in Hinblick auf Störfälle, inklusive eines Bestandsverzeichnisses der Ausrüstungsgegenstände und deren Aufbewahrungsort,
- – Festlegungen zur Erkennung und Klassifizierung eines Störfalls,
- – Festlegung der Zuständigkeiten, insbesondere die der Betriebsorganisation, bei Störfällen,
- – Darstellung der Abläufe bei Störfällen, insbesondere der Alarmierungsabläufe,
- – Zusammenfassung der Meldepflichten an die Behörden einschließlich der Festlegung der relevanten Kontaktadressen und Meldewege,
- – Vorkehrungen zur Sicherstellung der Verlässlichkeit aller Kommunikationswege,
- – Vereinbarungen mit externen Einsatzorganisationen und Behörden bezüglich Unterstützung und Koordinierung bei Störfällen, insbesondere betreffend die Bereitstellung zusätzlicher Personalressourcen,
- – Einrichtungen für erste und nachfolgende Abschätzungen der radiologischen Auswirkungen, einschließlich der radiologischen Umgebungsüberwachung,
- – Schutzmaßnahmen für die Minimierung der Strahlenexposition von Personen, insbesondere Festlegung von Sammelplätzen für die Beschäftigten inner- und außerhalb des Reaktorgebäudes und Maßnahmen zur Abgrenzung und Kennzeichnung des Bereiches der Strahlengefährdung und Dekontaminierungsmaßnahmen,
- – Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung von verletzten Personen, insbesondere deren Unterbringung in Krankenanstalten,
- – Technische Maßnahmen zur Verhinderung der Ausweitung der Folgen von Störfällen, insbesondere Maßnahmen zur Minimierung der Freisetzung und Ausbreitung radioaktiver Stoffe,
- – Vorgaben für die Begrenzung der Dosis für das anlageninterne Einsatzpersonal,
- – Regelungen betreffend Öffentlichkeitsinformation,
- – Regelungen für die Wiederaufnahme des Normalbetriebs nach Beendigung eines Störfalls,
- – Maßnahmen zur Beweissicherung,
- – Regelungen betreffend Training des Personals und Abhaltung von Übungen,
- – Regelungen betreffend Überprüfung und Aktualisierung des Notfallplans.
C. Inhalte der Periodischen Sicherheitsüberprüfung
Sicherheitsbericht in der aktuellen Fassung;
Darlegung des aktuellen Zustands der Systeme, Gebäudestrukturen und Komponenten insbesondere
- – Ergebnisse der Wiederholungsprüfungen,
- – Instandhaltungsarbeiten,
- – Qualitätszustand,
- – Alterungsprozesse;
- – Nachweis, dass die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt sind,
Auswertung der Betriebserfahrung, insbesondere
- – Darlegung der betrieblichen Sicherheit,
- – Erfahrungsrückfluss aus dem Betrieb der Anlage,
- – Berücksichtigung der Betriebserfahrung vergleichbarer Anlagen und neuer Forschungsergebnisse;
Abschließende Gesamteinschätzung des Sicherheitsstatus der Anlage durch den Bewilligungsinhaber, erforderlichenfalls mit Angabe möglicher Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit.
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 74/2018
Schlagworte
Brennhandhabung, Regelsystem, Ausbildung
Zuletzt aktualisiert am
04.08.2020
Gesetzesnummer
20004773
Dokumentnummer
NOR40201305
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