Anlage 12 Ärzte-Ausbildungsordnung

Alte FassungIn Kraft seit 05.3.1994

Anlage 12

Anlage 12

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HYGIENE UND MIKROBIOLOGIE

A. Definition des Aufgabengebietes:

Das Sonderfach Hygiene und Mikrobiologie umfaßt die Erkennung und Beurteilung belebter und unbelebter, den menschlichen Körper beeinträchtigender Noxen und der dadurch bedingten Erkrankungen, sowie die Maßnahmen zu deren Bekämpfung und Vermeidung, weiters die Erarbeitung von wissenschaftlichen Grundlagen für Regeln und Normen für die Gesunderhaltung der Bevölkerung.

B. Mindestdauer der Ausbildung:

  1. 1. Hauptfach:

    Vier Jahre.

  1. 2. Pflichtnebenfächer:

2.1. Sechs Monate Innere Medizin;

2.2. zwölf Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs. 1 Z 1, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 14, 15, 16, 17, 21, 22, 23, 25, 26, 28, 29, 33, 35, 36, 39, 41 und 42 genannten Sonderfächer, wobei jedes Pflichtnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.

  1. 3. Wahlnebenfächer:

    Sechs Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs. 1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer, wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.

C. Inhalt und Umfang der für das Hauptfach erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind:

  1. 1. Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und Mikrobiologie mit Berücksichtigung der klinischen Infektologie, Präventiv-, Arbeits- und Umweltmedizin;
  2. 2. Krankenhaushygiene;
  3. 3. Epidemiologie infektiöser und nichtinfektiöser Erkrankungen;
  4. 4. Erfassung chemischer, toxischer, physikalischer und psychosozialer Umwelteinflüsse und deren gesundheitliche Auswirkungen;
  5. 5. mikrobiologische (Bakteriologie, Mykologie), parasitologische, virologische und serologische Untersuchungen;
  6. 6. Kenntnisse in Verfahren der klinischen Infektionsdiagnostik;
  7. 7. Resistenzprüfung von Mikroorganismen und Aktivitätsbestimmungen von antimikrobiellen Substanzen in Körperflüssigkeiten;
  8. 8. antiinfektiöse Chemotherapie und andere Verfahren der Infektionsbehandlung, einschließlich fachärztlicher Beratung;
  9. 9. Kenntnisse spezieller Untersuchungsverfahren der Immunologie und Serologie und Molekularbiologie;
  10. 10. Verfahren der arbeits- und sozialmedizinischen Untersuchungen und Beurteilung;
  11. 11. Kenntnisse spezifischer Prophylaxe von Infektionen sowie Tropen- und Reisemedizin;
  12. 12. Desinfektion, Sterilisation und Asepsis;
  13. 13. hygienisch-mikrobiologische Beurteilung pharmazeutischer und medizintechnischer Produkte;
  14. 14. Wasser-, Lebensmittel- und Umwelthygiene sowie hygienische Beratung bei Bauvorhaben;
  15. 15. Kenntnisse der Psychosomatik;
  16. 16. Kenntnisse umwelt- und arbeitsbedingter Erkrankungen;
  17. 17. Kenntnisse der Geriatrie;
  18. 18. Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen;
  19. 19. Dokumentation;
  20. 20. Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften;
  21. 21. Begutachtungen.

D. Inhalt und Umfang der für die ergänzende spezielle Ausbildung auf dem Teilgebiet Tropenmedizin erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind, in der Mindestdauer von drei Jahren, wobei hierauf ein theoretischer Kurs in Form einer universitären Lehrveranstaltung, die auch geblockt veranstaltet werden kann, in der Dauer von höchstens drei Monaten anrechenbar ist:

  1. 1. Kenntnisse auf dem Gebiet der Spezifischen Prophylaxe und Tropenhygiene;
  2. 2. Kenntnisse auf dem Gebiet der Tropenkrankheiten, anderer Infektionskrankheiten und ihrer differentialdiagnostischen Einordnung;
  3. 3. Kenntnisse der Infektionsepidemiologie, eingeschlossen umwelthygienische und sozialmedizinische Aspekte sowie Pathogenese der Tropenkrankheiten, Infektionsimmunologie und Immunparasitologie;
  4. 4. Kenntnisse der diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten für Tropenkrankheiten und Infektionskrankheiten;
  5. 5. Kenntnisse allgemeiner und spezifischer Prophylaxe der Infektionskrankheiten, insbesondere Tropenkrankheiten einschließlich Seuchenhygiene;
  6. 6. Entwicklung neuer Testsysteme, Entwicklung und Prüfung neuer Vakzinen;
  7. 7. Kenntnisse mikrobiologischer Untersuchungsmethoden aus dem Bereich der Tropenmedizin;
  8. 8. Untersuchungsverfahren der Immunologie infektiöser Erkrankungen;
  9. 9. Kenntnisse serologischer Methoden zur Beurteilung der Immunität nach Schutzimpfungen;
  10. 10. fachspezifische Dokumentation;
  11. 11. Begutachtungen, insbesondere Tropentauglichkeits- und Tropenrückkehruntersuchungen.

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