Anlage 10 PO

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.1993

Anlage 10

Anlage 9
zu § 96 a der Postordnung

Feld für das Anbringen der Anschrift auf Sendungen in Kartenform

Sendungen in Kartenform, bei denen die Anschriftsseite geteilt ist (linke Hälfte für Mitteilungen), sind gemäß der nachstehenden Abbildung zu gestalten (Kartenform mit Trennungslinie):

Bemerkung:

Absender- und sonstige Angaben dürfen links bis an die Trennungslinie und an die Freimachungszone, von oben bis an die Codierzone heranreichen.

Bei Sendungen in Kartenform, deren Anschriftsseite nicht geteilt ist, sind die Empfängeranschrift und die Absenderangabe wie bei Briefumschlägen ohne Fenster zu gestalten

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 169/1993

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2024

Gesetzesnummer

10011305

Dokumentnummer

NOR12146190

alte Dokumentnummer

N9195722870L

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