Anlage 11 BRWO

Alte FassungIn Kraft seit 01.12.1993

Anlage 11

(Zu § 58 der Vdg.)

Muster einer Wahlkundmachung

(Anm.: Anlage wird nicht dargestellt, es wird auf das BGBl. Nr. 319/1974 und BGBl. Nr. 814/1993 verwiesen.)

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)