Anlage 14 ÄAO 2015

Alte FassungIn Kraft seit 01.6.2015

Anlage 14

Sonderfach Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin umfasst die Prävention, Diagnostik Behandlung einschließlich Psychotherapeutischer Medizin und Rehabilitation von im Kindes- und Jugendalter auftretenden psychischen Krankheiten, Störungen und Verhaltensauffälligkeiten einschließlich der psychiatrischen Behandlung von entwicklungsbedingten psychischen Erkrankungen sowie die fachspezifische Begutachtung.

B. Mindestdauer der Ausbildung

  1. 1. 9 Monate Basisausbildung
  2. 2. 36 Monate Sonderfach–Grundausbildung
  3. 3. 27 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus den sieben Modulen drei Module zu wählen sind.

Schlagworte

Kinderpsychiatrie, Kindesalter

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2024

Gesetzesnummer

20009186

Dokumentnummer

NOR40170884

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