Anlage 12 Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2023

jetzt Anlage 16

Anlage 12

LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT FÜR DEN LEHRGANG DER BILDUNGSANSTALT FÜR ELEMENTARPÄDAGOGIK FÜR ABSOLVENTINNEN UND ABSOLVENTEN DER BILDUNGSANSTALT FÜR SOZIALPÄDAGOGIK

Präambel

Im Gegenstand Katholische Religion liegen die Schwerpunkte auf der Religionspädagogik und auf religiöser Bildung des Kindes im elementarpädagogischen Bereich. Der Lehrplan baut auf die Kompetenzen der bereits absolvierten Bildungsanstalt für Sozialpädagogik auf.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

1. Bildungs- und Lehraufgabe:

Entsprechend der Zielsetzung dieses Lehrgangs soll der Religionsunterricht in Abstimmung mit den anderen Unterrichtsgegenständen und aufbauend auf den durch den bisherigen Religionsunterricht erworbenen Kompetenzen die Absolventinnen und Absolventen einer Bildungsanstalt für Sozialpädagogik in den besonderen Aspekten des zusätzlichen Berufsfeldes qualifizieren.

Der Religionsunterricht soll die zukünftigen Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen befähigen, Religion und christlichen Glauben als wesentliche Dimension der (früh)kindlichen Erziehung zu begreifen.

Er soll Prinzipien und Wege einer christlichen Erziehung vertiefen und ermutigen, Verantwortung für religiöse Bildungs- und Erziehungsprozesse im elementarpädagogischen Bereich zu übernehmen.

Im Besonderen ist die Bildungs- und Lehraufgabe des geltenden Lehrplans für den Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik zu beachten.

2. Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Katholischer Religion ist den allgemeinen didaktischen Prinzipien dieses Lehrgangs sowie den religionsdidaktischen und religionspädagogischen Prinzipien des Lehrplans für den Katholischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik verpflichtet.

Er ist so zu gestalten, dass er eine lebendige, sachlich fundierte Auseinandersetzung mit aktuellen Aufgaben von Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen ermöglicht und Fragen der religiösen und spirituellen Bildung und deren methodisch-didaktischen Umsetzung für Kinder anleitet.

3. Kompetenzen und ihnen zugeordnete Einzelthemen:

  1. 1. Semester (Kompetenzmodul 1)

Die Schülerinnen und Schüler können die religiöse Dimension in erzieherischen Prozessen wahrnehmen und in der Arbeit mit Kindern gestaltend aufgreifen sowie zentrale Anliegen religiöser Erziehung benennen und im Dialog mit den Bildungspartnern erläutern.

Eigene religiöse Biografie, v.a. die eigene Spiritualität in der Kindheit

Religiöse Erziehung in elementaren Bildungseinrichtungen: Religionspädagogische Konzepte; Religionspädagogischer Bildungs-Rahmen-Plan

Zusammenarbeit mit dem Träger/Erhalter der elementaren Bildungseinrichtung und der Pfarre

Die Schülerinnen und Schüler können die Feste des Kirchenjahres beschreiben und religiöse Feste und liturgische Feiern gemeinschaftsfördernd und sinnstiftend gestalten.

Religiöse Feierkultur und Formen der Kinderliturgie in elementaren Bildungseinrichtungen

Sakralraumpädagogik

Kirchenjahr und christliches Brauchtum und deren Rezeption in elementaren Bildungseinrichtungen

Heilige – Vorbilder im Glauben; Bedeutung des Namenstages

Gebet und Gebetserziehung

Die Schülerinnen und Schüler können, ausgehend von ihrer persönlichen Auseinandersetzung, philosophisch-theologische Fragen von Kindern wahrnehmen und gestaltend aufgreifen.

Religiöse Sprachfähigkeit und spirituelle Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit (hören, schauen, staunen, feiern, genießen, spielen, liebevoll in Beziehung sein, still und ganz da sein im Hier und Jetzt, ...)

Religiöse Entwicklung des Kindes, kindgemäße Formen der Auseinandersetzung mit Religion

Theologisieren mit Kindern

Praktischer Umgang mit biblischen Texten, Kinderbibeln

  1. 2. Semester (Kompetenzmodul 2)

Die Schülerinnen und Schüler können Kinder in ihren Lebenssituationen wahrnehmen und verstehen und sie in ihren Fragen nach Glück und Erfüllung, nach Tod, Schuld und Leid im Sinn der christlichen Erlösungsbotschaft hilfreich begleiten.

Glückserfahrungen, Lebensfreude, Hoffnung, Resilienz – Vulnerabilität, Fragmentarität und Fragilität menschlichen Lebens

Vom Urvertrauen zum Gottvertrauen

Heilsame Jesusbegegnungen

Umgang mit Tod und Trauer, Entwicklung der Todesvorstellungen im Kindesalter

Die Schülerinnen und Schüler können Kinder und Eltern in ihrer Unterschiedlichkeit hinsichtlich Kultur, Weltanschauung und Religion wahrnehmen und diese Diversität für identitätsstärkende Kommunikation nutzen.

Interreligiöses und interkulturelles Lernen: kindgemäße Formen der Begegnung mit Religion(en)

Elternarbeit zu religiöser Bildung und interreligiöser Begegnung

Das Bild des Kindes in den Religionen – Würde des Kindes – Kinderrechte

jetzt Anlage 16

Schlagworte

Bildungsaufgabe, Wahrnehmungsfähigkeit

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2025

Gesetzesnummer

20003080

Dokumentnummer

NOR40255481

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